Motorräder ohne EG-Typgenehmigung
1. Für das Motorradmodell gab es zu keinem Zeitpunkt eine Reifenfabrikatsbindung.
Es sollen Reifenmontiert werden, deren Spezifikationen (Dimensionsbezeichnung, Speedindex, Lastindex und Bau-
art) den Eintragungen in den Papieren entsprechen: In diesem Fall ist die Betriebserlaubnis nicht gefährdet.
In klaren Worten: Such dir die passenden Reifen aus ( Größe, Speedindex usw. wie vorgeschrieben ), montieren lassen, Spaß haben.
Punkt 2 der PDF ist für dich nicht relevant
3. Für das Motorradmodell gibt es keine Reifenfabrikatsbindung.
Die Spezifikation der Reifen entsprechend der Eintragungen ist veraltet, es werden keine Reifen mit
dieser Spezifikation mehr angeboten. Meist betrifft dies Zollbezeichnungen für die Abmessungen
oder die Reifenbauart (Radial,diagonal oder Bias Belted). Es sollen Reifen montiert werden, deren
Spezifikation in mindestens einem Punkt (Dimension, Bauart) von den Eintragungen in den Papieren abweicht. Speed- u. Load-
Index sind ausreichend. Ein passendes Bestätigungsdokument des Reifenherstellers liegt vor:
In diesem Fall erlischt mit der Montage der Reifen die BE nach § 19 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 StVZO. Eine Begut-
achtung gemäß § 19 i. V. m. § 21 StVZO ist erforderlich. Hierzu kann das Bestätigungsdokument des
Herstellers herangezogen werden.
Klartext: Andere Reifen als vorgegeben: weil diese Reifen nicht mehr angeboten werden, geänderte Reifengröße nicht mehr dem Original entspricht, müssen eingetrgen werden.
Also, ich würde sagen, du darfst die Größe und Marke montieren, wie es deine Papiere vorgeben.
Und das bedeutet auch, das man ( wie beim PKW ) achsweise verschiedene Reifen ( Hersteller, Sommer,-oder Winterräder ) fahren DARF.
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Du darfst deine Meinung frei äußern, solange du im Gegenzug auch die Meinung anderer respektierst.
Alles unter 400kg ist ein Leichtkraftrad ! 