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Geschrieben von Bobber-Knight am 25.10.2007 um 23:36:

Ich hab geschrieben das die Anlage eingezogen werden KANN...nicht MUSS und über die möglichen Sanktionen was nicht heist das nun jeder Streifenwagen den Kofferraum voller Endtöpfe hat... Augen rollen

Kein Wort habe ich über Stillegungen geschrieben... verwirrt

...und illegal bleibt illegal...

.....probiers aus........ fröhlich

hät ich fast vergessen : ich fuhr auf der Street Bob Screaming Eagle II ... no risk, no fun ! fröhlich fröhlich fröhlich

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Geschrieben von E605 am 26.10.2007 um 14:10:

Zitat von Taurus88
Die Polizei kann einem hier Betrug unterstellen, was auch schon in einigen Fällen geschehen ist. Vom Beschlagnahmen der manipulierten Abgasanlage ganz zu schweigen...

Gruß

Taurus88

Also hier von Betrug zu sprechen ist blanker Unsinn.
Betrug wird juristisch ganz anders deffiniert.

Ebenso verhält es sich mit dem Vorsatz!

Es gibt da ein Urteil von höchster Ebene, allerdings im Bezug auf einen Versicherungsfall, dort wird ganz klar gesagt, das ein zu lauter Auspuff kein erlöschen der Betriebserlaubnis zu Folge hat. Denn bei einem Auspuff handelt es sich nicht um ein sicherheitsrelevantes Teil.

Gruss Peter

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Weiland Bursch zu Heidelberg


Geschrieben von Bobber-Knight am 26.10.2007 um 19:13:

Hi Peter !

Wo hast du denn diese Stammtischweisheiten her ? Augen rollen

Im Strafrecht ist Vorsatz das Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung.

Im Zivilrecht kommt noch der Zusatz: -im Bewusstsein der Rechtswidrigkeit - dazu.

Wenn du also deinen Auspuff oder auch Anderes manipulierst.... sagst du dann : ich bin schizophren und das machte mein anderes Ich ohne mein Wissen und Wollen ? Baby

Bezüglich des Versicherungsfalles vergleichst du Äpfel mit Birnen..ähm ich mein bei uns Kawasaki mit Harley... fröhlich

Beim Betrug geb ich dir Recht....

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Geschrieben von E605 am 06.11.2007 um 15:13:

zum zitierten Beitrag Zitat von Bobber-Knight
Hi Peter !

Wo hast du denn diese Stammtischweisheiten her ? Augen rollen

Im Strafrecht ist Vorsatz das Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung.

Im Zivilrecht kommt noch der Zusatz: -im Bewusstsein der Rechtswidrigkeit - dazu.

Wenn du also deinen Auspuff oder auch Anderes manipulierst.... sagst du dann : ich bin schizophren und das machte mein anderes Ich ohne mein Wissen und Wollen ? Baby

Bezüglich des Versicherungsfalles vergleichst du Äpfel mit Birnen..ähm ich mein bei uns Kawasaki mit Harley... fröhlich

Beim Betrug geb ich dir Recht....

Hi Bobber-Knight
zu 1) vom Stammtisch halt großes Grinsen
zu 2) Bei der Auspuffmanipulation handelt es sich nicht um eine Straftat sondern um eine Ordnungswidrigkeit
Der Vorsatz spielt nur dann eine Rolle, wenn es um spezifische Beurteilung eines Falles geht, der zum Beispiel einen Rücktritt von der Tat einschließt ( oder hast Du schon mal was von vorsätzlichem Mord oder vorsätzlichem Diebstahl gehört)
Wer eine Straftat begeht handelt immer vorsätzlich!!
zu 3) Zivilrecht ist nicht anwendbar
zu 4) Vorsatz ist hier blanker Unfug, denn Du hast etwas getan was eine Ordnungswidrigkeit darstellt nicht mehr und nicht weniger

Der Witz an der ganzen Auspuffgeschichte ist doch der, dass die Dornkats selbst nicht genau wissen was sie machen und nur ausführen, was von oben angeordnet wird. Die vertrauen und das zu Recht, auf die mangelnde Klagebereitschaft der Biker.
Wir wollen fahren, dass mit Sound etc. und nicht monatelang zum Anwalt tigern und Schriftsätze verfassen und unterzeichnen.

Die Frage, die es zu klären gilt bei Stilllegung etc. ist schlichtweg:
IST DIE VERHÄLTNISMÄßIGKEIT DER MITTEL ÜBERSCHRITTEN?
Die Mehlmützen sagen nein, ich mit Iurist sage ja.
Ergo muß ich damit zum Gericht und es klären lassen.

Gruss Peter

PS: Ich fahre offene LEWES Pipes und wenns Ärger gibt werden wird auch das überstehen - in meinem Alter geht der Spass vor, denn ich weiß nicht, wenn mein Verfallsdatum erreicht ist

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Weiland Bursch zu Heidelberg


Geschrieben von hadi71 am 06.11.2007 um 15:22:

Hi Maco,

hab meine bereits seit 2 Jahren und damals innerhalb von 3 Tagen bekommen.

Hast du die Töpfe direkt bei Sebring bestellt? Ich würd einfach mal nachfragen...


Gruß

Hansi

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Fuckin`Faak Crew - Jack Daniel`s Drinking School


Geschrieben von Captain Spaulding am 07.11.2007 um 01:47:

Moin, hab nen Kumpel der bei den Uniformierten ist, technischer Dienst ( Verkehrsüberwachung ). Regelmäßig geschult versteht sich. Der hat mir bestätigt, das, wenn eine Auspuffanlage zu laut ( subjektives Ermessen des Beamten) , das Motorrrad , bzw. der Auspuff sichergestellt werden kann ( nicht muß ). Zur Beweissicherung, da sich die Fälle häuften, das Biker mit zu lauten Tüten angehalten wurden, eine Mänglekarte ausgestellt wurde, und im nachhinein das Motorrad mit anderen ( identischen) Auspuffanlagen ( nur leiser ) vorgeführt wurde oder soger Anwälte eingeschaltet wurden um gegen die Vorführung anzugehen.


Geschrieben von Bobber-Knight am 07.11.2007 um 13:15:

Tja, Captain ,

siehst ja, es gibt immer wieder viel Schlauere.... Augen rollen


stell mir das grad vor :
Vom Streifenwagen angehalten..Polizist steigt aus..." Guten Tag. Der Auspuff scheint mir doch ein bissl laut"....E605 sagt," Ey, Mehlmütze! Scheiß drauf ob die Tüten zu laut sind,! Ich bin ein alter Sack der sich durch so ein Mopped noch mal jung fühlt und wer weis wann ich den Arsch zu kneife!"... großes Grinsen
spontan würd ich sagen: DIESE Maschine wird eingezogen Zunge raus Zunge raus

Es geht in dieser Nebendiskussion letztlich ja auch nicht um das was man MACHT sondern was man DARF Freude

P.S. Ich fuhr auf meiner Street Bob SE II _ Töpfe...und wenn mein Bock wäre eingezogen worden hätte ich nicht geheult... cool Freude cool

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