Radabdeckungen (Schutzbleche) sind nicht eintragungspflichtig! Für Motorräder mit EG-Zulassung ist keine bestimmte Radabdeckung vorgeschrieben (nach StVZO gilt als Richtlinie 150mm über der Achsmitte und komplette Abdeckung der Lauffläche).
Die Zulassung einer gekürzten Radabdeckung ist bei Nicht-EG-ABE Auslegungssache des Prüfers. In der Regel werden Schutzbleche hinten, die bis Mitte über Rad gehen, akzeptiert. Das Kennzeichen gilt nicht als Abdeckung! Die Anbauvorschriften für Rückstrahler und Schlussleuchten sind zu beachten.
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2019 Breakout 114
Jekill&Hyde, Kennzeichenhalter seitlich, TB Heckfender mit 3-in-1-Leuchten, TB Airride, TB Einzelsitz, Stripe-Blinker vorn...
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