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Ich kann Hobbes nur beipflichten. Hatte vor urlanger Zeit einen ähnlichen Unfall, bei dem der Fahrer auf meiner Spur rückwärts gefahren ist. Entfernung dadurch falsch eingeschätzt und mit dem Bein am Auto hängen geblieben.
Der Typ war sogar im Krankenhaus und hat sich entschuldigt und zu Protokoll gegeben, dass er der Verursacher war.
Hat nix geholfen. War in dem Dorf eine größere Nummer. Auf nicht genau geklärten Wegen ist die gesamte Akte bei der Polizei bei Renovierungsarbeiten verschwunden. Und schon war ich der gearschte.
Ich wünsch Dir trotzdem viel Erfolg bei der Verhandlung!!! Was aber wichtiger ist, bei Dir wieder alles i.O.?
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badtoy -BRC No 16-
Danke erst mal für die Antworten,
naja mein Anwalt meint da er ohne ein Einweiser zurück gesetzt hat, ist das wohl schon Fahrlässig und somit mit einer Teilschuld zu belasten.
Hab mal 2 Sachen im Internet gefunden.
zum Thema starkes Bremsen
Nach § 4 Abs. 1 Satz 2 StVO darf nur bei Vorliegen eines zwingenden Grundes stark abgebremst werden. Ein zwingender Grund zum Bremsen besteht, wenn ansonsten andere oder der Bremsende gefährdet oder geschädigt werden könnten.
Zum Thema Rückwärtsfahren
Rückwärtsfahren / zurücksetzen
Rückwärtsfahren ist nicht gleich Rückwärtsfahren
Wer den Rückwärtsgang einlegt und losfährt - klar, der fährt rückwärts.
Straßenverkehrsrechtlich gibt es jedoch Unterschiede zwischen Rückwärtsfahren und Rückwärtsfahren.
So ist zu unterscheiden zwischen Rückwärtsfahren im fließenden Verkehr und Rückwärtsfahren außerhalb des fließenden Verkehrs. Der Unterschied liegt insbesondere bei den zu beachtenden Sorgfaltspflichten.
Fährt jemand im fließenden Verkehr rückwärts, fährt also auf der Fahrspur einem Fahrzeug buchstäblich entgegen, ist dies mit erhöhten Gefahren für den anderen Verkehrsteilnehmer verbunden, weshlab nur rückwärts gefahren werden darf, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist (§ 9 Abs. 5 StVO).
Ein Verstoß gegen diese besondere Sorgfaltspflicht wird mit einem Bußgeld in Höhe von 80 € sowie mit 2 Punkten sanktioniert (Stand: Bußgeldkatalog 2009).
Fährt dagegen jemand sein Fahrzeug beispielsweise auf dem Gelände eines Einkaufszentrums aus einem Parkplatz rückwärts raus, so gleicht dies mehr einem Zurücksetzen.
Dieses Zurücksetzen birgt weit weniger Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer als der zuvor genannte Fall, weshalb von dem Zurüksetzenden nur die allgemeine Sorgfaltspflicht erwartet wird, die besagt, dass die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht erfordert und sich jeder Verkehrsteilnehmer so zu verhalten hat, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird (§ 1 StVO).
Ein Verstoß gegen diese Sorgfaltspflicht kostet nur 35.- € und hat keine Punkte in Flensburg zur Folge.
Kommt es zu einem Unfall, ist selbstverständlich in beiden Fällen dem Geschädigten Schadensersatz zu leisten (OLG Koblenz, DAR 2000, 84; OLG Stuttgart NZV 2004, 420 und OLG Jena, DAR 2005, 466).
Na und mir gehts doch soweit gut habe allerdings mehrere Bänder im Schultergelenk abgerissen "Tossy 2" genannt. wurde erst ein paar Wochen später bei einem MRT fetsgestellt.
Und dadurch wird so manche Nacht zum Tage, da ich vor Schmerzen nicht mehr auf dieser Schulter liegen kann
Aber sonst gehts ganz gut bin 8 Wochen nach dem Unfall nach Faak gefahren....
Lass das mit dem stark bremsen bei Seite. Deine Aussage sollte sich darauf beschränken, dass er dir im Rückwärtsgang entgegen gekommen ist.
Wenn du gesehen hast wie er bremst, Rückwärtsgang eingelegt und dann zurück gesetzt hat, hättest du genug Zeit zum Bremsen haben müssen.
Dir kam aber ein übergrosser Geisterfahrer auf Deiner Spur entgegen. Bumm
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Der Weg ist das Ziel.
Hmmm... somit kommt Dir das Ziel irgendwann in den Weg.
@Hobbes: Da ist allerdings was dran!
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badtoy -BRC No 16-
Leute, das sind Aussagen von Zeugen , ich habe weder das zurücksetzen gesehen noch wahr genommen auch das starke Bremsmanöver ist von den Insassen im Bus beschrieben worden.
Ich habe drei Zeugenaussagen die dies schriftlich gemacht haben...
Ich werds einfach mal abwarten was passiert
ja, das entspricht dann in etwa dem " Bumm"
Wünsche viel Erfolg!
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Der Weg ist das Ziel.
Hmmm... somit kommt Dir das Ziel irgendwann in den Weg.
Kann man nur die Daumen drücken!
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badtoy -BRC No 16-