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Reform des Punktesystems - Auswirkungen für uns

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Reform des Punktesystems - Auswirkungen für uns

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Kid ist offline Kid · 2273 Posts seit 19.03.2010
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Neuer Beitrag 06.03.2012 13:59
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http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,818315,00.html
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,814325,00.html

Was ändert sich für uns? Was passiert bei Fahren mit offenem Luftfilter oder nicht eingetragenen Auspuffsystemen?

Weiß da jemand was?

__________________
Baby

viczena · seit
viczena
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Neuer Beitrag 06.03.2012 14:02
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Wie bei jeder "Reform": es wird nicht besser, es wird schlimmer.

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David883 ist offline David883 · 125 Posts seit 07.02.2012
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Neuer Beitrag 06.03.2012 14:07
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passt noch nicht ganz, aber bin am suchen und dabei schon mal auf folgendes gestoßen:

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§49 Geräuschentwicklung und Schalldämpferanlage

(4) Besteht Anlaß zu der Annahme, daß ein Fahrzeug den Anforderungen der Absätze 1 bis 2 nicht entspricht, so ist der Führer des Fahrzeugs auf Weisung einer zuständigen Person verpflichtet, den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Meßstelle nicht in der Fahrtrichtung des Fahrzeugs, so besteht die Verpflichtung nur, wenn der zurückgelegte Umweg nicht mehr als 6 km beträgt. Nach der Messung ist dem Führer eine Bescheinigung über das Ergebnis der Messung zu erteilen. Die Kosten der Messung fallen dem Halter des Fahrzeugs zur Last, wenn eine zu beanstandende Überschreitung des für das Fahrzeug zulässigen Geräuschpegels festgestellt wird.


das heisst, wenn die meßstelle zu weit weg ist, dann müssen sie dich fahren lassen?? oder haben die mobile meßgeräte dabei?

wurde bis jetzt noch nie kontrolliert.


edit:

Fahrzeug betrieben ohne Betriebserlaubnis 50,00 € und 3 Punkte (bisher)

zukünftige regelung:

Was bislang mit einem oder zwei Punkten geahndet wird, bekommt in Zukunft einen Punkt, alles andere zwei Punkte.


Dieser Beitrag wurde schon 2 mal editiert, zum letzten mal von David883 am 06.03.2012 14:19.

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Chrisk ist offline Chrisk · 1098 Posts seit 26.05.2011
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Neuer Beitrag 06.03.2012 14:28
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Auf schwere Beamtenbeleidigung (hat mit Verkehrssicherheit nichts zu tun) gibt es keine Punkte mehr cool
Ob der Rest besser oder schlechter wird kann ich gar nicht sagen, interessiert mich auch nicht die Bohne da mein Moped doch recht legal ist.
Jedenfalls finde ich nach wie vor, dass Vergehen in unserem Land viel zu billig sind.

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David883 ist offline David883 · 125 Posts seit 07.02.2012
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Neuer Beitrag 06.03.2012 14:32
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sowas wie "beamten"-beleidigung gibt es sowieso nicht. jeder kann dich verklagen wenn du ihn beleidigst.

unterschied ist nur dass staatsanwaltschaft und richter etwas heftiger reagieren, wenn der beleidigte ein beamter ist.

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Neuer Beitrag 06.03.2012 14:40
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Hast damit sogar Recht, nur wenn ich zu Dir sage: geh mir aus den Augen, bl*des Arschl*ch oder ich schlag dir eine in deine h*ssliche Fr*sse und du zeigst mich an, wird außer einem blöden Brief vom Onkel Staatsanwalt eher nichts passieren.
Für den Satz gab es nach einer völlig lächerlichen Verhandlung einen Bescheid in 4-stelliger Höhe.

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Döppi ist offline Döppi · 21854 Posts seit 16.11.2005
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Neuer Beitrag 06.03.2012 15:03
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Und was man bekommt wenn man sich dann noch zu ner Tätlichkeit hinreissen lässt , kann ich dir gerne per PN mitteilen . Augenzwinkern
Das Thema war aber ursprünglich ein anderes .

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Neuer Beitrag 06.03.2012 15:09
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Wichtig werden auf alle Fälle folgende Punkte:

- Bisherige Vergehen mit 1 Punkt, wiegen dann mehr als doppelt schwer (z.B. Handy am Ohr).
- Bisherige Vergehen mit 2-3 Punkten, wiegen dann etwas mehr als bisher.
- Bisherige Vergehen ab 4 Punkten, wiegen dann weniger, dafür sollen aber diese Bußgelder stark angehoben werden.

- Bisher war das Verfallsdatum von Punkten sehr unübersichtlich.
- Kamen neue Punkte eines gleichen Vergehens hinzu, begann deren Verfallszeit von vorn.
- Nun sollen Vergehen mit 1 Punkt nach 2,5 Jahren und mit 2 Punkten nach 5 Jahren grundsätzlich verfallen.

- Bisher konnte man auch durch ein freiwillges Aufbauseminar Punkte abbauen.
- Nun wird man zu Seminaren verdonnert, aber man kann mit keinem Seminar Punkte abbauen!


Nun hat ja jeder noch 2 Jahre Zeit, seine Punkte umzurechnen. großes Grinsen

Um es auf die Eingangsfrage zu bringen: Wer sich in den letzten 5 Jahren zwei mal mit einer illegalen Auspuffanlage hat erwischen lassen, sollte schön auf Ampeln aufpassen, um nicht in die gefährliche Zone aufzusteigen und noch für ein paar hundert Euro ein Pflichtseminar belegen zu müssen, welches ihm keinen Punktevorteil bringt.

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White Leg Man ist offline White Leg Man · 14804 Posts seit 28.03.2008
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Neuer Beitrag 06.03.2012 15:12
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zu lauter Auspuff und andere ähnliche Verbesserungen am Mopped sind keine Gefährdung der Verkehrssicherheit und sollte meiner Interpretation nach zukünftig nicht mehr zu Punkten führen - somit wäre das mal ein Gewinn für uns smile

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....... das Leben ist zu kurz für ein Saison-Kennzeichen .......

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Neuer Beitrag 06.03.2012 15:43
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zum zitierten Beitrag Zitat von White Leg Man
zu lauter Auspuff und andere ähnliche Verbesserungen am Mopped sind keine Gefährdung der Verkehrssicherheit und sollte meiner Interpretation nach zukünftig nicht mehr zu Punkten führen - somit wäre das mal ein Gewinn für uns smile

Im Prinzip hast Du ja recht, aber das hat nun nichts mit der Verkehrssicherheit zu tun.

Das Fahrzeug ist aufgrund seiner Allgemeinen Betriebserlaubnis zugelassen worden und auf dieser Grundlage hat Dir Deine Versicherung auch das Fahrzeug versichert.

Eine andere Auspuffanlage ohne ABE oder eine TÜV-Eintragung verändert das Fahrzeug in seinen grundlegenden Daten, wie zum Beispiel der Leistung. Damit erlischt die Allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeugs und die Dir gegebene Versicherungszusage. Die Vergehen, die daraus resultieren, sind die "Inbetriebnahme eines nicht zugelassenen Fahrzeugs" sowie die "Inbetriebnahme eines nicht versicherten Fahrzeugs". Im schlimmsten Fall kann einem das also als Straftat ausgelegt werden.

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White Leg Man ist offline White Leg Man · 14804 Posts seit 28.03.2008
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Neuer Beitrag 06.03.2012 17:00
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Zitat von 74in3
Die Vergehen, die daraus resultieren, sind die "Inbetriebnahme eines nicht zugelassenen Fahrzeugs" sowie die "Inbetriebnahme eines nicht versicherten Fahrzeugs". Im schlimmsten Fall kann einem das also als Straftat ausgelegt werden.

.... und damit wiederum mit zwei Punkten belohnt werden ...
ja, insbesondere im Rahmen einer Null-Toleranz-Strategie ist man vor nix mehr sicher .... traurig

__________________
....... das Leben ist zu kurz für ein Saison-Kennzeichen .......

TWG ist offline TWG · seit
TWG ist offline TWG
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Neuer Beitrag 07.03.2012 02:16
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Zitat von 74in3
Eine andere Auspuffanlage ohne ABE oder eine TÜV-Eintragung verändert das Fahrzeug in seinen grundlegenden Daten, wie zum Beispiel der Leistung. Damit erlischt die Allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeugs und die Dir gegebene Versicherungszusage. Die Vergehen, die daraus resultieren, sind die "Inbetriebnahme eines nicht zugelassenen Fahrzeugs" sowie die "Inbetriebnahme eines nicht versicherten Fahrzeugs". Im schlimmsten Fall kann einem das also als Straftat ausgelegt werden.

Eine andere Auspuffanlage könnte ja auch weniger Leistung haben, was dann wiederum zu einer Beitragsminderung bei der Versicherung führt. Zunge raus

Totaler Schwachsinn, aber wenigstens als solcher deklariert fröhlich

Gruss und No Panik
TWG

Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von TWG am 07.03.2012 02:30.

SB2011 ist offline SB2011 · 1641 Posts seit 20.03.2011
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1641 Posts seit 20.03.2011 aus Lampang /THAILAND

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Neuer Beitrag 07.03.2012 03:06
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Wenn ich das alles hier lese,bin ich froh das ich" Good Bye Deutschland" gemacht habe. großes Grinsen großes Grinsen

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Nicht Nachgeben - Nachladen.

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Bacardihardy ist offline Bacardihardy · 1945 Posts seit 21.01.2009
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Neuer Beitrag 07.03.2012 09:13
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Ist ja noch gar nichts endgülitges auf dem Tisch, alles Spekulationen - eins ist aber sicher, Spielraum und Interpretationen in alle Richtungen wird das neue System allemal bereithalten. Eine angestrebte Vereinfachung wird es sicher nicht geben, wird doch wieder alles weichgewaschen mit allen möglichen Ausnahmen und Sonderregelungen.
Unsere Gerichte und Gesetzteshüter wollen ja schliesslich beschäftigt werden. großes Grinsen

__________________
Am Horizont gehts weiter..............................




nicht nur nachdenken - auch vordenken

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Adi66 ist offline Adi66 · 5824 Posts seit 11.06.2010
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Neuer Beitrag 07.03.2012 09:43
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Nichts weiter, als die völlig überflüssige Denkmalsetzung eines offensichtlich fehlgeleiteten Verkehrsministers.

Bin mal gespannt, wieviele Handy-Telefonierer zukünftig zu Fuß laufen. Bisher konntest Du Dir 18 Telefonate "leisten", zukünftig nur noch 8. Natürlich möchte ich dies nicht bagatellisieren; allerdings zeigt gerade diese Beispiel deutlich den Blödsinn dieses Planspiels, denn gleichzeitig darf ich weiterhin in FAST gleichem Umfang beispielsweise mit 120 km/h durch eine geschlossene Ortschaft rasen.

Nach den vorliegenden Diskussionspapier wird deutlich, dass mit dem neuen System (relative) Bagatellen um ein Deutliches höher geahndet werden, als bisher. Bei schweren Verstößen wiederum, die bis dato mit 4 und mehr Punkten bewehrt waren, bleibt die zukünftige Gefährdung des Führerscheinentzuges (nicht zu verwechseln mit Fahrverbot) hingegen unverständlicherweise moderater.

Ein Entwurf der völlig am Ziel vorbeigeht. Bin mal gespannt, ob er tatsächlich so kommt.

__________________
~~ Vier Räder bewegen den Körper; doch nur zwei Räder bewegen die Seele ~~

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