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--- Seitlicher Kennzeichenhalter neue Richtlinien? (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=103369)
zum zitierten Beitrag Zitat von stachri
zum zitierten Beitrag Zitat von DeeCee
zum zitierten Beitrag 1733553
Hier noch einmal der korrekte Passus für Krafträder...
EWG 93/92: In der EU-Richtlinie 93/92 EWG, Anhang IV (Vorschriften für Krafträder), 1.8., 6.12.: "Hintere, nicht dreieckige Rückstrahler", heißt es dagegen:
6.12.1.: Anzahl: einer (Klasse 1a)
6.12.2.: Anbauschema: keine besonderen Vorschriften
6.12.3.: Anordnung
6.12.3.1.: In der Breite: Der Bezugspunkt muss in der Längsmittelebene des Fahrzeugs liegen
6.12.3.2.: In der Höhe: mindestens 250mm und höchstens 900mm über dem Boden
6.12.3.3.: In Längsrichtung: hinten am Fahrzeug
Abgesehen davon, dass meine Quelle viel aktueller ist als deine – nämlich von 2013 – beziehen sich die von dir erwähnten Paragrafen 6.12 und folgende auf die seitlichen Rückstrahler ––> deshalb "senkrecht zur Längsmittelebene".
Unten, die neuste Fassung der Vorschriften der seitlichen Rückstrahler.
Ich verabschiede mich nun von diesem Rückstrahler-Thread und geniesse meine Fahrten auch weiterhin – entspannt – mit meinem nicht in der Längsmittelebene montierten Rückstrahler![]()
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2019 Breakout 114
Jekill&Hyde, Kennzeichenhalter seitlich, TB Heckfender mit 3-in-1-Leuchten, TB Airride, TB Einzelsitz, Stripe-Blinker vorn...
zum zitierten Beitrag Zitat von stachri
keine besondere Vorschrift
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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."
zum zitierten Beitrag Zitat von stachri
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Wenn man schon keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten
Stammtisch in Münster/NRW
zum zitierten Beitrag Zitat von Schimmy
zum zitierten Beitrag Zitat von stachri
Moinsen,
Du bist ja lustig....Für Dich als Schweizer Staatsbürger treffen ja weder die Deutsche StVZO, noch die EU-Verordnungen zu.
Greetz. Jo
zum zitierten Beitrag Zitat von stachri
zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
zum zitierten Beitrag Zitat von stachri
Der Rückstrahler muss sich also nicht in der Fahrzeuglängsachse befinden.
@stachri
Man muß schon das ganze Dokument lesen und sich nicht nur die Sahnestücke raussuchen
5.5. Bestehen keine besonderen Vorschriften, so gilt Folgendes:
5.5.1. einzelne Leuchten oder Rückstrahler sind so anzubringen, dass ihr Bezugspunkt in der Längsmittelebene des Fahrzeugs liegt;
--> also Rückstahler mittig
Ist noch witzig: Das Kapitel das sich ausschliesslich mit den Rückstrahlern befasst sagt, dass für die Anordnung keine besondere Vorschrift besteht. Dann soll man trotzdem die gesamte 33-seitige Rechtsakte durcharbeiten um zu schauen, ob da nicht noch irgendwo ein Passus vorhanden ist, das diesen expliziten Rückstrahler-Vorschriften widerspricht
Ich frage mich:
a) Warum dann überhaupt ein separates Rückstrahlerkapitel gemacht wurde.
b) Warum bei der neusten Fassung der Paragraf 6.8.3.1 wieder entfernt wurde.
Sei es wie es will: Bei mir bleibts wies ist![]()
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Wer anfängt zu schreien - hört auf zu denken
was bin ich froh... das ich meine Kennzeichen einfach an dem von HD Werksseitig montierten Halter auf dem Schutzblech angeschraubt habe.
Schonmal ein Problem weniger
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der Weg ist das Ziel
zum zitierten Beitrag Zitat von Psycho
Vielleicht weil die sich nicht korrekt ausgedrückt haben, Längsmittelebene und Längsmittelachse sind zwei verschiedene Dinge
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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."
Wollt auch mal was erwähnen zu seitlichem Kennzeichenhalter.
Ein Bekannter fuhr vor zwei Tagen durchs benachbarte Elsass. Französische Polizei hinterher rausgeholt.
Jekill hat sie nicht interresiert.
Jetzt kommts, 90 Euro wegen dem seitlichen Kennzeichenhalter. Begründung Nicht erlaubt in Frankreich.
Der Halter ist sogar eingetragen.
Nächste Woche geht er zum Anwalt.
Was haltet ihr davon???????????
Ich denke mal das er Erfolg haben wird, da dürfte ja niemand mit seinem Fahrzeug in ein anderes Land fahren wenn Etwas angebaut ist was im Ursprungsland erlaubt aber im Zielland verboten ist.
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Wenn ich fliegen könnte würd ich kein Motorrad fahren
Grüße aus der Pfalz
Seitlicher Kennzeichenhalter neue Richtlinien?
Letzen Sommer in der Normandie (Ohmaha Beach) ….
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zum zitierten Beitrag Zitat von zwerg01
Wollt auch mal was erwähnen zu seitlichem Kennzeichenhalter.
Ein Bekannter fuhr vor zwei Tagen durchs benachbarte Elsass. Französische Polizei hinterher rausgeholt.
Jekill hat sie nicht interresiert.
Jetzt kommts, 90 Euro wegen dem seitlichen Kennzeichenhalter. Begründung Nicht erlaubt in Frankreich.
Der Halter ist sogar eingetragen.
Nächste Woche geht er zum Anwalt.
Was haltet ihr davon???????????