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--- Penzl Auspuff - Fragen und Antwort Thread (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=12449)
Hi,
bei meinen treffen mit der Rennleitung hat sich herausgestellt, dass die Damen und Herren oftmals nicht "gut" informiert waren...
Ich habe es so gehalten, dass ich zunächst wie obern beschrieben argumentiert habe und bei bedarf den Wisch gezeigt habe - spätestens dann war Ruhe.
Grüsse
Mike
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THINK BIG - ALWAYS!!
Dyna RS: Erfahrungen mit der neuen Low Rider S
FLHX 103: Mike's bequemes Eisen
zum zitierten Beitrag Zitat von First Evo
Da gibt es eine klare Antwort, mit der E Nummer auf der Penzl steht fest, dass das Teil legal ist. Nach Deutschem Recht muss dir dann ein Sheriff das Gegenteil beweisen.
Wenn Du jede ABE mitführen würdest, könnten manche mit ihrem Bike nicht mehr fahren, da sie keinen Platz für den Papierkram hätten![]()
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~~ Vier Räder bewegen den Körper; doch nur zwei Räder bewegen die Seele ~~
Also, bei alten ABE !!! war/ist es definitiv so, dass man die dabei haben MUSS ... oder eben eintragen lässt.
Wie das bei EG-BE ist, kann ich eben aus dem §19 nicht eindeutig herauslesen
... puh ... N8 ... und nochmal "Danke" !
zum zitierten Beitrag Zitat von Zündstoff
Also, bei alten ABE !!! war/ist es definitiv so, dass man die dabei haben MUSS ... oder eben eintragen lässt.
Wie das bei EG-BE ist, kann ich eben aus dem §19 nicht eindeutig herauslesen![]()
... puh ... N8 ... und nochmal "Danke" !
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Dann schreibt der Hanse TÜV Unsinn auf seiner Website
Nochmals Hi,
die Rennleitung hat bei einer EG ABE keinerlei Anspruch auf Vorlage der Papiere!
Lässt sich an vielen Stellen im Netz mit Verweis auf die Paragraphen nachlesen.
Bei entspanntem Umgang, wie oben beschrieben, kein Problem...
Grüsse
Mike
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zum zitierten Beitrag Zitat von First Evo
Dann schreibt der Hanse TÜV Unsinn auf seiner Website![]()
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Dann mal anders gesagt
Wer hat die ABE, EG/BE der original HD Anlage dabei oder zu Hause?
Je nach BJ steht da auch nur eine E Nr. drauf und sonst fast nichts.
Dann könnte die Rennleitung auch sagen, die Töpfe wären nicht für den Bock etc.
In unserem Land ist alles bis ins Detail geregelt, es ist in keinen §§ zu finden, das man die EG/BE mitführen muss und das ist Massgebend. Es ist aber klar geregelt, das der KFZ Schein, (Zulassungsbest. Teil I) mitzuführen ist.
Eine Änderung der Nachweispflicht (Beweisumkehr) konnte ich in der STVZO auch nicht finden
Zitat von First Evo
<...>
Wer hat die ABE, EG/BE der original HD Anlage dabei oder zu Hause?
Je nach BJ steht da auch nur eine E Nr. drauf und sonst fast nichts.
Dann könnte die Rennleitung auch sagen, die Töpfe wären nicht für den Bock etc.
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Ist es denn wirklich ein Problem eine checkkartengroße BE mitzuführen?
Ich habe meine immer bei meinen Papieren dabei sowie eine DIN-A4 große BE meines Lenkers.
Ist alles in einem schmalen Lederetui sammt Führerschein. Passt in jede Jacke.
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Ride safe and have fun ...
Bubbu
@ Bubbu
Nö
Ich mache es genauso.
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Also ich habe bei einer Polizeikontrolle im Herbst letzten Jahres die Erfahrung gemacht, das es
besser ist keine Papiere dabei zu haben.
Während ich meine dabei hatte, hier konnte man Eintragungen überprüfen, war es bei einem
anderen Fahrer, der keine Papiere dabei hatte so, das nur eine Halter-/Personenüberprüfung
stattfinden konnte.
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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....
Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden.....
Genau um die Kombination der letzten Antworten geht es mir !!!
Habe ich das Kärtchen (EG-BE) dabei, stupse ich die Kontrolleure direkt auf die dort vermerkte Einschränkung ...
.... mit der u.U. daraus resultierenden Diskussion.
Habe ich sie nicht dabei, können sie nur sehen, dass es augenscheinlich eine EG-Zulassung dafür gibt.
Ich werde die Karte zu Hause lassen - und nicht weil sie mir zu unhandlich ist !
Seit heute habe ich die Penzl dran mit Trickbox. So ein Waaahhhnsinnssound. Unbeschreiblich.Da stimmt alles. Das Kärtchen habe ich dabei, macht doch keinen Umstand.
Zitat von Krümmer
macht doch keinen Umstand.