Zitat von Adi66
Zitat von Döppi
Wichtig wäre ja auch ob er für 80 oder 100 kmh zugelassen ist . Die 80 ger sind ja für lange Strecken , wie ich habe , sinnlos .
Das ist ein Rechenspiel .
Manchmal ist dies trotz 100er-Plakette problematisch, insbesondere wenn der Hänger ungefedert und ungebremst ist. Da zeigt die Rechnung dann schnell, dass es zwar für eine 100er-Zulassung reicht, diese allerdings -- da gespannabhängig -- nicht genutzt werden darf. Stimmt also die Abstimmung auf die Zugmaschinenmasse nicht, gibt es ein Ticket.
Hier ein weiterer interessanter Link
D.h. für die 550kg Anhänger muss das Zugfahrzeug etwas über 1,8 Tonnen Leergewicht haben.
Leider zählt hier nur die Angabe im Fahrzeugschein.
Wenn das Fahrzeug auf Grund diverser Sonderausstattungen auch deutlich schwerer ist, wird dies nicht berücksichtigt.
Leider darf man auch nicht mit leerem Anhänger 100 fahren, da immer das zul. Gesamtgewicht zählt und nicht das tatsächliche Gewicht.
Man kann den Anhänger auch downsizen um eine 100 km/h Zulassung zu bekommen..
D.h. wenn man den Anhänger auf 300 kg zul. Gesamtgewicht umschreiben lässt, darf man mit einem 1000 kg Auto und Anhänger 100 km/h fahren.
Allerdings gibt es Ärger, wenn er überladen ist und man darf das Möppi abladen.
Ich darf leider nur 80 fahren.
Geht aber auch.
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Thomas
Ich sehe meine Rechte nicht beschränkt oder bedroht. Ich sehe mich bedroht durch Rechte und Beschränkte.
Lieber glaube ich Wissenschaftlern, die sich auch mal irren, als Irren, die glauben, sie seien Wissenschaftler.