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--- Hilfe zur Regulierung - Shit, jetzt hat´s mich auch erwischt... (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=25630)
Gerade eben mit der Werkstatt die Reparatur besprochen. Vielleicht bekommen es die Jungs sogar noch vor dem Wochenende hin. Das wär echt rießig... Dann kann ich noch etwas von dem schönen Wetter mitnehmen.
Ansonsten vielen Dank euch allen für eure Infos und eure Hilfe. Fazit: das nächste mal (hoffentlich nie mehr) werd ich gleich am nächsten Tag alles dem Anwalt übergeben. Dann darf er sich um alles kümmern...
@olperer: Oh ja, Schlafmützen gibt´s überall. Für mich war die Sachlage klar, aber eine Versicherung sieht so etwas naturgemäß immer etwas anders.
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das kostet nen "alles-wieder-gut-Wichtel-Sommerbier-mit-Grenadine"
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Ponyhof war gestern
Freut mich dass es nun auch so geklappt hat! Wie gesagt, immer mal nachfragen und anrufen hilft meist schon weiter....
Ich würde es trotz Rechtschutz auch immer erstmal ´ne Weile ohne Anwalt versuchen, dafür habe ich zuviele Kunden, die bei anderen Rechtschutzversicherern nach 1-2 Bagatellfällen die Kündigung bekommen haben.... Meist wegen ein paar € Kosten die die RS-Versicherung übernommen hat. Die sehen dann nur, dass der Kunde wahrscheinlich gern und schnell wegen aller möglichen Dinge zum Anwalt rennt und wollen diesen Kunden dann lieber wieder loswerden....
Und dann wird es schwer, einen neuen Rechtschutzversicherer zu finden, weil ja auch Vorschäden angegeben werden müssen, die von den Versicherern auch in entsprechenden Quellen gefunden werden. Gibt man nichts an sehen die dass man wissentlich Vorschäden verschweigt, gibt man die Schäden an hängt es immernoch von der Anzahl und der Höhe ab ob man überhaupt einen Vertrag bekommt oder nicht.
Zum Glück gibt es dann aber auch Aussendienstmitarbeiter, mit deren Hilfe man auch wieder versichert wird, da diese sich vor Ort die genaue Vorgeschichte anhören und mit entsprechender Fürsprache einen neuen Vertrag durchbekommen...
Gruß, Jens
ICH KANN WIEDER FAHREN....
Heute mein Bike aus der Werkstatt geholt. Der Lenker ist drauf und ich kann endlich wieder durch die Gegend düsen. Hab mir in diesem Zuge gleich mal ´nen Ape gegönnt. Die restlichen Teile Fußrasten, Spiegel, Primärdeckel und-cover müssen zwar noch getauscht werden, sobald die gekommen sind; aber vorerst bin ich wieder mobil.
Hier noch ein paar Bilder mit dem neuen Lenker:
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Ja Jens , Du sagst es , der Versicherer sieht es gern , wenn die Prämie entrichtet wird , aber die Inanspruchnahme ist nicht vorgesehen. Man liest häufig von langwierigen Prozessen , die wg. Leistungsverweigerung geführt werden müssen. Viele Versicherer tragen wenig zur Ermittlung des Sachverhalts bei , sie verweigern einfach und ständig ist der Geschädigte im Obligo . Von schwarzen Schafen einmal abgesehen , die werden aber schnell aktenkundig durch Zusammenarbeit der Vers. Den Themenstarter ,Nachtzug würde ich aber nicht dazuzählen , obwohl der sich auch beklagt hat.
mfg olperer
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Sauber, Adi!
Zitat von Nacht Zug
Warum soll ich 50% selber tragen müssen? Der kleine Pisser ist voll schuld, auch nach Ansicht der Polizei vor Ort. Ich sag ja: am Montag werd ich wohl für ne Weile am Telefon hängen...
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Der Weg ist das Ziel.
Hmmm... somit kommt Dir das Ziel irgendwann in den Weg.
Prima, daß es letztlich doch geklappt hat, ohne daß Du Dich über die HAftung streiten mußt.
Aber ein paar Wort noch zu dem Thema RSV und Anwalt.
1. Die RSV selbst erledigt für Dich nichts. Die trägt nur das Kostenrisiko, und dies auch nur im Bereich der gesetzlichen Kosten. Gerade bei niedrigen Werten spielst Du bei einem wirklich kompetenten Anwalt nicht eben die erste Geige. "Anwalts Liebling" ist absoluter Müll - ist so ähnlich wie AOK-Patient. Und die Empfehlungen an die sog. Vertragsanwälte mancher RSVen ... vergiß es. Allgemein ist nämlich nicht bekannt, daß diese "Vertragsanwälte" häufig nur Pauschalen abrechnen dürfen oder der RSV Rabatte gewähren müssen, also bei den typischerweise niedrigen Werten noch weniger umsetzen (nicht "verdienen", denn von den Einnahmen gehen alle Kosten, Miete Personal etc. etc. ab) . Von nichts kommt nichts ...
2. Ist die Haftungslage auch nur etwas unklar bzw. streitig, kommst Du typischerweise ohne Rechtsrat / Vertretung etc. ohnehin nicht aus - daß es hier funktionierte ist echt Glück, die Sache hatte erhebliches Streitpotential. Und was meinst Du, wie groß die Begeisterung des Anwalts ist, wenn Du z.B. 80% des Schadens erstattet erhältst und Dich dann wegen der verbleibenden 20% an einen Anwalt wendest und er dann für ein paar zehn Euro Honorarumsatz einen heftigen und aufwändigen Streit austragen muß ... Ist das gleiche wie ein gut ausgebuchter Handwerker, der für ein Taschengeld aufwändige Arbeit leisten muß. O.k., der Vergleich hinkt, der gut im Geschäft stehende Handwerker berechnet Dir immer Anfahrt und Abfahrt und die Arbeitszeit, aber von einem Anwalt wird erwartet, daß er für ein paar zehn Euro einen Riesenaufwand auf sich nimmt (sehr euch mal die Gebührenordnung an, bei den paar Kröten, die bei den niedrigen Werten von einigen hundert Euro anfallen, rührt kein Handwerker einen Finger ....). Also jedenfalls dann, wenn eine RSV besteht, ist es besser, sofort einen Anwalt zu beauftragen.
3. Wenn Du die volle Erstattung erhältst, dann trägt der Gegner die Kosten. D.h. Deine RSV wird nicht belastet, außer, daß sie eine Akte anlegt. Gleichwohl mußt Du sie natürlich gleich informieren. Insofern wäre es sinnvoll, den Anwalt zu bitten, von der RSV keinen Vorschuß anzufordern.
4. Auch ein Anwalt kann nicht zaubern oder die Versicherung zur Zahlung bewegen. Ob die Regulierung länger dauert, wenn ein Anwalt sich meldet, möchte ich aber bezweifeln. Sicherlich hängt er nicht jeden Tag am Telefon und geht dem Sachbearbeiter der Versicherung auf den Senkel - Du bist ja naturgemäß nur ein Mandant unter vielen. Und Du mußt auch berücksichtigen, daß die Versicherung erst ihren Versicherungsnehmer anhören will. Wenn der sich nicht meldet .... dagegen kann keiner etwas machen. Es entspricht sicher nicht nur meiner Erfahrung, daß diesen Fall ausgenommen die Regulierung üblicherweise zügig erfolgt.
Ich hatte im Laufe meines Lebens leider schon einige PKW-Unfälle, alles unverschuldet (und wirklich eigene Fahrzeuge betreffend). Meine Verfahrensweise war: Die Reparatur wird so günstig wie möglich durchgeführt und nach Besichtigung durch den Gutachter sofort in Auftrag gegeben, sofern sie zur Weiterbenutzung erforderlich ist. Die Kosten strecke ich erst mal vor (die zu zahlenden Verzugszinsen sind überdies mehr als alle Anlagezinsen). Die Abrechnung erfolgt dann auf Gutachtenbasis. Regelmäßig (selbst bei problematischen Fällen wie wirtschaftlicher Totalschaden) führte dies immer zu einem mehr oder weniger großen Zuverdienst. Gerade beim Mopped würde ich niemals warten, bis das mit der Versicherung klar ist. Für dieses Warten gibt es keine Nutzungsausfallentschädigung und selbst wenn: Wir wollen fahren, nicht durch Nichtfahren "Geld verdienen"
mfg, Tolot
@ Tolot,
sowas habe ich auch gehört. Vielleicht sollte man die Anwälte oder RSV namentlich erwähnen. Ein Umdenken kann nur über die Öffentlichkeit geschehen. Einige Fernsehsendungen befassen sich mit solchen und ähnlichen Dingen. Was für den Normalo unmöglich , erreichen die über die Öffentlichkeit. So sollte man über seine Erfahrungen berichten , sonst ändert sich nix.
mfg olperer
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zum zitierten Beitrag Zitat von olperer
@ Tolot,
sowas habe ich auch gehört. Vielleicht sollte man die Anwälte oder RSV namentlich erwähnen. Ein Umdenken kann nur über die Öffentlichkeit geschehen. Einige Fernsehsendungen befassen sich mit solchen und ähnlichen Dingen. Was für den Normalo unmöglich , erreichen die über die Öffentlichkeit. So sollte man über seine Erfahrungen berichten , sonst ändert sich nix.
mfg olperer
Es fehlen jetzt noch ein paar Teile wie z.B. die Fußraste vorne, der Spiegel, Tankanzeigendeckel. Aber die furchtbar schreckliche Schramme am Primär ist jedenfalls Geschichte...
Und mit dem neuen Lenker muss ich ehrlich zugeben, dass ich jetzt ein ganz anderes Motorrad habe. Es fährt sich viel leichter und bequemer. Hätte ich niemals von so einem Lenker erwartet...
@Tolot: deshalb wollte ich ja das Ganze auch ohne Anwalt geklärt haben, da ich weiß, was für "Schnarchnasen" teilweise darunter sind. Ich habe zwar eine RSV, aber wie gesagt, ich wollte zunächst mal ohne Anwalt und RSV klar kommen.
Jetzt habe ich auch vom Partner meiner Schwester einen guten Anwalt speziell für Verkehrsrecht empfohlen bekommen. Sollte wieder mal sowas sein, weiß ich jetzt wohin.
Ich bin nur froh, dass jetzt trotzdem alles soweit dann gut über die Bühne gegangen ist, auch dass die Versicherung dann auch wirklich schnell alles in die Wege geleitet hat. Da hat dann mein "Telefonterror" wohl tatsächlich etwas bewirkt...
Und jetzt kann Faak kommen...
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Zitat von Nacht Zug
Und mit dem neuen Lenker muss ich ehrlich zugeben, dass ich jetzt ein ganz anderes Motorrad habe. Es fährt sich viel leichter und bequemer. Hätte ich niemals von so einem Lenker erwartet...
Ich denke schon , es ist elementares Verbraucherrecht , Spreu vom Weizen zu trennen. Auch Werkstätten mit übermäßigem Gewinnstreben aber unzureichender Gegenleistung sollten genannt werden . Letzlich soll erfolgreich sein , der es verdient.
mfg olperer
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