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zum zitierten Beitrag Zitat von Schneckman
das Privatgelände und die Fahrzeuge hier gehen den Schutzmann nichts an, solang die hier sind.
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Moos
Mit einem Forum ist es wie mit einer Party.
Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.
zum zitierten Beitrag Zitat von Börnie
Ja, das Bussgeld musste bezahlt werden.
Auch wenn die Exekutive rechtlich gesehen keinen Ermessensspielraum hat kommt es doch hin und wiedervor,
dass nicht geahndet wird. Zum Glück
Aber rein rechtlich : Man wird nicht fürs Fahren ohne HU bestraft, sondern dafür das man überzogen hat.
Warum ist nicht relevant.
Ich kenne Fälle, wo das Fahrzeug mit abgelaufener HU auf privatem Grund - oder sogar in der Garage - stand.
Aufgefallen, Anzeige, Einspruch, Prozess : ZAHLEN !!!
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WAS MAN ANFÄNGT, MUß MAN AUCH ZU EN
zum zitierten Beitrag Zitat von Moos
zum zitierten Beitrag Zitat von Schneckman
das Privatgelände und die Fahrzeuge hier gehen den Schutzmann nichts an, solang die hier sind.
Kann ich für das TÜV-Gelände nicht genau sagen, aber auf deinem Privatgelände hat jedes angemeldete Fzg. eine TÜV-Pflicht. Ob das Fzg. im Hof, Garage oder Keller steht ist egal, sobald angemeldet könntest Du damit am Straßenverkehr teilnehmen und somit muß es einen gültige Plakette aufweisen. Kontrolliert halt niemand, ändert aber nichts am geltenden Recht. In der Nachbarschaft ist ein Autoanhängerverleih, da sind die Herren schon des öfteren auf den Parkplatz gefahren und haben die abgestellten Hänger kontrolliert.
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zum zitierten Beitrag Zitat von Schneckman
zum zitierten Beitrag Zitat von Börnie
Man wird nicht fürs Fahren ohne HU bestraft, sondern dafür das man überzogen hat.
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Termin vorausgesetzt kann man selbst mit entstempeltem Kennzeichen zur Prüfstelle fahren :
"....
Mit entstempeltem Kennzeichen: Ihr Fahrzeug war vorübergehend abgemeldet, soll nun aber wieder zugelassen werden?
Wenn der Pkw noch über ein entstempeltes amtliches Kennzeichen verfügt, darf man auf direktem Wege zur Prüfstelle fahren.
Jedoch muss diese im selben oder in einem angrenzenden Bezirk liegen und die Kfz-Haftpflichtversicherung muss gewährleistet sein. ..."
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Mal unabhängig davon, wann man bestraft wird oder wie hoch auf der Fahrt zur Prüfstelle das Kontrollrisiko ist :
Bei bis vier Monaten geht es um 25 Euro und keinen Punkt in Flensburg.
Wenn man angesichts dieses "Risikos" lieber im Januar und März mit Eisfingern durch Salzlauge fährt, dann wäre meine Wahl nicht schwierig.
Gilt natürlich nicht, wenn man einen Transporter hat und das Motorrad ausmottet und damit hinbringt oder zur Prüfstelle um die Ecke schieben kann (wär mir immer noch zu mühselig).
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