Forum (https://forum.milwaukee-vtwin.de/index.php)
- Allgemein (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=16)
-- Laberecke (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=19)
--- Bündelungsbehörde Hessen (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=107724)


Geschrieben von SportyCB am 18.09.2022 um 15:47:

Bündelungsbehörde Hessen

Das Land Hessen geht einen Sonderweg:

Ich habe mir für meine FLSB neue Reifen gekauft. Da es ja wenige Hersteller gibt, die vorne und hinten das B in der Bezeichnung haben, hab ich mir den Metzeler ME888 gekauft und beim TÜV per Einzelabnahme abnehmen lassen(da ich in Faak war und bei etwaigen Kontrollen allen Problemen aus dem Weg gehen wollte).
Ich habe auch ein Schreiben vom BMDV Bürgerinfo, dass ich andere Reifen fahren darf, wenn sonst alle Parameter stimmen.

Was ich nicht verstehe: der Ingenieur vom TÜV(gleichzeitig KFZ Sachverständiger) nimmt das alles ab. Das kostet mich 45€.
Dann muss ich das Gutachten der Bündelungsbehörde in Fulda oder Marburg vorlegen. Da überprüft ein weiterer Ingenieur die Angaben seines Kollegen auf die Richtigkeit und dann werden nochmal knapp 45€ fällig. Auf meine Frage was denn Bundesländer ohne die Bündelungsbehörde machen kam die Antwort: die werden nachtun nach Bundesweit eingeführt.
Verwaltung ohne Ende😱😖🥶🥶🥶


Geschrieben von Moos am 18.09.2022 um 16:06:

Na ja, die Bündelungsbehörde in Hessen gibt es ja schon seit vielen Jahren und bis jetzt hat noch kein anderes Bundesland mWn nachgezogen. MMn ein unsinniger Alleingang von Hessen. Baby

__________________
Moos

Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.


Geschrieben von SportyCB am 18.09.2022 um 16:43:

zum zitierten Beitrag Zitat von Moos
Na ja, die Bündelungsbehörde in Hessen gibt es ja schon seit vielen Jahren und bis jetzt hat noch kein anderes Bundesland mWn nachgezogen. MMn ein unsinniger Alleingang von Hessen.  Baby

Stimmt, ich hatte mir vor Jahren einen Heku Anhänger für mein Motorrad in Bielefeld gekauft. Da hatte ich auch schon mal Kontakt mit Fulda.
Für mich ist das reine Geldmachere😖😡


Geschrieben von Middach am 18.09.2022 um 18:26:

Von der Wiege bis zur Bahre, Formulare, Formulare. War doch schon immer so in D

__________________
Neid muss man sich verdienen, Mitleid kriegst du geschenkt  großes Grinsen

Wer Rechtschreibfehler findet, sollte seine Interpunktion verbessern.cool


Geschrieben von motorcycle boy am 18.09.2022 um 20:26:

Der Grund liegt im Anfang der 90er begraben. Damals wurden ungewöhnlich viele Harleys mit „Original-Starrahmen“ in Hessen zugelassen. Es geht die Mär, dass Harley-Deutschland, die bekanntlich seit den 70ern an wechselnden Standorten im Rhein-Main-Gebiet beheimatet sind, die hessischen Behörden von sich aus darauf hingewiesen haben sollen, dass die Zulassungszahlen einzelner Baujahre in Hessen die Gesamtproduktion dieser Baujahre in Milwaukee übersteigen würde. In der Szene sehr beliebt waren damals die „Schwedenrahmen“ , wie der Name schon sagt, täuschend echt mit allen Gussteilen und sogar Werkzeugkastenhalterung rechts nachgemachte Starrahmen aus Schweden. 

Das Ganze basierte darauf, dass Harley zu dieser Produktionszeit der Starrahmen nur Motornummern einschlug, aber keine Rahmennummern. Wie Harley Deutschland es nun trotzdem schaffte, die nachgebauten von den Originalen Rahmen zu separarieren, ist nie so richtig publik geworden. Gegen die Zulassung eines nachgebauten Starrahmens spricht auch heute noch eigentlich nichts, aber die Zulassung als Original-Harleyrahmen mit den Zulassungsvoraussetzungen der 50er Jahre statt der 90er für die Peripherie (Bremsen, Emissionen, Sicherheitseinrichtungen) deutete, wie wohl im Rahmen polizeilicher Ermittlungen ans Licht kam, auf einen Korruptionsskandal beim TÜA Hessen hin (Hessen hat keinen Verein, sondern ein Amt, also eine staatliche Organisation). Man munkelte seinerzeit in der Szene von 1000 DM „Entscheidungshilfe“. Der Nachweis der Korruption ist seit Al Capone sehr einfach möglich, wenn man Einnahmen hat, deren Herkunft nicht nachweisbar ist. Da genügt eine richterliche Anordnung der Kontoeinsichtnahme, von da aus über die Kooperation des Erwischten hin zu den gegen Zusatzhonorar zugelassenen Rahmen wäre ein denkbarer Weg.

In dieser schweren, schweren Zeit wurden tatsächlich etliche Zulassungen von Schwedenrahmen als Original-Harleyrahmen annulliert. Wie man das rechtssicher durchgezogen hat, ist bis heute ein großes Geheimnis von Hessen und Harley geblieben.

Da war es wieder, das grundlegende Dilemma seit dem Anbeginn menschlicher Gemeinschaften: „Wer kontrolliert den Kontrolleur“? In totalitären Staaten wird das Problem kafkaesk gelöst, bis in die Staatsinsolvenz, weil, wenn alle nur noch andere kontrollieren, bleibt niemand mehr zum Arbeiten übrig (Fallbeispiel DDR). Hessen richtete als Konsequenz aus dem ganzen Korruptionsskandal die Bündelungsbehörde als „Kontrolleur des Kontrolleurs“ ein, mit dem Hintergedanken, dass dieser mit dem Antragsteller „auf normalen Wege“ keinen Kontakt hat und deswegen unanfälliger für Korruption ist. Aber, wie das „Fallbeispiel DDR“ uns lehrt, ist schon eine zusätzliche Kontrollebene superkostenintensiv und so wird das den anderen Bundesländern schlicht zu teuer gewesen sein. Da wartet man lieber ab, ob dort ein ähnlich gelagerter Korruptionsskandal auftritt, bevor man hier viele zusätzliche teure Planstellen für Ingenieure, Juristen und Verwaltungsfachangestellte schafft, die dem Bundesland keinerlei zusätzliche Verwaltungseinnahmen bringen, weil sie eben, nunja, nur „die Kontrolleure kontrollieren“. Für die aufwendige Verhinderung von Staatsversagen  kann man ja nicht höhere Gebühren für die Erst-Zulassung eines HD-Starrahmens in D verlangen als in anderen Bundesländern  großes Grinsen  . Außerdem ist  der TÜV außerhalb Hessens ja ein selbständiger Verein, auf den man bei Korruption ja immer mit dem Finger zeigen kann, ohne sich die Hände schmutzig gemacht zu haben. Bei einem staatlichen Amt in Hessen fällt hingegen die politische Verantwortung auf Hessen zurück.


Geschrieben von Mondeo am 18.09.2022 um 21:25:

Also ich war ja schon seit 1992 in Hessen u d da ging das ein bisschen später durch die Medien das der TÜV sehr sehr viel Gefallen gegen Geld gemacht haben. Aber da viel nie der Name Harley Davidson. Aber egal. Habe mittlerweile 3 Mal den Kram durch mit dieser Behörde. Ich denke die machen nur Geld. Da schaut kein Schwanz richtig drauf. Du bekommst ein formloses Schreiben mit dem du zur Zulassung gehst und den Kram in die Papiere eintragen läßt. Übrigens fahre ich mit meiner Reifenfreigabe einfach in der Tasche herum. Ich laß da nix eintragen.


Geschrieben von motorcycle boy am 18.09.2022 um 23:05:

Guckst Du:


https://custombike.de/bikes/dynamight-dyna-als-starrahmen-chopper/

"Jahrzehntelang wart ihr mit einem Starrrahmen immer ein bisschen auf der Flucht. Wer zum Beispiel einen starren Chopper fuhr, der stand stets im Verdacht, nicht mehr einen echten, betagten Rahmen verwendet zu haben, sondern einen »Schwedenrahmen«. Es war natürlich nicht legal, unter einer Erstzulassung aus den 50er Jahren zu fahren. Starrrahmen als Neuzulassung waren in den 90er Jahren Glückssache. Die meisten Prüfstellen ließen sie nicht zu."

Starrahmen Harleys


Geschrieben von bestes-ht am 18.09.2022 um 23:22:

Das Thema mit der Bündelungsbehörde betrifft aber nicht ganz Hessen, sondern nur einige Städte und Landkreise. Frankfurt und der Hochtaunuskreis z.Bsp. nicht. Wer sich wirklich unsicher wäre, könnte zur Not das Bike in einer Stadt/LK zulassen wo das nicht über die BL-Behörde laufen muss. 😎

__________________
Wir werden nicht grau, wir werden chrome....

Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich


Geschrieben von SportyCB am 19.09.2022 um 05:16:

zum zitierten Beitrag Zitat von bestes-ht
Das Thema mit der Bündelungsbehörde betrifft aber nicht ganz Hessen, sondern nur einige Städte und Landkreise. Frankfurt und der Hochtaunuskreis z.Bsp. nicht. Wer sich wirklich unsicher wäre, könnte zur Not das Bike in einer Stadt/LK zulassen wo das nicht über die BL-Behörde laufen muss. 😎

Kann mir nicht vorstellen, dass man in Frankfurt ein Motorrad zulassen kann, wenn man da keinen Wohnsitz hat


Geschrieben von Shadow am 19.09.2022 um 07:13:

zulassen nur mit Wohnsitz!

Hatte 16Jahre in Hessen gelebt, und mehrfach mit Marburg Kontakt.

Kenne Leute die leben in Hessen, und haben extra ihr Fahrzeug über Familie&Freunde in einem anderen Bundesland zugelassen, 2-3 Tage später wieder angemeldet in Hessen.
Kam günstiger als der Bündelungsbehörde Marburg die Kohle zu geben.

Nachteil war  > 1Haltereintrag mehr im Brief Augenzwinkern


PS: ich selbst hatte ein schönes Erlebnis mit der Behörde.

Habe die MT90 Reifen im Schein stehen, und habe mir die 130/90/16 eintragen lassen.
Der Sachbearbeiter schrieb meinen TüvIng an & sagte das gehe so nicht .... da müsse noch als Zusatz beistehen >Reifen ausreichend Freigängigkeit im Kotflügel<

Erst nachdem der TüvIng ihm erklärte das es sich nur um die modernere Reifenbezeichnung handelt, u es auch Reifen gibt die Beide Bezeichnungen haben, verstand der Sachbearbeiter dies Baby


Geschrieben von SportyCB am 20.09.2022 um 05:22:

 @bestes-ht : schon mal auf der HP der Stadt Frankfurt geguckt? Die haben ne eigene Bündelungsbehörde


Geschrieben von bestes-ht am 20.09.2022 um 08:13:

Nein. Ist für mich auch uninteressant. Ein Link wäre ggf. hilfreich. Bei den Städten und LK welche nicht über die Bündelungsbehörde laufen, gibt es eine Person (Zulassungsleiter?) der die Befähigung hat Fahrzeugpapiere neu auszustellen.

__________________
Wir werden nicht grau, wir werden chrome....

Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich


Geschrieben von HeikoJ am 20.09.2022 um 11:14:

Hier mal die Aussage des hessischen Verkehrsministers zu Reifenfreigaben, den Aufgaben der Bündelungsbehörde und die Begründung zu deren Existenz als Antwort zu einer kleinen Anfrage im hessischen Landtag ...

__________________
Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.


Geschrieben von SportyCB am 20.09.2022 um 16:53:

Ist schon lustig: im Absatz Vorbemerkung Minister für Wirtschaft…:

und die Betriebserlaubnis erlischt, wenn Reifen montiert werden, die von der ursprünglichen Typzulassung abweichen. Zur Wiedererlangung der Betriebs- erlaubnis ist ein entsprechender Nachweis nach § 19 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 StVZO bzw. eine Begutachtung…

Der BMDV schreibt: (*) Ergänzung bezüglich der Verwendung von Diagonalreifen oder Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse:Die unter Fall 1 geschilderten Beispiele setzen die Verwendung eines Reifens der gleichen Bauart voraus. Die unter Fall 1 geschilderten Beispiele und deren Beurteilung sind jedoch auch auf den Fall übertragbar, wenn ein Reifen anderer Bauart (Diagonalreifen oder Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse statt Radialreifen) verwendet wird. Dies setzt voraus, dass mit Ausnahme des Parameters „Reifenbauart“ sämtliche in dem jeweiligen Fallbeispiel genannten Bedingungen erfüllt werden.
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/rad-reifenkombination-kraftraeder.html

Also steht das Hessische Gesetz über dem Bundesgesetz??



Bedeutet das gleichzeitig, dass in den anderen 15  Bundesländern die TÜV Mitarbeiter und Sachverständigen  besser geschult werden, dass sie auf die Bündelungsbehörden verzichten??


Geschrieben von bestes-ht am 20.09.2022 um 17:01:

Das bedeutet in erster Linie, das in allen anderen BL die Prüfer sich keine Fehltritte geleistet und sich dabei erwischen haben lassen oder nicht die Harley Deutschlandzentrale beherbergt haben! 😎

__________________
Wir werden nicht grau, wir werden chrome....

Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich