Hi.
Her mal etwas Off-Topic.
Ich habe für die Juristen unter uns zwei kleinere juristische Fälle, bei deren Lösung der ein oder andere evtl. behilflich sein kann.
Fall 1:
X will das Fahrzeug vor dem Zugriff Dritter schützen. Aus diesem Grund soll das Moto auf den Namen des Kindes Y zugelassen werden, was nach Auskunft des Strassenverkehrsamtes mit Zustimmung beider Elternteile auch möglich ist.
Ist das Fahrzeug ohne (notariellen?) Schenkungsvertrag vor der Verwertung durch den Staat sicher?
Fall 2:
G hat von L vertrauensvoll ein Sparbuch (auf dem alleinigen Namen des L) mit der mündl. Absprache erhalten, dass G das Sparbuch später verwerten darf.
Weiterhin hat G eine gesonderte Verfügungsvollmacht des L über das Sparbuch, da das Sparbuch C nämlich nicht in die Hände fallen soll. L erleidet im Dez. 03 einen Gehirnschlag und G verfügt kurze Zeit später (bis 02/04) über das Sparbuch.
C wird in 04/04 zum Betreuer bestellt und möchte, da er erst in 01/06 von dem Sparbuch erfährt, dem Amtsgericht nun mitteilen, dass es ein nichtverwertetes Sparbuch des L existiert (um selbst entgegen den einschlägigen Vorschriften über das Vermögen des L zu verfügen.)
G verweigert die Herausgabe von Sparbuch oder Vermögen!
a) kann das Amtsgericht G auf Herausgabe verklagen? Chancen?
b) kann C den G auf Herausgabe verklagen? Chancen?
Vielen Dank.
A.501