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Zitat von Tolot
Zitat von Dele
Schau mal in Deine eigene Privathaftpflichtversicherung, falls Dein Unfallgegener keine Privathaftpflicht hat, springt dann meine für den Unfallgegener ein. Nennt sich "Forderungsausfall". Viel Glück.
Das würde mich aber sehr wundern. Kannst Du mal den entsprechenden Passus Deiner Versicherungspolice einscannen und hier einstellen?
mfg, Tolot
Zitat von DeleHi Tolot, meine Privathaftpflichtversicherung ist AXA (früher DBV-Winterthur) heisst BOXplus - Extra (BPA 2005 BS 2.1) und eine Schadensabdeckung nennt sich "Forderungsausfalldeckung" mit allerdings 1.000,- SB. Aber die Summe kann schnell überschritten werden. Bei Harley und dem geschilderten Schaden wohl kein Problem?
Zitat von Tolot
Zitat von DeleHi Tolot, meine Privathaftpflichtversicherung ist AXA (früher DBV-Winterthur) heisst BOXplus - Extra (BPA 2005 BS 2.1) und eine Schadensabdeckung nennt sich "Forderungsausfalldeckung" mit allerdings 1.000,- SB. Aber die Summe kann schnell überschritten werden. Bei Harley und dem geschilderten Schaden wohl kein Problem?
Schau an - was den Versicherern alles einfällt! Abgesehen von dem sehr niedrigen Schadenslimit stört mich das "gegebenfalls" - schau doch mal, wenn Du Zeit hast, ins "Kleingedruckte" zu dieser "Forderungsausfallversicherung", ob dort eine unbedingte Zahlungspflicht geregelt ist. Und ob sie auch greift, wenn man den Schadensverursachr nicht kennt (Vandalismus - irgend so ein Arsch schmeißt Dein Mopped um ...) Wenn das vom guten Willen des Versicherers abhängen sollte ...
Ich habe keine Ahnung, wie groß der Schaden hier ist, aber wenn man die Teile neu kauft oder gar reparieren läßt (und nicht slebst Hand anlegt), dürfte das Limit sehr schnell überschritten werden. In Abhängigkeit von den Einzelheiten der Regelung wäre eine solche Versicherung aber durchaus sinnvoll, wenn sie nur wenig mehr kostet.
mfg, Tolot
Zitat von Nacht Zug
...Ob´s wohl daran lag, dass diese eine südost-eurasischen Migrationhintergrund hatten...
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*rülps*
Stand gerade eben:
Haftpflicht der Eltern schickt denen ein Schadensprotokoll zu, welches die dann ausfüllen und der Versicherung schicken. Die prüfen dann, ob sie zahlen und melden sich dann bei mir (wir auch wahr sein).
Gleichzeitig habe ich meine Versicherung informiert und die würde in allerletzter Instanz für den Schaden eintreten. Allerdings würde ich dann in der Schadenfreiheitsklasse steigen und meine Selbstbeteiligung wäre auch am Ar...
Falls die Hapftpflicht der Eltern nicht einspringt und zicken macht, werd ich eh zusätzlich noch zum Anwalt gehen.
Jetzt heißt´s abwarten und Tee trinken, anstatt Mopedfahren.
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***Gottes schönste Gabe ist der Schwabe***
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Fuckin`Faak Crew - Jack Daniel`s Drinking School
Hallo Adi,
zum Glück ist euch beiden nichts passiert! Aber dein Bike hat einen Schaden, den Du von den Eltern bezahlt bekommst. Solch einen Schaden hatte ich auch mal aber mit einem Auto und mein Anwalt hat dies Superklasse per Gericht erledigt . Nehm dir hier gleich einen Kfz- und Strafanwalt und der wird dies für dich schon regeln.
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Mit vereinten Bikergruß
Stefan
- Jage nicht was Du nicht töten kannst -
harleydavidsonconzept@googlemail.com / www.harley-davidson-conzept.com
corvetteconzept@googlemail.com / www.corvetteconzept.com
zum zitierten Beitrag Zitat von Nacht Zug
Stand gerade eben:
Haftpflicht der Eltern schickt denen ein Schadensprotokoll zu, welches die dann ausfüllen und der Versicherung schicken. Die prüfen dann, ob sie zahlen und melden sich dann bei mir (wir auch wahr sein).
Gleichzeitig habe ich meine Versicherung informiert und die würde in allerletzter Instanz für den Schaden eintreten. Allerdings würde ich dann in der Schadenfreiheitsklasse steigen und meine Selbstbeteiligung wäre auch am Ar...
Falls die Hapftpflicht der Eltern nicht einspringt und zicken macht, werd ich eh zusätzlich noch zum Anwalt gehen.
Jetzt heißt´s abwarten und Tee trinken, anstatt Mopedfahren.![]()
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Ponyhof war gestern
Mann, so ne Sche***
Ich hoffe Du kriegst die Sache geregelt!
Mudman
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Endlich bist Du ohne Leid, wir sehen uns wieder in einiger Zeit...
Danke Dir für vielen schönen Jahre, unsere Liebe wird ewig weiterbestehen...
Eines Tages fahren wir "drüben" weiter...
Zitat von Jack Harley
Zitat von Nacht Zug
Stand gerade eben:
Haftpflicht der Eltern schickt denen ein Schadensprotokoll zu, welches die dann ausfüllen und der Versicherung schicken. Die prüfen dann, ob sie zahlen und melden sich dann bei mir (wir auch wahr sein).
Gleichzeitig habe ich meine Versicherung informiert und die würde in allerletzter Instanz für den Schaden eintreten. Allerdings würde ich dann in der Schadenfreiheitsklasse steigen und meine Selbstbeteiligung wäre auch am Ar...
Falls die Hapftpflicht der Eltern nicht einspringt und zicken macht, werd ich eh zusätzlich noch zum Anwalt gehen.
Jetzt heißt´s abwarten und Tee trinken, anstatt Mopedfahren.![]()
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Na ist doch schon mal ein Anfang. Locker bleibenSehn uns dann Freitag! Vielleicht gibt es bis dahin was neues
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Zitat von Nacht Zug
Schon, aber wenn sich das Wochen hinziehen sollte, bekomm ich die Krise... Ich will jetzt Mopedfahren und nicht erst im Herbst irgendwann...![]()
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Hier mal ein schöner Gruß von der Volksfürsorge !
Grundsätzlich gelten Kinder unter 6 Jahren als deliktunfähig, somit wäre bei entsprechenden Fällen keine Zahlung der Haftpflichtversicherung zu erwarten. Hier ist das Kind aber älter, wurde ja schon festgestellt, also muss die Haftpflicht der Eltern auch zahlen!
Aber auch jüngere Kinder (wie auch mein Sohn, wird dieses Jahr erst 6) kann man mitversichern, bei "uns" im normalen Familienschutz sind Schäden durch deliktunfähige Kinder bis zu 1000 € mitversichert. Ist zwar nicht viel, war aber in älteren Tarifen schonmal bis zu 10.000 €.
Die genannte Ausfalldeckung gibt es auch, ohne SB, greift aber erst bei Summen ab 5.000 € wenn der Verursacher keine Haftpflichtvers. hat und auch sonst nichts zu holen ist.
In dem hier geschilderten Fall sollte die Sache eigentlich eindeutig sein. Gibt es dazu einen Polizeibericht? Aktenzeichen? Wenn ja muss das unbedingt der Vers. mitgeteilt werden, die fordern dann die Unterlagen an und entscheiden dann auch nach dem Bericht.
Wenn die Vers. die Unterlagen hat (den Schadensbericht und die Polizeiunterlagen) und eine Regulierungspflicht besteht (wovon ich hier ausgehe!), dann sollte die Kohle auch recht schnell kommen!
So kenne ich es zumindest aus meiner 15-jährigen Berufserfahrung in dieser Branche...
Einen Anwalt einzuschalten bedeutet erstmal wieder höhere Kosten, längere Schriftwechsel zwischen Anwalt und Versicherung, und das kann die Regulierung schonmal verzögern... Anwalt wäre dann der letzte Schritt wenn sich die Vers. querstellen sollte.
Gruß, Jens
zum zitierten Beitrag Zitat von jens669
Hier mal ein schöner Gruß von der Volksfürsorge!
Grundsätzlich gelten Kinder unter 6 Jahren als deliktunfähig, somit wäre bei entsprechenden Fällen keine Zahlung der Haftpflichtversicherung zu erwarten. Hier ist das Kind aber älter, wurde ja schon festgestellt, also muss die Haftpflicht der Eltern auch zahlen!
Aber auch jüngere Kinder (wie auch mein Sohn, wird dieses Jahr erst 6) kann man mitversichern, bei "uns" im normalen Familienschutz sind Schäden durch deliktunfähige Kinder bis zu 1000 € mitversichert. Ist zwar nicht viel, war aber in älteren Tarifen schonmal bis zu 10.000 €.
Die genannte Ausfalldeckung gibt es auch, ohne SB, greift aber erst bei Summen ab 5.000 € wenn der Verursacher keine Haftpflichtvers. hat und auch sonst nichts zu holen ist.
In dem hier geschilderten Fall sollte die Sache eigentlich eindeutig sein. Gibt es dazu einen Polizeibericht? Aktenzeichen? Wenn ja muss das unbedingt der Vers. mitgeteilt werden, die fordern dann die Unterlagen an und entscheiden dann auch nach dem Bericht.
Wenn die Vers. die Unterlagen hat (den Schadensbericht und die Polizeiunterlagen) und eine Regulierungspflicht besteht (wovon ich hier ausgehe!), dann sollte die Kohle auch recht schnell kommen!
So kenne ich es zumindest aus meiner 15-jährigen Berufserfahrung in dieser Branche...
Einen Anwalt einzuschalten bedeutet erstmal wieder höhere Kosten, längere Schriftwechsel zwischen Anwalt und Versicherung, und das kann die Regulierung schonmal verzögern... Anwalt wäre dann der letzte Schritt wenn sich die Vers. querstellen sollte.
Gruß, Jens
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@Nacht Zug
Ich hab da seit einiger Zeit so eine Theorie weshalb ich glaube dass die Sache
folgendermaße ausgehen wird:
Die Familie mit dem Migrationshintergrund wird absolut unbeschadet aus
der Sache heraus kommen - so als ob sie gar nicht beteiligt gewesen wäre.
Entweder deine Versicherung oder du selbst wirst in den saueren Apfel
beißen müssen und die Zeche bezahlen.
Falls ich mich irre, ist alles OK.
Falls es aber so ausgeht, wie ich denke, dann schick mir bitte eine PN.
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Ralf
wenn du kasko versichert bis muss doch bei nem schaden über 1000euro eh ein gutachter kommen um das festzustellen. rede doch mal mit deinem versicherungsvertreteer. du kannst das dann via kasko abrechnen und hast noch ein halbes jahr zeit die kohle wieder zurückzu schicken wenn die andere versicherung zahlen sollte. zumindest hast du ein gutachten was den schaden belegt. im zweifel würde ich mir noch dazu ein angebot vom freundlcihen machen lassen und tausende fotos schiessen.klär vorallem wer die gutachterkosten zahlt!!!!!! normalerweise deine versicherung und diese kannst du dann in regress stellen.
ich hab genau das selbe problem. schuld und zahl frage ungeklärt. möp steht und gammelt vor sich hin.
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Patrolcustoms
Tut mir leid, egal wie es ausgeht ist es immer mit jeder Menge Ärger verbunden.