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Geschrieben von Dele am 17.07.2011 um 16:20:

Zitat von Tolot
Zitat von Dele
Schau mal in Deine eigene Privathaftpflichtversicherung, falls Dein Unfallgegener keine Privathaftpflicht hat, springt dann meine für den Unfallgegener ein. Nennt sich "Forderungsausfall". Viel Glück.

Das würde mich aber sehr wundern. Kannst Du mal den entsprechenden Passus Deiner Versicherungspolice einscannen und hier einstellen?

mfg, Tolot

Hi Tolot, meine Privathaftpflichtversicherung ist AXA (früher DBV-Winterthur) heisst BOXplus - Extra (BPA 2005 BS 2.1) und eine Schadensabdeckung nennt sich "Forderungsausfalldeckung" mit allerdings 1.000,- SB. Aber die Summe kann schnell überschritten werden. Bei Harley und dem geschilderten Schaden wohl kein Problem?


Geschrieben von Tolot am 17.07.2011 um 17:02:

Zitat von DeleHi Tolot, meine Privathaftpflichtversicherung ist AXA (früher DBV-Winterthur) heisst BOXplus - Extra (BPA 2005 BS 2.1) und eine Schadensabdeckung nennt sich "Forderungsausfalldeckung" mit allerdings 1.000,- SB. Aber die Summe kann schnell überschritten werden. Bei Harley und dem geschilderten Schaden wohl kein Problem?

Schau an - was den Versicherern alles einfällt! Abgesehen von dem sehr niedrigen Schadenslimit stört mich das "gegebenfalls" - schau doch mal, wenn Du Zeit hast, ins "Kleingedruckte" zu dieser "Forderungsausfallversicherung", ob dort eine unbedingte Zahlungspflicht geregelt ist. Und ob sie auch greift, wenn man den Schadensverursachr nicht kennt (Vandalismus - irgend so ein Arsch schmeißt Dein Mopped um ...) Wenn das vom guten Willen des Versicherers abhängen sollte ...
Ich habe keine Ahnung, wie groß der Schaden hier ist, aber wenn man die Teile neu kauft oder gar reparieren läßt (und nicht slebst Hand anlegt), dürfte das Limit sehr schnell überschritten werden. In Abhängigkeit von den Einzelheiten der Regelung wäre eine solche Versicherung aber durchaus sinnvoll, wenn sie nur wenig mehr kostet.

mfg, Tolot


Geschrieben von Dele am 18.07.2011 um 16:58:

Zitat von Tolot
Zitat von DeleHi Tolot, meine Privathaftpflichtversicherung ist AXA (früher DBV-Winterthur) heisst BOXplus - Extra (BPA 2005 BS 2.1) und eine Schadensabdeckung nennt sich "Forderungsausfalldeckung" mit allerdings 1.000,- SB. Aber die Summe kann schnell überschritten werden. Bei Harley und dem geschilderten Schaden wohl kein Problem?

Schau an - was den Versicherern alles einfällt! Abgesehen von dem sehr niedrigen Schadenslimit stört mich das "gegebenfalls" - schau doch mal, wenn Du Zeit hast, ins "Kleingedruckte" zu dieser "Forderungsausfallversicherung", ob dort eine unbedingte Zahlungspflicht geregelt ist. Und ob sie auch greift, wenn man den Schadensverursachr nicht kennt (Vandalismus - irgend so ein Arsch schmeißt Dein Mopped um ...) Wenn das vom guten Willen des Versicherers abhängen sollte ...
Ich habe keine Ahnung, wie groß der Schaden hier ist, aber wenn man die Teile neu kauft oder gar reparieren läßt (und nicht slebst Hand anlegt), dürfte das Limit sehr schnell überschritten werden. In Abhängigkeit von den Einzelheiten der Regelung wäre eine solche Versicherung aber durchaus sinnvoll, wenn sie nur wenig mehr kostet.

mfg, Tolot

Sei nicht sauer, aber so viel Zeit habe ich dann doch nicht. Laß Dir mal die Versicherungsbedingungen zumailen von der AXA. Aber eines ist doch klar, ohne Schuldigen kann es keine Kohle geben, dass wäre ja eine Einladung zum Versicherungsbetrug. Diese Versicherung ersetzt keine Vollkasko!! 1.000 Euro ist nicht das Schadenslimit, sondern der Eigenanteil (SB) pro Schadensfall. Du sollst ja nicht mit jede Scheiße ankommen. Mein Versicherungbeitrag ist etwa 80 Euros im Jahr.


Geschrieben von Crack Baby am 18.07.2011 um 17:25:

Zitat von Nacht Zug
...Ob´s wohl daran lag, dass diese eine südost-eurasischen Migrationhintergrund hatten...

Würde mich sehr überraschen, wenn die eine Privathaftpflicht haben.

__________________
*rülps*


Geschrieben von Nacht Zug am 18.07.2011 um 18:58:

Stand gerade eben:

Haftpflicht der Eltern schickt denen ein Schadensprotokoll zu, welches die dann ausfüllen und der Versicherung schicken. Die prüfen dann, ob sie zahlen und melden sich dann bei mir (wir auch wahr sein).
Gleichzeitig habe ich meine Versicherung informiert und die würde in allerletzter Instanz für den Schaden eintreten. Allerdings würde ich dann in der Schadenfreiheitsklasse steigen und meine Selbstbeteiligung wäre auch am Ar...

Falls die Hapftpflicht der Eltern nicht einspringt und zicken macht, werd ich eh zusätzlich noch zum Anwalt gehen.

Jetzt heißt´s abwarten und Tee trinken, anstatt Mopedfahren. Baby Baby

__________________
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***Gottes schönste Gabe ist der Schwabe***
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Fuckin`Faak Crew - Jack Daniel`s Drinking School


Geschrieben von Reddevil am 18.07.2011 um 19:04:

Hallo Adi,
zum Glück ist euch beiden nichts passiert! Aber dein Bike hat einen Schaden, den Du von den Eltern bezahlt bekommst. Solch einen Schaden hatte ich auch mal aber mit einem Auto und mein Anwalt hat dies Superklasse per Gericht erledigt . Nehm dir hier gleich einen Kfz- und Strafanwalt und der wird dies für dich schon regeln. cool

__________________
Mit vereinten Bikergruß
Stefan
- Jage nicht was Du nicht töten kannst - cool

harleydavidsonconzept@googlemail.com / www.harley-davidson-conzept.com
corvetteconzept@googlemail.com / www.corvetteconzept.com


Geschrieben von Jack Harley am 18.07.2011 um 21:16:

zum zitierten Beitrag Zitat von Nacht Zug
Stand gerade eben:

Haftpflicht der Eltern schickt denen ein Schadensprotokoll zu, welches die dann ausfüllen und der Versicherung schicken. Die prüfen dann, ob sie zahlen und melden sich dann bei mir (wir auch wahr sein).
Gleichzeitig habe ich meine Versicherung informiert und die würde in allerletzter Instanz für den Schaden eintreten. Allerdings würde ich dann in der Schadenfreiheitsklasse steigen und meine Selbstbeteiligung wäre auch am Ar...

Falls die Hapftpflicht der Eltern nicht einspringt und zicken macht, werd ich eh zusätzlich noch zum Anwalt gehen.

Jetzt heißt´s abwarten und Tee trinken, anstatt Mopedfahren. Baby Baby

Na ist doch schon mal ein Anfang. Locker bleiben Augenzwinkern Sehn uns dann Freitag! Vielleicht gibt es bis dahin was neues Augen rollen

__________________
cool
Ponyhof war gestern


Geschrieben von Mudman am 18.07.2011 um 21:34:

Mann, so ne Sche*** Baby

Ich hoffe Du kriegst die Sache geregelt!

Mudman

__________________
Endlich bist Du ohne Leid, wir sehen uns wieder in einiger Zeit...

Danke Dir für vielen schönen Jahre, unsere Liebe wird ewig weiterbestehen...

Eines Tages fahren wir "drüben" weiter...


Geschrieben von Nacht Zug am 18.07.2011 um 21:46:

Zitat von Jack Harley
Zitat von Nacht Zug
Stand gerade eben:

Haftpflicht der Eltern schickt denen ein Schadensprotokoll zu, welches die dann ausfüllen und der Versicherung schicken. Die prüfen dann, ob sie zahlen und melden sich dann bei mir (wir auch wahr sein).
Gleichzeitig habe ich meine Versicherung informiert und die würde in allerletzter Instanz für den Schaden eintreten. Allerdings würde ich dann in der Schadenfreiheitsklasse steigen und meine Selbstbeteiligung wäre auch am Ar...

Falls die Hapftpflicht der Eltern nicht einspringt und zicken macht, werd ich eh zusätzlich noch zum Anwalt gehen.

Jetzt heißt´s abwarten und Tee trinken, anstatt Mopedfahren. Baby Baby

Na ist doch schon mal ein Anfang. Locker bleiben Augenzwinkern Sehn uns dann Freitag! Vielleicht gibt es bis dahin was neues Augen rollen

Schon, aber wenn sich das Wochen hinziehen sollte, bekomm ich die Krise... Ich will jetzt Mopedfahren und nicht erst im Herbst irgendwann... Augenzwinkern Baby geschockt

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Fuckin`Faak Crew - Jack Daniel`s Drinking School


Geschrieben von TWG am 19.07.2011 um 10:23:

Zitat von Nacht Zug

Schon, aber wenn sich das Wochen hinziehen sollte, bekomm ich die Krise... Ich will jetzt Mopedfahren und nicht erst im Herbst irgendwann... Augenzwinkern Baby geschockt

Also bis du deine Kohle hast werde unter umständen Wochen vergehen, das ist nunmal bei Versicherungen so das die mit dem Geldauszahlen warten bis zum erbrechen.
Deshalb ja auch sofort ein Schadensgutachten von einem anerkannten Gutachter erstellen lassen und auf Gutachtenbasis abrechnen.
Nicht warten bis die mal wen schicken wollen der sich irgend wann mal den Schaden ansieht. Die von denen sehen nämlich meist weniger.
Fahr in einen HD Werkstatt, die haben schon die richtigen Gutachter und die richtigen Stundensätze. Freude

Danach kannst die Kiste erstmal notdürftig zusammengratschen das sie sicher Fährt und musst dann halt auf die Kohle warten und den ganzen Schönheitskram machste dann im Herbst.

Auf Anwalt würde ich aber dennoch zugreifen und das als aller erstes.

Gruss TWG


Geschrieben von jens669 am 22.07.2011 um 13:33:

Hier mal ein schöner Gruß von der Volksfürsorge Augenzwinkern !

Grundsätzlich gelten Kinder unter 6 Jahren als deliktunfähig, somit wäre bei entsprechenden Fällen keine Zahlung der Haftpflichtversicherung zu erwarten. Hier ist das Kind aber älter, wurde ja schon festgestellt, also muss die Haftpflicht der Eltern auch zahlen!
Aber auch jüngere Kinder (wie auch mein Sohn, wird dieses Jahr erst 6) kann man mitversichern, bei "uns" im normalen Familienschutz sind Schäden durch deliktunfähige Kinder bis zu 1000 € mitversichert. Ist zwar nicht viel, war aber in älteren Tarifen schonmal bis zu 10.000 €.

Die genannte Ausfalldeckung gibt es auch, ohne SB, greift aber erst bei Summen ab 5.000 € wenn der Verursacher keine Haftpflichtvers. hat und auch sonst nichts zu holen ist.

In dem hier geschilderten Fall sollte die Sache eigentlich eindeutig sein. Gibt es dazu einen Polizeibericht? Aktenzeichen? Wenn ja muss das unbedingt der Vers. mitgeteilt werden, die fordern dann die Unterlagen an und entscheiden dann auch nach dem Bericht.
Wenn die Vers. die Unterlagen hat (den Schadensbericht und die Polizeiunterlagen) und eine Regulierungspflicht besteht (wovon ich hier ausgehe!), dann sollte die Kohle auch recht schnell kommen!
So kenne ich es zumindest aus meiner 15-jährigen Berufserfahrung in dieser Branche...
Einen Anwalt einzuschalten bedeutet erstmal wieder höhere Kosten, längere Schriftwechsel zwischen Anwalt und Versicherung, und das kann die Regulierung schonmal verzögern... Anwalt wäre dann der letzte Schritt wenn sich die Vers. querstellen sollte.


Gruß, Jens


Geschrieben von Nacht Zug am 22.07.2011 um 18:12:

zum zitierten Beitrag Zitat von jens669
Hier mal ein schöner Gruß von der Volksfürsorge Augenzwinkern !

Grundsätzlich gelten Kinder unter 6 Jahren als deliktunfähig, somit wäre bei entsprechenden Fällen keine Zahlung der Haftpflichtversicherung zu erwarten. Hier ist das Kind aber älter, wurde ja schon festgestellt, also muss die Haftpflicht der Eltern auch zahlen!
Aber auch jüngere Kinder (wie auch mein Sohn, wird dieses Jahr erst 6) kann man mitversichern, bei "uns" im normalen Familienschutz sind Schäden durch deliktunfähige Kinder bis zu 1000 € mitversichert. Ist zwar nicht viel, war aber in älteren Tarifen schonmal bis zu 10.000 €.

Die genannte Ausfalldeckung gibt es auch, ohne SB, greift aber erst bei Summen ab 5.000 € wenn der Verursacher keine Haftpflichtvers. hat und auch sonst nichts zu holen ist.

In dem hier geschilderten Fall sollte die Sache eigentlich eindeutig sein. Gibt es dazu einen Polizeibericht? Aktenzeichen? Wenn ja muss das unbedingt der Vers. mitgeteilt werden, die fordern dann die Unterlagen an und entscheiden dann auch nach dem Bericht.
Wenn die Vers. die Unterlagen hat (den Schadensbericht und die Polizeiunterlagen) und eine Regulierungspflicht besteht (wovon ich hier ausgehe!), dann sollte die Kohle auch recht schnell kommen!
So kenne ich es zumindest aus meiner 15-jährigen Berufserfahrung in dieser Branche...
Einen Anwalt einzuschalten bedeutet erstmal wieder höhere Kosten, längere Schriftwechsel zwischen Anwalt und Versicherung, und das kann die Regulierung schonmal verzögern... Anwalt wäre dann der letzte Schritt wenn sich die Vers. querstellen sollte.


Gruß, Jens

Danke für den Tip. Will es ja auch erstmal auf dem normalen Weg versuchen. Vielleicht gibt es ja bei der Versicherung ja auch Typen, die das Hirn einschalten und nicht erstmal grundsätzlich alles ablehnen... großes Grinsen
Nur leider hab ich keine Ahnung was die "doofe" Mutter schon in die Wege geleitet hat???
Telefonisch die zu erreichen, grenzt eher an ein Wunder. Und von der Versicherung hab ich leider auch nichts gehört.
Abwarten und Tee trinken. Zum Glück ist die nächsten Tage kein schönes Wetter vorhergesagt. fröhlich fröhlich Aber Ende August wollte ich eventl wieder ein paar Tage in die Berge und mit kaputtem Lenker kommt das nicht so gut.
Kann nicht irgend ein Gutachter den Schaden feststellen und dann könnte man wenigstens den Lenker richten lassen, dass ich wieder fahren kann?

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Geschrieben von schmacko am 22.07.2011 um 21:54:

@Nacht Zug

Ich hab da seit einiger Zeit so eine Theorie weshalb ich glaube dass die Sache
folgendermaße ausgehen wird:

Die Familie mit dem Migrationshintergrund wird absolut unbeschadet aus
der Sache heraus kommen - so als ob sie gar nicht beteiligt gewesen wäre.

Entweder deine Versicherung oder du selbst wirst in den saueren Apfel
beißen müssen und die Zeche bezahlen.

Falls ich mich irre, ist alles OK.
Falls es aber so ausgeht, wie ich denke, dann schick mir bitte eine PN.

__________________
Ralf


Geschrieben von screwlord am 25.07.2011 um 15:21:

wenn du kasko versichert bis muss doch bei nem schaden über 1000euro eh ein gutachter kommen um das festzustellen. rede doch mal mit deinem versicherungsvertreteer. du kannst das dann via kasko abrechnen und hast noch ein halbes jahr zeit die kohle wieder zurückzu schicken wenn die andere versicherung zahlen sollte. zumindest hast du ein gutachten was den schaden belegt. im zweifel würde ich mir noch dazu ein angebot vom freundlcihen machen lassen und tausende fotos schiessen.klär vorallem wer die gutachterkosten zahlt!!!!!! normalerweise deine versicherung und diese kannst du dann in regress stellen.

ich hab genau das selbe problem. schuld und zahl frage ungeklärt. möp steht und gammelt vor sich hin.

__________________
Patrolcustoms


Geschrieben von Bone69 am 25.07.2011 um 15:53:

Tut mir leid, egal wie es ausgeht ist es immer mit jeder Menge Ärger verbunden.