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Geschrieben von HD-FXSTS am 12.02.2020 um 18:45:

vielen Dank für eure schnellen Antworten!

@ Moos,

ja, das hat der Händler auch gemeint, dass die EFI in gewissen Grenzen das nachregelt bzw. das ausgleichen kann, da es sich im Gegensatz zum Evo mit Vergaser um einen Einspritzer handelt.
Ok, ich werde das Bike erst mal mit den US-Tüten fahren und lass bei Dekra & Co bei Gelegenheit eine dB-Messung machen, ob die eingetragenen Werte nicht überschritten werden. Bis jetzt hatte ich mit meiner Springer (EVO) Dusel gehabt, die hatte auch keine E-Nummer und die Anlage war als "Harley-Davidson Sonderauspuffanlage" mit 100 dB Standgeräusch eingetragen.
Sofern es mich halt  mal erwischt und die Rennleitung einen Mängelbericht aufmacht, werde ich als Alternative auf die Miller-Endtöpfe umsteigen. Ist meines Wissens die günstigste "legale" Lösung (ich bin zwar kein Geizkragen, wir müssen aber von unseren geliebten 4 Kid's  2 noch finanziell zufüttern, da die Studienzeit andauert) und da bleibt am Ende des Geldes noch ganz schön Monat übrig oder so ähnlich fröhlich).
Was erwartet mich denn bei einer Kontrolle mit Beanstandung? Komm ich mit einem Ticket davon ober gibt es gleich Punkte mit Bußgeldverfahren und Untersagen der Weiterfahrt (sofern dB-Werte nicht überschritten aber ohne E-Nummer) ?


Geschrieben von Schneckman am 12.02.2020 um 21:09:

zum zitierten Beitrag Zitat von HD-FXSTS

Was erwartet mich denn bei einer Kontrolle mit Beanstandung?
Komm ich mit einem Ticket davon ober gibt es gleich Punkte mit Bußgeldverfahren und Untersagen der Weiterfahrt (sofern dB-Werte nicht überschritten aber ohne E-Nummer) ?

Das ist ein Teil der Bandbreite.....kann man nicht so vorhersagen......hängt von diversen Faktoren wie z.B. auch dem kontrollierenden Schutzmann ab, voller Magen - leerer Magen.....

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Geschrieben von HD-FXSTS am 13.02.2020 um 12:41:

Hab mal mit Miller Kontakt aufgenommen. Die meinten, dass ihre Töpfe nur für die EU-Modelle geprüft sind. Das steht zwar nicht explizit in der ABE-Bescheinigung drin aber bei einem 150% Cop, der sich damit auskennt hätte ich ein Problem.
Sofern im Brief bzw. Schein als Modell FLSTN eingetragen ist und nicht wie der Händler als FLSTNI deklariert hat, dürfte dies jedoch nicht auffallen, da in der ABE auch FLSTN drinsteht.
Zum zweiten soll ich noch die Aufnahmepunkte checken, damit die Miller an die US-Version passt. Mag sein, dass die US-Pötte da andere Maße haben.
Auf der anderen Seite gibt es doch bestimmt Fahrer hier, die auf einer US-Möhre eine Miller draufgepflanzt haben und das ganze wasserdicht ist, oder?


Geschrieben von Schneckman am 13.02.2020 um 13:12:

Daß es ein Import ist, sieht man anderswo in den Papieren auch (die "Nuller").
Aber ob das dann ein Thema ist, kann wahrscheinlich eher ein Tüver beantworten als Miller.
Eventuell kann ein Eintrag der Töpfe in die Papiere (generell geht es, trotz ABE Papier ein Teil eintragen zu lassen) gemacht werden.
Letztlich "wasserdicht" ist es abschließend dann immer auch nur, wenn nicht mehr db aus den Miller rauskommen, als in den Papieren drin stehen.

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Geschrieben von HD-FXSTS am 13.02.2020 um 14:16:

Schneckmann,

Du meinst, die Miller im Schein eintragen zu lassen?  Momentan stehen ja noch die US-Pötte drin. 
Sofern die Miller bei einer Messung die eingetragenen Werte nicht überschreitet, wäre also alles save! 


Geschrieben von Schneckman am 13.02.2020 um 14:28:

Also jetz noch nicht, solang die anderen drauf sind, das wäre ja sonst wieder Erl. d. Betriebserlaubnis.
(Trägt eh kein Prüfer ein, wenn US Töpfe montiert sind)
Aber wenn sie mal dran sind, und ein Tüver bestätigt Dir Deine Bedenken hinsichtlich Deines oben beschriebenen Themas
zur ABE-Beschreibung der Miller für FLSTNI  /  FLSTN  / Euro-Modelle  usw.
Dann könnte die Eintragung der Miller Dir Sicherheit bringen, weil dann keine Fragezeichen mehr offen bleiben, ob Dein
Importmodell oder Deine vorhandene genaue Typbezeichnung mit der ABE übereinstimmen.
 

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Geschrieben von HD-FXSTS am 13.02.2020 um 15:27:

Ich war soeben bei der DEKRA und in der Höhle des Löwen, sprich beim Polizei-Verkehrsdienst, Abt. Kradüberwachung.

Der TÜVler meinte, sofern die jetzige amerikanische Anlage nach der Vollabnahme in den Papieren eingetragen wurde, wäre von ihrer Seite nichts einzuwenden! Auch in diesem Falle würde eine Plakette beim nächsten TÜV zugeteilt werden.

Das gleiche hat mir der Cop erzählt. Wenn sie den Stempel des TÜVs in der Papieren sehen, bezüglich der Auspuffanlage und die Töpfe bei einer "Outdoormessung" die eingetragenen Werte nicht überschreiten, wäre alles ok. Wichtig ist nur, dass die Anlage in den Papieren so beschrieben wird, dass diese bei einer Kontrolle draußen als solche zu erkennen ist, um einen Verdacht auf "nachträgliches" umrüsten, z.B. nach einem TÜV-Besuch mit einer legalen Anlage, auszuschließen. Zudem darf bei einer dB-Messung der eingetragene Wert plus Toleranz auch hier nicht überschritten werden.
Sofern ich mir die Miller zulegen möchte, reicht ein Mitführen der ABE-Bescheinigung, dass diese Töpfe speziell für dieses Modell zugelassen sind. Die dB-Werte dürfen natürlich bei einer Messung nicht über den in der ABE genannten überschritten werden.


Geschrieben von Schneckman am 13.02.2020 um 15:32:

Na dann...such Dir was Schönes aus und check mal...https://www.atp-messtechnik.de/pg/schallpegel-messung/42?gclid=EAIaIQobChMIkrblv9HO5wIVSeh3Ch044whsEAAYAiAAEgLwtPD_BwE&p=2
 

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Geschrieben von anoli am 13.02.2020 um 17:34:

zum zitierten Beitrag Zitat von HD-FXSTS
Ich war soeben bei der DEKRA und in der Höhle des Löwen, sprich beim Polizei-Verkehrsdienst, Abt. Kradüberwachung.

Der TÜVler meinte, sofern die jetzige amerikanische Anlage nach der Vollabnahme in den Papieren eingetragen wurde, wäre von ihrer Seite nichts einzuwenden! Auch in diesem Falle würde eine Plakette beim nächsten TÜV zugeteilt werden.

Das gleiche hat mir der Cop erzählt. Wenn sie den Stempel des TÜVs in der Papieren sehen, bezüglich der Auspuffanlage und die Töpfe bei einer "Outdoormessung" die eingetragenen Werte nicht überschreiten, wäre alles ok. Wichtig ist nur, dass die Anlage in den Papieren so beschrieben wird, dass diese bei einer Kontrolle draußen als solche zu erkennen ist, um einen Verdacht auf "nachträgliches" umrüsten, z.B. nach einem TÜV-Besuch mit einer legalen Anlage, auszuschließen. Zudem darf bei einer dB-Messung der eingetragene Wert plus Toleranz auch hier nicht überschritten werden.
Sofern ich mir die Miller zulegen möchte, reicht ein Mitführen der ABE-Bescheinigung, dass diese Töpfe speziell für dieses Modell zugelassen sind. Die dB-Werte dürfen natürlich bei einer Messung nicht über den in der ABE genannten überschritten werden.

Servus,
ich hab auch einen US Import.
Der Prüfer der die 21er Abnahme gemacht hat, war wohl sehr locker drauf. Jedenfalls stand in den Papieren Schalldämpferanlage mit Bauartgenehmigung.
Naja hatte da mal Diskussionen. Durfte weiterfahren weil der originale US Auspuff echt kaum lauter ist wie EU Anlagen.
Vorab: wenn du jetzt "deinen Harley Klang" gewohnt bist, wirst du mit den Standard Harley Töpfen nicht glücklich bleiben. Aber das ist Geschmacksache...

Jedenfalls hab ich im Partsfinder geschaut welche Endschalldämpfer bei mir original drauf sein müssen. Die Schalldämpfer haben je nach Modell andere Nummern bei den Amis.
Mit einem Auszug des Partsfinder, der 21er Abnahme und einer kurzen Erklärung habe ich beim TÜV die Nummer nachtragen lassen. 
Dazu wurde das Standgeräusch gemessen (40€) dann noch 20€ bei der Zulassungsstelle für die Berichtigung der Papiere und schon kann dir keiner mehr was wollen.

Schalldämpfer mit E Zeichen, die für deinen TYP geprüft wurden (steht unter D.2 im Schein), darfst du auch fahren. (Incl. Klappenanlagen oder Anlagen die eine Erhöhung der DB in deinem Schein erlauben)
Und die Typenbezeichnung ändert sich nicht wenn ein Mopped ein EU Modell ist oder importiert wurde.


 


Geschrieben von Schneckman am 13.02.2020 um 17:42:

zum zitierten Beitrag
Und die Typenbezeichnung ändert sich nicht wenn ein Mopped ein EU Modell ist oder importiert wurde.

So kenne ich es auch, die VIN weist den genauen Typ der Baureihe aus.

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Geschrieben von HD-FXSTS am 14.02.2020 um 16:19:

so Leute,

bezüglich der Vollabnahme gibt es eine Neuigkeit, die mir der Händler gestern Abend noch ein wenig "präzisiert" hat. Die Maschine hätte mit der US-Auspuffanlage keine Abnahme bekommen, so dass kurzerhand 2 Tüten mit einer E-Kennzeichnung drangeschraubt wurde und nun wieder die US-Version dran ist.
Hab bei den Cops deshalb nochmals nachgefragt, was mir in diesem Zustand blühen würde. Die Antwort war: 1. Erlöschung der Betriebserlaubnis, 2. Unterstellung der absichtlichen Veränderung mit der Konsequenz, dass es u. U. ein Bußgeldverfahren inkl. Punkte gibt. Versicherungstechnisch wäre dies wohl auch sehr problematisch.

Ich möchte in Zukunft auf jeden Fall ohne Stress eine Kontrolle überstehen. Zudem wohne ich im südlichsten Teil von Old-Germany, nahe Schweiz und Frankreich. Und dort während eines Ausflugs den Bock stehen lassen zu müssen, weil die Eidgenossen oder die Gallier in dieser Hinsicht kein Spaß verstehen, hab ich echt keine Lust.

Ich könnte supergünstig an 2 Tüten mit E-kennzeichnugn drankommen. Diese Dinger waren an einer deutschen FLS Slim, Baujahr 2017 für ca. 700 km werksmäßig dran. Hab euch mal ein Bild mit der E-Kennung drangehängt. Könnte ich diese Töpfe an die besagte Maschine montieren und bekäme ich diese eingetragen??


Geschrieben von Kitkat am 14.02.2020 um 16:26:

Da wären mir zu viele Fragezeichen und daher würde ich die Finger davon lassen.


Geschrieben von Schneckman am 14.02.2020 um 23:13:

Ich ging immer davon aus, daß die US Töpfe abgeseget wurden (oder Du einen Eintrag hast wie oben bei anoli`s post beschrieben) und Du nur wegen des Sounds auf die Miller wechseln wolltest.
So ist`s ja oft bei Importen, aber vielleicht geht das bei Deinem Baujahr nicht mehr.
Wenn dem nicht so ist, ist natürlich klar, daß keine BE besteht. Baujahrmäßig kann ich mir gut vorstellen, daß die jüngeren Töpfe von der
2017er bei Deiner reichen müßten - aber wahrscheinlich ist es am Besten, dem Tüver die Frage zu stellen.

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Geschrieben von HD-FXSTS am 14.02.2020 um 23:48:

ja, das dachte ich auch, dass die Ami-Töpfe durch das Vollgutachten kämen. Bei meiner Evo-Springer, (Bj 1995) die ich vor 7 Jahren bei diesem Händler gekauft habe, hatte dies noch funktioniert.
Immerhin hat mich der Händler angerufen und mir mitgeteilt, dass dies leider nicht mehr möglich war. Die nun eingetragenen Töpfe mit E-Kennzeichnung würde er mir für ein Taschengeld überlassen und auf Wunsch auch gleich wieder dranmontieren, sofern ich nicht mit den US-Tüten rumfahren wollte.
Morgen fahr ich hin und gucke mir das Bike live an.
In seinem Laden steht noch eine andere Deluxe, deutsches Modell 2016, mit einer zugelassenen Dr. Jekill & Mr. Hyde Auspuffanlage dran, die mir auch total gefallen würde. Da heute ja Valentinstag ist, gab mir meine geliebte Frau grünes Licht, sofern ich mich doch für dieses Teil entscheide:

https://home.mobile.de/BELAIRAUTOMOBILE#des_290148312


Geschrieben von 911 am 15.02.2020 um 02:54:

Hallo ,
schau mal auf diese Seite:

https://bike-farm.de/

Da sind ehrliche tolle Mopeds , mit super Service.
Kann ich nur empfehlen.

Grüsse

 

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Alle sagten " Das geht nicht ! ".   Dann kam einer der wusste das nicht und " machte es einfach ".