zum zitierten Beitrag
Zitat von Bobber-Knight
Hi Peter !
Wo hast du denn diese Stammtischweisheiten her ?
Im Strafrecht ist Vorsatz das Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung.
Im Zivilrecht kommt noch der Zusatz: -im Bewusstsein der Rechtswidrigkeit - dazu.
Wenn du also deinen Auspuff oder auch Anderes manipulierst.... sagst du dann : ich bin schizophren und das machte mein anderes Ich ohne mein Wissen und Wollen ?
Bezüglich des Versicherungsfalles vergleichst du Äpfel mit Birnen..ähm ich mein bei uns Kawasaki mit Harley...
Beim Betrug geb ich dir Recht....
Hi Bobber-Knight
zu 1) vom Stammtisch halt
zu 2) Bei der Auspuffmanipulation handelt es sich nicht um eine Straftat sondern um eine Ordnungswidrigkeit
Der Vorsatz spielt nur dann eine Rolle, wenn es um spezifische Beurteilung eines Falles geht, der zum Beispiel einen Rücktritt von der Tat einschließt ( oder hast Du schon mal was von vorsätzlichem Mord oder vorsätzlichem Diebstahl gehört)
Wer eine Straftat begeht handelt immer vorsätzlich!!
zu 3) Zivilrecht ist nicht anwendbar
zu 4) Vorsatz ist hier blanker Unfug, denn Du hast etwas getan was eine Ordnungswidrigkeit darstellt nicht mehr und nicht weniger
Der Witz an der ganzen Auspuffgeschichte ist doch der, dass die Dornkats selbst nicht genau wissen was sie machen und nur ausführen, was von oben angeordnet wird. Die vertrauen und das zu Recht, auf die mangelnde Klagebereitschaft der Biker.
Wir wollen fahren, dass mit Sound etc. und nicht monatelang zum Anwalt tigern und Schriftsätze verfassen und unterzeichnen.
Die Frage, die es zu klären gilt bei Stilllegung etc. ist schlichtweg:
IST DIE VERHÄLTNISMÄßIGKEIT DER MITTEL ÜBERSCHRITTEN?
Die Mehlmützen sagen nein, ich mit Iurist sage ja.
Ergo muß ich damit zum Gericht und es klären lassen.
Gruss Peter
PS: Ich fahre offene LEWES Pipes und wenns Ärger gibt werden wird auch das überstehen - in meinem Alter geht der Spass vor, denn ich weiß nicht, wenn mein Verfallsdatum erreicht ist
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Weiland Bursch zu Heidelberg