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Aus eigener Erfahrung, einen Monat überziehen ist gar kein Problem.
Du bekommst dann für 24 Monate Tüv.
März 2023 TÜV - also fahre ich Anfang Mai hin.
Oder ganz mutig - am 1. Juni
Vielleicht noch wichtig zu wissen : wenn das KFZ angemeldet ist MUSS der HU Termin durchgeführt werden. Auch wenn das
Fahrzeug nicht benutzt wird, im Keller, der Wohnung oder der Garage oder sonstwo steht, oder zerlegt ist.
Angemeldet = Pflicht zur HU
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Was mir jetzt noch aufgefallen ist, nachdem ich ja selbst gegoogelt habe: Einen Link, der das auf einer offiziellen Seite bestätigt, hat auch niemand gepostet.
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Gruß Ecki
OAMOI A METTLA - IMMA A METTLA
https://www.stvo.de/78-news/553-was-passiert-wenn-der-tuev-ueberzogen-wurde
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__29.html
https://www.bussgeldkatalog.net/strassenverkehrszulassungsordnung/29-stvzo/
https://www.buzer.de/29_StVZO.htm
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/anl_08.php
https://www.pruefstelle-wojahn.de/prueftaetigkeiten/hauptuntersuchung/
https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=StVZO+%C2%A7+29&psml=bsbawueprod.psml&max=true
https://www.kfztech.de/kfztechnik/allgemein/hauptuntersuchung.htm
https://www.juraforum.de/gesetze/stvzo/29-untersuchung-der-kraftfahrzeuge-und-anhaenger
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=4922291,45
mehr ?
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zum zitierten Beitrag Zitat von Börnie
mehr ?
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Gruß Ecki
OAMOI A METTLA - IMMA A METTLA
Wo was passiert ?
Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung: Aktueller TatbestandskatalogTBNRVerstoßDazugehörige Gesetze & VerordnungenSanktionenFahrzeuge mit vorgeschriebener Sicherheitsprüfung329000Festgestellte Mängel nicht innerhalb eines Monats behoben§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG10 €329101Termin zur fälligen Hauptuntersuchung um bis zu 2 Monate überschritten§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.1.1 BKat15 €329102Termin zur fälligen Sicherheitsüberprüfung bis zu 2 Monate überschritten§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.1.1 BKat15 €329042Prüfprotokoll nicht bis zur nächsten Sicherheitskontrolle aufbewahrt§ 29 Abs. 10, § 69a StVZO; § 24 StVG15 €329048Kein vorschriftsmäßiges Prüfbuch für das Fahrzeug geführt§ 29 Abs. 11, § 69a StVZO; § 24 StVG15 €329054Prüfbuch nicht bis zur endgültigen Außerbetriebsetzung aufbewahrt§ 29 Abs. 13, § 69a StVZO; § 24 StVG15 €329107Termin zur fälligen Hauptuntersuchung um mehr als 2 bis zu 4 Monate überschritten§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.1.2 BKat25 €329108Termin zur fälligen Sicherheitsüberprüfung um mehr als 2 bis zu 4 Monate überschritten§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.1.2 BKat25 €329601Termin zur fälligen Hauptuntersuchung um mehr als 4 bis zu 8 Monate überschritten
B-Verstoß§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.1.3 BKat60 €,
1 Punkt329602Termin zur fälligen Sicherheitsprüfung um mehr als 4 bis zu 8 Monate überschritten
B-Verstoß§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.1.3 BKat60 €,
1 Punkt329607Termin zur fälligen Hauptuntersuchung um mehr als 8 Monate überschritten
B-Verstoß§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.1.4 BKat75 €,
1 Punkt329608Termin zur fälligen Sicherheitsüberprüfung um mehr als 8 Monate überschritten
B-Verstoß§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.1.4 BKat75 €,
1 PunktFahrzeuge ohne vorgeschriebene Sicherheitsprüfung329113Termin zur fälligen Hauptuntersuchung um mehr als 2 bis zu 4 Monate überschritten§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.2.1 BKat15 €329119Termin zur fälligen Hauptuntersuchung um mehr als 4 bis zu 8 Monate überschritten§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.2.2 BKat25 €329610Termin zur fälligen Hauptuntersuchung um mehr als 8 Monate überschritten
B-Verstoß§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.2.3 BKat60 €,
1 Punkt329124Fahrzeug nach Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 187 BKat15 €329006Spätester Monat für die Hauptuntersuchung nicht durch eine Prüfplakette auf dem Kennzeichen nachgewiesen§ 29 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG10 €329012Spätester Monat für die Hauptuntersuchung nicht durch eine Prüfmarke und SP-Schild nachgewiesen§ 29 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG10 €329018Prüfplakette/ Prüfmarke in keinem ordnungsgemäßen Zustand§ 29 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 StVG5 €329024Betrieb wurde wegen fehlender Prüfplakette/ -marke untersagt und die Kennzeichen weder entstempelt noch wurde der Fahrzeugschein abgeliefert§ 29 Abs. 7, § 69a StVZO; § 24 StVG15 €329612Betriebsverbot/ Beschränkung wegen fehlender Prüfplakette/ -marke missachtet
B-Verstoß§ 29 Abs. 7, § 69a StVZO; § 24 StVG; 187a BKat60 €,
1 Punkt329030Verbotswidriges Anbringen von Einrichtungen, die mit der Prüfplakette/ -marke verwechselt werden können§ 29 Abs. 8, § 69a StVZO; § 24 StVG10 €329036Untersuchungsbericht nicht bis zur nächsten Hauptuntersuchung aufbewahrt§ 29 Abs. 10, § 69a StVZO; § 24 StVG15 €
https://www.bussgeldkatalog.org/tatbestandskatalog-tuev/
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Guggst du im ersten Link
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Seitdem ich die Menschen kenne, liebe ich die Tiere.
Lieber stehend sterben als kniend leben.
#1 Rule of old age: don't lay it down, put it where it BELONGS.
#2 Rule: IF you put it WHERE YOU WONT FORGET, you WILL forget where it is.
Und da ist noch ein ADAC Link drin.
Aber den ADAC verlinke ICH nicht
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Wo es steht kann ich dir leider auch nicht sagen, aber auf Nachfrage bei einer Prüforganisation und einem freundlichen 2-Radcop , habe ich mal diese Antworten bekommen.
Vor ein paar Jahren/früher wars ja schon mal so, das man bei Überziehung eine "Strafgebühr" bei der Prüfung bezahlen musste, aber als Prüfdatum/Fristbeginn das aktuelle Datum genommen wurde.
Da das aber von vielen wzB mir und wie von Moos schon beschrieben recht "flexibel" gehandhabt wurde, wurde dann durch "wir-erziehen-euch" Staat die Prüfung mit Rückdatierung eingeführt.
Da wurde dann als Fristbeginn der ursprüngliche überzogene Monat genommen und geklebt, also 3 Monate zu spät brachte dann nur 21 Monate bis zur nächsten Prüfung.
Dann wurde das vor 2 ? Jahren oder so wieder auf das alte Verfahren umgestellt wurden, kam/durfte zu der Zeit ja eh keiner zu einem Kontakttermin wenn man denn einen bekam, online TüV ging dann wohl doch zu weit ...
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Aber jetzt bei 1-2Wo, oder nur den nächsten Monat sehe da kein Problem.
Abgesehen davon für die Exekutive zählt nur die gültige Plakette und der Bußgelkatalog, wenn Du drüber bist, biste drüber.
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Now I can read and be aware of all the things that could result in death or serious injury...
zum zitierten Beitrag Zitat von rockerle69
Guggst du im ersten Link
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Gruß Ecki
OAMOI A METTLA - IMMA A METTLA
zum zitierten Beitrag Zitat von Moos
zum zitierten Beitrag Zitat von v2devil
du bekommst 2 Jahre ab Prüfung, musst aber die überzogenen Monate nachzahlen... damit will man vermeiden, dass die Leute extra später zum TÜV fahren, um Geld zu sparen.
@HD501 müsste bei dir doch auch so gewesen sein, oder?
Die erhöhte Prüfgebühr wird erst ab dem 3. Monat Überzug fällig. ich überziehe schon mein Leben lang den TÜV-Termin tlw. um 1 oder 2 Monate. Da passiert nix.
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Prost...auf fallende Benzinpreise
zum zitierten Beitrag Zitat von Metal-Rider
zum zitierten Beitrag Zitat von rockerle69
Guggst du im ersten Link
Ja, hier und auch in den Links stehen die Strafen, das war ja alles so weit klar.
Meine Frage war:
Wenn ich im April zur HU muss, aber erst im Mai fahre, bekomme ich dann die Plakette für den April 2025 oder für den Mai 2025?
Die Erfahrung, der Beiträge hier nach sagt: Mai 2025. ICh gehe jetzt davon aus, dass es so sein wird und werde auf jeden Fall erst im Mai fahren. Im schlechtesten Fall beko0mme ich das Siegel dann doch nur für 4/25.
Aber ich habe eben keine Bestätigung dafür auf einer der offiziellen Seite gefunden.
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Da ich ein notorischer HU-Verzögerer bin, kann ich dir sagen: Mai
Vor ca 10 Jahren war es in den Bundesländern unterschiedlich. Das habe ich selbst schon erlebt: In Hessen war es
immer der Monat der Untersuchung; sprich April Plakette im Mai hin, Mai Plakette.
Damals hatte ich noch ein Moped in NRW stehen und bin dann auch einen Monat später hin und hab es dann zurückdatiert auf den Plaketten Monat bekommen. Ich verdattert den Prüfer gefragt, ob er sich vertan hätte; nein, in NRW ist das so.
Mittlerweile wird das aber bundeseinheitlich geregelt. Der Monat wird geklebt, in dem man prüfen lässt.
Aber Achtung, noch ein selbst erlebter Fall: Im Dezember zur HU und durchgefallen. Im Januar Wiedervorführung und bestanden. Geklebt wurde dann Dezember (Datum der dokumentierten Erstuntersuchung).
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BRC #2
@Börnie
Ah, Du hast editiert.
Ich hab derweil mal beim ADAC nachgelesen und diese Passage wohl übersehen oder falsch interpretiert. Aber das war es, Danke dafür. Und auch für die nachgereichten Links.
Hattest Du schon mal Probleme mit dem ADAC?
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Gruß Ecki
OAMOI A METTLA - IMMA A METTLA
Kurz gesagt - Banken, Versicherungen, Politiker, ADAC .... alles Verbrecher.
Ganz kurz gesagt : JA - mehrfach.
Zuletzt wegen einem liegengebliebenen Bike eines Teilnehmers auf der IOM Reise letztes Jahr.
Der Teilnehmer kam zu mir : " Börnie, ich habe ein Problem - aber ich bin im ADAC!" .... Ich : " JA, das sagtest Du bereits!"
Und es wurde noch schlimmer
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