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zum zitierten Beitrag Zitat von Booze
Dem Learjet kann aber keiner ein Ticket wegen zu laut verpassen, das ist der Unterschied
Übrigens war das meiner, meine Frau fliegt nach London zum shoppen
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Es ist ein Jammer, daß die Besserwisser zwar alles besser wissen, aber nichts besser machen.
Der Harley fahrer, der auch Reiskocher grüßt.
Die Zahl der blockierten User steigt stetig.
Der Spacken kann es nicht lassen.
Das mit dem Eintragen lassen ist so eine Sache. Da gab es Anfang des Jahres so eine Verfügung eines Ministeriums zu Klappenanlagen an Fahrzeugen (wurde hier im Forum auch drüber berichtet).
Ich habe einen TÜV-Prüfer, der eigentlich alles einträgt, was er vertreten kann. Also Lenker, Felgen, Fussrastenanlagen, Luftfilter, etc. alles per Einzelabnahme. Und der sagte mir auf Nachfrage, dass er gem. Anweisung seines TÜV Süd seit ein paar Monaten keine Klappenanlagen mehr eintragen darf.
Da die ganzen Eintragungen heutzutage Fototechnisch dokumentiert und zentral in irgendwelchen Datenbanken abgelegt werden, kann das alles nachvollzogen werden und es ist schwer sich über solche zentralen Anweisungen hinweg zu setzten.
Es gibt sicher Prüfer -auch von anderen reg. TÜV-Organisationen-, die das noch machen, aber ob das dann alles rechtssicher ist, bleibt abzuwarten...
Letztendlich würde eine Eintragung in diesem Fall ja auf Basis der ABE erfolgen (sonst müsste man ja eigene Gutachten und Messungen durchführen lassen) und wenn diese ABE mal zurückgezogen werden sollte, ist auch eine Eintragung anfechtbar. Daher halte ich die Mär vom Bestandsschutz für nicht haltbar. Sollten evtl. mal ABEn rückwirkend widerrufen werden, gibt's auch keinen Bestandsschutz für eingetragene Anlagen. Hat man bei einer Kontrolle den Falschen vor sich, der Bock hat dir einen rein zu würgen, wird er das tun. Wenn die ABE -als Grundlage der Eintragung- widerrufen würde, kann man sich nicht mehr hinter einer EU-Homolegation der Anlage "verstecken" und dann können die Blauen oder die Staatsanwaltschaft auch gegen die Eintragung gerichtlich vorgehen...
Ich habe einen Kumpel mit nem Benz und einer eingetragenen Klappenanlage. Die Blauen haben ihn rausgezogen und das Fahrzeug beschlagnahmt (zu laut, es wurden Manipulationen vermutet). Es wurde danach bei der DEKRA begutachtet. Die Eintragung wurde widerrufen und der eintragende Prüfer hat mächtig Ärger bekommen. Nach insgesamt 3000€ Kosten hat er das Fahrzeug wiederbekommen...
Wenn die Kiste bei einer Messung zu laut ist, hilft auch eine Eintragung nichts!
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Nemo me impune lacessit !
Ich habe nicht Angst davor dass ich zu früh sterbe, sondern davor, dass ich zu spät sterbe !
Sicher ist man nie.
ich weiß dass Kollegen auch originale Töpfe messen ließen und die korrekte Funktion der Originalklappen am Krümmer.
Mal dran denken...würde man den Bestandsschutz bis Euro 3 hebeln könnten originale Harleys auch einpacken.
Es wird nämlich nicht zwischen Zubehör und Hersteller unterschieden.
Darum einfach mal nicht verrückt machen und fahren.
bis dahin haben vermutlich eh die meisten hier nicht mehr das aktuelle bike .
Es ging mir eigentlich nur darum, dass ich nicht glaube, dass eine Eintragung mehr Schutz vor Verboten bietet als nur mit ABE zu fahren.
Ich gehe auch davon aus, dass entsprechende Regelungen stichtagsbezogen gelten werden. Sprich Ab Euro 5 oder XY gibt es keine Klappenanalgen mehr. Wie heute schon "leicht entfernbare" DB-Eater oder mech. Klappenanlagen bei Euro 4 verboten sich.
Moin Moin,
Ich habe irgendwo gelesen, das die ABE von Zubehörteilen nur von dem Land widerrufen werden kann,die diese Ausgestellt hat.
Warum sind wohl (Fast ) alle Anlagen nicht in D zugelassen /Geprüft?
Wir können eh nix machen ,also ab auf den Bock und fahren.....
Rene
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Harley -Davidson Softail Slim S
Kesstech ESM 3
CSC Luftfilter
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Harley-Davidson Softail
Cross Bones
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...ja.. und viele eater sind für euro 4 bikes immer noch nur verschraubt.
Der Kunde ist dann der Blöde wenn er deswegen Ärger hat.
Auch unverständlich
zum zitierten Beitrag Zitat von Skippy 73
Moin Moin,
Ich habe irgendwo gelesen, das die ABE von Zubehörteilen nur von dem Land widerrufen werden kann,die diese Ausgestellt hat.
Warum sind wohl (Fast ) alle Anlagen nicht in D zugelassen /Geprüft?
Wir können eh nix machen ,also ab auf den Bock und fahren.....
Rene
Und ??? Jeder weiß das er sie nicht entfernen darf ob geschraubt oder geschweißt.
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zum zitierten Beitrag Zitat von Sticki1
zum zitierten Beitrag Zitat von Skippy 73
Moin Moin,
Ich habe irgendwo gelesen, das die ABE von Zubehörteilen nur von dem Land widerrufen werden kann,die diese Ausgestellt hat.
Warum sind wohl (Fast ) alle Anlagen nicht in D zugelassen /Geprüft?
Wir können eh nix machen ,also ab auf den Bock und fahren.....
Rene
die meisten Gutachten laufen über südeuropäischen Länder.
Das hat sicher nicht nur finanzielle Gründe![]()
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Leute,
hier wird unheimlich viel durcheinander "geschmissen".
Die Klappenanlagen haben bis auf wenige Ausnahmen eine EU Homologation. Diese kann durch eine deutsche Rechtsvorschrift nicht einfach für unwirksam erklären, da europäisches Recht über dem deutschen steht.
Zitat von Herzo_Klaus
Wenn die Kiste bei einer Messung zu laut ist, hilft auch eine Eintragung nichts!
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Gruß
Dirk
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zum zitierten Beitrag Zitat von -Blacksteel-
Leute,
hier wird unheimlich viel durcheinander "geschmissen".
Die Klappenanlagen haben bis auf wenige Ausnahmen eine EU Homologation. Diese kann durch eine deutsche Rechtsvorschrift nicht einfach für unwirksam erklären, da europäisches Recht über dem deutschen steht.
Zitat von Herzo_Klaus
Wenn die Kiste bei einer Messung zu laut ist, hilft auch eine Eintragung nichts!
Das ist so leider auch nicht richtig, hierbei muss erstmal ermittelt werden, ob ein Defekt oder eine Manipulation vorliegt.
Bei einem Defekt kostet es nämlich 10,-€ und fertig
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Das mag sein, aber um das festzustellen KANN der Bock trotzdem temporär eingezogen werden. Was ja auch passiert in der Praxis.
zum zitierten Beitrag Zitat von Skippy 73
Und ??? Jeder weiß das er sie nicht entfernen darf ob geschraubt oder geschweißt.
zum zitierten Beitrag Zitat von -Blacksteel-
Leute,
hier wird unheimlich viel durcheinander "geschmissen".
Die Klappenanlagen haben bis auf wenige Ausnahmen eine EU Homologation. Diese kann durch eine deutsche Rechtsvorschrift nicht einfach für unwirksam erklären, da europäisches Recht über dem deutschen steht.