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Überall. bin halt ein Neuling in Sachen Forum .Ich habe deinen Beitrag gelesen bin sehr dankbar für den Tip.
zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
Da gilt für Motorräder ECE R53 ...
...
... seitliche Rückstrahler ...
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zum zitierten Beitrag Zitat von fnu
Wie ist denn jetzt der definitive Stand der rechtlichen Dinge? Müssen die Zusatz-Werferlein ausgehen bei Fernlicht oder nicht?
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... zur Zeit gültig ist ECE R 53, aber in der Sache hast du recht.
Harley Sondergenehmigung ist eine Urban Legend, die hat es nie gegeben.
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.
Ok, stimmt, das ist aber weitgehend eine Abschrift von EWG 92/93, nur das Thema Tagfahrlicht ist viel genauer geregelt. Tagfahrlicht ist bei Harley Fahrzeugen kein Thema, da Abblendlicht immer mit der Zündung eingeschaltet wird und Tagfahrlicht bei Nutzung der Fahrbeleuchtung deaktiviert werden muss.
Also bleibt es wie angenommen bei den unabhängig schaltbaren Nebelscheinwerfern, Zitat aus "ECE-R 53" (https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:166:0055:0087:DE:PDF):
2.5.1.5 „Nebelscheinwerfer“: eine Leuchte, die dazu dient, die Beleuchtung der Fahrbahn bei Nebel, Schneefall, starkem Regen oder Staubwolken zu verbessern;
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Moinsen,
Ich zitiere mich mal selbst.....
zum zitierten Beitrag Zitat von Schimmy
Moinsen,
........
Lustigerweise hat sich die Bezeichnung der "Zusatzscheinwerfer" ab Modelljahr 2013 tatsächlich von "PASSING LIGHTS"
auf "FOG LAMPS" geändert (Quelle "Ronnies"), was ja auch "logisch" ist, denn diese Scheinwerfer werden ja automatisch
abgeschaltet, wenn man auf Fernlicht / HI BEAM umschaltet.
..........
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Wenn man schon keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten
Stammtisch in Münster/NRW
zum zitierten Beitrag Zitat von Schimmy
nimm das GELBE Kabel (Abblendlicht), und klemme die Teile da dran. Wenn Du auf Fernlicht umschaltest, ist diese Leitung ohne Spannung und die Zusatzscheinwerfer
gehen vorschriftsmäßig ebenfalls aus.
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Moinsen noch mal,
Du musst natürlich noch einen weiteren Schalter dazwischen setzen, damit Du die Zusatzscheinwerfer - wie gefordert - unabhängig
vom Rest der Beleuchtung DAZU schalten kannst.
Und....: Wieso fällt BLAU / SCHWARZ aus ? ? ? In Stellung ACC liegt auf der Leitung KEINE Spannung an..... Problem ist halt nur,dass
die Zusatzscheinwerfer dann immer dazu geschaltet werden können....egal ob bei Abblend - oder Fernlicht....
Greetz Jo
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Wenn man schon keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten
Stammtisch in Münster/NRW
zum zitierten Beitrag Zitat von Schimmy
Wieso fällt BLAU / SCHWARZ aus ? ? ? In Stellung ACC liegt auf der Leitung KEINE Spannung an.....
zum zitierten Beitrag Zitat von Schimmy
Problem ist halt nur,dass
die Zusatzscheinwerfer dann immer dazu geschaltet werden können....egal ob bei Abblend - oder Fernlicht....
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Dies kann man bei Louis nachlesen:
Nebelscheinwerfer:
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-QUERDENKEN- Das ist dieses unglückliche Zusammentreffen von Rechtschreibschwäche durch mangelhafte Schulbildung und Internetzugang...
zum zitierten Beitrag Zitat von FastGlider
Schaltung mit Begrenzungs-, Abblend-, Fernlicht
6.10. NEBELSCHEINWERFER
...
6.10.9. Elektrische Schaltung
Der (Die) Nebelscheinwerfer muss (müssen) unabhängig von dem (den) Scheinwerfer(n) für Fernlicht oder dem (den) Scheinwerfer(n) für Abblendlicht ein- und ausgeschaltet werden können.
...
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zum zitierten Beitrag Zitat von fnu
Doch schon, blau/schwarz ist das Kabel für Stand-/Positionslicht aus dem Kabelbaum, welches in der Zündschalter-Position ACC veriegelt aktiviert werden kann, also +12V. Wenn man das Fahrzeug nun mit Standlicht parkt, ACC verriegelt, kann jeder die Nebelscheinwerfer einschalten.
zum zitierten Beitrag Zitat von fnu
Du liest aber schon den Rest oben? Genau darum geht es, Nebelscheinwerfer müssen unabhängig von Abblend-/Fernlicht geschaltet werden können. Dürfen aber nur in o.a. Situation genutzt werden.
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Wenn man schon keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten
Stammtisch in Münster/NRW
@Schimmy
Ok, machen wir es doch einfacher, beim Motorrad müssen seit vielen Jahren die Scheinwerfer einschalten sobald die Zündung an ist, so auch Harley Motorräder. Nehmen wir mal moderne Umsetzungen mit Tagfahrlicht oder alte Motorräder von vor dieser Bestimmung aus. Dementsprechend gibt es ja keine Möglichkeit den Nebelscheinwerfer ohne Abblend-/Fernlicht zu schalten.
H-D setzt das mit den Passing Lights, die bei uns zum Nebelscheinwerfer werden müssen, so um, dass diese sich nur bei Abblendlicht einschalten lassen. Wird Fernlicht aktiviert, gehen die Nebelscheinwerfer aus, siehe Deine Schaltungsbeschreibung oben. Das entspricht wohl auch den US Regeln, wie auch weiter oben beschrieben.
In der EU nach "EWG 92/93" && "ECR-R 53" müssen Nebelscheinwerfer aber sowohl bei Abblendlicht als auch Fernlicht zuschaltbar sein ... und dürfen aber nur bei o.a. Bedingungen genutzt werden. Aber ich weiß ja, ist echt staubig auf unseren Strassen in den heutigen Zeiten ... 😁
Nur bei älteren Fahrzeugen, deren Scheinwerfer nicht automatisch mit der Zündung einschalten, muss man sich vmtl. darum bemühen, das sich die Nebelscheinwerfer nur bei eingeschaltetem Scheinwerfer zuschalten lassen.
Ich würde das gerne korrekt bei meiner umsetzen, ohne das ich die Zusatzlampen permanent nutzen wollte. Hab seit zwei Tagen einen "J.W.Speaker 8700 Evo 2 Dual Burn" am Fahrzeug und werde mit eingeschalteten "J.W.Speaker 6025" von der trockenen Strasse vor dem Fahrzeug quasi geblendet. Der Kontrast des 8700er Lichtfelds zum "Ereignishorizont" ist eh schon krass, die 6025 machen dann genau das was sie sollen mehr als perfekt, "die Beleuchtung der Fahrbahn ... zu verbessern" ...
Gruß
Frank
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Hi Leidls,
bei meiner 2019 SGS mit vom freundlichen nachgerüsteten seitlichen LED Zusatzscheinwerfern leuchten diese immer. Bin jetzt a bissi verwirt.
DER Xan
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ois is easy
zum zitierten Beitrag Zitat von MuscleXander
Bin jetzt a bissi verwirt.
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