Der originale Befestigungspunkt ist als die Stelle definiert wo der Sitz mit dem Fahrzeug verschraubt wird. Die vordere Lasche und der "Pfosten" etwa in der Mitte beim Original dienen nur der Führung. Eine Verschraubung an der vorderen Tankkonsole wie bei fast allen Schwingsätteln gilt als sicherer Befestigungspunkt, ist also nicht zu beanstanden, genau wie eine Verschraubung eines Sattels an dem Punkt wo der "Pfosten" sitzt weil dort eine stabile Metallasche am Rahmen angebracht ist.
Wenn man sich die Bilder des beanstandeten Moppeds anguckt sieht man das der Sitz hinten quasi in der Luft hängt und insgesamt keine ganzflächige Auflage hat. Wer den Sitz kennt weiss das die hintere Lasche ziemlich filigran am Sitz befestigt ist. Zusammen mit der unvollständigen Auflage kann man das beim besten Willen nicht als sichere Befestigung bezeichnen ...
Tatsächlich mußte eine andere als die serienmäßige Bestigung des Sitzes begutachtet werden, aber das macht niemand, ist auch ok solange der Sitz vernünftig angebracht ist.
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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."