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Geschrieben von Johnnybegood am 06.10.2024 um 10:26:

zum zitierten Beitrag Zitat von bestes-ht
zum zitierten Beitrag Zitat von Agossi
Die Schweizer MFK-Prüfingenieure lassen generell Stahlflex und ABS zusammen nicht zu. Begründung: damit das ABS richtig pulsieren kann, müssen die Bremsschläuche eine gewisse Elastizität aufweisen. Das ist bei Stahlflex genau nicht gewollt. Stahlflex-Bremsleitungen können zum Versagen der ABS-Pumpe führen.

Soweit die Begründung. Dabei ist es völlig egal, welche e-Nummern und Gutachten vorgewiesen werden. Der Prüfer hat immer das letzte Wort...

Es gibt zu diesem Zweck sgt. Camouflauge-Bremsschläuche, die sehen aussen aus wie Gummibremsschläuche und haben innen trotzdem Stahlflex. Kenne ich aus der AMG- und BMW-Tunerszene.

Was mich immer wieder wundert ist… Ich höre/lese immer nur was bei euch in der Schweiz nicht erlaubt ist, aber nicht was erlaubt ist! 😎 
Die Ingenieure eurer Prüforganisationen müssen schon eine sehr spezielle Ausbildung haben. 😎
Vielleicht erfinden sie die Ingenieurskunst auch immer wieder neu! 😎🤪🤣
Bei den Tourern sind original Stahlflex und ABS verbaut und so auch homologiert.
Müssen die laut eurer MFk wieder auf Gummileitungen zurück gebaut werden? 😂
Weiterhin gibt es Stahlflexleitungen in D welche eine Verwendung mit ABS zulassen. 
Fragen über Fragen… 😂

Unter uns gesagt ist hier viel gefährliches Halbwissen dabei.. Es gibt 2-3 Dinge die bei uns wesentlich strenger gehandhabt werden, aber auch Dinge die eine riesen Grauzone zulassen: Mapping, Cams, Hubraumerweiterung etc. da hier keine Abgasuntersuchungen mehr durchgeführt werden und solche Umbauten daher quasi nicht mehr feststellbar sind bei einer einfachen Prüfung.

Des Weiteren sind zb. auch Fairings kein Problem und brauchen keinerlei Gutachten solang sie Aus Kunststoff gefertigt sind, aber auch bei Verbundstoffen wird vieles durchgewunken wenn keine scharfen Kanten vorhanden sind. Die Liste liesse sich noch um einige Punkte erweitern, sprengt jetzt aber den Rahmen.. 

Unsere sogenannten "Eignungserklärung" könnte sich btw. auch jeder selber basteln (sofern sich auf ein EU Gutachten wird) und damit zum Prüfung fahren.. Offizieller Stempel einer Werkstatt lässt jegliche Zweifel dahingehend beim Prüfer in Luft verblassen - Lenker aus den USA? Kein Problem! Alles schon gesehen..

Dies is keine Anleitung zum Betrug oder ähnlichen, sondern alles Erfahrungswerte aus 20 Jahren Schraubenzeit.


Geschrieben von stachri am 06.10.2024 um 12:03:

zum zitierten Beitrag Zitat von bestes-ht
Was mich immer wieder wundert ist… Ich höre/lese immer nur was bei euch in der Schweiz nicht erlaubt ist, aber nicht was erlaubt ist! 😎

ERLAUBT ist alles was eine schweizerische Genehmigung, eine EG oder UNECE Teilgenehmigung hat, sowie alles was der Fahrzeughersteller freigegeben hat (Originalzubehör)   smile

Zitat ASA:
"Ausländische Genehmigungen (z.B. ABE in Deutschland) die von ausländischen Staaten nach nationalem Recht erteilt wurden, werden anerkannt, wenn die angewendeten Vorschriften im schweizerischen Recht aufgeführt sind oder wenn sie den schweizerischen Vorschriften gleichwertig sind. DER GESUCHSTELLER HAT DEN NACHWEIS DER GLEICHWERTIGKEIT MIT DER ANMELDUNG ZU ERBRINGEN.“  Baby

Okay, ich habe nun ProBrake angeschrieben und um die „Eignungserklärung für DTC MFK Gutachten Schweiz“ gebeten (blanko), welche ich vorgängig meinem Strassenverkehrsamt vorweisen möchte – falls mir BroBrake dieses Gutachten ohne Bestellung überhaupt zu Verfügung stellt...


Geschrieben von stachri am 06.10.2024 um 12:42:

zum zitierten Beitrag Zitat von Johnnybegood
Unter uns gesagt ist hier viel gefährliches Halbwissen dabei.. Es gibt 2-3 Dinge die bei uns wesentlich strenger gehandhabt werden, aber auch Dinge die eine riesen Grauzone zulassen: Mapping, Cams, Hubraumerweiterung etc. da hier keine Abgasuntersuchungen mehr durchgeführt werden und solche Umbauten daher quasi nicht mehr feststellbar sind bei einer einfachen Prüfung.

Des Weiteren sind zb. auch Fairings kein Problem und brauchen keinerlei Gutachten solang sie Aus Kunststoff gefertigt sind, aber auch bei Verbundstoffen wird vieles durchgewunken wenn keine scharfen Kanten vorhanden sind. Die Liste liesse sich noch um einige Punkte erweitern, sprengt jetzt aber den Rahmen.. 

Unsere sogenannten "Eignungserklärung" könnte sich btw. auch jeder selber basteln (sofern sich auf ein EU Gutachten wird) und damit zum Prüfung fahren.. Offizieller Stempel einer Werkstatt lässt jegliche Zweifel dahingehend beim Prüfer in Luft verblassen - Lenker aus den USA? Kein Problem! Alles schon gesehen..

Dies is keine Anleitung zum Betrug oder ähnlichen, sondern alles Erfahrungswerte aus 20 Jahren Schraubenzeit.

Nun, nur weil die Abgaswerte in der Schweiz nicht mehr explizit geprüft werden, heisst das noch lange nicht, dass Änderungen welche die Abgaswerte beeinflussen dann legal sind. Wenn bei einer Kontrolle erkannt wird, dass eine andere Nockenwelle verbaut ist, dann wird es teuer! Eine Harley mit anderer Nockenwelle klingt komplett anders...

Soviel ich weiss sind für Rückspiegel in der Schweiz lediglich die Mindestfläche von 69 cm2 vorgeschrieben und keine e-Kennzeichnung ist notwendig. In Österreich und Deutschland prüft die Polizei manchmal, ob auf einem nicht runden Spiegel auf der spiegelnden Fläche ein Kreis mit einem Durchmesser von 78 mm aufgezeichnet werden kann. Da wären meine Spiegel raus. Die Reifenfreigabe ist in der Schweiz auch nicht so restriktiv wie in Deutschland.

Die Vorschriften nach UNECE / EG für neuere Motorräder sind dermassen detailliert ausgeführt, dass für Grauzonen eigentlich kein Platz mehr bleibt – weder für MFK / TÜV-Experten noch für den Biker. Aber, wo kein Kläger, da kein Richter...


Geschrieben von Johnnybegood am 06.10.2024 um 12:46:

Eine Bolt-In Nocke hört sich zwar anders an, wird aber wohl von keinem Prüfer erkannt. Legal ist es nicht, aber wie gesagt.. wenn man es nicht komplett übertreibt kommt man mit vielem durchs Leben 😉


Geschrieben von stachri am 06.10.2024 um 13:16:

Obwohl Sonntag ist, habe ich gerade eine Antwort von ProBrake erhalten!

……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………

Lieber probrake Kunde,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Unsere Produkte werden, wie in der Artikelbeschreibung angegeben, mit ABE oder Gutachten ausgeliefert. In der Schweiz ist es kantonabhängig, ob unsere ABE bzw. das Gutachten akzeptiert wird. 
Immer mehr wird die ABE auch in der Schweiz akzeptiert. Meist in Verbindung mit einer Montage- bzw. Einbaubestätigung der Werkstatt.
Wenn Sie ein fahrzeugspezifisches Gutachten benötigen, können Sie diese hier bestellen: https://www.probrake.de/eignungsererklaerung-dtc-mfk-gutachten-schweiz

Beste Grüße Team probrake

……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………

Guter Sonntagsservice von ProBrake!

Aber, ich soll knapp 50 Euro für ein Gutachten ausgeben ohne sicher zu sein, ob das Gutachten überhaupt akzeptiert wird. Wie bereits geschrieben, hat mein Berner Strassenverkehrsamt ABEs aus Deutschland diesbezüglich grundsätzlich abgelehnt. Könnte ich die Bremsscheiben auch in einem anderen Kanton eintragen lassen, der dieses Gutachten akzeptiert?


Geschrieben von rockerle69 am 06.10.2024 um 16:50:

Hoi Stachri,

Ich würde es mal im Jura probieren.
Fragen kostet nur etwas Zeit und einen Anruf oder Besuch vor Ort.
Wer nicht wagt, der nicht gewinnt.

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Seitdem ich die Menschen kenne, liebe ich die Tiere.

Lieber stehend sterben als kniend leben.

#1 Rule of old age: don't lay it down, put it where it BELONGS.

#2 Rule: IF you put it WHERE YOU WONT FORGET, you WILL forget where it is.


Geschrieben von Franz-REMCM am 06.10.2024 um 17:57:

zum zitierten Beitrag Zitat von stachri
Aber, ich soll knapp 50 Euro für ein Gutachten ausgeben ohne sicher zu sein, ob das Gutachten überhaupt akzeptiert wird. Wie bereits geschrieben, hat mein Berner Strassenverkehrsamt ABEs aus Deutschland diesbezüglich grundsätzlich abgelehnt. Könnte ich die Bremsscheiben auch in einem anderen Kanton eintragen lassen, der dieses Gutachten akzeptiert?

Musst Du nicht ausgeben!


Geschrieben von Agossi am 06.10.2024 um 21:09:

ABE ist eben nicht fahrzeugspezfisch, d.h. die Schweizer Stammnummer oder die Typenscheinnummer kann der Prüfer da nicht finden. Deshalb ist es eben im Ermessen des Prüfers.
Da aber das Gutachten von ProBrake explizit nur für genau ein Fahrzeug (inkl. Stamm-, Rahmen- und Typenscheinummer) ausgestellt wird, erachte ich die Chance, dass dies auch in Bern so akzeptiert wird, für sehr gross.

N.B. in der Schweiz werden aber viele Sachen am Töff viel lockerer genommen als in Deutschland: wie oben schon erwähnt, die Scheiben, oder auch Scheinwerfer: Zusatzleuchten ohne irgendeine Kennung oder Hauptscheinwerfer nur mit DOT (ohne e-Zeichen) werden z.B. hier in Bern akzeptiert, in Deutschland undenkbar (mein Prüfer vor 10 Tagen: "Jetzt noch die Nebel- oder was das auch immer für Lampen sind, bitte einschalten...okay". Es sind die originalen US-Sealed-Beam-Lampen).

Morgen bin ich wieder im Büro und schaue, ob ich die Nummer der (sehr kompetenten und freundlichen) Expertin des SVSA Bern noch finde...

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"Der Staat ist das kälteste aller kalten Ungeheuer...".
Friedrich Nietzsche, Also sprach Zarathustra, 1883

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