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Geschrieben von tschabippe am 25.04.2018 um 11:50:

bin gerade auf der Suche nach einem neuen Luftfilter für meine 2017er Fat Boy, habe aber leider noch nix TÜV konformes gefunden, z.B. BS, oder bin ich blind?


Geschrieben von DeltaKilo am 03.05.2018 um 12:45:

zum zitierten Beitrag Zitat von HD-Paule
Zitat von robin
Wofür braut ein Kennzeichenhalter ne Euro 4????
hat doch nichts mit Antriebsstrang/ Abgasmgmt. zu tun.


Ich glaube es geht darum das die E4 Modelle alle eine neue Zulassungsnr. bekommen haben. Wenn genau die in dem Gutachten nicht mit drin steht gibt es keine Eintragung. So ist es einem Freund ergangen mit einem Kennzeichenhalter den er im www bestellt hat und der für sein Modell zugelassen sein sollte. Angekommen, dran gebaut, zum TÜV und dann kam die Überraschung. Die e-Nummer seiner Breakout war im Gutachten nicht aufgeführt, also keine Eintragung. Alles wieder abgebaut und zurück geschickt. Er hat sich dann den Kennzeichenhalter von MS-biketec gekauft der genau die Zulassung hat die er benötigt. Die Eintragung damit war dann kein Thema.
https://www.ms-biketec.de/shop/harley-davidson-parts/softail-modelle/kennzeichenhalter/

Genau richtig! Die Euro 4 Modell haben eine andere EG-Typengenehmigung im Fahrzeugschein unter "K" eingetragen. Und die hatte sich bei den vorherigen Modellen ewig nicht geändert, nur jetzt bei den Euro 4 Modellen ab 2017. Hatte das Problem bei nem Biltwell Keystone. In der Beschreibung im Shop stand auch für alle Sportster Modelle bis aktuell. Im Gutachten war nur die alte Typengenehmigung, somit keine Eintragung. Auskunft vom Verkäufer: "Tja da sollte sich igrendjemand mal um einen Nachtrag für das Gutachten kümmern....." und den Lenker zurückgenommen hat er auch nicht, weil schon montiert gewesen...

Daher schau ich jetzt vorher die Gutachten genau an. Fehling z.B. macht das teilweise besser, da steht im Gutachten die Typenbezeichnung z.B. "XL2"  und das sind dann sowohl die Euro 3 als auch die Euro 4 Modelle...

Zum Thema seitlicher Kennzeichenhalter....der von Cult Werk hat im Gutachten die neue Euro 4 Typengenehmigung mit aufgeführt!

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Gruß
Dennis


Geschrieben von Oranje am 20.01.2021 um 11:39:

Hallo zuammen, gibt es zum Thema Luffi was Neues, ich suche für meine Euro 4 Street Bob was. Leistung und so wäre mir egal nur das aussehen vom Originalen muss weg....

Danke und Grüße
FRANK


Geschrieben von OstfriesenPaule am 25.01.2021 um 13:06:

Thunderbike hat Tüv Konforme Luffis sogar in Verbindung mit J&H Auspuffanlagen bis EURO 4

https://www.thunderbike.de/parts/luftfilter/

__________________
Grüße O-P

Wat mut dat mut !
Was die Sau braucht, das kriegt sie auch


Geschrieben von Fischkopp am 27.01.2021 um 00:18:

Ähm... Kennzeichenhalter benötigen meines Wissens nach schon lange keine ABE/BE mehr. Es gibt eine EU-Norm, wie ein Kennzeichen am Motorrad zu befestigen ist.

Hab lange danach gegoogelt und sie leider aktuell nicht im Kopf. Glaublich ist vor allem wichtig,  dass das Kennzeichen von hinten aus einem bestimmten Winkel links und rechts vom Fzg. aus gesehen lesbar sein muss. Weiterhin gibt es eine max. Neigung ...Ach man ich finde es nicht mehr, ich glaube es waren weniger als 30° Neigung.

Vor allem aber die Lesbarkeit von BEIDEN Seiten aus gesehen.

Wegen der Lesbarkeit machen viele TÜVer bei den kurzen Haltern Probleme, weil diese eben die Lesbarkeit von rechts nicht ermöglichen. Da ist dann das Rad im Weg. Wenn ich die Norm finde reiche ich sie hier nach.

Viele machen sich auch Die Mühe einen Rückstrahler am Kennzeichenhalter anzubringen. Das ist zum einen überflüssig und genaugenommen sogar nicht richtig,  der olle Rückstrahler MUSS mittig am FZg sitzen. Ich hoffe ich finde die Regelung...

Hier ein Link: Ob das jetzt die letzte Regelung war weiß ich nicht. Aber ich glaube die müsste halbwegs aktuell sein. Inkl. der Sichtachsen, weswegen die meisten kurzen, seitlichen Halter bei genauen TÜVern Probleme machen. Diese beträgt 30° von beiden Seiten aus gesehen.
-> KLICK

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Gestern ging's noch! 


Geschrieben von HeikoJ am 27.01.2021 um 01:05:

zum zitierten Beitrag Zitat von Fischkopp
Kennzeichenhalter benötigen meines Wissens nach schon lange keine ABE/BE mehr.

Dann lies doch mal den von dir geposteten Link genau durch, der ist zwar etwas älter aber an den Vorschriften hat sich rein gar nichts geändert.
Da steht genau drin was bei einem seitlichen KZH zu überprüfen ist. Entweder kann man die Einhaltung der Vorgaben mittels einer ABE/BE nachweisen, dann hat der Hersteller die Einhaltung der Bau- und Anbauvorschriften überprüft und genehmigen lassen. Dann führt man entweder die ABE mit oder läßt sich nach Volage der ABE den KHZ in die Papiere eintragen.
Oder man hat keine ABE/BE, dann muß die Einhaltung der Vorschriften durch eine Einzelabnahme beim TÜV, Dekra usw. überprüft und nachgewiesen werden.
HIER ist der entscheidende Satz von Schluss des Dokumentes, wobei 93/94/EWG natürlich nicht mehr aktuell ist, Zur Zeit ist es EU 168/2013 
Bei der Dokumentation unter Ziff. 33 in den Fahrzeugpapieren sollten alle vorgenommenen Umbaumaßnahmen komplett beschrieben werden und mit Verweise auf die Anbringung des Kennzeichens nach 93 / 94 / EWG vermerkt werden.

Also entweder ABE oder EINTRAGEN per Einzelabnahme.
Nach den Vorschriften ist mindestens ein Materialgutachten notwendig. Die (notwendigen) Fahrtests z.B. zur Feststellung der Schräglagenfreiheit kann man auch dem Fahrer überlassen, der wird schon merken wenn's nicht reicht.  großes Grinsen
 

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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."