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Wo bekomme ich ein TSSM für eine
Sportster für 35€?
Der Händler kann die Alarmanlage
nicht deaktivieren-geht bei diesem
Baujahr nicht.
Egal was man an der Wegfahrsperre manipuliert.... Über Eines sollte man sich im Klaren sein:
Seit - ich meine 2000 (finde gerade aber die entsprechende Vorschrift nicht) - ist diese Bestandteil
der BE des Motorrads (siehe auch §38a (2) StVZO) ; geht also nicht alleine "nur" um evtl. Verlust des
Versicherungsschutzes im Falle eines Falles......
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Wenn man schon keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten
Stammtisch in Münster/NRW
zum zitierten Beitrag Zitat von Schimmy
Seit - ich meine 2000 (finde gerade aber die entsprechende Vorschrift nicht) - ist diese Bestandteil
der BE des Motorrads (siehe auch §38a (2) StVZO) ; geht also nicht alleine "nur" um evtl. Verlust des
Versicherungsschutzes im Falle eines Falles......
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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."
Dann verstehe ich nicht, warum damals meine meine Sportster von 2003
so etwas nicht hatte.
Wenn man hier solche Behauptungen
aufstellt, bezüglich Pflicht von
elektronischen Wegfahrsperren für
Motorräder, dann bitte mit Quellenangabe, oder einfacher gesagt:
Wo steht das?
Seit Ende der 90er müssen Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t mit einer Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung, Personenkraftwagen zusätzlich mit einer Wegfahrsperre ausgerüstet sein. (§ 38a Abs. 1 StVZO).
Für Motorräder ist eine elektronische Wegfahrsperre bisher nicht gesetzlich vorgeschrieben, dafür aber eine anderweitige “Sicherheitseinrichtung gegen unbefugte Benutzung” (§ 38a Abs. 2 StVZO).
Ist zwar heutzutage normal, eine Wegfahrsperre ab Werk zu haben, aber eine VORSCHRIFT gibt es bisher nicht.
So kenne ich das.
Ob bei Werkseinbau und somit Bestandteil der ABE ein nachträgliches Deaktivieren verboten ist, weiß ich allerdings nicht.
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ʎɐqǝ ıǝq ɹnʇɐʇsɐʇ ǝuıǝ ɹǝpǝıʍ ǝıu ǝɟnɐʞ ɥɔı ´uuɐɯ ɥo
zum zitierten Beitrag Zitat von peter1955
Wenn man hier solche Behauptungen
aufstellt, bezüglich Pflicht von
elektronischen Wegfahrsperren für
Motorräder, dann bitte mit Quellenangabe, oder einfacher gesagt:
Wo steht das?
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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."
zum zitierten Beitrag Zitat von Der Peter
Ob bei Werkseinbau und somit Bestandteil der ABE ein nachträgliches Deaktivieren verboten ist, weiß ich allerdings nicht.
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zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
zum zitierten Beitrag 190062
@Der Peter
Ich schon:
Wenn das Fahrzeug ab Werk mit einer Wegfahrsperre ausgestattet wurde, weil sie gesetzlich gefordert war ( Zulassung des KFZ nach Inkrafttreten der EU-Richtlinien 2002/24/EG + 95/56/EG ), dann ist das Entfernen oder Deaktivieren der Wegfahrsperre nicht zulässig.
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zum zitierten Beitrag Zitat von Der Peter
Daher kann man eine Wegfahrsperre durchaus als Goodie betrachten.
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zum zitierten Beitrag Zitat von peter1955
Dann verstehe ich nicht, warum damals meine meine Sportster von 2003
so etwas nicht hatte.
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Das muss doch jeder alleine wissen ob er es macht oder nicht. Wir sind hier im Harley Forum was ist da schon legal🤣🤣
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Jeden Tag wächst die Zahl derer, die mich am Arsch lecken können!
zum zitierten Beitrag Zitat von Ralf31
Das muss doch jeder alleine wissen ob er es macht oder nicht.
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