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Geschrieben von TWG am 15.07.2011 um 22:27:
Zitat von fred
Hier ist doch sicher ein Versicherungsvertreter bei uns, oder nicht?
Wenn ja, was versteht der von Versicherungsrecht ?
Ein Anwalt wäre nicht schlecht oder Richter, ähhhh
Geschrieben von fred am 15.07.2011 um 22:29:
Zitat von TWG
Wenn ja, was versteht der von Versicherungsrecht ?
Geschrieben von Nacht Zug am 15.07.2011 um 22:33:
Zitat von TWG
Zitat von fred
Hier ist doch sicher ein Versicherungsvertreter bei uns, oder nicht?
Wenn ja, was versteht der von Versicherungsrecht ?
Ein Anwalt wäre nicht schlecht oder Richter, ähhhh
Ein Inkasso-Büro aus dem tiefsten Osten, die "freundlich" die Sache mit den Eltern klären wäre auch nicht schlecht... 
Werd morgen mal ein paar Fotos machen und die dann rein stellen.
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Geschrieben von Dragon am 15.07.2011 um 22:40:
Drück die daumen das alles gut geht hauptsache kein Personenschaden
Geschrieben von Tolot am 15.07.2011 um 22:41:
Zitat von TWG
Ein Anwalt wäre nicht schlecht oder Richter, ähhhh
Du glaubst doch nicht im Ernst, daß sich einer aus dieser Berufsgruppe hier outet, so wie ihr ständig über Zahnwälte meckert - sofern solche Leute hier überhaupt mitlesen?

Aber in der Sache ist es doch klar:
Das Kind ist offensichtlich deliktsfähig und hat nicht aufgepaßt, also muß die Haftpflichtversicherung der Eltern zahlen - sofern vorhanden. Kläre das mit denen. Andernfalls kommt es darauf an, ob die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben - denn von dem Kind kannst Du ja faktisch nichts holen.
Mithaftung Deinerseits scheidet aus, wenn der Unfall für Dich unvermeidbar war. Nach Deiner Schilderung war es so ...
Wenn Du Deine Vollkasko in Anspruch nimmst (sie müßte dann zahlen, egal ob Du "schuld" warst), mußt Du damit rechnen, daß Du hochgestuft wirst. Manche Versicherer machen es rückgängig, wenn sie ihrerseits vom Schädiger Zahlung erhalten. Ich würde das an Deiner Stelle mit Deiner Versicherung vorher abklären und wenn sie Dir das nicht schriftlich zusagt, dann nimm sie zuächst nicht in Anspruch sondern finanziere die Reparatur vor.
In derartigen Fällen ist es hilfreich, wenn Du einen RA einschaltest - wenn Du rs-versichert bist, hast Du kein Kostenrisiko, andernfalls komt es darauf an, ob die Eltern/deren Versicherung zahlt. Wenn Du keinen kennen solltest ...
mfg, Tolot
Geschrieben von Kanalratte64 am 15.07.2011 um 22:43:
Hallo mein freund,
was ne scheisse!!!! - drück dir die daumen, daß alles bald reguliert ist!!!
was ein fuck!!
see u, good luck , helmut
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Geschrieben von Kanalratte64 am 15.07.2011 um 22:51:
Habe nochmal mein Hirn angestrengt - laß dich nicht bange machen. Ich hatte damals bei miner scheidung "kellermann" in Holzgerlingen als anwalt - die sind zwar echt teuer (210€/h) aber haben mir damals bei der scheidung den arsch gerettet - die sind super & haben einen extra bereich für Verkehrssachen - ruf da bitte mal an - die holen das maximale für dich raus - waren vor vielen jahren auch als eine der besten kanzleien im Focus drin
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Geschrieben von Mr. ED am 15.07.2011 um 22:59:
Hi,
vergiss den Nutzungsausfall nicht, wegen aussergewöhnlichem
Fahrzeug und Freizeitwert
Gruß
ED
P.S.Viel Glück
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Geschrieben von Kid am 15.07.2011 um 23:11:
He Adi,
scheisse gelaufen. Das ist mehr als ärgerlich.
Dennoch überleg mal: Du wärst richtig übel dran, wenn Du das Kind tot oder zum Krüppel gefahren hättest. Also als Affekthandlung empfehle ich n paar Bier in den Schädel haun, ein Mal laut "Scheisse" brüllen und dann ins Bett. Morgen aufwachen, das ganze rational überdenken und froh sein, dass dem Kind nichts passiert ist. Kopf hoch.
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Geschrieben von Tolot am 15.07.2011 um 23:12:
Zitat von Kanalratte64die sind zwar echt teuer (210€/h)
Teuer? Das ist für qualifizierte RAe unterdurchschnittlich. "Teuer" beginnt in diesem Bereich bei mehr als dem Doppelten ...
die holen das maximale für dich raus
Du hast zu viele US-Filme gesehen. In D gibt es nur Schadensersatz, was als Schaden angefallen ist. Das ergibt sich aus den Gutachten. Und da er - glücklicherweise - nicht mal verletzt ist, gibt es auch kein Schmerzensgeld sondern nur die Aufwandentschädigung von 30 ... 40 Euro. Bei der Nutzungsausfallentschädigung trennt sich die Spreu vom Weizen - nur ein Biker kennt die hier schon ein paar Mal erwähnten Entscheidungen, daß der Ausfall einer Harley entsprechend abzugelten ist.
waren vor vielen jahren auch als eine der besten kanzleien im Focus drin
Oh Mann ... die besten StB, die besten RAe, die besten dies, die besten jenes - glaubst Du wirklich, der Focus hätte alle geschätzt 50.000 Kanzleien Deutschlands (keine Ahnung wieviel es wirklich sind, angeblich 140.000 RAe) "geprüft" und die Besten ermittelt? Keine Ahnung, wie man dazu kommt, im Focus oder BILD als "Bester" ... als beste Werkstatt, als bester Schreiner ... genannt zu werden - aber ganz sicher nicht, indem man aus einem Wettbewerb als "Bester" hervorgegangen ist. Wenn sie Dich gut in Deiner Scheidung vertreten haben ist das prima und eine Empfehlung wert. Aber ein simplen Verkehrsunfall sollte sogar Danny Lowinski abwickeln können, ohne große Kollateralschäden anzurichten ;-) Und auf keinen Fall würde ich bei einem simplen Verkehrsunfall wie hier ein Stundenhonorar vereinbaren. Erstattet werden nur die gesetzlichen Gebühren, die liegen mit ziemlicher Sicherheit bei dem hier vermutlich vergleichsweise geringen Schaden deutlich unter den Honorar der zu erwartenden 3 bis 4 Stunden Arbeit.
Was ich mich aber frage ... 30 km/h ist ja wirklich nicht so schnell. Wie kommt es zu den geschilderten Schäden? Ein Freund hat sich mal aus 50 oder 60 gelegt, sein Körper hat entsprechend Schaden genommen, aber das Mopped hatte wirklich nur marginale Blechmacken.
mfg, Tolot
Geschrieben von Nacht Zug am 15.07.2011 um 23:34:
Naja, wenn ca. 320 kg auf den Lenker knallen und diesen dann etwas verbiegen... Dazu kommt dann noch 2 - 3 Meter schönes Schleifen auf der Seite über den Asphalt und schon reicht das, das einige Teile so "tolle" Kratzspuren haben.
Hätte so was vorher auch nicht unbedingt geglaubt, aber freiwillige können das ganze ja mal in einem Selbstversuch mit ihrem Moped nachmachen. Im Prinzip sind das ja auch "nur" Blechmacken, aber leider verdammt teure... Außerdem kommt´s ja auch drauf an, mit was für ´nem Bock es dich legt. Denk mal an nem Plastik-Becher wären die Schäden etwas überschaubarer.
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Geschrieben von TWG am 15.07.2011 um 23:40:
Zitat von Kid
Dennoch überleg mal: Du wärst richtig übel dran, wenn Du das Kind tot oder zum Krüppel gefahren hättest.
Was kann er für das Fehlverhalten des Kindes?
Soll er sich jetzt noch freuen das nur seine Kiste kaputt ist?
Sehe das vollkommen anderes und dem erzieherischen Wert, das Fehlverhalten auch Konsequenzen hat, ist auch kaum genüge getan.
Was passiert, passiert nun mal.
Aber das geht alles zu weit.
Geschrieben von Tolot am 15.07.2011 um 23:50:
Zitat von TWG
Was kann er für das Fehlverhalten des Kindes?
Soll er sich jetzt noch freuen das nur seine Kiste kaputt ist?
Sehe das vollkommen anderes und dem erzieherischen Wert, das Fehlverhalten auch Konsequenzen hat, ist auch kaum genüge getan.
Klar, objektiv, vom Verschulden her, gesehen hast Du völlig recht. Aber man hört und liest immer wieder von Leuten, die damit nicht fertig werden, daß sie jemanden getötet haben - auch wenn sie keine Schuld daran trifft.
Ich denke, daß die Eltern das Kind schon spüren lassen, daß es sich grob falsch verhalten hat - schon deswegen, weil sie ja selbst erkennen können, da das Kind Glück hatte.
mfg, Tolot
Geschrieben von Kid am 15.07.2011 um 23:53:
Schuld oder nicht, ich könnte nicht mit der Tatsache leben, jemanden auf diese Art getötet zu haben. Ich würde mir ein Leben lang Vorwürfe machen...
Sicher ist so ein Schaden richtig beschissen und klar, die erzieherische Maßnahme für den Verursacher muss auch sein. Aber wie gesagt, es hätte auch anders und weitaus schlimmer ausgehen können.
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Geschrieben von Tolot am 15.07.2011 um 23:54:
Zitat von Nacht Zug...aber freiwillige können das ganze ja mal in einem Selbstversuch mit ihrem Moped nachmachen. Im Prinzip sind das ja auch "nur" Blechmacken, aber leider verdammt teure... Außerdem kommt´s ja auch drauf an, mit was für ´nem Bock es dich legt. Denk mal an nem Plastik-Becher wären die Schäden etwas überschaubarer.
Danke, ich habe mich auch schon mal bei nasser Fahrbahn aus 20 oder 30 gelegt, seither habe ich einen Horror, wenn´s feucht wird. Der Schaden an Mensch und Maschine war glücklicherweise überschaubar. Aber bei einem Plastik-Becher dürfte es teurer werden, da geht doch gleich alles kaputt und auch deren Plastik-Verkleidungen sind teuer (plus Lackierung).
mfg, Tolot