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Geschrieben von TWG am 16.07.2011 um 00:01:
Zitat von Kid
Aber wie gesagt, es hätte auch anders und weitaus schlimmer ausgehen können.
Wir sind hier in einem Harley Forum und was gibt es Schlimmeres als eine verbogene Harley
2 verbogene Harleys
Ich geh jetzt lieber ins Bett
Geschrieben von viczena am 16.07.2011 um 00:13:
zum zitierten Beitrag
Zitat von Nacht Zug
Warum soll ich 50% selber tragen müssen? Der kleine Pisser ist voll schuld, auch nach Ansicht der Polizei vor Ort. Ich sag ja: am Montag werd ich wohl für ne Weile am Telefon hängen...
Hab das grad im Internet gefunden:
"Nach dem neuen Haftpflichtgesetz haften Kinder bei Verkehrsangelgenheiten erst ab dem 10. Lebensjahr vorher sind sie nicht haftbar zu machen."
"Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Kinder im Straßenverkehr erst ab elf Jahren haftbar gemacht werden können..."
Aber ist ja jetzt auch egal. Dem Hosenscheißer ist nichts passiert und mir auch nicht. Und am Montag seh ich dann weiter was wird. Bloß schade um die Kohle und den Ärger, den ich jetzt an der Backe habe...
30km/h Zone, Gefährdungshaftung, Kind.
der Fahrer kann froh sein, wenn er nicht noch zusätzlich ein Verfahren an den Hals bekommt und für 3Monate den Führerschein abgeben muss...
Die Polizei hat da gar nix zu melden, sondern der Richter. Und der entscheidet i.A. einschlägig...
Geschrieben von Nacht Zug am 16.07.2011 um 00:17:
Hey Jungs,
das sollte alles nicht all zu sehr ausufern... Ist ja schließlich "nur" Eisen, auch wenn zugegebenermaßen sehr teures Eisen und mir fast die Tränen kommen, wenn ich meinen Nacht Zug sehe...
Ich auf alle Fälle bin trotzdem froh, das mir und dem kleinen Stinker körperlich nichts passiert ist.
Was den erzieherischen Aspekt der Sache angeht:
Die Mutter hat sich in keinster Weise nach mir erkundigt, sie machte eher den Eindruck "warum holen wir die Polizei, ist doch schließlich nichts passiert". Ihre einzigste Sorge war auch, "ich weiß ja gar nicht, ob unsere Versicherung zahlt". Dass ihr Stinker einfach nur Glück hatte (zumal der ohne Helm unterwegs war), interessierte sie gar nicht, selbst als der Polizist sehr mahnende Worte an den Stinker richtete. Den kleinen Stinker hat´s übrigens auch nicht wirklich interessiert, er hat nur die ganze Zeit drauf gedrängelt, dass er jetzt schnell ins Fußball-Training muss.
Ob´s wohl daran lag, dass diese eine südost-eurasischen Migrationhintergrund hatten...
Ich wollte einfach nur Hilfestellungen im Umgang mit der gegnerischen Versicherung, meiner eigenen Versicherung und ob ich meine Rechtschutzversicherung auf alle Fälle in Anspruch nehmen soll (auch wenn die gegnerische Versicherung zahlt) und mir einen Anwalt holen soll.
__________________
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***Gottes schönste Gabe ist der Schwabe***
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Fuckin`Faak Crew - Jack Daniel`s Drinking School
Geschrieben von fred am 16.07.2011 um 00:23:
Zitat von Nacht Zug
Ich auf alle Fälle bin trotzdem froh, das mir und dem kleinen Stinker körperlich nichts passiert ist.
Das ist die richtige Einstellung! Alles Materielle lässt sich ersetzen. 
Fred
Geschrieben von Sturm am 16.07.2011 um 00:27:
Dann halte uns mal auf den Laufenden . Das kann jeden von uns passieren. Wie Du schon schreibst ,
Hauptsache kein Personenschaden . Das ist wichtig . Einen Anwalt würde ich auf alle Fälle nehmen.
Gruß.
__________________
Wer lächelt
gewinnt öfters
.....
Geschrieben von cgreiner am 16.07.2011 um 08:47:
Falls die Eltern eine Haftplficht haben und diese auf dem neusten Stand der Bedingungen des Versicherungsvertragsgesetztes ist wird die Versicherung deinen Schaden zu 100 % begleichen.
Hier sind auch Kinder unter 10 Jahren im Straßenverkehr mitversichert. Und nicht nur hier.
Fast alle Versicherungen zahlen nun für deliktunfähige Kinder obwohl dies das Gesetzt ja ausschliesst. Und da die Eltern ja dabei waren, wie ich rausgelesen habe, ist hier eh Aufsichtpflicht zu 100 % gegeben. Selbst wenn die Mutter tief ins Schaufenster schaut oder sonstiges in diesem Moment. Sie kann ja nicht nur auf ihr Kind achten.
Grüße von der Allianz
.
Locker bleiben und das ganze erstmal seinen Lauf gehen lassen.
Stell deine Ansprüche an die Versicherung der Eltern und lass das ganze ruhig angehen.
Falls du eine Verkehrsrechtschutz hast schalte die ein.
Gruß
Geschrieben von Bruchpilot am 16.07.2011 um 09:26:
Motorradfahrer immer mitschuldig
"Diese Betriebsgefahr lasse sich bei Motorradfahrern daher "grundsätzlich als Verschulden gegen sich selbst begreifen". Unfallfolgen würden schon deshalb ganz bewusst in Kauf genommen und dürften daher "ganz überwiegend nicht auf den Unfallgegner abgewälzt werden""
Geschrieben von Tolot am 16.07.2011 um 09:37:
Zitat von cgreiner
Falls die Eltern eine Haftplficht haben und diese auf dem neusten Stand der Bedingungen des Versicherungsvertragsgesetztes ist wird die Versicherung deinen Schaden zu 100 % begleichen.
Hier sind auch Kinder unter 10 Jahren im Straßenverkehr mitversichert. Und nicht nur hier.
Fast alle Versicherungen zahlen nun für deliktunfähige Kinder obwohl dies das Gesetzt ja ausschliesst. Und da die Eltern ja dabei waren, wie ich rausgelesen habe, ist hier eh Aufsichtpflicht zu 100 % gegeben. Selbst wenn die Mutter tief ins Schaufenster schaut oder sonstiges in diesem Moment. Sie kann ja nicht nur auf ihr Kind achten.
Im vorliegenden Fall spielt das aufgrund des Alters des Kindes zwar keine Rolle (unzureichende Einsichtsfähigkeit mal ausgeklammert), aber:
Eine Haftpflichtversicherung zahlt nur, wenn der Versicherte haftet und zahlen müßte. Gerade aber auch nur dann. Das ist ja gerade ihr Sinn. Und dies setzt Verschulden voraus. Ausnahme: Bereich der Pflichtversicherung, also z.B. Bahn, Kfz, Atomkraftwerke (Gefährdungshaftung).
Daraus folgt: Ist das Kind nicht deliktsfähig, dann besteht eine Haftung des Kindes selbst niemals => die Haftpflichtversicherung der Eltern als Familienversicherung zahlt nicht "für" das Kind. In dem Fall kommt es darauf an, ob man den Eltern eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachweisen kann - denn dann liegt eine eigene schuldhafte Pflichtverletzung der Eltern und eine Haftungsgrund vor, für den die Haftpflichtversicherung eintreten muß. Und da genügt es auch nicht, daß es zu dem Schaden gekommen ist, etwa nach dem Motto: Bei Beachten der Aufsichtspflicht kann so etwas nicht passieren. So einfach ist das nicht. Aber weil das hier keine Rolle spielt (ausgenommen: Dem Kind fehlte die Einsichtsfähigkeit), brauchen wir und über diese komplizierten Teilbereich nicht weiter zu unterhalten.
Eine recht gute, knappe Zusammenfassung findet man etwa bei Wikipedia
http://de.wikipedia.org/wiki/Deliktsf%C3%A4higkeit
http://www.versicherungsnetz.de/news/Meldung.asp?Meldung=6957
Wenn Du schreibst, daß fast alle Versicherungen auch bei Schäden zahlen, die deliktsunfähige Kinder verursacht haben, dann kann das so asbolut nicht stimmen. Man kann das bei einigen Versicheren mitversichern, gegen gesonderten Beitrag und für sehr begrenzten Schadensumfanfg, aber im normalen Versicherungsumfang ist dies nicht enthalten. Warum sollte man sich auch dagegen versichern? Es besteht ja keine Haftungsgefahr.
mfg, Tolot
Geschrieben von Tolot am 16.07.2011 um 09:47:
Zitat von viczena30km/h Zone, Gefährdungshaftung, Kind.
der Fahrer kann froh sein, wenn er nicht noch zusätzlich ein Verfahren an den Hals bekommt und für 3Monate den Führerschein abgeben muss...
Die Polizei hat da gar nix zu melden, sondern der Richter. Und der entscheidet i.A. einschlägig...
Du hast natürlich recht, wenn Du darauf verweist, daß letztlich ein Richter entscheidet, und wenn der Harley-Fahrer nicht mag, da dies eh nur kriminelle Rocker sind, oder in einer der motorradlärmgeplagten Taunusgemeinden lebt, wird "Im Namen des Volkes" möglicherweise ein ganz eigenes "Gerechtigkeitsempfinden" ausgesprochen werden. So ist das bei Gericht ... Und im übrigen kommt es entscheidend auf die Umstände des Falls an. Natürlich muß man im verkehrsberuhigten Bereich besonders vorsichtig sein, natürlich hängt die Meßlatte für das "Unvermeidbar", also die Reduzierung der eigenen Gefährdungshaftung, die dafür sorgt, daß man im Normalfall des Nicht-Unvermeidbar immer mit 15 ... 25% dabei ist, auf Null, besonders hoch. Da läßt sich auch nichts pauschales sagen. Ich weiß noch sehr genau, daß ich meine kids zu deren zunehmenden Verdruß während des "Begleitenden Fahrens" ständig auf potentielle Gefahren, die man als erfahrener Kfz-Lenker erkennt, hingewiesen habe: Vorne rechts hinter Auto war ein Kinderkopf zu sehen, vorne links geht eine Hoftür auf usw. usw. - ihr kennt das selbst. Da muß man natürlich das Tempo reduzieren und den Fuß bzw. Finger auf der Bremse haben.
mfg, Tolot
Geschrieben von Tolot am 16.07.2011 um 10:00:
Zitat von Nacht ZugDie Mutter hat sich in keinster Weise nach mir erkundigt, sie machte eher den Eindruck "warum holen wir die Polizei, ist doch schließlich nichts passiert". Ihre einzigste Sorge war auch, "ich weiß ja gar nicht, ob unsere Versicherung zahlt". Dass ihr Stinker einfach nur Glück hatte (zumal der ohne Helm unterwegs war), interessierte sie gar nicht, selbst als der Polizist sehr mahnende Worte an den Stinker richtete. Den kleinen Stinker hat´s übrigens auch nicht wirklich interessiert, er hat nur die ganze Zeit drauf gedrängelt, dass er jetzt schnell ins Fußball-Training muss.
Ob´s wohl daran lag, dass diese eine südost-eurasischen Migrationhintergrund hatten...
Drecksäcke! Die brauchen einen Denkzettel. Erstatte Anzeige, informiere das Jugendamt (Vernachlässigung, Verletzung der Aufsichtspflicht - das Kind hätte tot sein können). Und gib nicht auf!
Ich wollte einfach nur Hilfestellungen im Umgang mit der gegnerischen Versicherung, meiner eigenen Versicherung und ob ich meine Rechtschutzversicherung auf alle Fälle in Anspruch nehmen soll (auch wenn die gegnerische Versicherung zahlt) und mir einen Anwalt holen soll.
RSV? Du meinst sicher Vollkaskoversicherung ... oder?
Ratschläge hast Du genug erhalten, kannst ja, wenn Du das Kostenrisiko scheust, zunächst die Sache selbst in die Hand nehmen, also mit Deiner Vollkasko die Frage der Hochstufung klären und Dir von den Leuten deren Haftpflichtversicherung und Vers.Nr. geben lassen und Deinen Anspruch erst mal selbst geltend machen. Wenn´s Dir keiner bezahlt brauchst Du auch kein Gutachten sondern erstmal genügt der Kostenvoranschlag bzw. die Rechnung (meist beauftragen aber die Versicherer selbst einen Gutachter). Setze beim Nutzungsausfall erst mal frech 70,- pro Tag an (google mal nach nutzungausfallentschädigung harley) und berechne nur die Tage, an denen Du gefahren wärst (also nicht bei Wolkenbrüchen usw.). Dann schauen, wie die Versicherung reagiert. Kannst ja auch mal nach einschlägigen Urteilen recherchieren, das würde ein RA nicht anders machen, also google nach haftung motorrad oder motorrad gefährdungshaftung usw. usw, - sei ein bischen kreativ, die richtge Suchstrategie ist der halbe Sieg. Damit kannst Du dein Schreiben dezent würzen.
mfg, Tolot
Geschrieben von Tolot am 16.07.2011 um 10:28:
Zitat von Bruchpilot
Motorradfahrer immer mitschuldig
"Diese Betriebsgefahr lasse sich bei Motorradfahrern daher "grundsätzlich als Verschulden gegen sich selbst begreifen". Unfallfolgen würden schon deshalb ganz bewusst in Kauf genommen und dürften daher "ganz überwiegend nicht auf den Unfallgegner abgewälzt werden""
Naja, "Grundsatzentscheidung" von einem popeligen Landgericht ist etwas sehr übertrieben. Da hat ein Richterlein von einigeh zehntausend seine persönliche Rechtsauffassung geäußert, mehr nicht. Mit derselben Begründung kann man auch Fahrradfahrer für ihren eigenen Schaden selbst verantwortlich machen.
Hab´ mal ein bischen gegoogelt (heutzutage ist es ja sooooo einfach, sich schlau zu machen). Hier ist der Volltext der Entscheidung:
http://www.motorradrecht.de/wp-content/uploads/2007/04/lg_frankfurt-selbst-schuld.pdf
Rein formal/handwerklich betrachtet: So ein Scheiß. Im Netz finden sich mehr als ausreichend Kommentare. Die Fachleute sind sich einig: Das ist schon formal kein Urteil, das ist Müll. Der Richter müßte wegen nachgewiesener Unfähigkeit rausgeschmissen werden. Nicht vorzustellen, daß so ein Unfähigling weiter "In Namen des Volkes" urteilt. Wie konnte der der auf Lebenszeit ernannt werden, die Probezeit überstehen? Daran ändert auch nichts, wenn man - was gleichfalls naheliegt - davon ausgehen will, daß den Scheiß ein ganz besonders unfähiger Referendar als Besinnungsaufsatz verzapft hat.
Aber zum Inhalt: Tatsächlich wurde die Klage abgewiesen , weil nach der tatsächlichen Überzeugung dieses Richterleins der Unfall nicht nur nicht unvermeidbar war sondern weit überwiegend vom Moppedfahrer verschuldet wurde. Begründungstechnisch ist dies zwar auch Scheiße, sorry, da ist nicht die geringste Struktur drin, der Verfasser hat offenbar von Jura und wie man Urteile abfaßt nur rudimentäre Kenntnisse, aber wenn der Zeuge wirklich gesagt hat, daß er als Hinterherfahrender den Beklagten vorher und rechtzeitig gesehen hat und der nicht überraschend auf die Straße gefahren ist, dann ist die Entscheidung jedenfalls im Ergebnis nicht so sehr zu beanstanden. Außerdem war es ja offensichtlich ein Reiskocherfahrer ;-)
Der folgende Scheiß, der in den Presseberichten so hervorgehoben wird, ab S.5, trägt nichts zur Begründung bei und ist die haßerfüllte Tirade eines Moppedhassers. Eigentlich hätte man diesen Richter allein aus diziplinarischen Gründen wegen Rechtsbeugung anzeigen müssen, denn dieser "Betriebsgefahr-Scheiß" hat keine rechtliche Grundage (siehe die zahlreichen fachlichen Kommentierungen im Netz). Und da eine 250kg-Maschine einen Menschen beherrscht - was soll dann für eine RK gelten? So ein Blödsack, man faßt es nicht ...
Aber dieses Beispiel zeigt wieder einmal: Gebt nichts auf die Presseberichte, sie werden von blinden Ignoranten als Effekthascherei verfaßt.
Also, diese Urteil ist eine offensichtliche Schande und wird, davon bin ich überzeugt, keine Schule machen. Und sollte euch in einem Verfahren mal dieses Urteil entgegengehalten werden: Dann druckt es aus und zeugt es eurem RA, denn ein Richter, der dieses Urteil liest, schttelt nur den Kopf - das Urteil beweist für sich, daß es nicht ernst genommen werden kann.
mfg, Tolot
Nachtrag: Wieder zu voreilig gewesen, man sollte immer alles bis zum Schluß lesen. In
http://www.tdm-forum.net/thread.php?id=13508&start=21
heißt es, das OLG Frankfurt habe das Urteil kassiert - unvermeidbar für den Moppedfahrer. Und siehe da, unter
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=17%20U%20242/06
erster Link oben findet man die Entscheidung des OLG Frankfurt, 15.05.2007 (17 U 242/06 ). Interessanterweise kommen das OLG aufgrund der Zeugenaussagen zum gegenteiligen Ergebnis - Verursachung durch den Fahradfahrer - und weist dem Moppedfahrer nur insofern ein Mitschulden zu, als er zu seinem Vordermann nicht genügend Abstand gehalten hat und bei genügend Abstand nicht gestürzt wäre. Naja. Aber wer hält bei einer gemeinsamen Ausfahrt schon diesen Sicherheitsabstand ein? Dann würde man ja praktisch alleine fahren ....
Wie auch immer, nix mit Grundsatzurteil und es ist wieder mal typisch, daß diese reißerischen Aufmacher nicht wenigstens durch den Hinweis auf die gegenteilige Entscheidung des Berufungsgerichts relativiert werden.
Geschrieben von Dele am 17.07.2011 um 11:19:
Schau mal in Deine eigene Privathaftpflichtversicherung, falls Dein Unfallgegener keine Privathaftpflicht hat, springt dann meine für den Unfallgegener ein. Nennt sich "Forderungsausfall". Viel Glück.
Geschrieben von olperer am 17.07.2011 um 11:45:
@ Adi,
ich würde das unter der Rubrik "Erfahrung" ablegen. In der 30iger Zone ist ständig damit zu rechnen , dass Dir jemand in die Quere kommt und im Recht ist , gerade Kinder sind unberechenbar . Ich bin auch wg. eines ähnlichen Anlasses zu Boden gekommen . Als Lehre daraus habe ich sofort 2008 meine RK gegen eine mit ABS gewechselt , absolut zu empfehlen. Und sei froh ,dass Dir die Vorderradblockade nur bei mässiger Geschw. passiert ist .
mfg olperer
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Dives qui sapiens est
Geschrieben von Tolot am 17.07.2011 um 12:14:
zum zitierten Beitrag
Zitat von Dele
Schau mal in Deine eigene Privathaftpflichtversicherung, falls Dein Unfallgegener keine Privathaftpflicht hat, springt dann meine für den Unfallgegener ein. Nennt sich "Forderungsausfall". Viel Glück.
Das würde mich aber sehr wundern. Kannst Du mal den entsprechenden Passus Deiner Versicherungspolice einscannen und hier einstellen?
mfg, Tolot
Geschrieben von Nacht Zug am 17.07.2011 um 12:30:
zum zitierten Beitrag
Zitat von olperer
@ Adi,
ich würde das unter der Rubrik "Erfahrung" ablegen. In der 30iger Zone ist ständig damit zu rechnen , dass Dir jemand in die Quere kommt und im Recht ist , gerade Kinder sind unberechenbar . Ich bin auch wg. eines ähnlichen Anlasses zu Boden gekommen . Als Lehre daraus habe ich sofort 2008 meine RK gegen eine mit ABS gewechselt , absolut zu empfehlen. Und sei froh ,dass Dir die Vorderradblockade nur bei mässiger Geschw. passiert ist .
mfg olperer
Du magst ja sicher ein Stück weit Recht haben mit der These, dass man ständig damit rechnen muss, dass einem jemand in die Quere kommt. Auf der anderen Seite sage ich aber mal: Für was haben wir dann ein Straßenverkehrsrecht und Verkehrsregeln, wenn letztendlich jeder dann doch fahren "darf" so wie er will???
Mir geht´s aber letztendlich nicht um das Recht haben (die Polizei hat ebenfalls aufgenommen, dass der Bub "Schuld " ist).
Mir ist wichtig, wie ich mit den wenigsten Eigenkapital den Bock wieder gerichtet bekomme...
Außerdem ist es mir bis jetzt unverständlich, dass weder von dem Stinker noch von der Mutter ein Entschuldigung oder Bedauern kam. Die haben nicht mal registriert, was für ein Glück der Kerl gehabt hat... Wie gesagt, wenn statt der Belehrung durch die Polizei, wichtiger ist, dass man rechtzeitig zum Fusball-Training kommt, sagt das alles über den "Geisteszustand" der Mutter und des Kindes aus...
Morgen häng ich mich mal ans Telefon und versuch einiges zu klären. Werd dann berichten.
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***Gottes schönste Gabe ist der Schwabe***
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