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update:
Am Montag habe ich die Versicherung der Eltern angerufen. Die wussten noch nichts von dem Schaden bzw. meinten, dass das ganze auf dem Postweg eh immer länger dauert. Bla, bla, interessierte mich nicht. Sie meinte dann, ob ich dann bei ihr den Schaden melden möchte, damit ich mal ´ne Schadensnummer bekomme. OK, hab ihr den ganzen Sachverhalt geschildert. Aussage konnte sie mir aber natürlich keine geben.
Also gut, bin am Dienstag dann nach Sindelfingen zu ´nem Schrauber gefahren zwecks Kostenvoranschlag für die Versicherung.
Heut hab ich dann mit dem Schrauber telefoniert und er hat mir den Kostenvoranschlag geschickt. Der Schaden beläuft sich auf gut 2500 Euro...
Jetzt noch der Versicherung die Email schreiben und dann hoffen, dass sie den Schaden übernehmen...
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***Gottes schönste Gabe ist der Schwabe***
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Fuckin`Faak Crew - Jack Daniel`s Drinking School
bei 2,5k teuro kannst du davon ausgehen das die generische versicherung nen gutachter schickt.
viel glück
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Patrolcustoms
Naja, jetzt mal abwarten und hoffen, dass diese Versicherung andere Kriterien hat. Laut Auskunft am Telefon wird bei einem Schaden von bis ca. 2500 Euro der Kostenvoranschlag akzeptiert (außer bei zu großen Ungereimtheiten). Erst wenn´s teurer wird, schicken die einen Gutachter. Und selbst wenn die einen schicken, das Bike steht beim Schrauber und die wissen dann schon, wie sie den Gutachter "herzunehmen" haben. Mir könnte so ein Gutachter fast die "Geschichte vom Pferd" erzählen, aber den Jungs dort kann er nicht wirklich was vor machen.
Wie gesagt: Abwarten und Tee trinken...
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... ist bei dem Wetter sicherlich das beste
zum zitierten Beitrag Zitat von Nacht Zug
Naja, jetzt mal abwarten und hoffen, dass diese Versicherung andere Kriterien hat. Laut Auskunft am Telefon wird bei einem Schaden von bis ca. 2500 Euro der Kostenvoranschlag akzeptiert (außer bei zu großen Ungereimtheiten). Erst wenn´s teurer wird, schicken die einen Gutachter. Und selbst wenn die einen schicken, das Bike steht beim Schrauber und die wissen dann schon, wie sie den Gutachter "herzunehmen" haben. Mir könnte so ein Gutachter fast die "Geschichte vom Pferd" erzählen, aber den Jungs dort kann er nicht wirklich was vor machen.
Wie gesagt: Abwarten und Tee trinken...
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"Früher war ich eingebildet - heute weiss ich, dass ich gut bin!"
Auf jedenfall Gutachten machen lassen . Nur so bekommst du auch den Wertverlust mit angerechnet . Du hast ja jetzt ein Unfallmotorrad , das du beim eventuellen Verkauf angeben musst . Dies lässt sich nur noch schwer und mit hohem Verlust verkaufen .
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Fuckin`Faak Crew - Jack Daniel`s Drinking School
falls die versiecherung ein gutachten möchte hast du das recht dir selber einen zu suchen um dort ein gutachten erstellen zu lassen!
hab ich jedesmal gemacht bei kfz schäden[/quote]
Nach meinem Wissensstand nicht bei Privathaftpflichschäden?? Nur bei Kfz.-Haftpflichtschäden!!
Habe gestern den Fragebogen der Versicherung xyz bekommen...
Die Fragen mich unter anderem auch nach der Abrechnungsart. Was soll ich am Besten ankreuzen bzw. kan mir jemand erklären, was das alles bedeutet?
Wie soll abgerechnet werden? nach
a.) Original-Reparatur-Rechnung
b.) Original-Kostenvoranschlag (Foto der Deschädigung muß beigefügt sein)
c.) Original-Gutachten
Kennt sich einer von euch aus? Dr. Google konnte mir auch nicht so wirklich weiterhelfen.
Danke
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Bei a musst Du die Reparatur durchführen lassen und die Rechnung einreichen. Bezahlt wird der Rechnungsbetrag inkl. MwSt.
Bei b reichst du nur einen Kostenvoranschlag deiner Werkstatt sowie Bilder der Beschädigungen ein. Bezahlt wird nur der Nettobetrag ohne MwSt., da diese ja nicht angefallen ist.
Bei c läuft es ähnlich wie bei b, nur mit dem Unterschied, dass Du bei einem Sachverständigen Deiner Wahl ein Gutachten erstellen lässt. Auch hier gibts nur den Nettobetrag ohne MwSt. plus Kosten für das Gutachten.
Und wenn Du Dich dann entschieden hast und die Unterlagen einreichst, die Unkostenpauschale nicht vergessen.
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Gruß
Martin
Ergänzung zu Big Supie: Bei "C" ist die Höhe des Schadens entscheidend. Bei zu geringen Schäden, meistens unter 1.500 Euro, reicht ein Werkstattgutachten. Du kannst auch "Stück für Stück" reparieren lassen und bekommst dann auch die anfallende MwSt. ersetzt. Habe ich auch gemacht, damit mein Bike nicht zu lange in der Saison in der Werkstatt steht. Der Rest wird im Winter repariert. Gilt auch bei Punkt "B", wenn Du eine Rechnung vorlegen kannst.
Servus Nacht Zug,
ich habe mir grad die Postings durchgelesen, schöne Scheiße Ich arbeite bei ner Versicherung und kann gerne mal nachfragen, was die beste Lösung ist. Wir haben da ein paar Fachleute sitzen
Hast du nur die Fragen zur Abrechnung oder noch mehr? Schick mir am besten ne PN...
Viele Grüße aus München
Hansi
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Fuckin`Faak Crew - Jack Daniel`s Drinking School
Dieser Fall zeigt auch den Vorteil einer Rechtschutzversicherung.Der ADAC bietet günstig verkehrsrechtschutz an. Die ist zwar auch nicht billig , hält Dir aber im Bedarfsfall diese Scherereien vom Leib. Auf die Vers. hat das keinen Einfluss , die wissen dann aber , dass Du zumindest ohne Kostenrisiko klagen kannst .
mfg olperer
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Dives qui sapiens est
Soweit so gut. Danke für eure Antworten.
Erste Priorität ist, dass ich so schnell wie möglich den Bock reparieren lassen kann. V.a. der Lenker sollte gerichtet werden, die restlichen "verkratzten" Teile kann ich selber nach und nach richten (lassen).
Zweite Priorität ist, dass ich ohne dem ganzen Anwaltkram auskomme. Hab zwar eine Rechtschutzversicherung, aber dann dauert die ganze Geschichte nur noch länger. Das sollte eigentlich der letzte "Ausweg" sein.
Dritte Priorität ist, wie mache ich meinen Wertverlust geltend und eventl. eine Art Ausfallentschädigung.
Muss morgen auch mal mit der Werkstatt reden...
Persönlich favorisiere ich gerade die Option "abrechnen nach Kostenvoranschlag"... Wäre wahrscheinlich die "schnellste" Lösung.
Aber da ist wahrscheinlich nicht der Wertverlust bzw. eine eventl. Ausfallenschädigung mit dabei, oder?
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... ich würde das Ganze KEINESFALLS ohne Rechtsanwalt machen. Der Sachverhalt ist aus meiner Sicht nicht so klar, dass du im Nachhinein nicht noch Ärger in der Kostenerstattung bekommen könntest.
zum zitierten Beitrag Zitat von Samhain
... ich würde das Ganze KEINESFALLS ohne Rechtsanwalt machen. Der Sachverhalt ist aus meiner Sicht nicht so klar, dass du im Nachhinein nicht noch Ärger in der Kostenerstattung bekommen könntest.