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Geschrieben von Weich-Ei am 18.04.2023 um 19:18:

zum zitierten Beitrag Zitat von Metal-Rider
Meine Frage war:
Wenn ich im April zur HU muss, aber erst im Mai fahre, bekomme ich dann die Plakette für den April 2025 oder für den Mai 2025?

es wird der aktuelle Prüfmonat plakettiert, bei Dir dann also Mai siehe Beispielbild von einem Freund .... großes Grinsen

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Geschrieben von Wildpower am 18.04.2023 um 22:39:

...und ich kenne den Tüv-Prüfer gar nicht,und er mein Motorrad nicht... cool großes Grinsen


Geschrieben von Frejus am 20.04.2023 um 13:02:

Hi
Ich bin auch so ein TÜV -Überzieher und das sind immer 2 bis 3 Monate.
Find ich soweit alles in Ordnung, nur kommt mir manchmal ein unschöner Gedanke in den Kopf dabei.
Darüber wurde hier noch gar nichts geäußert.
Achtung, jetzt kommt der Haken an der Sache mit dem Überziehen.
Gesetzt der Fall, mir passiert ein Unfall. Was passiert, wenn die Haftpflicht sich weigert mit der Begründung, dass der fällige Tüv-Termin von mir nicht eingehalten wurde und dadurch Mängel am Fahrzeug nicht zeitgerecht erkannt und entsprechend behoben werden konnten ???
Vielleicht weiss das ja auch hier irgendjemand.

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Geschrieben von derherrliche am 20.04.2023 um 13:20:

Eigenes Risiko. Aber Du musst natürlich erstmal soviel Pech haben, in diesen 3 Monaten alle 2 Jahre einen Unfall zu haben, der sachzudammenhängend und ursächlich für so einen Unfall ist. Wenn ich die Versicherung wäre, würde ich dann auch dagegenhalten. Steht vll. sogar in deinen Versicherungs-AGB. Oder du rufst die an und fragst mal. 😁 Aber es kann natürlich auch echt fett werden, wenn etwa andere durch dich persönlich zu Schaden kommen und DU das dann privat zahlen darfst. Verkauf dann schonmal die HD. 🤷

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Geschrieben von Frejus am 20.04.2023 um 14:11:

So ähnlich hatte ich mir das schon gedacht, zumal es ja in selteneren Fällen Schäden in Geldbetragsdimensionen gibt, die einen wirtschaftlich ruinieren können.

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Geschrieben von carbonfreak am 20.04.2023 um 14:16:

Ich habe einen Dienstwagen. Unsere Leasinggesellschaft besteht aus Versicherungsgründen darauf, dass eher vorher, aber auf keinen Fall nach Fälligkeit beim TÜV vorgestellt wird. warum wohl?

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Geschrieben von Moos am 20.04.2023 um 14:49:

zum zitierten Beitrag Zitat von Frejus
Gesetzt der Fall, mir passiert ein Unfall. Was passiert, wenn die Haftpflicht sich weigert mit der Begründung, dass der fällige Tüv-Termin von mir nicht eingehalten wurde und dadurch Mängel am Fahrzeug nicht zeitgerecht erkannt und entsprechend behoben werden konnten ???

Dann muß erst mal ein kausaler Zusammenhang zwischen Unfall und überzogener TÜV-Untersuchung hergestellt werden können. Das wäre z. B. der Fall wenn deine Bremse in einem desolaten Zustand ist, das augenscheinlich schon länger der Fall war und ein ein Bremsversgen ursächlich war für den Unfall. Ziemlich unwahrscheinlich also wenn man sich um sein Fahrzeug etwas kümmert, oder? Augenzwinkern
Allen, wo den letzten Rest an Risiko in ihrem Leben ausschalten wollen, rate ich dringend schon nach 23 Monaten zur nächsten HU.

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Geschrieben von Frejus am 20.04.2023 um 15:11:

Hi
Daraus erschließt sich für mich folgendes Fazit:
Bei evtl. auftretender Geldknappheit bitte den Bremsbelags/Reifenwechsel nicht um 2 bis 3 Monate wegen anstehendem Tüv, verschieben.

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Geschrieben von SportyCB am 20.04.2023 um 16:18:

Ich war gestern wegen einem PKW Anhänger beim TÜV in Hessen: TÜV bekommt man immer für 24 Monate ab dem Tag wenn man da ist. Wenn ich anstelle des Monats  4 den Monat 6 nehme, muss ich 2 Jahre später auch wieder in 6 hin. An der Kasse gibt es ein Preisverzeichnis wo genau aufgeführt ist, was der aktuelle TÜV kostet und ab dem 3. Monat des überschreiten


Geschrieben von Nightrider am 20.04.2023 um 19:54:

Oh, noch ein, zwei Krads seit 2015 fällig.

Früher hatte man Zeit und kein Geld, und heute fehlt nur die Zeit.

Hat hier einer mehr?

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Geschrieben von Börnie am 20.04.2023 um 19:56:

Mehr Zeit ? großes Grinsen

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Geschrieben von LETTI am 20.04.2023 um 19:58:

zum zitierten Beitrag Zitat von Frejus

Gesetzt der Fall, mir passiert ein Unfall. Was passiert, wenn die Haftpflicht sich weigert mit der Begründung, dass der fällige Tüv-Termin von mir nicht eingehalten wurde und dadurch Mängel am Fahrzeug nicht zeitgerecht erkannt und entsprechend behoben werden konnten ???
Vielleicht weiss das ja auch hier irgendjemand.

Hab ich im Netz entdeckt. Da hilft ein Blick auch in die Police, wie es deine Versicherung im Fall der Fälle auslegt.
https://www.mobile.de/magazin/artikel/unfall-bei-abgelaufenem-tuev-zahlt-die-versicherung-trotzdem--17326

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BRC #2


Geschrieben von Frejus am 20.04.2023 um 20:00:

Man hat auch heute oft kein Geld, weil man es ausgibt.
Das ist ganz individuell.

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Geschrieben von Mavic am 20.04.2023 um 20:04:

dreht doch mal Gedanklich den Spieß um.
Was würdet ihr sagen, wenn euch jemand Schuldhaft Anfährt oder ähnliches und derjenige Fährt mit einem Fahrzeug ohne gültige HU.



cool


Geschrieben von Frejus am 20.04.2023 um 20:09:

Das willst du aber jetzt nicht wirklich wissen ?fröhlich

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