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Geschrieben von Mondeo am 22.02.2019 um 00:30:

Dein zu 1. ist interessant. Hier wird vom abstrahlen geredet. Ist es nicht so, das die Zusatzscheinis nur montiert sind! Und wenn sie nicht leuchten und blinken oder rundumleuchten, dann auch keine Strafe?!


Geschrieben von Michigan Deluxe am 22.02.2019 um 09:41:

zum zitierten Beitrag Zitat von Schimmy
zum zitierten Beitrag Zitat von Michigan Deluxe

.........

Grüße

Wenn Du schon zitierst, dann doch bitte A L L E S ! ! !

Quelle:

Eine besondere Stellung nehmen sogenannte Kennleuchten ein. Sie begegnen uns in unterschiedlichter Form im Straßenverkehr, etwa als blaues Blinklicht bzw. Rundumlicht.
Das Feuerwehr-Blaulicht kennt vermutlich jeder Verkehrsteilnehmer. Doch diese Leuchten sind nur wenigen Fahrzeugen vorbehalten, insbesondere den Kraftfahrzeugen von
Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei und Zoll.

Kraftfahrzeuge, die diesen Berufsfeldern nicht zuzuordnen sind, dürfen nicht mit diesen Zusatzleuchten ausgerüstet sein.

Noch Fragen ? ? ?


Greetz   Jo

Hi,

ja tatsächlich habe ich noch eine Frage: "Warum zitierst Du eine Seite (www.bussgeldkatalog.net), die den § 52 selbst interpretiert?". Ich hatte den ursprüglichen Paragraphen von den Seiten des Justizminsteriums zitiert und dort steht unter Satz 3 folgendes:


" (3) Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht – Rundumlicht – dürfen ausgerüstet sein:1.Kraftfahrzeuge, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei, des Zolldienstes, des Bundesamtes für Güterverkehr oder der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung dienen, insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-, Mordkommissionsfahrzeuge,2.Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,3.Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind,4.Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind.Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne oder nach hinten sind an Kraftfahrzeugen nach Satz 1 zulässig, jedoch bei mehrspurigen Fahrzeugen nur in Verbindung mit Kennleuchten für blaues Blinklicht – Rundumlicht –. "


Ich gaube, daß die Seite, die Du zitiert hast das falsch interpretiert. Ein Rundumlicht ist an der Police nicht montiert.


Ich habe darauf hin auch noch einmal beim Freundlichen nachgefragt. Aussage dort: eine rote und eine blaue Lampe vorne sind erlaubt, nur darf man sie nicht einschalten.
Die beiden blauen Lampen hinten sind nicht zulässig und werden daher auch nur beigelegt, nicht montiert. Bisher habe ich mich immer auf die Aussagen dort
verlassen können.

Grüße

 

__________________
- Karl

And the road becomes my bride ...


Geschrieben von RoKiPo am 22.02.2019 um 11:04:

Na dann sollte es doch passen. 
Ich habe die Abdeckungen für vorne an Bord und wenn die blauen Leuchten hinten bemängelt werden, werde ich diese mit Tape überkleben, oder vor Ort demontieren. 
Abwarten.... 
Ride save! ????

__________________
Wer mich nicht mag, muss eben noch etwas an sich arbeiten Baby


Geschrieben von Ert am 22.02.2019 um 15:42:

Eigentlich war es mir zu kompliziert, das hier falsch geschriebene alles zu widerlegen, aber nur mal ganz kurz zusammengefasst, damit es hier nicht falsch stehen bleibt:

Blaulicht, in welcher Form auch immer, ist den entsprechenden Behördenfahrzeugen vorbehalten.
Rotes Licht darf nur nach hinten leuchten, niemals nach vorne.
Es ist  irrelevant, ob eine Leuchte eingeschaltet oder "nur" montiert ist.
Installierte Leuchten müssen auch Betriebsbereit sein. 
Einzige Möglichkeit, die akzeptiert wird, ist diese abzuhängen oder abzukleben.

Wer es nicht glaubt, muss sich halt mal mit der STVZO und STVO befassen, aber das geht nicht in 5 Minuten und nur durch zitieren, eines Teiles, der einem gerade passt.


Geschrieben von grafschafter am 22.02.2019 um 16:08:

Da hat Ert recht..auch wenn es einige nicht glauben mögen/wollen...


Geschrieben von Schimmy am 22.02.2019 um 16:51:

Moinsen,

Zum Glück leben wir hier in einem freien Land in dem jeder glauben darf, was er mag. Ich denke, der §52 der StVZo
lässt wenig bis keinen Raum für Interpretationen, und auf das, was ein großes Grinsen behauptet, kann man sich im Bedarfsfall
auch nicht berufen.

Wenn es denn SO wäre, wie alle Zweifler behaupten, dann frage ICH MICH, warum nicht noch mehr von uns ihre Bikes
mit blauen oder roten Leuchten ausstatten und ein wenig "Ordnungsmacht" spielen, wenn das alles so legal ist....Augen rollen

Kommt bestimmt gut nachts auf dem Highway, wenn der Vordermann einfach nicht auf die rechte Spur wechseln will..... Baby

Ihr lieben Police und Firefighter - Besitzer: Haltet Euch doch einmal vor Augen, dass ihr ein Fahrzeug Euer Eigen nennt,
dass ursprünglich gar nicht für den "privaten Markt" gedacht war. Warum glaubt Ihr wohl, sind diese Mopeds so viel
günstiger, als eine vergleichbare E-Glide oder Road - King ? ? ?


Greetz   Jo

 

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Stammtisch in Münster/NRW


Geschrieben von Tomba am 22.02.2019 um 18:13:

Ich habe schon mit Fahrern von M8 Police Modellen gesprochen, die in Nürnberg 20€, der andere 50€ am Faaker See bezahlen mussten. Der letztere durfte auch erst nach Abdeckung der blau/roten weiterfahren. 2 schwarze Socken waren dafür allerdings ausreichend.
ich selbst bin schon in Deutschland und in Österreich in Verkehrskontrollen geraten. Die Scheinwerfer wurden bei mir nicht reklamiert.
-> Nix ist fix ;-)
 


Geschrieben von Schimmy am 22.02.2019 um 18:41:

Habe gerade meinen Beitrag vom 21.02.2019 22:02 Uhr editiert und verbessert, denn das, was ich zuerst schrieb, war SO auch nicht ganz korrekt.

Wer mag, kann ja mal ne Seite zurück blättern.....


GReetz   Jo

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Geschrieben von Michigan Deluxe am 25.02.2019 um 10:20:

Moin,

ist ja gut, gebe mich geschlagen. Danke für die Aufklärung. Dann ist es eben nicht legal und bis auf Weiteres kommt ein paar schwarze Socken in den Koffer.

Hätte denn jemand freundlichwerweise eine Bezugsquelle für einen Klarglaseinsatz als Austausch für das rote und blaue Glas? Lässt sich auch nur das Glas austauschen
oder muss der Scheinwerfereinsatz getauscht werden?

Grüße

 

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- Karl

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Geschrieben von Herzo_Klaus am 25.02.2019 um 12:59:

Die Gläser gibts bei jedem HD-Dealer...

Ich hab da schon mal "vorgefühlt"...

Im Falle von Theater bei einer Kontrolle, kommen da die passenden LED-Dinger ran und gut ist´s...

Passt dann auch zum LED-Hauptscheinwerfer...

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Nemo me impune lacessit !

Ich habe nicht Angst davor dass ich zu früh sterbe, sondern davor, dass ich zu spät sterbe !