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Geschrieben von Luke666s am 16.02.2015 um 22:24:

Ich war mal bei nem freundlichen um mir etwas Zubehör zu kaufen... Es Waren glaube ich Griffe... Am Preisschild stan glaub ich paarund90 Euro.. Ich so gedacht Fuuuuk... Aber Zähne zusmmen, eingepackt an die Kasse und der Kerl grinst mich an und meint so 105€... Ich so: da steht aber paarund90 drauf! Er so: ja aber Dollarkurs ist gefallen! Entweder nimmste de oder nicht....also ich den Dreck da gelassen, für 89 im inet bestellt... Aber jetzt kommt es ca 1 Jahr später als der Euro wieder besser war, war ich mal wieder da, sehe die Griffe und auf dem Preisschild stand 115€....

Soviel zum thema

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“Freedom is the power to choose our own chains” - mine is a belt...


Geschrieben von Kalle66 am 17.02.2015 um 09:43:

Na, da hättest Du auf die 90 Euro bestehen können. Es gilt immer der ausgeschriebene Preis, nicht das, was Dir an der Kasse gesagt wird. Augenzwinkern

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Und schlägt der Arsch auch Falten - wir bleiben doch die Alten.


Geschrieben von Umsteiger am 17.02.2015 um 10:41:

Nach meinem Kenntnisstand ist der angeschriebene Preis nicht verbindlich. Entscheidend ist der Preis an der Kasse.


Geschrieben von Defcon am 17.02.2015 um 10:46:

Egal was da für ein Preis steht verkaufen muss er dir die nicht . großes Grinsen

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Trust The Universe


Geschrieben von FastGlider am 17.02.2015 um 10:48:

Die Gesetzeslage ist da sehr eindeutig:
Hier mal ein ganz gewöhnlicher Einkauf im Supermarkt:

ZITAT:
Entgegen landläufiger Meinung, hat man die Dinge, die man sich in den Einkaufswagen legt, keinesfalls in diesem Moment schon zum angeschlagenen Preis gekauft. Der Vertragsschluss und damit die verbindliche Abrechnung des Preises finden nämlich immer erst an der Kasse statt. Und dort hat das Kassenpersonal tatsächlich das „letzte Wort“.

Stimmen also die Auszeichnung im Regal und der eingescannte oder eingetippte Preis nicht überein, gilt nicht automatisch der dem Kunden günstigere Preis. Genau genommen gilt in diesem Falle weder das eine noch das andere. Dass an dem Warenregal irrtümlich ein geringerer Preis angeschlagen stand, bindet den Supermarkt leider nicht: Dieser Anschlag hat nämlich überraschenderweise keine verbindliche Rechtswirkung: Die Juristen nennen das Ausstellen von Waren - schön kompliziert :
„Aufforderung zur Abgabe eines Angebots“.
Und weil das Ausstellen der Ware im Regal nur eine solche „Aufforderung“, aber eben noch keine rechtsgültige Erklärung ist, kann der Kassierer später durchaus einen anderen Preis in die Kasse tippen oder einscannen. Und wer diesen Preis dann nicht möchte, der hat - juristisch betrachtet - Pech gehabt.

Ein Verkäufer ist allerdings immer gut beraten, wenn die Preisauszeichnung mit dem tatsächlich geforderten Preis übereinstimmt.


NEIN , ich bin kein Rechtsanwalt.
Habe mich nur informiert, weil mir sowas auch schon passiert ist...

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-QUERDENKEN- Das ist dieses unglückliche Zusammentreffen von Rechtschreibschwäche durch mangelhafte Schulbildung und Internetzugang...


Geschrieben von Brooze am 17.02.2015 um 10:50:

Dann kann ich dich für 1% kaufen? fröhlich fröhlich fröhlich


Geschrieben von raum68 am 17.02.2015 um 10:55:

zum zitierten Beitrag Zitat von Luke666s
Ich war mal bei nem freundlichen um mir etwas Zubehör zu kaufen... Es Waren glaube ich Griffe... Am Preisschild stan glaub ich paarund90 Euro.. Ich so gedacht Fuuuuk... Aber Zähne zusmmen, eingepackt an die Kasse und der Kerl grinst mich an und meint so 105€... Ich so: da steht aber paarund90 drauf! Er so: ja aber Dollarkurs ist gefallen! Entweder nimmste de oder nicht....also ich den Dreck da gelassen, für 89 im inet bestellt... Aber jetzt kommt es ca 1 Jahr später als der Euro wieder besser war, war ich mal wieder da, sehe die Griffe und auf dem Preisschild stand 115€....

Soviel zum thema

Warst du da in der Factory? Hatte da ein ähnliches Erlebnis, Kommentar zum Preis auf der Ware und an der Kasse war, wir haben anderes zu tun als alle paar tage die Preisschilder anzupassen


Geschrieben von Sportyzilla am 17.02.2015 um 11:20:

Zitat von raum68
Zitat von Luke666s
Ich war mal bei nem freundlichen um mir etwas Zubehör zu kaufen... Es Waren glaube ich Griffe... Am Preisschild stan glaub ich paarund90 Euro.. Ich so gedacht Fuuuuk... Aber Zähne zusmmen, eingepackt an die Kasse und der Kerl grinst mich an und meint so 105€... Ich so: da steht aber paarund90 drauf! Er so: ja aber Dollarkurs ist gefallen! Entweder nimmste de oder nicht....also ich den Dreck da gelassen, für 89 im inet bestellt... Aber jetzt kommt es ca 1 Jahr später als der Euro wieder besser war, war ich mal wieder da, sehe die Griffe und auf dem Preisschild stand 115€....

Soviel zum thema

Warst du da in der Factory? Hatte da ein ähnliches Erlebnis, Kommentar zum Preis auf der Ware und an der Kasse war, wir haben anderes zu tun als alle paar tage die Preisschilder anzupassen

Herrlich... Augen rollen


Geschrieben von Kalle66 am 17.02.2015 um 11:37:

zum zitierten Beitrag Zitat von FastGlider
Die Gesetzeslage ist da sehr eindeutig:
Hier mal ein ganz gewöhnlicher Einkauf im Supermarkt:

ZITAT:
Entgegen landläufiger Meinung, hat man die Dinge, die man sich in den Einkaufswagen legt, keinesfalls in diesem Moment schon zum angeschlagenen Preis gekauft. Der Vertragsschluss und damit die verbindliche Abrechnung des Preises finden nämlich immer erst an der Kasse statt. Und dort hat das Kassenpersonal tatsächlich das „letzte Wort“.

Stimmen also die Auszeichnung im Regal und der eingescannte oder eingetippte Preis nicht überein, gilt nicht automatisch der dem Kunden günstigere Preis. Genau genommen gilt in diesem Falle weder das eine noch das andere. Dass an dem Warenregal irrtümlich ein geringerer Preis angeschlagen stand, bindet den Supermarkt leider nicht: Dieser Anschlag hat nämlich überraschenderweise keine verbindliche Rechtswirkung: Die Juristen nennen das Ausstellen von Waren - schön kompliziert :
„Aufforderung zur Abgabe eines Angebots“.
Und weil das Ausstellen der Ware im Regal nur eine solche „Aufforderung“, aber eben noch keine rechtsgültige Erklärung ist, kann der Kassierer später durchaus einen anderen Preis in die Kasse tippen oder einscannen. Und wer diesen Preis dann nicht möchte, der hat - juristisch betrachtet - Pech gehabt.

Ein Verkäufer ist allerdings immer gut beraten, wenn die Preisauszeichnung mit dem tatsächlich geforderten Preis übereinstimmt.


NEIN , ich bin kein Rechtsanwalt.
Habe mich nur informiert, weil mir sowas auch schon passiert ist...

Ei gugge da, man lernt nie aus.

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Und schlägt der Arsch auch Falten - wir bleiben doch die Alten.


Geschrieben von el rubio am 17.02.2015 um 12:02:

... jo, und bei uns sagt man "mit de Dumme treibt man die Welt um"

Kaufen, kaufen ist HD! Will Lebensgefühl um jeden Preis fröhlich


Geschrieben von 911 am 17.02.2015 um 12:06:

Hallo ,
kaum vorhandene Zinsen minus Zragssteuer = Verlust gemessen zur allgemeinen Teuerungsrate und Inflation.

Verlust vermeiden nur noch möglich durch cleveren günstigen Einkauf.

Habe meine Slim für 17900 gekauft und die 883 Super Low für meine Frau für 8400 , das zu Ende 2014 mit Auslieferung April 2015 , also Erstzulassung 2015.

Da kommt es mir persönlich doch ganz entgegen wenn Harley die Preise anhebt.
Mehr kann man nicht gewinnen , besser gesagt , weniger kann man nicht verlieren wenn man eh schon bereit ist Verluste durch sein Hobby in Kauf zu nehmen.
Harley bitte weiter so.

Grüsse
Guido

Ps: Geld ist zum Verbrennen da , siehe Griechenland jetzt und die Banken vorher , etc.

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Alle sagten " Das geht nicht ! ".   Dann kam einer der wusste das nicht und " machte es einfach ".


Geschrieben von Kanzlerkandidat am 17.02.2015 um 12:55:

Mal abgesehen von dem Rostocker Angebot, was ist denn entscheidend? Der Zeitpunkt der Bestellung oder der Zeitpunkt der Auslieferung?
Letzteres kenne ich nämlich z.B. beim Uhrenkauf! Augen rollen

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nec pluribus impar
Louis XIV.


Geschrieben von TheBankerman am 17.02.2015 um 14:00:

Das, was im Kaufvertrag steht, ist bindend.

Zudem hast Du ja zu Preis x bestellt - Angebot und Annahme schleißen den Vertrag a- also Preis zur Bestellung


Geschrieben von Brooze am 17.02.2015 um 14:19:

zum zitierten Beitrag Zitat von Kanzlerkandidat
Mal abgesehen von dem Rostocker Angebot, was ist denn entscheidend? Der Zeitpunkt der Bestellung oder der Zeitpunkt der Auslieferung?
Letzteres kenne ich nämlich z.B. beim Uhrenkauf! Augen rollen

Steht doch da!


Geschrieben von SportyCB am 17.02.2015 um 16:39:

Zu der Ausführung von FastGlider:
Es ist sogar so, wenn man einen Artikel in einem Onlins Shop kaufen will und diesen in den "Einkaufswagen" legt, ist es noch lange nicht sicher, dass man die Ware überhaupt bekommt oder zu dem angegebenen Preis. Ist mir schon passiert, Ware in Korb gelegt, wollte zur Kasse gehen, da kam dann: Ware nicht mehr verfügbar. Hab dann die Hotline angerufen, die sagten mir dann, dass das Ablegen im Warenkorb keine Garantie bedeutet, das man die Ware bekommt