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Geschrieben von HeikoJ am 10.12.2020 um 22:36:

zum zitierten Beitrag Zitat von Schneckman
ob
sich das irgendwo nachsehen oder belegen läßt, da mir das neu war.

Aber natürlich ...

§ 40 StVZO
(1) Sämtliche Scheiben – ausgenommen Spiegel sowie Abdeckscheiben von lichttechnischen Einrichtungen und Instrumenten – müssen aus Sicherheitsglas bestehen. Als Sicherheitsglas gilt Glas oder ein glasähnlicher Stoff, deren Bruchstücke keine ernstlichen Verletzungen verursachen können. Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein.

§ 22a StVZO
Die nachstehend aufgeführten Einrichtungen, gleichgültig ob sie an zulassungspflichtigen oder an zulassungsfreien Fahrzeugen verwendet werden, müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein:
3. Scheiben aus Sicherheitsglas (§ 40) und Folien für Scheiben aus Sicherheitsglas

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Alles was nicht durchsichtig ist ist keine Scheibe, wenn sich das nicht Durchsichtige im Sichtfeld des Fahrers befindet muss es danach beurteilt werden ob es das Sichtfeld unangemessen einschränkt, benötigt aber keine Bauartgenehmigung.
EDIT: Muss aber, falls es eine Verkleidung ist, darauf geprüft werden ob es die Fahreigenschaften des Fahrzeuges beeinflußt, am besten hat es als Nachweis dann eine ABE ...
Hatte ich noch vergessen.  

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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.


Geschrieben von rainer500 am 13.12.2020 um 12:11:

zum zitierten Beitrag Zitat von Grisu1340
zum zitierten Beitrag Zitat von Schneckman
zum zitierten Beitrag Zitat von giftyz
bedenke auch die tolle D rechtslage:

durchsichtig, egal ob du letztendlich durch schaust, sie muss eine e-nummer oder ABE haben. denn es ist eine windschutzscheibe

undurchsichtig, dann ist es ein windshield und braucht keine zulassungFreude

Wurde das schon mal beim TÜV vertieft ? Gibt`s da zwischenzeitlich Erfahrungen mit Autoritäten im Umgang mit diesem Statement ?
Konnte dazu nichts finden.

Die Deutsche übersetztung für Windshield ist Windschutzscheibe. Damit sollte die Antwort klar sein. Bei Memphis Shades sind Scheiben durch die man was sieht, und wenn es nur das obere drittel ist, mit Tüv. Die gleiche Scheibe in undurchsichtig nur ohne TÜV....
Gruß
Harry

Memphis Shades mit TüV - dazu habe ich im Netz keinen Hinweis gefunden. Auch deine hp verlinkt nur nach USA .
“mit TüV“ bedeutet eine notwendige Abnahme, oder?


Geschrieben von Grisu1340 am 13.12.2020 um 20:52:

Hallo rainer500
Die Scheiben haben eine ABE und sind nicht durch Memphis Shades getüvt worden sondern von Drag Specialties/Parts Europe. Daher findest Du bei MS keinen Hinweis. Auch sind nicht alle Teile von MS mit Gutachten. Scha mal in den Katalog. Dort findest Du weiter Angaben. 
Gruß
Harry

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Drosseln sind Vögel, wer sie in Motorräder Verbaut ist ein Tierquäler.