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Geschrieben von widerider am 26.03.2011 um 16:49:

..ohne dienstausweis und keine angaben zur person, hätte ich dem nicht mal zugehört.
da kann ja jeder kommen und sich ein mopped greifen!
hättest dich einfach auf deinen bock setzen müssen und weiterfahren, wäre dir noch nichtmal was nachhaltiges passiert! schutz der eigenen person und eigentum. cool

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Gruss
widerider


Geschrieben von BoneMUC am 26.03.2011 um 17:02:

schaut mal § 57 OwiG (Ordnugnswidrigkeitengesetz). Im Absatz 2 gehts um die Art wie sich ein Polizist ausweisen kann... Also man sollte sich echt mal informieren, bevor man hier sein (gefährliches) Halbwissen als geltendes Recht verbreitet...
Baby

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Wenn dich dein Leben nervt, stell die Musik lauter und zieh dir ein Bier rein. Deswegen wird zwar dein Leben nicht besser, aber du hast wenigstens ein Bier...


Geschrieben von Black Shot am 26.03.2011 um 17:26:

..und was steht da jetzt?

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Geschrieben von Adi am 26.03.2011 um 17:29:

Das:

(1) Personen, die ermächtigt sind, die Befugnis nach § 56 für die Verwaltungsbehörde im Außendienst wahrzunehmen, haben sich entsprechend auszuweisen.

(2) Die Befugnis nach § 56 steht auch den hierzu ermächtigten Beamten des Polizeidienstes zu, die eine Ordnungswidrigkeit entdecken oder im ersten Zugriff verfolgen und sich durch ihre Dienstkleidung oder in anderer Weise ausweisen.

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Geschrieben von BoneMUC am 26.03.2011 um 17:34:

Danke Adi, dass du meinen Beitrag so benutzfreundlich aufbereitet hast. Augenzwinkern

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Geschrieben von Greypearl am 26.03.2011 um 17:59:

Das man in Kontrollen kommt, ist wohl in ganz Deutschland so, in Städten mehr wie in ländlichen Gegenden... Mal technische, mal Alkohol... und ab und zu einfach, weil die Beamten eben der Meinung sind den/die schauen wir uns jetzt mal genauer an. Und dass das in München wohl stärker ausgeprägt zu sein scheint, wird spätestens in diesem Thread wohl allen klar.

Was mich jedoch als Nichtmünchner bislang noch fraglich stimmt, ist die Tatsache der Beschlagnahme zu Beweiszwecken, bei reinem Verdacht??!!

Hat hierzu jemand aus diesem Forum schon eigene Erfahrungen gemacht??

Logisch, wenn ich tatsächlich was falsch gemacht hab (Alkohol, rote Ampel, zu schnell, etc.) bin ich dran.... und logischer Weise, wenn ich nichts falsch gemacht habe, darf ich weiterfahren.... Augenzwinkern

Aber, wie sieht es mit Umbauten am Motorrad aus, die alle TÜV und STV(Z)O-Konform sind??!!
Ein Beamter kann ja z.B. beim Thema Auspuff stets behaupten, dass das Innenleben manipuliert ist, auch wenn der Auspuff zulässig ist und Gesetzteskonform?! Wie geht so eine Diskussion dann aus?? Beschlagnahme?? unglücklich

Vielleicht kann das auch pauschal niemand beantworten. Kommt sicherlich auch auf die Beamten und die Situation an.... Augen rollen

Abgesehen hiervon sind die Ratschläge, nicht nach München zu fahren, wenig zielführend, da es wohl den Ein oder Anderen geben wird, der aus den verschiedensten Gründen nicht umher kommt, mal in die Stadt zu müssen großes Grinsen

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Geschrieben von BoneMUC am 26.03.2011 um 18:31:

Zur Sicherstellung als Beweismittel genügt ein einfacher Tatverdacht (Anfangstatverdacht).
Ein Anfangsverdacht ist gegeben, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für Straftaten vorliegen. Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte sind dann gegeben, wenn die Möglichkeit einer strafbaren Handlung besteht. (Quelle Internet)
Ich denke der Teil "... wenn die Möglichkeit ... besteht." ist der Knackpunkt. Ich kann mir vorstellen, dass da ein subjektiver Eindruck eines "erfahrenen" Polizeibeamten genügt...

Ich wohne in München und was hier zum Teil geschrieben wird (Neuperlach und wilde Sicherstellungsorgien durch die Polizei) halte ich für Legenden. Man sollte sich schon im klaren sein, was man alles auf dem Kerbholz hat oder nicht... pocht man dann noch bei der Kontrolle auf irgendwelche Rechte oder Regelungen, welche man von irgendwelchen Schlaumeiern erfahren hat, ist dass natürlich eine explosive Mischung... aber vielleicht bin ich auch der einzige Münchner mit einer umgebauten Harley der noch keinen richtigen Ärger mit den Grünen hatte ;-)

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Geschrieben von Kid am 26.03.2011 um 18:37:

Man beachte den Unterschied zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit.

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Baby


Geschrieben von Greypearl am 26.03.2011 um 18:38:

@BoneMuc: danke für die Rückmeldung Augenzwinkern

Ich bin schon mein Leben lang hin und wieder in München (Familienbedingt) und hatte als "Gast" auch noch nie Probleme, weder vor jahrzehnten mit dem 80igerle, noch mit dem auto, noch mit meiner Kawa.... und ich hab schon immer an Fahrzeugen rumgebaut... allerdings war ich noch nie mit der Harley dort, hab das aber diesen Sommer vor... Dann hoff ich einfach mal, dass ich nicht mit dem ICE zurück fahren muss fröhlich

Allerdings sehe ich das auch so wie Du, denn die ganzen von House of Flames umgebauten Harleys fahren ja auch in München rum und ich glaube kaum, dass die alle beschlagnahmt werden cool Freude fröhlich

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Geschrieben von Sticki1 am 26.03.2011 um 18:42:

bei den bayrischen cops gibts halt viele bmw fahrer die ihr revier verteidigen wollen fröhlich


Geschrieben von BoneMUC am 26.03.2011 um 18:51:

@ kid
siehe § 46 OwiG
(1) Für das Bußgeldverfahren gelten, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, sinngemäß die Vorschriften der allgemeinen Gesetze über das Strafverfahren, namentlich der Strafprozessordnung, des Gerichtsverfassungsgesetzes und des Jugendgerichtsgesetzes.

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Geschrieben von Black Shot am 26.03.2011 um 19:51:

zum zitierten Beitrag Zitat von Adi
Das:

(1) Personen, die ermächtigt sind, die Befugnis nach § 56 für die Verwaltungsbehörde im Außendienst wahrzunehmen, haben sich entsprechend auszuweisen.

(2) Die Befugnis nach § 56 steht auch den hierzu ermächtigten Beamten des Polizeidienstes zu, die eine Ordnungswidrigkeit entdecken oder im ersten Zugriff verfolgen und sich durch ihre Dienstkleidung oder in anderer Weise ausweisen.

Danke Adi..jetzt habe selbst ich es verstanden... großes Grinsen

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Geschrieben von Adi am 26.03.2011 um 19:52:

....auch wenn es mit Sicherheit nicht einfach war Zunge raus

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Geschrieben von Strikersen am 26.03.2011 um 20:03:

Moin moin!
Bei mir in Norddeutschland wurden die Ordnungshüter auch immer komischer!
Selbst der TÜV hatte bei jeder HU etwas zu meckern:
Hatte damals meine Intruder mit Kellermänner im Butterflylenker ausgerüstet.
Der TÜV-Prüfer war davon begeistert und trug es in die Papiere ein!
Die originalen Heck-Blinker hatte ich zwar noch dran, aber der Prüfer riet mir zum neuen Blinkrelais und der demontage der Heckblinker!
Habe dann die Heckblinker entfernt und das Relais eingebaut und gut war!
Da ich zu der Zeit noch mit Kutte durch die Gegend gefahren bin, und einige Club-Kameraden der Meinung waren, das man meine Blinker von hinten schlecht sehen konnte, entschloss ich mich dazu, solche "Mini-Blinker" wieder am Heck zu montieren!
Meine Club-Kollegen waren begeistert, endlich sehen Sie wieder Ihren "Striker" richtig abbiegen!
Die nächste HU stand an, und auch der TÜV-Prüfer war mit den Kellermännern im Lenker und den Miniblinkern im Heck sehr zufrieden: "Das sieht von der Optik sehr sauber aus, und von der Sicherheit gibt es von mir 300 Plusspunkte!"

Tja, als ich dann ca. ein halbes Jahr später meine neuen Konis eintragen lassen wollte, fing genau der selbe Prüfer das pissen an: Das mit den Blinkern geht so nicht, die Lenkerenden-Blinker müssen nach hinten abgedeckt sein, oder die Hinteren müssen weichen!!! geschockt
Disskusion war zwecklos, der Macker hatte voll den Pfahl im Kopf!!
Bin dann ohne weitere Eintragung, vom Hof gefahren!

Und wenn ich dann noch die "Thunderbike-Megaphone" Auspuffanlage erwähnen dürfte:
Gekauft mit EG-ABE und eine Checkkarte dazu! Angebaut und gut war, klinkt halt wie so'n EG-Püffi klingen darf!
Also sehr leise! Aber die Hamburger-Race-Control war davon nicht erbaut und zog mich aus dem Verkehr!! verwirrt
Durfte unter der Auflage nach Hause fahren, gleich in Cuxhaven zum TÜV zu müssen, um die Phone-Messung zu relativieren!
Das Ergebniss war völlig im Rahmen der EG-ABE und der TÜV-Onkel hat dafür Geld von mir verlangt,und den Wisch mußte ich dann sammt Mopped bei der Cuxhavener-Race Control vorzeigen!
Scheiß Wegelagerei!! Baby

Und nun will ich mir einen Originalen Milwaukee-Bollerofen kaufen, und werde dann wahrscheinlich wieder die ewigen Schikanen der Staatsmacht erdulden müssen??

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Gruss Frank!


Geschrieben von David08 am 27.03.2011 um 01:09:

Also ich habe mich für die sichere Lösung entschieden. Ich habe keine Lust vor irgendeinem Überergeizigen Polizist kriechen zu müssen. Ich Frage mich nur: Was ist den bei den ganzen Harley Treffen in Hamburg,Faak..... Ist es dann geduldet, oder fängt man die dann auch alle vorher ab und kassiert?
VG
David08