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Geschrieben von Moos am 24.04.2023 um 18:09:

zum zitierten Beitrag Zitat von Schneckman
das Privatgelände und die Fahrzeuge hier gehen den Schutzmann nichts an, solang die hier sind.

Kann ich für das TÜV-Gelände nicht genau sagen, aber auf deinem Privatgelände hat jedes angemeldete Fzg. eine TÜV-Pflicht. Ob das Fzg. im Hof, Garage oder Keller steht ist egal, sobald angemeldet könntest Du damit am Straßenverkehr teilnehmen und somit muß es einen gültige Plakette aufweisen. Kontrolliert halt niemand, ändert aber nichts am geltenden Recht. In der Nachbarschaft ist ein Autoanhängerverleih, da sind die Herren schon des öfteren auf den Parkplatz gefahren und haben die abgestellten Hänger kontrolliert.

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Moos

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Geschrieben von Schneckman am 24.04.2023 um 18:10:

zum zitierten Beitrag Zitat von Börnie
Ja, das Bussgeld musste bezahlt werden.

Auch wenn die Exekutive rechtlich gesehen keinen Ermessensspielraum hat kommt es doch hin und wieder Freude vor,
dass nicht geahndet wird. Zum Glück
 
Aber rein rechtlich : Man wird nicht fürs Fahren ohne HU bestraft, sondern dafür das man überzogen hat.
Warum ist nicht relevant.


Ich kenne Fälle, wo das Fahrzeug mit abgelaufener HU auf privatem Grund - oder sogar in der Garage - stand.
Aufgefallen, Anzeige, Einspruch, Prozess : ZAHLEN !!!

Dann ist die Aussage meines Prüfers vielleicht so zu verstehen, wie Du es meinst.
Wieviel kostet denn diese Ordnungswiderlichkeit ?

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Geschrieben von Schneckman am 24.04.2023 um 18:14:

zum zitierten Beitrag Zitat von Moos
zum zitierten Beitrag Zitat von Schneckman
das Privatgelände und die Fahrzeuge hier gehen den Schutzmann nichts an, solang die hier sind.

Kann ich für das TÜV-Gelände nicht genau sagen, aber auf deinem Privatgelände hat jedes angemeldete Fzg. eine TÜV-Pflicht. Ob das Fzg. im Hof, Garage oder Keller steht ist egal, sobald angemeldet könntest Du damit am Straßenverkehr teilnehmen und somit muß es einen gültige Plakette aufweisen. Kontrolliert halt niemand, ändert aber nichts am geltenden Recht. In der Nachbarschaft ist ein Autoanhängerverleih, da sind die Herren schon des öfteren auf den Parkplatz gefahren und haben die abgestellten Hänger kontrolliert.

Wenn das ein Parkplatz auf Privatgelände ist würde ich da mal eine Dienstaufsichtsbeschwerde machen.
Ich meine wegen des ungefragten Betretens und nicht wegen der Sache.
Erzeugt  zumindest unbeliebten Schreib- und Zeitaufwand.

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Geschrieben von Börnie am 24.04.2023 um 18:17:

zum zitierten Beitrag Zitat von Schneckman
zum zitierten Beitrag Zitat von Börnie
Man wird nicht fürs Fahren ohne HU bestraft, sondern dafür das man überzogen hat.

.
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Termin vorausgesetzt kann man selbst mit entstempeltem Kennzeichen  zur Prüfstelle fahren :



"....
Mit entstempeltem Kennzeichen: Ihr Fahrzeug war vorübergehend abgemeldet, soll nun aber wieder zugelassen werden?
Wenn der Pkw noch über ein entstempeltes amtliches Kennzeichen verfügt, darf man auf direktem Wege zur Prüfstelle fahren.

Jedoch muss diese im selben oder in einem angrenzenden Bezirk liegen und die Kfz-Haftpflichtversicherung muss gewährleistet sein.   ..."

Damit ist das Siegel der Zulassungsstelle gemeint Augen rollen

Mittlerweile bekommt man in vielen Zulassungsbezirken  ohne gültige HU noch nicht mal ein Kurzzeitkennzeichen.


ich bin jetzt raus

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Geschrieben von Schneckman am 24.04.2023 um 18:33:

Mal unabhängig davon, wann man bestraft wird oder wie hoch auf der Fahrt zur Prüfstelle das Kontrollrisiko ist :

Bei bis vier Monaten geht es um 25 Euro und keinen Punkt in Flensburg.

Wenn man angesichts dieses "Risikos" Augen rollen lieber im Januar und März mit Eisfingern durch Salzlauge fährt, dann wäre meine Wahl nicht schwierig.

Gilt natürlich nicht, wenn man einen Transporter hat und das Motorrad ausmottet und damit hinbringt oder zur Prüfstelle um die Ecke schieben kann (wär mir immer noch zu mühselig).

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