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Geschrieben von J-J am 03.10.2013 um 11:01:

Zitat von Dottore B
Zitat von Rolstaff
Ich habe am WE mal ausgiebig Kess Tech (ESM 2) sowie Jekill and Hyde 'Probe gehört'.

...an welchen Modellen montiert, da gibt's Unterschiede..........

...Kesstech FL Double (ø104mm) mit Billet Round End an 2013er FLHRC fand ich den Sound gegnüber J&H an 2013er FLHRC 'besser' (bassiger).

Naja, scheint auch relativ subjektiv, finde die Kesstech FL Double Töpfe an einer FLHRC einfach fett großes Grinsen

Grüsse
DottoreB

Falls jemand gerade zufällig für eine solche interessiert, schaut mal in den Marktplatz...

Und um es vorwegzunehmen - nein, ich bin nicht total unzufrieden und wechsele auch nicht auf J&H. Die nehmen sich in der Tat beide nichts.
Nur mit dem 110er Motor ist es mir bei Reisetempo 140-150 einfach etwas zu heftig und ich will daher dahingehend ohne Verstellung leiser optimieren (zum bollerigen Cruisen bleibt ja die Softie smile)


Geschrieben von Dottore B am 03.10.2013 um 12:22:

...danke für die Info, ware eine Überlegung Wert gewesen, aber

1. Habe ich meine 2014er FLHRC mit dieser Anlage beim Händler verbindlich bestellt
2. Weiss der Teufel was bzw. warum für die 2014er Modelle von Kesstech eine neue EU Betr.-Erlaubins eingeholt warden muss, scheint ja bei J&H nicht der Fall zu sein, verstehe ich ehrlich gesagt nicht so ganz.......

Grüsse aus der Schweiz
DottoreB


Geschrieben von Sticki1 am 03.10.2013 um 12:32:

Doch,juh wurden neu homologirt weil das Wasser Modell andere Geräusch und Emissionen einhalten muss


Geschrieben von Dottore B am 03.10.2013 um 14:39:

zum zitierten Beitrag Zitat von sticki1
Doch,juh wurden neu homologirt weil das Wasser Modell andere Geräusch und Emissionen einhalten muss

...tja, die FLHRC ist ein Wassermodell aber ohne Wasser geschockt

Na dann war aber J&H viel schneller mit dieser Homo-Geschichte, bei Kesstech steht "lieferbar Ende November" (Touring), puh Baby


Geschrieben von D.Mon am 04.10.2013 um 15:12:

Zitat von Rolstaff
...
Mein Ergebnis:

1) Die Kess Tech ist technisch besser, weil sie auf Seilzüge verzichtet.
Außerdem gibt es bei der Kess Tech weniger Probleme mit der Rennleitung, weil der Umschalter am Lenker erlaubt ist und binnen 0,25 sec. die Anlage wieder legal schaltet.
...

Der erlaubte Schalter am Lenkrad schaltet nicht "wieder legal" sondern von "legal Automatik" auf "legal immer geschlossen" und umgekehrt.

Schalter, die von "illegal immer offen" auf "irgendwas legales" umschalten dürfen grundsätzlich nicht so montiert sein, dass sie während der Fahrt betätigt werden können.

Gruß
D.Mon

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Werkzeug zum Ausbau und Einbau von Nockenwellenlagern (TC 96, 103 und 110).
Bei Interesse -> PN


Geschrieben von Rolstaff am 04.10.2013 um 16:00:

Du hast recht. Der Schalter schaltet von legal automatisch auf immer zu. Wenn man bei der Kess Tech einen 2. Schalter montiert, der die Anlage auf immer auf schaltet und den man nicht während der Fahrt betätigen kann, dann müsste doch dieser Schalter und damit die gesamte Anlage legal sein.
Oder ??

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Viele Grüsse, Jürgen


Geschrieben von D.Mon am 04.10.2013 um 17:30:

Ja, aber fahren darf man mit "immer auf" trotzdem nicht.

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Geschrieben von Rolstaff am 04.10.2013 um 22:11:

zum zitierten Beitrag Zitat von D.Mon
Ja, aber fahren darf man mit "immer auf" trotzdem nicht.

Das ist schon klar !

Aber: Soweit ich weiss, kann man den "permanent offen" Modus während der Fahrt durch den am Lenker angebrachten Schalter problemlos auf "legal offen" oder "komplett geschlossen" umschalten.
Auf eine Polizeikontrolle könnte man dann entsprechend reagieren...

Bei der J&H geht das nicht, Da muss man den in Griffnähe angebrachten "versteckten" Schalter betätigen. Wenn dieser Schalter bei der Kontrolle entdeckt wird und so angebracht ist, dass man ihn währen der Fahrt betätigen kann, dürfte die Anlage illegal sein....

Außerdem ist die KessTech auch im Stand legal laut - die J&H jedoch nicht.

Bleibt "nur noch" der Punkt, dass sich die V&H besser (dumpfer) anhört, was ja auch nicht ganz unbedeutend ist....

Schwierige Entscheidung.

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Viele Grüsse, Jürgen


Geschrieben von Sticki1 am 05.10.2013 um 12:07:

halt,da bringen manche doch einiges durcheinander.

die jekill hat den switch(schalter) um zwischen aus und automatic schalten zu können.
dieser schalter ist nur aus einfachen anschlusstechnischen gründen meist links am hupenhalter befestigt.da dieser jedoch nur zwischen 2 legalen Modi schaltet kann er auch am lenker rangemacht werden.dafür langen die kabel aber nicht und müssten halt verlängert werden.

der switch kann auch jeder sehen,da nicht illegal.
selbst wenn das teil überbrückt ist, der der schalter selbst legal nur das überbrücken nicht.

bei kess ist es halt ein druckknopf der schon immer am lenker befestigt wird,egal ob das system überbrückt ist oder nicht.
wenn überbrückt ist kess dann genauso illegal wie jekill.
das ist ja jedem klar denke ich.

die kunst ist es, das system so zu überbrücken daß keiner was findet cool egal ob kess oder jekill
und das ist mit erfindungsgabe kein problem


Geschrieben von Rolstaff am 05.10.2013 um 16:37:

Sorry, aber bei mir ist jetzt die Verwirrung komplett.

Was meinst Du mit "überbrücken" ?

Ist die KessTech illegal, wenn man - außer Griffweite - einen Schalter hat, mit dem man auf "immer offen" schalten kann und der Schalter am Lenker durch Knopfdruck die Anlage wieder auf "automodus" bzw. "komplett geschlossen" schaltet ??

Und wie genau ist das bei der J&H mit den beiden Schaltern geregelt ???

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Viele Grüsse, Jürgen


Geschrieben von Sticki1 am 05.10.2013 um 17:57:

alle elektronischen anlagen ,egal ob kess oder jekill sind nur legal wenn sie AUS oder Automatic gefahren werden können.in dem moment wo überbrückt wurde,d.h. z.b ein schalter ,auch außerhalb der reichweite , um die klappen daueroffen zu lassen,verlieren die anlagen ihre betriebserlaubnis.
ist doch klar
man darf sich halt nicht erwischen lassen ,praktisch genauso wie die jungs mit penzl wenn aufgedreht
no risk no fun


Geschrieben von D.Mon am 06.10.2013 um 08:55:

Zitat von Rolstaff
[quote]Zitat von D.Mon

Aber: Soweit ich weiss, kann man den "permanent offen" Modus während der Fahrt durch den am Lenker angebrachten Schalter problemlos auf "legal offen" oder "komplett geschlossen" umschalten.
Auf eine Polizeikontrolle könnte man dann entsprechend reagieren...

Bei der J&H geht das nicht, Da muss man den in Griffnähe angebrachten "versteckten" Schalter betätigen. Wenn dieser Schalter bei der Kontrolle entdeckt wird und so angebracht ist, dass man ihn währen der Fahrt betätigen kann, dürfte die Anlage illegal sein....

Nein, nochmal langsam zum Mitschreiben:
Egal welches System:
- Schalter am Lenker für Umschalten von "Legal automatisch" auf "Legal zu" == erlaubt
- Schalter am Lenker für Umschalten auf "Daueroffen" == verboten.

Zitat von Rolstaff
Ist die KessTech illegal, wenn man - außer Griffweite - einen Schalter hat, mit dem man auf "immer offen" schalten kann und der Schalter am Lenker durch Knopfdruck die Anlage wieder auf "automodus" bzw. "komplett geschlossen" schaltet ??

So was gibt es nicht und wenn es das gäbe, wäre es illegal.
Es gibt zwei Schalter.

Einer darf in Griffweite montiert sein und schaltet so, wie oben beschrieben.
Damit kannst Du nicht von "illegal offen" auf "legal" schalten sondern nur zwischen den beiden Legalen Modi hin und her.

Der zweite Schalter darf nicht während der Fahrt bedienbar sein und schaltet zwischen "Daueroffen ein" und "Daueroffen aus".

Es soll genau das verhindert werden, was Du vorhast:
"Ich fahr mal illegal los und wenn die Bullen kommen, schalt ich schnell auf legal um".

Dass die Anlagen grundsätzlich Ihre Betriebserlaubnis verlieren, wenn es einen Überbrückungsschalter gibt, ist nach meinem Kenntnisstand nicht richtig.
Man darf sich so einen Schalter z. B. unter den Sitz montieren oder unter einem der Seitencover.
Nur darf das schnelle Umschalten während der Fahr nicht möglich sein.

Gruß
D.Mon

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Geschrieben von Sticki1 am 06.10.2013 um 12:56:

Schalter am Lenker für Umschalten auf "Daueroffen" == verboten

so ist es



Der zweite Schalter darf nicht während der Fahrt bedienbar sein und schaltet zwischen "Daueroffen ein" und "Daueroffen aus".


das ist auch verboten und führt zum erlöschen.
und zwar deshalb weil du vor fahrtantritt ebenfalls die möglichkeit dadurch hast die klappen auf daueroffen zu stellen.ob du während der fahrt an den schalter kommst oder nicht ist dann wurst.
auch ist so ein zusatzschalter nie in der homologation mit aufgeführt


Geschrieben von Rolstaff am 06.10.2013 um 14:47:

Also:

Bei der KessTech ist es so, dass man mit dem Schalter am Lenker durch Knopfdruck von daueroffen auf Automatikmodus schalten kann. Nur umgekehrt nicht.

Man hat also irgendwo am Motorrad versteckt (ggfls. auch außer Reichweite während der Fahrt) einen 2. Schalter, mit dem man - vor Fahrtantritt - die Anlage auf daueroffen schaltet. Während der Fahrt kann man - z.B. wenn eine Kontrolle in Sicht ist - mit dem Knopf am Lenker auf den Automatikmodus zurückschalten.

Nur umgekehrt geht es nicht, D.h. man kann nicht mit Knopfdruck am Lenker von Automatikmodus auf daueroffen schalten !!

Genauso war jedenfalls vor 1 Woche am KessTech Stand die dortige Vorführanlage installiert.

Bei der J&H geht das m.E. nicht. Aber da bin ich mir nicht ganz sicher.

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Viele Grüsse, Jürgen


Geschrieben von bestes-ht am 06.10.2013 um 17:10:

Die Vorführschaltung bei Kess ist, wie das Wort ja sagt, eine Vorführschaltung und so nicht zugelassen.
Und da dies nicht abhängig ist, welche Auspuffanlage hinten dranhängt ,ist alles für jede Anlage möglich, demnach auch J&H.... großes Grinsen cool

__________________
Wir werden nicht grau, wir werden chrome....

Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich