passt noch nicht ganz, aber bin am suchen und dabei schon mal auf folgendes gestoßen:
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
§49 Geräuschentwicklung und Schalldämpferanlage
(4) Besteht Anlaß zu der Annahme, daß ein Fahrzeug den Anforderungen der Absätze 1 bis 2 nicht entspricht, so ist der Führer des Fahrzeugs auf Weisung einer zuständigen Person verpflichtet, den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen.
Liegt die Meßstelle nicht in der Fahrtrichtung des Fahrzeugs, so besteht die Verpflichtung nur, wenn der zurückgelegte Umweg nicht mehr als 6 km beträgt. Nach der Messung ist dem Führer eine Bescheinigung über das Ergebnis der Messung zu erteilen. Die Kosten der Messung fallen dem Halter des Fahrzeugs zur Last, wenn eine zu beanstandende Überschreitung des für das Fahrzeug zulässigen Geräuschpegels festgestellt wird.
das heisst, wenn die meßstelle zu weit weg ist, dann müssen sie dich fahren lassen?? oder haben die mobile meßgeräte dabei?
wurde bis jetzt noch nie kontrolliert.
edit:
Fahrzeug betrieben ohne Betriebserlaubnis 50,00 € und 3 Punkte (bisher)
zukünftige regelung:
Was bislang mit einem oder zwei Punkten geahndet wird, bekommt in Zukunft einen Punkt, alles andere zwei Punkte.
Dieser Beitrag wurde schon 2 mal editiert, zum letzten mal von David883 am 06.03.2012 14:19.