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Zitat von Dottore B
Zitat von Rolstaff
Ich habe am WE mal ausgiebig Kess Tech (ESM 2) sowie Jekill and Hyde 'Probe gehört'.
...an welchen Modellen montiert, da gibt's Unterschiede..........
...Kesstech FL Double (ø104mm) mit Billet Round End an 2013er FLHRC fand ich den Sound gegnüber J&H an 2013er FLHRC 'besser' (bassiger).
Naja, scheint auch relativ subjektiv, finde die Kesstech FL Double Töpfe an einer FLHRC einfach fett![]()
Grüsse
DottoreB
...danke für die Info, ware eine Überlegung Wert gewesen, aber
1. Habe ich meine 2014er FLHRC mit dieser Anlage beim Händler verbindlich bestellt
2. Weiss der Teufel was bzw. warum für die 2014er Modelle von Kesstech eine neue EU Betr.-Erlaubins eingeholt warden muss, scheint ja bei J&H nicht der Fall zu sein, verstehe ich ehrlich gesagt nicht so ganz.......
Grüsse aus der Schweiz
DottoreB
Doch,juh wurden neu homologirt weil das Wasser Modell andere Geräusch und Emissionen einhalten muss
zum zitierten Beitrag Zitat von sticki1
Doch,juh wurden neu homologirt weil das Wasser Modell andere Geräusch und Emissionen einhalten muss
Zitat von Rolstaff
...
Mein Ergebnis:
1) Die Kess Tech ist technisch besser, weil sie auf Seilzüge verzichtet.
Außerdem gibt es bei der Kess Tech weniger Probleme mit der Rennleitung, weil der Umschalter am Lenker erlaubt ist und binnen 0,25 sec. die Anlage wieder legal schaltet.
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Ausleihen statt kaufen!
Werkzeug zum Ausbau und Einbau von Nockenwellenlagern (TC 96, 103 und 110).
Bei Interesse -> PN
Du hast recht. Der Schalter schaltet von legal automatisch auf immer zu. Wenn man bei der Kess Tech einen 2. Schalter montiert, der die Anlage auf immer auf schaltet und den man nicht während der Fahrt betätigen kann, dann müsste doch dieser Schalter und damit die gesamte Anlage legal sein.
Oder ??
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Viele Grüsse, Jürgen
Ja, aber fahren darf man mit "immer auf" trotzdem nicht.
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zum zitierten Beitrag Zitat von D.Mon
Ja, aber fahren darf man mit "immer auf" trotzdem nicht.
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Viele Grüsse, Jürgen
halt,da bringen manche doch einiges durcheinander.
die jekill hat den switch(schalter) um zwischen aus und automatic schalten zu können.
dieser schalter ist nur aus einfachen anschlusstechnischen gründen meist links am hupenhalter befestigt.da dieser jedoch nur zwischen 2 legalen Modi schaltet kann er auch am lenker rangemacht werden.dafür langen die kabel aber nicht und müssten halt verlängert werden.
der switch kann auch jeder sehen,da nicht illegal.
selbst wenn das teil überbrückt ist, der der schalter selbst legal nur das überbrücken nicht.
bei kess ist es halt ein druckknopf der schon immer am lenker befestigt wird,egal ob das system überbrückt ist oder nicht.
wenn überbrückt ist kess dann genauso illegal wie jekill.
das ist ja jedem klar denke ich.
die kunst ist es, das system so zu überbrücken daß keiner was findet egal ob kess oder jekill
und das ist mit erfindungsgabe kein problem
Sorry, aber bei mir ist jetzt die Verwirrung komplett.
Was meinst Du mit "überbrücken" ?
Ist die KessTech illegal, wenn man - außer Griffweite - einen Schalter hat, mit dem man auf "immer offen" schalten kann und der Schalter am Lenker durch Knopfdruck die Anlage wieder auf "automodus" bzw. "komplett geschlossen" schaltet ??
Und wie genau ist das bei der J&H mit den beiden Schaltern geregelt ???
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Viele Grüsse, Jürgen
alle elektronischen anlagen ,egal ob kess oder jekill sind nur legal wenn sie AUS oder Automatic gefahren werden können.in dem moment wo überbrückt wurde,d.h. z.b ein schalter ,auch außerhalb der reichweite , um die klappen daueroffen zu lassen,verlieren die anlagen ihre betriebserlaubnis.
ist doch klar
man darf sich halt nicht erwischen lassen ,praktisch genauso wie die jungs mit penzl wenn aufgedreht
no risk no fun
Zitat von Rolstaff
[quote]Zitat von D.Mon
Aber: Soweit ich weiss, kann man den "permanent offen" Modus während der Fahrt durch den am Lenker angebrachten Schalter problemlos auf "legal offen" oder "komplett geschlossen" umschalten.
Auf eine Polizeikontrolle könnte man dann entsprechend reagieren...
Bei der J&H geht das nicht, Da muss man den in Griffnähe angebrachten "versteckten" Schalter betätigen. Wenn dieser Schalter bei der Kontrolle entdeckt wird und so angebracht ist, dass man ihn währen der Fahrt betätigen kann, dürfte die Anlage illegal sein....
Zitat von Rolstaff
Ist die KessTech illegal, wenn man - außer Griffweite - einen Schalter hat, mit dem man auf "immer offen" schalten kann und der Schalter am Lenker durch Knopfdruck die Anlage wieder auf "automodus" bzw. "komplett geschlossen" schaltet ??
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Schalter am Lenker für Umschalten auf "Daueroffen" == verboten
Der zweite Schalter darf nicht während der Fahrt bedienbar sein und schaltet zwischen "Daueroffen ein" und "Daueroffen aus".
Also:
Bei der KessTech ist es so, dass man mit dem Schalter am Lenker durch Knopfdruck von daueroffen auf Automatikmodus schalten kann. Nur umgekehrt nicht.
Man hat also irgendwo am Motorrad versteckt (ggfls. auch außer Reichweite während der Fahrt) einen 2. Schalter, mit dem man - vor Fahrtantritt - die Anlage auf daueroffen schaltet. Während der Fahrt kann man - z.B. wenn eine Kontrolle in Sicht ist - mit dem Knopf am Lenker auf den Automatikmodus zurückschalten.
Nur umgekehrt geht es nicht, D.h. man kann nicht mit Knopfdruck am Lenker von Automatikmodus auf daueroffen schalten !!
Genauso war jedenfalls vor 1 Woche am KessTech Stand die dortige Vorführanlage installiert.
Bei der J&H geht das m.E. nicht. Aber da bin ich mir nicht ganz sicher.
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Viele Grüsse, Jürgen
Die Vorführschaltung bei Kess ist, wie das Wort ja sagt, eine Vorführschaltung und so nicht zugelassen.
Und da dies nicht abhängig ist, welche Auspuffanlage hinten dranhängt ,ist alles für jede Anlage möglich, demnach auch J&H....
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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....
Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden.....