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[quote]Zitat von 74in3
3) Was würde denn passieren, wenn z.B. nur das Punkteregister in Flensburg abgeschafft werden würde? Ich wette meinen rechten Arm darauf, dass wir dann auf den Straßen einen regelrechten Krieg haben werden und sich die Verkehrstoten schlagartig verfielfältigen werden.
Nichts würde passieren. Wenn du mal über die Grenzen rausschaust wirst du bemerken, dass das Punktesystem nur eines von vielen Systemen ist. Bei uns gibts Geldstrafen für Vergehen, den längeren oder kürzeren Führerscheinentzug bei schwereren Vergehen(haupsächlich bei Alkohol) und gut ist. Nix mit Punkten. Desswegen gibt es hier in den Alpenländern auch nicht mehr Verkerstote als anderswo und sind wir noch weit davon entfernt einen regelrechten krieg zu haben. Deinen rechten Arm würdest du also verlieren....vorsicht!
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Suche neuen Schutzengel, meiner ist mit den Nerven am Ende!
zum zitierten Beitrag Zitat von wolfgang22
Wir Leben in einem Land in dem wir schreiben können was nicht richtig ist
oder anders sein sollte. Das ist nicht überall so!!!!!!!!!
Deshalb lebe ich gerne hier, auch wenn ich mal gebitzt werde.
Wenn Du Hilfe brauchst bei einem Gesetz gegen die Gutmenschen, bin ich zu jeder Hilfe bereit.
...@ VICZENA....
DAUMEN HOCH 100 mal ! Endlich mal jemand der auch so denkt wie ich......
Nur leider sind wir beiden in der absoluten Minderzahl.... denn der "ABLASSHANDEL" mit
Klimaschutz...Öko bla bla ....und "Neuem ABZOCKPUNKTEREGISTER" funzt perfekt in Deutschland......
Gruß Jürgen
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der Weg ist das Ziel
Zitat von amarok
Nichts würde passieren. ................. Desswegen gibt es hier in den Alpenländern auch nicht mehr Verkerstote als anderswo und sind wir noch weit davon entfernt einen regelrechten krieg zu haben. Deinen rechten Arm würdest du also verlieren....vorsicht!![]()
Thema is zwar schon ein paar Tage alt, aber trotzdem aktuell...
Durch´s Kabinett ist es wohl durch:
AKTUELL VOM 12.12.2012
Vor allem Raser sollen künftig schärfer bestraft werden (Bild: AP) Vor allem Raser sollen künftig schärfer bestraft werden (Bild: AP)
Umstrittene Neuregelung der Verkehrssünderdatei
Bundesverkehrsminister will neues Punktesystem
Punkte soll es in Zukunft nur noch für Vergehen geben, die die Verkehrssicherheit gefährden. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) verspricht sich von seinem Gesetzesvorhaben mehr Transparenz, Gerechtigkeit und Verkehrssicherheit. Die Opposition spricht von Wahlkampfgeschenken und Bagatellisierung.
Das Bundeskabinett hat sich für eine Neuregelung der Flensburger Verkehrssünderdatei ausgesprochen. Die Regierung nahm einen umstrittenen Vorschlag von Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) an, wonach künftig nur noch Vergehen mit Punkten geahndet werden, die die Verkehrssicherheit gefährden. Dabei sollen vor allem Raser und andere Verkehrssünder schärfer bestraft werden. Verstöße, die die Verkehrssicherheit nicht gefährden, werden nicht mehr erfasst. Dazu gehört beispielsweise das Einfahren in eine Umweltzone ohne Plakette, was bisher mit einem Punkt geahndet wird.
Weniger Punktekategorien geplant
Geplant ist ferner, die Zahl der Punktekategorien von sieben auf drei zu reduzieren. Dafür wird der Führerschein aber bereits mit acht Punkten entzogen, bisher waren es 18. Notorische Verkehrssünder können ihren Punktestand künftig nicht mehr durch Aufbauseminare reduzieren. Allerdings soll jeder Verstoß für sich verjähren und die Tilgung nicht durch neue Punkte verzögert werden. Außerdem werden alte Punkte in reduzierter Form in das neue System nur dann übertragen, wenn sie wegen Delikten gegen die Verkehrssicherheit verhängt wurden. Ramsauer erhofft sich von der Neuregelung mehr Transparenz, Gerechtigkeit und Verkehrssicherheit.
Opposition kritisiert "Bagatellisierung von Verkehrsdelikten"
Ob das neue Punktesystem in Kraft treten kann, ist unklar, denn es muss neben dem Bundestag auch vom Bundesrat gebilligt werden. Die Opposition lehnt die Pläne überwiegend ab.
Die in Aussicht gestellte Streichung von Strafpunkten aus dem Flensburger Verkehrsregister sei nichts anderes als ein Wahlkampfgeschenk, sagte der Grünen-Politiker Anton Hofreiter der "Schweriner Volkszeitung". Hofreiter ist Vorsitzender des Bundestags-Verkehrsausschusses. Er warnte vor einer "Bagatellisierung von Verkehrsdelikten". Eine Amnestie für Verkehrssünder, für rücksichtslose Raser und Drängler, die Menschenleben gefährdeten, sei "ein falscher und gefährlicher Weg". Verkehrsminister Ramsauer sollte "solche populistischen Aktionen" unterlassen. Ähnlich äußerte sich der SPD-Verkehrsexperte Hans-Joachim Hacker. Ramsauers Pläne seien ein "fatales Signal" an diejenigen, die sich notorisch nicht an die Verkehrsordnung hielten.
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Wenn dadurch tatsächlich nur noch verkehrssicherheitgefährdende Vergehen mit Punkten sanktioniert werden, wird sofort die Klappensteuerung dauerhaft auf Durchzug geschalten und der db-Killer fliegt auf'n Müll...
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*rülps*
Zitat von blackwilli
Das Fahrzeug ist aufgrund seiner Allgemeinen Betriebserlaubnis zugelassen worden und auf dieser Grundlage hat Dir Deine Versicherung auch das Fahrzeug versichert.
Eine andere Auspuffanlage ohne ABE oder eine TÜV-Eintragung verändert das Fahrzeug in seinen grundlegenden Daten, wie zum Beispiel der Leistung. Damit erlischt die Allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeugs und die Dir gegebene Versicherungszusage. Die Vergehen, die daraus resultieren, sind die "Inbetriebnahme eines nicht zugelassenen Fahrzeugs" sowie die "Inbetriebnahme eines nicht versicherten Fahrzeugs". Im schlimmsten Fall kann einem das also als Straftat ausgelegt werden.
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The difference between men and boys is the price of their toys
Moin Eightball,
was heißt denn ..... "Nochmal aus gegebenem Anlass:" .... ?
Hast Du das Procedere gerade durch ?
Weil deswegen immer Verwirrung herrscht.
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Zitat von Eightball
Nochmal aus gegebenem Anlass:
1.Die ABE erlischt bei einem Auspuff ohne Gutachten da sich das Abgas/Geräuschverhalten ändert.
2.Die Betriebserlaubnis ist seit Änderung der StVZO Voraussetzung für die Zulassung ABER nicht mehr deren Bestandteil
3.Das Fahrzeug ist mit erloschener BE weiterhin zugelassen und auch versichert. Es besteht kein Zusammenhang zwischen erlöschen BE und dem Versicherungsschutz. Das war in der alten StVZO anders. (Ausnahme bei Änderung der Fahrzeugart, aber auch hier wird es auf Regress hinaus laufen)
4.Evtl. Regressforderungen der Versicherung, sollte sich herausstellen dass das veränderte Teil unfallursächlich war, stehen natürlich auf einem anderem Blatt.
Das steht in der StVZO und der FZV. Meinst du ich denk mir das aus?
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stimmt schon was eightball geschrieben hat
in Foren wird ne Menge geschrieben. Ohne vernünftige Angabe woher das Wissen stammt, glaub ich da erst mal wenig.
Aber StVZO und FZV ist ja mal ne Ansage.
Das Internet ist der beste Ort um sich falsches Wissen anzueignen, ohne Frage.
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