Forum (https://forum.milwaukee-vtwin.de/index.php)
- Modelllinien (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=17)
-- Allgemeines Forum für Evolution, Twin Cam und Milwaukee-Eight-Modelle (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=5)
--- EU-ABE für die Schweiz (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=82620)


Geschrieben von stara74 am 21.03.2018 um 12:51:

zum zitierten Beitrag Zitat von Middach
Wenn ich es jetzt richtig verstanden habe, darf ich mit meinem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug und den hier legalisierten, zulässigen Anbauteilen (mit ABE oder Gutachten, was dann nicht im Schein eingetragen wäre) in die Schweiz fahren, ohne Sorge haben zu müssen, dass man mein Fahrzeug still legt?

Gibt es eigentlich Anbauteile, für die man in der Schweiz eine Gutachten haben muss, aber in D kein Gutachten benötigt und wenn ja, wie würden denn da verfahren?

Gilt das auch in anderen EU-Ausland als zulässig?

Man hört ja immer mal wieder die haarsträubendsden Sachen.....

Wenn dein Moped in deinem Land zulässig unterwegs ist, sehe ich keine Probleme ins Ausland zu fahren.
Was ich euch sagen kann, falls ihr in der Schweiz unterwegs seit, haltet euch ans Tempolimit,  das kann richtig teuer werden, je schneller desto teurer, kann sogar zum Moped Entzug kommen, das bekommt ihr auch nicht wieder.
​​

Gruss Stephan


Geschrieben von mypower am 21.03.2018 um 16:21:

...was in D erlaubt ist gilt in der Regel auch bei uns. Umgekehrt habe ich im Schwarzwald andere Erfahrungen gemacht! "Sie fahren ja ohne Blinker und haben den Belt nicht abgedeckt" Zitat vom grünen Giftzwerg.
Für Anbauteile sicherheitshalber ABE mitführen (müssen wir auch für alles was nicht im Ausweis steht - z.B. Bremsanlage von PM)

PS: Initiales Thema mit Info des freundlichen des Strassenverkehrsamtes upgedated.

__________________
Ride on!


Geschrieben von Scareya am 21.03.2018 um 16:24:

Einfach nicht hinfahren! Es gibt so viele schönere Orte in Europa, die auch ohne Anwalt auf dem Soziussitz erfahrenswert sind.

__________________
Mein Motorrad besteht aus mattschwarz lackiertem Stahl, glänzendem Chrom und ein wenig Gummi an den richtigen Stellen...


Geschrieben von mypower am 21.03.2018 um 16:27:

zum zitierten Beitrag Zitat von Scareya
Einfach nicht hinfahren! Es gibt so viele schönere Orte in Europa, die auch ohne Anwalt auf dem Soziussitz erfahrenswert sind.

...hatte in den letzten 25 Jahren keine Probleme, auch wenn nicht alles eingetragen ist. Man sollte aber Kurven fahren können.

__________________
Ride on!


Geschrieben von stara74 am 21.03.2018 um 16:52:

zum zitierten Beitrag Zitat von Scareya
Einfach nicht hinfahren! Es gibt so viele schönere Orte in Europa, die auch ohne Anwalt auf dem Soziussitz erfahrenswert sind.

Des is doch Quatsch was du da schreibst, es gibt Regeln an die man sich halten sollte, wenn nicht muss man halt mit den Konsequenzen rechnen, wie in jedem anderen Land auch.


Gruss Stephan


Geschrieben von stara74 am 21.03.2018 um 17:23:

zum zitierten Beitrag Zitat von mypower
zum zitierten Beitrag Zitat von Scareya
Einfach nicht hinfahren! Es gibt so viele schönere Orte in Europa, die auch ohne Anwalt auf dem Soziussitz erfahrenswert sind.

...hatte in den letzten 25 Jahren keine Probleme, auch wenn nicht alles eingetragen ist. Man sollte aber Kurven fahren können.

So schauts aus, lebe seit 8 Jahren in der schönen Schweiz, vorher Buell mit Race Auspuff und was weiss ich nicht alles umgebaut und nicht eingetragen, bei der Harley Big Sucker, Stossdämpfer usw., alles nicht eingetragen.
Was ich damit sagen will," scheisst`s eich nix, dann feid eich nix". Nur fahrt nicht zu schnell, sonst kostets richtig.


Gruss Stephan


Geschrieben von Wickedtwix am 03.04.2018 um 17:48:

Habe das Thema beim letzten Besuch im Strassenverkehrsamt mit dem guten Herrn Besprochen. Grundsätzlich ist alles mit einer EG bzw. ECE Teilegenehmigung auch bei uns zulässig. Es muss halt in der Genehmigung auch Dein Fahrzeug aufglistet sein. Falls das nicht der Fall ist, hilft so eine Lieferantenbestätigung. Sollte es keinen Importeur geben oder das Teil wurde selbst importiert dann kann auch der Deutsche Lieferant diese Bestätigung unterschreiben. Er bestätigt ja dadurch nur, das sein Teil für Dein Fahrzeug genehmigt wurde...da brauchst Du nicht einen Schweizer der das als Zwischenhändler bestätigt. Dabei natürlich darauf achten das Du alle Importe auch korrekt verzollt hast...in D kaufen, beim Deutschen Zoll stempeln lassen und MWST zurückfordern ohne beim Schweizer Zoll zu halten kann dann Konsequenzen haben wenn einer nachbohrt.