Forum (https://forum.milwaukee-vtwin.de/index.php)
- Allgemein (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=16)
-- Allgemein: Motorräder (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=1)
--- Penzl Auspuff - Fragen und Antwort Thread (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=12449)


Geschrieben von MIKE48 am 26.02.2012 um 22:59:

Hi,

bei meinen treffen mit der Rennleitung hat sich herausgestellt, dass die Damen und Herren oftmals nicht "gut" informiert waren...
Ich habe es so gehalten, dass ich zunächst wie obern beschrieben argumentiert habe und bei bedarf den Wisch gezeigt habe - spätestens dann war Ruhe.
Zunge raus

Grüsse

Mike

__________________
THINK BIG - ALWAYS!!

großes Grinsen

Dyna RS: Erfahrungen mit der neuen Low Rider S

FLHX 103: Mike's bequemes Eisen


Geschrieben von Adi66 am 26.02.2012 um 23:00:

zum zitierten Beitrag Zitat von First Evo
Da gibt es eine klare Antwort, mit der E Nummer auf der Penzl steht fest, dass das Teil legal ist. Nach Deutschem Recht muss dir dann ein Sheriff das Gegenteil beweisen.
Wenn Du jede ABE mitführen würdest, könnten manche mit ihrem Bike nicht mehr fahren, da sie keinen Platz für den Papierkram hätten Augenzwinkern

Da wäre ich äußerst vorsichtig. Eine E-Nummer bedeutet nur, dass die Auspuffanlage in Verbindung mit einem Moped homologiert wurde. An der E-Nummer kann die Rennleitung allerdings erst mal nicht erkennen, ob der vorgefundene Auspuff auch tatsächlich in Verbindung mit dem Bike, an dem er montiert wurde, zugelassen ist. Die richtige Kombination ist nur in der BE beschrieben.


§ 19 StVZO sagt übrigens in Absatz 4:

<...>

(4) Der Führer des Fahrzeugs hat in den Fällen

1. des Absatzes 3 Nr. 1 den Abdruck oder die Ablichtung der betreffenden Betriebserlaubnis, Bauartgenehmigung, Genehmigung im Rahmen der Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu oder eines Auszugs dieser Erlaubnis oder Genehmigung, der die für die Verwendung wesentlichen Angaben enthält, und

2. des Absatzes 3 Nr. 3 und 4 einen Nachweis nach einem vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Verkehrsblatt bekanntgemachten Muster über die Erlaubnis, die Genehmigung oder das Teilegutachten mit der Bestätigung des ordnungsgemäßen Ein- oder Anbaus sowie den zu beachtenden Beschränkungen oder Auflagen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. <...>

Im Zweifelsfall wird sich die Rennleitung darauf berufen, wenn unklar ist ob der richtige Auspuff am richtigen Moped montiert ist.

__________________
~~ Vier Räder bewegen den Körper; doch nur zwei Räder bewegen die Seele ~~


Geschrieben von Zündstoff am 26.02.2012 um 23:00:

Also, bei alten ABE !!! war/ist es definitiv so, dass man die dabei haben MUSS ... oder eben eintragen lässt.

Wie das bei EG-BE ist, kann ich eben aus dem §19 nicht eindeutig herauslesen unglücklich


... puh ... N8 ... und nochmal "Danke" !


Geschrieben von Adi66 am 26.02.2012 um 23:08:

zum zitierten Beitrag Zitat von Zündstoff
Also, bei alten ABE !!! war/ist es definitiv so, dass man die dabei haben MUSS ... oder eben eintragen lässt.

Wie das bei EG-BE ist, kann ich eben aus dem §19 nicht eindeutig herauslesen unglücklich


... puh ... N8 ... und nochmal "Danke" !

§19, Abs. 7 StVZO

(7) Die Absätze 2 bis 6 gelten entsprechend für die EG-Typgenehmigung


Ich sehe allerdings auch nicht wirklich ein Problem darin, die BE, die in meinem Fall nur noch Scheckkartengröße hat, mitzuführen. Augenzwinkern

__________________
~~ Vier Räder bewegen den Körper; doch nur zwei Räder bewegen die Seele ~~


Geschrieben von First Evo am 26.02.2012 um 23:15:

Dann schreibt der Hanse TÜV Unsinn auf seiner Website Augenzwinkern


Geschrieben von MIKE48 am 26.02.2012 um 23:16:

Nochmals Hi,

die Rennleitung hat bei einer EG ABE keinerlei Anspruch auf Vorlage der Papiere!
Lässt sich an vielen Stellen im Netz mit Verweis auf die Paragraphen nachlesen.

Bei entspanntem Umgang, wie oben beschrieben, kein Problem...

Grüsse

Mike

__________________
THINK BIG - ALWAYS!!

großes Grinsen

Dyna RS: Erfahrungen mit der neuen Low Rider S

FLHX 103: Mike's bequemes Eisen


Geschrieben von Adi66 am 26.02.2012 um 23:24:

zum zitierten Beitrag Zitat von First Evo
Dann schreibt der Hanse TÜV Unsinn auf seiner Website Augenzwinkern

Will ich nicht sagen, solange ich noch nicht gefunden habe, auf was sich der TÜV beruft. Kann mir allerdings nicht vorstellen, dass der TÜV dort falsche Angaben macht. Ich bin hier deshalb noch in den entspechenden EU-Richtlinien am recherchieren. Augenzwinkern

Nachtrag 1:

Offensichtlich scheint des Rätsels Lösung (wie bereits oben von Mike48 beschrieben) in §19 Abs.3 Satz 2a StVZO zu liegen. Denn auf diesen bezieht sich der Absatz 4, der das Mitführen der Bescheinigung fordert, ausdrücklich nicht. Wäre für mich die einzige schlüssige Erklärung. Augenzwinkern

Nachtrag 2:

Dass teilweise mittlerweile keine Bescheinigungen mehr ausgestellt werden sollen, wie oben beschrieben, kann ich nicht nachvollziehen, da dies in §6 Abs 2, EG-FGV ausdrücklich für den Fall vorgeschrieben ist, dass Verwendungsbeschränkungen vorliegen (z.B. fahrzeugtypenbezogene Zulassung von Teilen)

__________________
~~ Vier Räder bewegen den Körper; doch nur zwei Räder bewegen die Seele ~~


Geschrieben von First Evo am 27.02.2012 um 09:40:

Dann mal anders gesagt
Wer hat die ABE, EG/BE der original HD Anlage dabei oder zu Hause?
Je nach BJ steht da auch nur eine E Nr. drauf und sonst fast nichts.
Dann könnte die Rennleitung auch sagen, die Töpfe wären nicht für den Bock etc.

In unserem Land ist alles bis ins Detail geregelt, es ist in keinen §§ zu finden, das man die EG/BE mitführen muss und das ist Massgebend. Es ist aber klar geregelt, das der KFZ Schein, (Zulassungsbest. Teil I) mitzuführen ist.
Eine Änderung der Nachweispflicht (Beweisumkehr) konnte ich in der STVZO auch nicht finden cool


Geschrieben von Adi66 am 27.02.2012 um 10:07:

Zitat von First Evo
<...>
Wer hat die ABE, EG/BE der original HD Anlage dabei oder zu Hause?
Je nach BJ steht da auch nur eine E Nr. drauf und sonst fast nichts.
Dann könnte die Rennleitung auch sagen, die Töpfe wären nicht für den Bock etc.

<...>

Da hast Du (mit Ausnahme der deutschen ABE, da hier eine Pflicht zum Mitführen definitiv besteht) vollkommen recht.

Es geht allerdings aus meiner Sicht auch eher um Teile, die augenscheinlich nicht mit dem Fahrzeug im Original homologiert wurden. Und dass es sich nicht um ein Originalteil handelt, ist bei Penzl und Co allein aufgrund der angebrachten Hersteller-Plaketten offensichtlich.

Die StVZO regelt, dass Du eine ABE mitzuführen und auf Verlangen vorzulegen hast. Die EG-BE ist hiervon in der Tat ausgenommen. Insofern liegt die Beweislast bei vorliegender EG-BE in der Tat erstmal auf Seiten der Rennleitung.

__________________
~~ Vier Räder bewegen den Körper; doch nur zwei Räder bewegen die Seele ~~


Geschrieben von Bubbu am 27.02.2012 um 10:11:

Ist es denn wirklich ein Problem eine checkkartengroße BE mitzuführen?

Ich habe meine immer bei meinen Papieren dabei sowie eine DIN-A4 große BE meines Lenkers.

Ist alles in einem schmalen Lederetui sammt Führerschein. Passt in jede Jacke.

__________________
Ride safe and have fun ...

Bubbu


Geschrieben von Adi66 am 27.02.2012 um 10:14:

@ Bubbu

großes Grinsen

Ich mache es genauso. Augenzwinkern

__________________
~~ Vier Räder bewegen den Körper; doch nur zwei Räder bewegen die Seele ~~


Geschrieben von bestes-ht am 27.02.2012 um 10:29:

Also ich habe bei einer Polizeikontrolle im Herbst letzten Jahres die Erfahrung gemacht, das es
besser ist keine Papiere dabei zu haben.
Während ich meine dabei hatte, hier konnte man Eintragungen überprüfen, war es bei einem
anderen Fahrer, der keine Papiere dabei hatte so, das nur eine Halter-/Personenüberprüfung
stattfinden konnte.

__________________
Wir werden nicht grau, wir werden chrome....

Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich


Geschrieben von Zündstoff am 27.02.2012 um 11:09:

Genau um die Kombination der letzten Antworten geht es mir !!!

Habe ich das Kärtchen (EG-BE) dabei, stupse ich die Kontrolleure direkt auf die dort vermerkte Einschränkung ...

.... mit der u.U. daraus resultierenden Diskussion.

Habe ich sie nicht dabei, können sie nur sehen, dass es augenscheinlich eine EG-Zulassung dafür gibt.

Ich werde die Karte zu Hause lassen - und nicht weil sie mir zu unhandlich ist ! Augenzwinkern


Geschrieben von Krümmer am 27.02.2012 um 19:46:

Seit heute habe ich die Penzl dran mit Trickbox. So ein Waaahhhnsinnssound. Unbeschreiblich.Da stimmt alles. Das Kärtchen habe ich dabei, macht doch keinen Umstand.


Geschrieben von First Evo am 27.02.2012 um 21:01:

Zitat von Krümmer
macht doch keinen Umstand.

Ausser dem Umstand, das du der Rennleitung schriftlich gibst, dass Du vorsätzlich mit offener Klappe gefahren bist. Das gibt sofort die doppelte Strafhöhe, vorausgesetzt das Du offen gefahren bist. Geschlossen fahre ich aber max. zu Hause weg und bei den Sheriffs vorbei Augenzwinkern