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Geschrieben von Peperoni13 am 25.04.2017 um 14:42:

zum zitierten Beitrag Zitat von cats

wer eine auspuffanlage mit e-zulassung eintragen lässt ist selbst schuld und belastet sich zusätzlich mit einer weiteren fabrikatsbindung. streng ausgelegt darf dann nicht mal der original-auspuff ohne weiteren tüv-besuch wieder drauf.
aber jeder wie er will.

Warum sollte man die originale Auspuffanlage dann nicht mehr ohne weiteres dran schrauben dürfen? Wenn man einen anderen Auspuff eintragen lässt, dann ist das doch zusätzlich. 
Wenn du beim Auto breitere Reifen/Felgen eintragen lässt, dann kannst du doch auch immer noch genauso die originalen Reifen fahren. Denn diese originale Reifengröße wird doch deswegen nicht gelöscht. 

Falls ich mich irre, würde ich gerne wissen wo es steht, dass dem nicht so ist.
 

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Geschrieben von rubbeldiekatz am 25.04.2017 um 20:56:

Puh, also das checke ich jetzt irgendwie nicht mehr Baby

ich habe aktuell die Miller Silverado drauf (nur mit ABE-Kärtchen) und würde halt gerne den Arlen Ness BS1 montieren. Heißt, ich fahre damit zum TÜV und schaue, ob ich es eingetragen bekomme oder auch nicht? Würde es im positiven Fall dann nicht auch reichen, wenn nur der neue Luftfilter eingetragen wird? Für die Töpfe habe ich ja schließlich ne ABE und eigentlich keinen Bedarf, den einzutragen... Ich will es halt alles gerne konform haben (auch wenn das anscheinend echt nervig bzw. limitierend ist)


Geschrieben von Peperoni13 am 25.04.2017 um 22:30:

Nein, es ist nicht limitierend wenn du das eintragen lässt!
Im Gegenteil! Wenn ich mich recht erinnere war bei meinen Miller Silverado Endtöpfen dabei gestanden: “Nur in Verbindung mit original Luftfilter.“
Darum habe ich meinen Hypercharger Luftfilter zusammen mit dem Miller Auspuff eintragen lassen. Damit sollte es bei einer Kontrolle keine Diskussion deswegen geben. großes Grinsen

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Geschrieben von Mondeo am 26.04.2017 um 00:46:

Ist doch ganz einfach. Alles anbauen und mit dem Gutachten zum TÜV und eintragen lassen. Wenn du in der Kombination in eine Kontrolle kommst gibt's Ärger. Die Aussage vorher stimmt zwar auch das wenn die Kombination eingetragen ist kannst du nicht mehr ohne neue Vorführung einfach wechseln. Das ist aber mit anderen Dingen genauso. Und ich hatte in den nächsten Jahren nicht vor wieder Geld für einen anderen Puff auszugeben 


Geschrieben von Peperoni13 am 26.04.2017 um 01:01:

zum zitierten Beitrag Zitat von Mondeo
Die Aussage vorher stimmt zwar auch das wenn die Kombination eingetragen ist kannst du nicht mehr ohne neue Vorführung einfach wechseln.

Das bezieht sich aber nur auf z.B. einen anderen Zubehör Auspuff. 
Den originalen Harley Auspuff kann man doch jeder Zeit wieder ran schrauben. 
Oder etwa nicht? 
 

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Geschrieben von Mondeo am 26.04.2017 um 01:07:

Nö. Damit ist er ja nicht abgenommen wordengroßes Grinsen Dann wieder alles Original 


Geschrieben von Peperoni13 am 26.04.2017 um 06:43:

Aber im Normalfall ist doch jedes Teil extra abgenommen und nicht das ganze Bike per Einzelabnahme. Ich kann mir das nicht vorstellen, dass man dann nur zurück bauen darf, wenn man komplett alles auf original Zustand zurück baut?!
Ich muss nächsten Monat zum Tüv und dann werde ich mich da mal schlau machen wie das ist.

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Geschrieben von rubbeldiekatz am 26.04.2017 um 07:03:

Ich seh schon, ich bin nicht der einzige mit den Fragezeichen verwirrt Würde mich auch mal interessieren, was der TÜV dazu sagt


Geschrieben von cats am 26.04.2017 um 08:15:

zum zitierten Beitrag Zitat von Peperoni13
zum zitierten Beitrag Zitat von Mondeo
Die Aussage vorher stimmt zwar auch das wenn die Kombination eingetragen ist kannst du nicht mehr ohne neue Vorführung einfach wechseln.

Das bezieht sich aber nur auf z.B. einen anderen Zubehör Auspuff. 
Den originalen Harley Auspuff kann man doch jeder Zeit wieder ran schrauben. 
Oder etwa nicht?

um einfach zurück zu wechseln müsste die eintragung auf wahlweise (w.w.) hd-original/miller lauten.
hab damit schon ausreichend erfahrung bei der rennleitung sammeln dürfen.


Geschrieben von Peperoni13 am 26.04.2017 um 08:56:

@cats
Okay das hört sich plausibel an. Werde beim TÜV trotzdem auch mal nachfragen. Nicht das es stellenweise so und stellenweise anders ausgelegt wird. Ist ja in Deutschland leider öfters so. Augen rollen

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Geschrieben von cats am 26.04.2017 um 11:33:

zum zitierten Beitrag Zitat von Peperoni13
@cats
Okay das hört sich plausibel an. Werde beim TÜV trotzdem auch mal nachfragen. Nicht das es stellenweise so und stellenweise anders ausgelegt wird. Ist ja in Deutschland leider öfters so. Augen rollen

bin schon mal gespannt was die dir sagen, für mich ist das alles geldmacherei.


Geschrieben von Mondeo am 26.04.2017 um 15:29:

zum zitierten Beitrag Zitat von Peperoni13
Aber im Normalfall ist doch jedes Teil extra abgenommen und nicht das ganze Bike per Einzelabnahme. Ich kann mir das nicht vorstellen, dass man dann nur zurück bauen darf, wenn man komplett alles auf original Zustand zurück baut?!
Ich muss nächsten Monat zum Tüv und dann werde ich mich da mal schlau machen wie das ist.

stimmt doch nicht! Es wird die Kombination Lufi und Puff abgenommen, weil im Gutachten ja steht, Lufi mit Original Puff wurde getestet. Macht es doch nicht schwerer wie es ist.


Geschrieben von stonemuc am 26.04.2017 um 16:16:

Was? Was schreibt ihr denn hier für nen Stuss zusammen? Wenn ich was eintragen lasse an Zubehör, ist das immer optional und kann natürlich rückgerüstet werden. Es gibt natürlich einige Spezialfälle wenn z.B. im Gutachten oder Eintragung steht i.V.m., dann kann man nur beides zurück rüsten ohne eine neue Abnahme zu machen. Aber alles weitere kann ohne Probleme jeweils ab und angebaut werden wie man es mag. Das w.w. bzw. od. wird eigentlich nur bei Reifen und Sitzplatzanzahl eingetragen, nicht bei Zubehör...

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Geschrieben von Peperoni13 am 26.04.2017 um 18:34:

@stonemuc
So denke ich mir das auch.

@Mondeo
Ja ich habe bei mir den Luftfilter in Verbindung mit dem Auspuff eintragen lassen. Das ist richtig.
Aber der Auspuff hat ja auch eine Zulassung mit dem originalen Luftfilter. Also warum sollte man dann nicht den originalen Luftfilter anbauen dürfen? Den Auspuff kann man ja auch ohne Eintragung mit dem originalen Luftfilter fahren, weil der ja eine ABE besitzt.

Wie gesagt, ich werde mich demnächst mal beim Tüv informieren.

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Geschrieben von two am 26.04.2017 um 18:58:

es ist doch immer wieder amüsant wie ein präzise formulierter threadtitel wieder einmal von tüv-diskussionen zerquatscht wird.
bitte verweist nicht mehr auf die sufu bei neueinsteiger, da der inhaltliche wert der threads rapide abnimmt.