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Geschrieben von Bruce am 04.05.2020 um 20:41:

zum zitierten Beitrag Zitat von SportyCB
zum zitierten Beitrag Zitat von Moos
Ja, ist ja ein Sportanhänger. Darfst natürlich nichts anderes transportieren, aber geht im Endeffekt ja eh nicht.
Was hat denn der Zuladung? Sieht schon bisschen spiddelig aus das Teil. großes Grinsen

Glaub nicht, dass es sich um einen Sportanhänger handelt:

https://daubner-verkehrsrecht.info/2015/zulassung-sportanhaenger-1-gruene-kennzeichen

klar ist das ein Sportanhänger 👍


Geschrieben von SportyCB am 04.05.2020 um 20:52:

zum zitierten Beitrag Zitat von Bruce

klar ist das ein Sportanhänger 👍

Begründung?


Geschrieben von SportyCB am 04.05.2020 um 20:57:

zum zitierten Beitrag Zitat von Moos
Durch die Anbringung der Rampe für das Vorderrad und der mittigen Schiene sehe ich folgende Bedingung erfüllt.
Zitat:
Nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchst e FZV ist der Anhänger zulassungsfrei, wenn es ein mit speziellen baulichen Merkmalen ausgestatteter Anhänger ist und für solche Beförderungen verwendet wird.

Dann warten wir doch ab, ob Bruce ein grünes KZ bekommt


Geschrieben von Bruce am 04.05.2020 um 21:01:

§ 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchst e FZVSpezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten und Tieren für Sportzwecke, sind Anhänger, die spezielle bauliche Einrichtungen oder Ausstattungen aufweisen, sodass damit bestimmte Sportgeräte oder Tiere für Sportzwecke transportiert werden können.Somit sind Anhänger, die zum Transport von Sportbooten, Segelflugzeugen, Motorrädern, Rennwagen, Rennrädern, Turnierpferden oder Schlittenhunden und Rettungsbooten verwendet werden, Spezialanhänger i.S.d. Verordnung.


Geschrieben von SportyCB am 04.05.2020 um 21:07:

In dem geposteten link  von mir stand was anderes, aber ich freu mich für Dich wenn es stimmt. Berichte mal nachdem Du bei der Zulassungsstelle warst


Geschrieben von Bruce am 04.05.2020 um 21:07:

Aber warten wir es ab ... melde das Teil nächste oder übernächste Wochen an!
Gruß Bruce


Geschrieben von benstreetbob am 04.05.2020 um 21:07:

Wie würde es den mit einem pferdeanhänger ausehen der zum motorradtransport benutzt würde smile?

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lächle du kannst sie nicht alle töten....


Geschrieben von Chopper 15 am 04.05.2020 um 21:09:

§ 3 Abs 2 Nr 2 Buchst eFZV: Aus diesem Grund sind der Transport von Straßen Motorrädern, Hunden und ähnliches auf diesen Hängern nicht erlaubt!

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Wenn ich fliegen könnte würd ich kein Motorrad fahren
Grüße aus der Pfalz


Geschrieben von Bruce am 04.05.2020 um 21:12:

Also mit meinem Anhänger kann definitiv nichts anderes transportiert werden! Das steht sogar in den Papieren!


Geschrieben von benstreetbob am 04.05.2020 um 21:18:

Bruce mach mal nen video vom aufladen und oder poste deine erfahrung mit dem teil danach bitte.

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lächle du kannst sie nicht alle töten....


Geschrieben von Bruce am 04.05.2020 um 21:19:

Video gibts bei YouTube einige! Klar teile ich meine Erfahrungen - mich hat das Platzkonzept überzeugt! Und die 100er Zulassung


Geschrieben von REMCM am 04.05.2020 um 21:28:

Auf Sportanhängern ( grünes Kennzeichen ) ist der Transport von Straßenmotorrädern nicht erlaubt.


Geschrieben von SportyCB am 04.05.2020 um 21:31:

zum zitierten Beitrag Zitat von Bruce
Also mit meinem Anhänger kann definitiv nichts anderes transportiert werden! Das steht sogar in den Papieren!

Meine Frau ist ja an ner Zulassungsstelle, die kennt das nicht, dass ein Motorrad Anhänger ein grünes KZ bekommt, das kann ja in nem anderen Zulassungsbezirk anders sein, sie interessiert das auch...


Geschrieben von Bruce am 04.05.2020 um 21:33:

we will see


Geschrieben von REMCM am 04.05.2020 um 21:35:

Sportanhänger für Boote, Segelflieger, Rennmotorräder bekommen ein grünes Kennzeichen.

Wenn man etwas anderes damit transportiert und erwischt wird, isses halt blöd und kostet Geld !