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Geschrieben von peter1955 am 14.07.2025 um 19:06:

Wo bekomme ich ein TSSM für eine
Sportster für 35€?
Der Händler kann die Alarmanlage
nicht deaktivieren-geht bei diesem
Baujahr nicht.


Geschrieben von Schimmy am 14.07.2025 um 19:31:

Egal was man an der Wegfahrsperre manipuliert.... Über Eines sollte man sich im Klaren sein:
Seit - ich meine 2000 (finde gerade aber die entsprechende Vorschrift nicht) - ist diese Bestandteil
der BE des Motorrads (siehe auch §38a (2) StVZO) ; geht also nicht alleine "nur" um evtl. Verlust des
Versicherungsschutzes im Falle eines Falles......

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Wenn man schon keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten Augenzwinkern

Stammtisch in Münster/NRW


Geschrieben von HeikoJ am 14.07.2025 um 23:33:

zum zitierten Beitrag Zitat von Schimmy
Seit - ich meine 2000 (finde gerade aber die entsprechende Vorschrift nicht) - ist diese Bestandteil
der BE des Motorrads (siehe auch §38a (2) StVZO) ; geht also nicht alleine "nur" um evtl. Verlust des
Versicherungsschutzes im Falle eines Falles......

Seit 2000 ist auch der Einbau von "Sicherungseinrichtungen gegen unbefugte Benutzung" die sonst in Autos Verwendung fanden, namentlich automatisch rastende Lenkradveriegelungen ( Federdruck bzw. Motor ), anstatt der bis dahin allgemein bekannten Lenkerschlöser erlaubt.
Seit Juli 2002 ist eine elektronische Wegfahrsperre Pflicht bei neu zugelassenen Motorrädern. Der Ausbau oder die Manipulation der Wegfahrsperre bei einem 2005er Modell führt also zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und des Versicherungsschutzes.
Wenn's das wert ist dann viel Erfolg beim Umbau.

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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."


Geschrieben von peter1955 am 15.07.2025 um 06:41:

Dann verstehe ich nicht, warum damals meine meine Sportster von 2003
so etwas nicht hatte.


Geschrieben von peter1955 am 15.07.2025 um 06:49:

Wenn man hier solche Behauptungen
aufstellt, bezüglich Pflicht von
elektronischen Wegfahrsperren für
Motorräder, dann bitte mit Quellenangabe, oder einfacher gesagt:
Wo steht das?


Geschrieben von Der Peter am 15.07.2025 um 07:00:

Seit Ende der 90er müssen Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t mit einer Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung, Personenkraftwagen zusätzlich mit einer Wegfahrsperre ausgerüstet sein. (§ 38a Abs. 1 StVZO).

Für Motorräder ist eine elektronische Wegfahrsperre bisher nicht gesetzlich vorgeschrieben, dafür aber eine anderweitige “Sicherheitseinrichtung gegen unbefugte Benutzung” (§ 38a Abs. 2 StVZO).

Ist zwar heutzutage normal, eine Wegfahrsperre ab Werk zu haben, aber eine VORSCHRIFT gibt es bisher nicht.
So kenne ich das.

Ob bei Werkseinbau und somit Bestandteil der ABE ein nachträgliches Deaktivieren verboten ist, weiß ich allerdings nicht.

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Geschrieben von HeikoJ am 15.07.2025 um 11:49:

zum zitierten Beitrag Zitat von peter1955
Wenn man hier solche Behauptungen
aufstellt, bezüglich Pflicht von
elektronischen Wegfahrsperren für
Motorräder, dann bitte mit Quellenangabe, oder einfacher gesagt:
Wo steht das?

@peter1955 
Einfach geantwortet: DA steht das

Das hättest du aber auch selber finden können:

Die Richtlinie 2002/24/EG ist eine zentrale EU-Richtlinie zur Typgenehmigung von zweirädrigen und dreirädrigen Kraftfahrzeugen – also Mopeds, Motorräder, Quads, Trikes etc. Sie wurde am 18. März 2002 veröffentlicht und regelt die Voraussetzungen, unter denen Fahrzeuge dieser Klassen in der EU zugelassen werden dürfen.

Ziel:
Harmonisierung der technischen Vorschriften innerhalb der EU.
Einführung einer einheitlichen Typgenehmigung, die in allen EU-Ländern gültig ist.
Festlegung von Anforderungen an:
Abgas- und Geräuschgrenzwerte
Fahrzeugaufbau, Bremsen, Lichter etc.
Diebstahlschutz (z. B. Wegfahrsperre)

Die Richtlinie schreibt grundsätzlich vor, dass Fahrzeuge bestimmte Sicherheitsanforderungen erfüllen müssen. Der Diebstahlschutz wird nicht direkt in der 2002/24/EG selbst detailliert geregelt, sondern über sogenannte technische Anhänge bzw. über Einzelrichtlinien, auf die sich die 2002/24/EG bezieht.
Relevante Einzelvorschriften:
Richtlinie 95/56/EG: Bezieht sich auf die Anforderungen an die Wegfahrsperre.
Diese wurde für Motorräder übernommen – also:
Motorräder mit mehr als 50 ccm oder schneller als 45 km/h
Ab Typzulassung nach Juli 2002
Müssen eine Wegfahrsperre oder vergleichbaren Diebstahlschutz haben.

Ergänzend: Richtlinie 95/56/EG
Diese definiert Anforderungen an Wegfahrsperren:
Automatische Aktivierung nach Ausschalten der Zündung
Nur mit richtigem elektronischem Code deaktivierbar (z. B. Transponder)
Muss mindestens 5 Minuten einem Startversuch widerstehen

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Geschrieben von HeikoJ am 15.07.2025 um 12:23:

zum zitierten Beitrag Zitat von Der Peter
Ob bei Werkseinbau und somit Bestandteil der ABE ein nachträgliches Deaktivieren verboten ist, weiß ich allerdings nicht.

@Der Peter 
Ich schon:
Wenn das Fahrzeug ab Werk mit einer Wegfahrsperre ausgestattet wurde, weil sie gesetzlich gefordert war ( Zulassung des KFZ nach Inkrafttreten der EU-Richtlinien 2002/24/EG + 95/56/EG ), dann ist das Entfernen oder Deaktivieren der Wegfahrsperre nicht zulässig.

Begründung:
Die Wegfahrsperre gehört zur Typgenehmigung des Fahrzeugs. Ihr Ausbau bedeutet eine technische Änderung an einem sicherheitsrelevanten System.
Damit erlischt gemäß § 19 Abs. 2 StVZO in Deutschland die Betriebserlaubnis.

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Geschrieben von Der Peter am 15.07.2025 um 12:42:

zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ

@Der Peter 
Ich schon:
Wenn das Fahrzeug ab Werk mit einer Wegfahrsperre ausgestattet wurde, weil sie gesetzlich gefordert war ( Zulassung des KFZ nach Inkrafttreten der EU-Richtlinien 2002/24/EG + 95/56/EG ), dann ist das Entfernen oder Deaktivieren der Wegfahrsperre nicht zulässig.

Sie ist ja bei Motorrädern nicht GESETZLICH GEFORDERT.
Ein vergleichbarer Diebstahlschutz ist gesetzlich ausreichend.
Daher kann man eine Wegfahrsperre durchaus als Goodie betrachten.

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Geschrieben von HeikoJ am 15.07.2025 um 13:43:

zum zitierten Beitrag Zitat von Der Peter
Daher kann man eine Wegfahrsperre durchaus als Goodie betrachten.

Wenn du die Begründung ignorierst, sicher ...

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Geschrieben von HeikoJ am 15.07.2025 um 14:12:

zum zitierten Beitrag Zitat von peter1955
Dann verstehe ich nicht, warum damals meine meine Sportster von 2003
so etwas nicht hatte.

Weil der Modellwechsel 2004 stattgefunden hat und erst ab dann die Sportster Modelle mit einem TSSM ausgestattet sind.

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Geschrieben von Ralf31 am 15.07.2025 um 16:04:

Das muss doch jeder alleine wissen ob er es macht oder nicht. Wir sind hier im Harley Forum was ist da schon legal🤣🤣

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Jeden Tag wächst die Zahl derer, die mich am Arsch lecken können! Freude


Geschrieben von HeikoJ am 15.07.2025 um 16:23:

zum zitierten Beitrag Zitat von Ralf31
Das muss doch jeder alleine wissen ob er es macht oder nicht.

@Ralf31 
Ich habe nichts anderes gesagt, nur die Tatsachen geschildert damit jeder selbst entscheiden kann.
Aber hier lesen auch Leute mit die nicht so tief in der Materie drinstecken und deshalb nicht unbedingt beurteilen können was legal ist oder nicht, sollen diejenigen die sich auskennen hier wirklich ihr Wissen zurückhalten nur damit sich niemand auf den Schlips getreten fühlt ?

Und nochwas für die mitdenkende Leserschaft:
ab 2000 haben die meisten HDI Modelle ein TSSM mit Wegfahrsperre ( Sportster ab 2004 wg. Modellwechsel ) Und ab 2002 ist eine Sirene für die Alarmanlage verbaut. Warum ? Vermutlich weil Fahrzeughersteller so gerne Zubehör entwickeln und verbauen das die Herstellung teurer macht. Die USA Modelle wurden ja weiterhin mit TSM ausgeliefert, wieso also der Rest der Welt mit TSSM ? irgendeine Vorschrift vielleicht ?

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