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Ich denke jeder hier kann sich einmal die Mühe machen selbst zum TÜV zu fahren bei Eintragungen und nachfragen was verlangt wird. Jeder Prüfer wird euch Auskunft geben. Und mancher wird Überrascht sein um wieviel es billiger ist als wenn man es dem "speziellen Kontakt" überlässt. Europa wächst zusammen. Nicht auszuschließen das in ein paar Jahren der "TÜV" von England oder Frankreich für Eintragungen und die HU genauso maßgeblich ist. Auch entgegen ADAC und unseren Behörden. Meine Zulassungsstelle arbeitet da schon sehr Länderübergreifend. Gerade mit Frankreich, Benelux und England. Ein Gutachten von dort wird da selten angezweifelt. Andere Bundesländer mit ihrem Gehabe werte ich mal unter Bestandschutzwahrung. Die sollten besser mal die Richtlinien studieren.
Zitat von Horsehide
Zitat von FRN1985
Das einzige Problem in Hessen ist, einen vernünftigen Prüfer zu finden.
Ist immer sehr Aufschlussreich wenn jemand schreibt der das alles schon mal durch hat.
Gruß
Michael
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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....
Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden.....
@bestes-ht et all.
Natürlich habe ich nichts gegen Hessen.Es gibt auch Sachen die bekommt man in der Pfalz nicht eingetragen. Aber insgesamt ist die Situation doch wesentlich entspannter bei uns. Aber mal zurück zum Thema.
@roki63
Schade das nicht alle so ihr Handwerk ausüben bzw. verstehen wie du.
Zitat:
"Die Berufsethik umfasst sowohl die persönlichen Wertsetzungen, die bei der Ausübung des Berufs Beachtung finden, als auch die Gesamtheit der Werte und Normen eines bestimmten Berufsstandes, die bei der Ausübung des Berufes von den Berufstätigen beachtet werden sollen."
Hallo,
in der Zwischenzeit hat man sich bei meinem Anwalt gemeldet und siehe da!, es sind nicht Bilder oder sonstiges abhanden gekommen, sondern mein Motorrad muss erneut zu ihm, um nachgebessert zu werden.
Ich bin so froh, dass ich alles aufgehoben habe, was mir schriftlich zugesichert wurde! Zum Beispiel: das der Felgenring von TTS sein soll, doch im Moment sieht das nicht so aus, laut Aussage von TTS!
Ich werde jetzt abwarten wie sich das alles entwickelt und am Ende werde ich das Motorrad von einem Gutachter, der mir von meiner Versicherung bezahlt wird komplett durchgucken lassen !
Ich möchte kurz nur sagen, dass ich mit der Optik und der Arbeit zufrieden bin, bis auf die Lackschäden an der Gabel beim Entfernen der Reflektoren( wie auch immer das passieren kann, wenn man mit einer Schnur diese entfernt hätte), doch was nützt die Optik, wenn es am Ende nicht für eine Eintragung gereicht hat! Aber ich hoffe, das alles noch so gemacht wird, dass auch das Ziel erreicht wird!
Ich werde weiter berichten!!!
und ein grossen dank an die 3 Personen die mir ihre Personalien zur verfügung gestellt haben wenn es nicht auf normalen weg gelöst werden kann
Servus,
Ist schade das sowas passiert....will aber keine stellung beziehen da ich keinen von euch persönlich kenne. vermutlich 95% hier im forum haben keine telefonate oder wa nachrichten gelesen also gibt für mich kein gut und kein böse....weil ich ganz einfach nicht mit dabei war....
Wäre aber trotzdem interessant ob du jetzt ein getüvtes bike zuhause hast, ob nochmal kosten entstanden sind und du dich hoffentlich auf märz freuen darfst.
Gruss und bleib am ball
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Wennd wurst so dick wias broad is , na is wurst wia dick as broad is
Hallo Gizmo89
noch warte ich auf die Abholung des Verursachers
zusagen das die Hintere Felge eine DOT Nummer hat ist gelogen es wurde mir bei abholung gesagt das die DOT Nummer im Felgenbett stehen würde wenn es einer vom TÜV nicht glaubt müsste ich den Reifen abzihen
aber gut ein Gutachter hat sich dem Jetzt angenommen und ich warte jetzt ab wenn er das alles Korigiert hat und den Versprochenen Felgenkranz von T.T.S verbaut hat noch mal zum Gutachter und mal sehen was dann raus kommt
für die Leute die es interessiert und die nicht auf den Herrn reinfallen möchten
das hier zwei schreiben von meinem Anwalt an im
Sehr geehrter Herr ......,
Ihre Mail vom 22.15.2015 kann meinen Mandanten bei Weitem nicht zufrieden
stellen. Zu viele Fragen sind noch offen, nämlich die folgenden:
Zur bislang fehlenden Quittung bzw. Rechnung haben Sie sich überhaupt nicht
geäußert. Ein solches Dokument ist Grundvoraussetzung, um die Sache
friedlich beizulegen. Bitte bestätigen Sie mir kurzfristig, bis
allerlängstens Silvester, 31.12.2015, dass Sie meinem Mandanten eine
Rechnung oder wenigstens eine Quittung über den bezahlten Betrag zukommen
lassen werden.
Soweit Sie nun die TÜV-Eintragung durchführen wollen, ist vorab die
Kostenfrage zu klären. Mein Mandant konnte bei damaliger Beauftragung davon
ausgehen, dass alle notwendigen Aktionen an einem Tag durchgeführt werden,
was bekanntlich nicht der Fall war. Innerhalb der genannten Frist erwarte
ich Ihre Antwort, ob Sie auf eigene Kosten das Motorrad vom Wohnort meines
Mandanten hier in Bonn abholen (lassen) oder die von meinem Mandanten
hierfür aufzuwendenden Kosten in voller Höhe übernehmen.
Sodann bitte ich ebenfalls innerhalb der Frist um Mitteilung, wie viele
Stunden die von Ihnen angekündigten Maßnahmen in Anspruch nehmen werden,
konkret ob der Mandant, wenn er selbst das Motorrad zu Ihnen bringt, auf die
Erledigung warten kann, um zu vermeiden, ein drittes Mal anreisen zu müssen,
was wiederum mit erheblichen Kosten zu Ihren Lasten verbunden wäre.
Um die Terminsabsprache können wir uns später kümmern. Zunächst einmal sehe
ich Ihren vollständigen Rückantworten entgegen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
und das Letzte Schreiben
Sehr geehrter Herr .....,
der Monat Januar neigt sich langsam, aber sicher seinem Ende zu. Auf meine
Mail vom 05.01. habe ich bis heute, 25.01.2016, nichts gehört, weder sind
meine Fragen aus besagter Mail beantwortet, noch haben Sie Terminsvorschläge
zur Abholung der Maschine unterbreitet. Liegen mir nicht bis spätestens
kommende Woche Freitag, 05.02.2016, die Bestätigungen Ihrerseits zu den von
mir aufgeworfenen Punkten vor und auch keine Terminsvorschläge, muss ich
davon ausgehen, dass Sie die Erfüllung der Ihnen vertraglich obliegenden
Verpflichtungen verweigern. In dem Fall würde mein Mandant Ihre Leistungen
ablehnen, diese durch ein Drittunternehmen durchführen lassen und Ihnen die
Kosten anschließend aufgeben.
@Harley2015
Hast du einen schriftlich korrekten Auftrag dem Umbauer gegenüber mit Unterschrift fixiert ? Er ist ja in der "Gewährleistung" wenn ich das richtig sehe. Vermutlich weiß sein Anwalt mehr als deiner. Politisch korrekt ausgedrückt hackt ja die eine Krähe der anderen kein Auge aus. Das ist auf die Anwälte bezogen. Die arbeiten ja nach Brago.
Gewährleistung ist übrigens keine Garantie. Schlechtenfalls bekommst du sogar Recht. Das wäre ein Vergleich. Was glaubst du wer den kürzeren zieht wenn ein "Schwein und ein Huhn" mit einem Imbiss an die Börse gehen und Rühreier mit Speck als Geschäftsmodell verkaufen. Verklausuliert gesehen macht ja der "Vorwerk Vertreter" gerne mal "Hausbesuche" um zu sehen ob alles passt. Den "Drittunternehmen" Quatsch sollte dir übrigens ein seriöser Anwalt selbst beantworten. Hoffe nicht das er das selbst glaubt was er schreibt. Du glaubst nicht im Ernst das ein Verursacher das 4 Fache bezahlt wenn er von vornherein schon seine Verbindlichkeiten nicht erfüllen kann und sich nur sporadisch meldet. Wie soll das gehen ? Da wäre er mit Verlaub gesagt ein Fall für die Klappse. Unsere Rechtsprechung ist auch immer irgendwo Auslegungssache. Nicht umsonst waschen sich viele Anwälte darin die Hände um die imaginäre "Segeljacht auf dem Gardasee" zu finanzierten. Durfte da schon einiges erleben vor Gericht was in meinen Augen schon als Rechtsbeugung durchgegangen wäre. Da gingen die Anwälte schon mal anschließend mit dem Richter zu Tisch auf die Veranda. "Ihr Vater" ähh wir waren doch auf der gleichen Uni. Wie geht es ihm. Netzwerke gibt es nicht nur im Internet. Good Luck !
Gruß
Michael
zum zitierten Beitrag Zitat von Horsehide
@Harley2015
Hast du einen schriftlich korrekten Auftrag dem Umbauer gegenüber mit Unterschrift fixiert ? Er ist ja in der "Gewährleistung" wenn ich das richtig sehe. Vermutlich weiß sein Anwalt mehr als deiner. Politisch korrekt ausgedrückt hackt ja die eine Krähe der anderen kein Auge aus. Das ist auf die Anwälte bezogen. Die arbeiten ja nach Brago.
Gewährleistung ist übrigens keine Garantie. Schlechtenfalls bekommst du sogar Recht. Das wäre ein Vergleich. Was glaubst du wer den kürzeren zieht wenn ein "Schwein und ein Huhn" mit einem Imbiss an die Börse gehen und Rühreier mit Speck als Geschäftsmodell verkaufen. Verklausuliert gesehen macht ja der "Vorwerk Vertreter" gerne mal "Hausbesuche" um zu sehen ob alles passt. Den "Drittunternehmen" Quatsch sollte dir übrigens ein seriöser Anwalt selbst beantworten. Hoffe nicht das er das selbst glaubt was er schreibt. Du glaubst nicht im Ernst das ein Verursacher das 4 Fache bezahlt wenn er von vornherein schon seine Verbindlichkeiten nicht erfüllen kann und sich nur sporadisch meldet. Wie soll das gehen ? Da wäre er mit Verlaub gesagt ein Fall für die Klappse. Unsere Rechtsprechung ist auch immer irgendwo Auslegungssache. Nicht umsonst waschen sich viele Anwälte darin die Hände um die imaginäre "Segeljacht auf dem Gardasee" zu finanzierten. Durfte da schon einiges erleben vor Gericht was in meinen Augen schon als Rechtsbeugung durchgegangen wäre. Da gingen die Anwälte schon mal anschließend mit dem Richter zu Tisch auf die Veranda. "Ihr Vater" ähh wir waren doch auf der gleichen Uni. Wie geht es ihm. Netzwerke gibt es nicht nur im Internet. Good Luck !
Gruß
Michael
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Gruß
Rob
Schriftlich ist es vorhanden
und ein Zeuge ist auch da
Hi,
bei allem Verständnis über den Unmut, die dieses Ungemach mit sich bringt, wird es so langsam peinlich:
Umbau
Das Ansinnen des TE, sich in dieser Sache nun auch noch an den Arbeitgeber des 'Umbauers' wenden zu wollen, begibt sich in gefährliche Nähe einer üblen Nachrede bzw. einer Rufschädigung. Da steht zu hoffen, dass die Gegenseite nicht alle niedergeschriebenen Worte sammelt und zu einem Gegenschalg ausholt, der den TE dann teuerer zu stehen kommen könnte, als seine gesamten Forderungen in dieser Sache.
Ganz abgesehen davon, dass es ein sehr schlechter Stil ist, eine einem Anwalt übertragene Klärung parallel in einem öffentlichen Forum breitzutreten, sollte der TE doch so langsam erkannt haben, dass er bei Abgabe in anwaltliche Vertretung auch in der Lage sein muss, seine Füsse angemessen lange stillhalten zu können. Einzuforderndes Recht dauert nun einmal... .
Gruß, silent
Hallo,
generell finde ich das solche "Machenschaften" an den Pranger gehörenund den Betreibern das Handwerk gelegt wird!
Leider gibt die deutsche Rechtssprechung / Möglichkeiten der Anwälte diesen Leuten zu viel Spielraum.
Wen es interessiert, ich habe auch so meine Erfahrungen machen müssen:
http://286678.forumromanum.com/member/forum/forum.php?q=eine_kleine_kauf_geschichte………-twincam_harley_fans&action=ubb_show&entryid=1121217818&mainid=1121217818&threadid=2&USER=user_286678&cron=1
und für mich beschlossen, ggf. die Sache selbst in die Hand zu nehmen. Aber ich hoffe daraus gelernt zu haben.................
Gruss Micha
Micha, dein Link ist (wenn er denn funktionieren würde - er ist zu lang...) nur für angemeldete User nutzbar.
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-QUERDENKEN- Das ist dieses unglückliche Zusammentreffen von Rechtschreibschwäche durch mangelhafte Schulbildung und Internetzugang...
Schlimm genug das ganze. Da kann einem schon mal die Krawatte platzen. Wenigsten die Krawatte darf das noch ungestraft. Muß man aber auch wieder aufpassen das man nicht vom Krawatten Hersteller verklagt wird.