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Geschrieben von Chev am 13.07.2016 um 22:05:

Wollte er aber nicht :-)

Er sagte ihm sind die Hände gebunden und es gibt KEINE andere Möglichkeit. Ich hab die Einzelabnahme angedeutet aber er meinte hilft nix da brauchst du den richtigen Halter :-)

 


Geschrieben von marvojudge am 14.07.2016 um 13:34:

dann suche dir mal einen anderen Prüfer. das sollte kein problem sein den einzutragen auch ohne teilegutachten bzw mit dem falschen Gutachten. vor allem da sich die Bikes ja zwischen 07/08 überhaupt nicht geändert haben von der Äußeren Erscheinung und Abmessung.

Das sich die Tüv Prüfer sich immer so wichtig nehmen und keinen bock haben wirklich was zu tun nervt gewaltig.

 

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Wanna race?


Geschrieben von Marcel77 am 14.07.2016 um 18:50:

Ich hatte änhliche Sorgen mit nem TÜV Menschen... Am Ende war ich bei ner Alternative zum TÜV ohne Probleme, im Gegenteil, nett zuvorkommend und bemüht eine für alle akzeptable Lösung zu finden. 


Geschrieben von Chev am 14.07.2016 um 19:23:

Also das Problem hat sich zwischenzeitlich gelöst :-)

Hab heute mit Eightball telefoniert. Es gab wohl mal bei ein paar Haltern aus versehen falsche Plaketten.
Meiner ist einer davon. Sprich ich bekomm die neue Plakette, mach die alte runter und fertig.

@marvojudge
Ist so nicht gaaanz richtig. Ein Kumpel von mir hat eine 2008er und seine Steckachse hat 25mm und meine 19mm. Bei Ihm würde mein Halter also nicht passen, da die Achse nicht durch den Halter passen würde :-)

Zum Thema Prüfer ist das hier bei uns so ne Sache. Ich war bei zwei Prüfstellen. Beim TÜV und der Alternative. Während mir die Blauen den Lenker den ich auch noch hatte ohne Probleme eingetragen hätten(Dragbar von Fehling mit Kabelinnenführung), haben die Grünen gemeint "Ja Kabel innen das ist so ne Sache mit den Löchern.....bla bla". Naja stand halt im Gutachten auch eindeutig drinne was Sache ist und das nicht ich mir die Löcher selbst reingebohrt habe. Als er dann auch nicht eindeutig wusste ob das jetzt ein Zolllenker oder der 22mm ist und ich sagte ist Zoll, er nicht nachmessen wollte bin ich wieder zum TÜV um mir eben wenigstens den Lenker schon mal eintragen zu lassen :-)


Geschrieben von marvojudge am 14.07.2016 um 22:43:

zum zitierten Beitrag Zitat von Chev
Also das Problem hat sich zwischenzeitlich gelöst :-)

Hab heute mit Eightball telefoniert. Es gab wohl mal bei ein paar Haltern aus versehen falsche Plaketten.
Meiner ist einer davon. Sprich ich bekomm die neue Plakette, mach die alte runter und fertig.

@marvojudge
Ist so nicht gaaanz richtig. Ein Kumpel von mir hat eine 2008er und seine Steckachse hat 25mm und meine 19mm. Bei Ihm würde mein Halter also nicht passen, da die Achse nicht durch den Halter passen würde :-)

Zum Thema Prüfer ist das hier bei uns so ne Sache. Ich war bei zwei Prüfstellen. Beim TÜV und der Alternative. Während mir die Blauen den Lenker den ich auch noch hatte ohne Probleme eingetragen hätten(Dragbar von Fehling mit Kabelinnenführung), haben die Grünen gemeint "Ja Kabel innen das ist so ne Sache mit den Löchern.....bla bla". Naja stand halt im Gutachten auch eindeutig drinne was Sache ist und das nicht ich mir die Löcher selbst reingebohrt habe. Als er dann auch nicht eindeutig wusste ob das jetzt ein Zolllenker oder der 22mm ist und ich sagte ist Zoll, er nicht nachmessen wollte bin ich wieder zum TÜV um mir eben wenigstens den Lenker schon mal eintragen zu lassen :-)

Ah ok das mit der Achse wusste ich nicht. Wieder was gelernt und schön das es doch noch klappt mit dem kzh 

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Wanna race?


Geschrieben von imarcell am 19.04.2017 um 20:41:

Hallo zusammen, kann mir jemand kurz sagen ob ich den Storm Flat Dark Blackauch eintragen lassen muss, mitgeliefert wurde ein Teilegutachten.  Jedoch hab ich gehört das man den nicht unbedingt eintragen lassen muss. 

Danke und Grüße von der Bergstraße


Geschrieben von Marco321 am 20.04.2017 um 06:29:

seitliche KZH müssen nicht eingetragen werden, aber es macht es einfacher bei einer Kontrolle wenn er in den Papieren steht

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Theorie ist, wenn man alles weiß, aber nichts funktioniert.
Praxis ist, wenn alles funktioniert aber niemand weiß warum.


Geschrieben von Marcus am 20.04.2017 um 06:38:

Wenn ein Teilegutachten, EG Betriebserlaubnis oder ABE dabei ist, dann steht dort genau drin was nach Anbau zu tun ist. großes Grinsen

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Gruß Marcus

Ich scheiß auf Mainstream. cool


Geschrieben von Black Pearl am 20.04.2017 um 07:40:

zum zitierten Beitrag Zitat von Marco321
seitliche KZH müssen nicht eingetragen werden, aber es macht es einfacher bei einer Kontrolle wenn er in den Papieren steht

Genau SO einfach ist das. Und ein fullstopp dahinter.
Dran bauen, los fahren, fertig.
Wenn man noch andere Sachen abnehmen und eintragen lassen muss, bspw. nen anderen Lenker, kann man in dem Zuge auch den Halter eintragen lassen. Aber
man MUSS ES NICHT, keinen einzigen, egal wo der sitzt!

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A smoothed sea never made a skillful sailor


Geschrieben von imarcell am 20.04.2017 um 07:56:

zum zitierten Beitrag Zitat von Marcus
Wenn ein Teilegutachten, EG Betriebserlaubnis oder ABE dabei ist, dann steht dort genau drin was nach Anbau zu tun ist. großes Grinsen

Hier steht, man muss es eintragen lassen. Andere sagen auch hier im Thread man muss ihn nicht eintragen lassen, deshalb meine Frage verwirrt Das eintragen sind ja knappe 40 Euro.


Geschrieben von stonemuc am 20.04.2017 um 10:07:

Muss man definitiv nicht eintragen lassen....deshalb finde ich es auch eine Frechheit, dass es Firmen gibt die die Dinger dann für überwiesen 200 bis 400 Euro mit TÜV Gutachten anbieten. Ich hab einen für 50 Euro von Ebay. Ohne Gutachten, Nummer usw....der hält auch und wurde dann im Laufe einiger Eintragungen aber auch vom Prüfer in den Papieren bedacht...

Nur mal so zum Nachdenken.....ne Sissybar muss auch nicht eingetragen werden...oder ist schon mal jemand auf die Idee gekommen so was einzutragen? Ich frage mich warum das beim KZH immer so ein Thema ist. Und die StVZO ist überall in Deutschland gültig...also nix mit "bei uns im Bundesland muss es eingetragen werden"...

Der KZH muss lediglich den entsprechenden Richtlinien für die Sichtbarkeit des Kennzeichens aufweisen..

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Mein Sporty Thread


Geschrieben von imarcell am 20.04.2017 um 10:11:

zum zitierten Beitrag Zitat von stonemuc
Muss man definitiv nicht eintragen lassen....deshalb finde ich es auch eine Frechheit, dass es Firmen gibt die die Dinger dann für überwiesen 200 bis 400 Euro mit TÜV Gutachten anbieten. Ich hab einen für 50 Euro von Ebay. Ohne Gutachten, Nummer usw....der hält auch und wurde dann im Laufe einiger Eintragungen aber auch vom Prüfer in den Papieren bedacht...

Nur mal so zum Nachdenken.....ne Sissybar muss auch nicht eingetragen werden...oder ist schon mal jemand auf die Idee gekommen so was einzutragen? Ich frage mich warum das beim KZH immer so ein Thema ist. Und die StVZO ist überall in Deutschland gültig...also nix mit "bei uns im Bundesland muss es eingetragen werden"...

Der KZH muss lediglich den entsprechenden Richtlinien für die Sichtbarkeit des Kennzeichens aufweisen..

Danke, dann werde ich den Halter erstmal nicht eintragen, vielleicht mit der nächsten Teil dann Zunge raus


Geschrieben von Black Pearl am 20.04.2017 um 10:13:

Tausend Dank @stonemuc
Ich weiß nicht, wie oft ich, und viele andere auch, genau die gleichen Worte schon hunderte Male hier runter gebetet haben.
Aber Du weißt ja, wie das so mit den Leuten ist. Wollte nicht letztens erst jemand hier wissen, wie er am Besten seinen neuen Tachohalter eingetragen bekommt?!? Baby
Die Vorschrift sagt lediglich was aus über die Ausgestaltung (hervorstehendes Teil, braucht also einen "Abweiser") und die Sichtbarkeit, womit JEDER KURZE seitl. Kennzeichenhalter illegal ist, aus. Mehr Nicht!
Das Beispiel mit der Sissybar find ich gut. Vielleicht versteht es jetzt auch jeder.

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A smoothed sea never made a skillful sailor


Geschrieben von Schimmy am 20.04.2017 um 10:26:

zum zitierten Beitrag Zitat von stonemuc
Muss man definitiv nicht eintragen lassen....deshalb finde ich es auch eine Frechheit, dass es Firmen gibt die die Dinger dann für überwiesen 200 bis 400 Euro mit TÜV Gutachten anbieten. Ich hab einen für 50 Euro von Ebay. Ohne Gutachten, Nummer usw....der hält auch und wurde dann im Laufe einiger Eintragungen aber auch vom Prüfer in den Papieren bedacht...

Nur mal so zum Nachdenken.....ne Sissybar muss auch nicht eingetragen werden...oder ist schon mal jemand auf die Idee gekommen so was einzutragen? Ich frage mich warum das beim KZH immer so ein Thema ist. Und die StVZO ist überall in Deutschland gültig...also nix mit "bei uns im Bundesland muss es eingetragen werden"...

Der KZH muss lediglich den entsprechenden Richtlinien für die Sichtbarkeit des Kennzeichens aufweisen..

Moinsen,

Dann erkläre mir mal, warum MICH der TÜV mit der Nightster wieder nach Hause geschickt hat, weil der seitliche Kennzeichenhalter NICHT in den Papieren
stand und ich auch keine ABE vorweisen konnte ? ? ?

Bin übrigens kein Einzelfall.... ist auch schon anderen aus meinem Stammtisch mit ihren Mopeds passiert....



Greetz   Jo

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Geschrieben von ruffryder204 am 20.04.2017 um 10:34:

Also prinzipiell muss als was zusätzlich angebaut wird an straßenzugelassenen KFZ, sprich dazu kommt, in irgendeiner Art und Weise geprüft werden(entweder E-Nummer, oder abnahme). In meinen Augen ist so ein Kennzeichenhalter auch PillePalle, jedoch verständlich wenn jemand Eigenbau tätigt und das Ding fliegt weg und schädigt jemanden.
Die meisten altgedienten sehen sowas nicht als Problematisch, sprich das Teil mit Sichtprüfung als "Sicher" ansehen. Frischlinge oder Prüfer mit minderwertigkeitskomplexen lassen dich für sowas berechtigterweise Abtreten. Ich darf mich auch nicht aufregen wenn jemand mir eine Mängelkarte gibt für die noch nicht eingetragenen Umbauten.

 

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