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Vielleicht auch einfach nur einer, der seinen Job richtig macht ???
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ride with pride
dann hätte aber eine Mängelkarte gereicht.
Was wir aber nicht wissen ist , wie die Konversation ablief ?
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Theorie ist, wenn man alles weiß, aber nichts funktioniert.
Praxis ist, wenn alles funktioniert aber niemand weiß warum.
zum zitierten Beitrag Zitat von Marco321
dann hätte aber eine Mängelkarte gereicht.
Was wir aber nicht wissen ist , wie die Konversation ablief ?
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ride with pride
zum zitierten Beitrag Zitat von Deven
hmm. mein Bertl Heavy Breather wurde vor 2 Jahren bei meiner 2014er Breakout vom Vorbesitzer mit der J&H eingebaut. Den Luftfilter habe ich bei Kauf der Maschine eintragen lassen, den Puff nicht da Lt. J&H nicht notwendig.
Mehr und mehr überlege ich nun doch den J&H eintragen zu lassen und eventuellen Diskussionen in Zukunft aus dem Weg zu gehen.
Ich war grade beim Tüv den hat das nicht interessiert.
jeap
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Grüssle
Deven
Milwaukee Crew Mannheim
Ride Out Clips
Devenkiller
Dann stimmt doch alles.
zum zitierten Beitrag Zitat von BKOtti
Vielleicht auch einfach nur einer, der seinen Job richtig macht ???
Der weiß schon was er macht. BE ist offensichtlich erloschen.
Sein Entscheidungsspielraum :
Halter "gesteht" = Punkte & Bussgeld, kann weiterfahren mit Mängelkarte.
Halter hat andere Meinung = a)Mit Mängelkarte fahren lassen & Halter sorgt vor der Vorführung für "ordentlichen Zustand " ohne Konsequenzen das vorher ohne BE gefahren wurde.
= b) Fahrzeug einziehen & Zwangsvorführung, damit vorgefundener Zustand geprüft wird.
Natürlich ist Mopped einziehen Sch.... , während 3 PKW mit durchgerosteten Auspuff oder polnischer LKW mit defekten Bremsen an dir vorbeirollt.
Kommt immer auf das Bundesland und die Situation an.
In Berlin wird auf illegale Renner Jagd gemacht. Wenn du da mitgefischt wirst, .....mitgefangen= mitgehangen.
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“Some people go to the therapist, my therapist is H-D®.” came from a land down under, can't you hear the thunder
Sicherstellung wegen erloschener Betriebserlaubnis, kann man gar nicht weiterfahren lassen ...
StVZO § 19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis.
...
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."
§ 19 Abs. 2 StVZO ist ja wohl eindeutig nicht anwendbar, weil der Tatbestand eindeutig nicht den Ziffern 1 bis 3 unterfällt.
a) die Fahrzeugart wird nicht verändert - es bleibt ein Motorrad
b) eine Gefährdung ist nicht naheliegend
c) das Geräuschverhalten wird zwar verändert, aber nicht "verschlechtert", weil der Auspuff eine ABE hat.
Der Betroffene sollte sich mal melden und hier berichten, ob einen einen Bescheid über die Sicherstellung erhalten hat. Darin müssen ja wohl ganz konkret die Verstöße genannt werden und gegen welche Vorschriften er verstoßen hat.
Ich halte das ganze polizeiliche Vorgehen höchst unverhältnismäßig.
Gruß Dietmar
Servus Leute und Danke für die zahlreichen Antworten. Die allgemeine Meinung scheint ja schon die zu sein, dass die Kombi von eingetragenen Lufti und Auspuff mit ABE notwendig ist und nun meine BE erlöschen ist. Noch steht die Maschine in der Verwahrstelle und der Gutachter war noch nicht da. Mit dem Polizisten habe ich mich eigentlich gut verstanden und auch mehrfach gefragt, ob es nicht eine andere Regel gibt. Dass ich eben selbst zum TÜV fahre oder oder oder. Aber nein, da ging kein Weg rein. Er drohte schon mit Abschleppen und bot mir an, dass Ihm zur Verwahrstelle hinterher fahre. Stand auch das erste mal in so einer Situation und war überfordert. Das nächste mal, was ich natürlich mit Eintragungen verhindern werde, werde ich aber solche Begriffe wie Mängelkarte mal fallen lassen.
Sobald ich die Maschine wieder habe, schreibe ich mal was raus gekommen ist.
Traurig ist - ich wusste es echt nicht. Ich kenne nur 5 weitere Harley Fahrer und jeder war schockiert von der Mutmaßung dass die Kombi zusätzlich eingetragen werden muss. Die Maschine habe ich letztes Jahr mit TÜV, Lufti und Mille mit ABE so gekauft und ging davon aus, dass das korrekt ist. Ich kam nicht mal auf die Idee im Internet zu suchen, ob Kombis zusätzlich eingetragen werden müssen. Und wenn ich sowas Recherchiere lange ich nur in Foren. Ich finde aber nirgendwo einen Gesetzestext vom TÜV in dem sowas drin steht. Naja, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Wenn in dem Gutachten Lufi in Verbindung mit Auspuff xy steht wird das normal auch so eingetragen.
Hast du denn einen Bescheid über die Sicherstellung bekommen? Die können ja nicht ohne Weiteres dein Eigentum beschlagnahmen und dann steht das irgendwo rum und wird dann irgendwann mal geprüft?
Das sieht so aus, als wenn die dich "abbraten" wollen. Spätestens jetzt - nach 4 Tagen Untätigkeit - hätte ich einen Anwalt eingeschaltet. Schlimmer kann es ja nicht mehr werden.
In welchem Bundesland ist das passiert?
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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....
Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden.....
Es hilft zwar niemandem weiter, aber ich weiß schon warum ich die meisten Kilometer nicht in Deutschland fahre und warum ich mehr als ein Bike besitze.
So ein kleinkarierter Bürokraten-Scheiß.
just my 2 cent