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Geschrieben von Robbie am 18.04.2023 um 16:29:

Aus eigener Erfahrung, einen Monat überziehen ist gar kein Problem.

Du bekommst dann für 24 Monate Tüv.


Geschrieben von Börnie am 18.04.2023 um 17:22:

März 2023 TÜV - also fahre ich Anfang Mai hin.
Oder ganz mutig - am 1. Juni Freude

Vielleicht noch wichtig zu wissen : wenn das KFZ angemeldet ist MUSS der HU Termin durchgeführt werden. Auch wenn das
Fahrzeug nicht benutzt wird, im Keller, der Wohnung oder der Garage oder sonstwo steht, oder zerlegt ist.
Angemeldet = Pflicht zur HU

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Geschrieben von Metal-Rider am 18.04.2023 um 17:33:

Was mir jetzt noch aufgefallen ist, nachdem ich ja selbst gegoogelt habe: Einen Link, der das auf einer offiziellen Seite bestätigt, hat auch niemand gepostet.

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Gruß Ecki

OAMOI A METTLA - IMMA A METTLA


Geschrieben von Börnie am 18.04.2023 um 17:41:

https://www.stvo.de/78-news/553-was-passiert-wenn-der-tuev-ueberzogen-wurde

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__29.html

https://www.bussgeldkatalog.net/strassenverkehrszulassungsordnung/29-stvzo/

https://www.buzer.de/29_StVZO.htm

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/anl_08.php

https://www.pruefstelle-wojahn.de/prueftaetigkeiten/hauptuntersuchung/

https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=StVZO+%C2%A7+29&psml=bsbawueprod.psml&max=true

https://www.kfztech.de/kfztechnik/allgemein/hauptuntersuchung.htm

https://www.juraforum.de/gesetze/stvzo/29-untersuchung-der-kraftfahrzeuge-und-anhaenger

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=4922291,45


mehr ?

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Geschrieben von Metal-Rider am 18.04.2023 um 18:05:

zum zitierten Beitrag Zitat von Börnie



mehr ?

Ja, bitte!
Und zwar den, der meine Frage beantwortet. Wie ich geschrieben habe, habe ich genau diese Antwort nicht gefunden und ich hab schon gegoogelt (hab ich auch schon geschrieben). Die ersten drei Links hab ich mir noch durchgelesen, da ich auch hier keine Antwort gefunden habe, habe ich mir den Rest gespart.
Hier wird immer nur geschrieben, dass sich die Frist auf die letzte HU bezieht, es steht aber nirgens, was passiert, wenn man diese Frist überzieht. Wenn ich das überlesen habe, darfst Du mir das gerne in einem Screenshot markieren. Freude

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Gruß Ecki

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Geschrieben von Börnie am 18.04.2023 um 18:11:

Wo was passiert ?




Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung: Aktueller TatbestandskatalogTBNRVer­stoßDa­zu­ge­höri­ge Ge­setze & Ver­ord­nun­genSank­tio­nenFahrzeuge mit vorgeschriebener Sicherheitsprüfung329000Fest­gestell­te Män­gel nicht in­ner­halb eines Mo­nats beho­ben§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG10 €329101Termin zur fäl­ligen Haupt­unter­suchung um bis zu 2 Mo­nate über­schritten§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.1.1 BKat15 €329102Termin zur fäl­ligen Sicher­heits­überprü­fung bis zu 2 Mo­nate über­schritten§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.1.1 BKat15 €329042Prüf­proto­koll nicht bis zur nächsten Si­cher­heits­kontrolle auf­bewahrt§ 29 Abs. 10, § 69a StVZO; § 24 StVG15 €329048Kein vor­schrifts­mäßiges Prüf­buch für das Fahr­zeug ge­führt§ 29 Abs. 11, § 69a StVZO; § 24 StVG15 €329054Prüf­buch nicht bis zur end­gül­tigen Au­ßerbetrieb­setzung auf­be­wahrt§ 29 Abs. 13, § 69a StVZO; § 24 StVG15 €329107Termin zur fäl­ligen Haupt­untersu­chung um mehr als 2 bis zu 4 Mo­nate über­schritten§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.1.2 BKat25 €329108Termin zur fäl­ligen Sicher­heits­überprü­fung um mehr als 2 bis zu 4 Mo­nate über­schritten§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.1.2 BKat25 €329601Termin zur fäl­ligen Haup­tuntersu­chung um mehr als 4 bis zu 8 Mo­nate über­schritten

B-Ver­stoß§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.1.3 BKat60 €,
1 Punkt329602Termin zur fäl­ligen Sicher­heits­prü­fung um mehr als 4 bis zu 8 Monate über­schritten

B-Ver­stoß§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.1.3 BKat60 €,
1 Punkt329607Termin zur fäl­ligen Haupt­untersu­chung um mehr als 8 Mo­nate über­schritten

B-Ver­stoß§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.1.4 BKat75 €,
1 Punkt329608Termin zur fäl­ligen Sicher­heitsüber­prüfung um mehr als 8 Mo­nate über­schritten

B-Ver­stoß§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.1.4 BKat75 €,
1 PunktFahrzeuge ohne vorgeschriebene Sicherheitsprüfung329113Termin zur fäl­ligen Haupt­unter­suchung um mehr als 2 bis zu 4 Mo­nate über­schritten§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.2.1 BKat15 €329119Termin zur fäl­ligen Haupt­unter­suchung um mehr als 4 bis zu 8 Mo­nate über­schritten§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.2.2 BKat25 €329610Termin zur fäl­ligen Haupt­unter­suchung um mehr als 8 Mo­nate über­schritten

B-Ver­stoß§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.2.3 BKat60 €,
1 Punkt329124Fahrzeug nach Män­gel­besei­tigung nicht recht­zeitig vorge­führt§ 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 187 BKat15 €329006Spätester Mo­nat für die Haupt­untersu­chung nicht durch eine Prüf­pla­ket­te auf dem Kenn­zeichen nach­gewiesen§ 29 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG10 €329012Spätester Mo­nat für die Haupt­untersu­chung nicht durch eine Prüf­marke und SP-Schild nach­gewie­sen§ 29 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG10 €329018Prüfplaket­te/ Prüf­marke in kei­nem ord­nungs­gemäßen Zus­tand§ 29 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 StVG5 €329024Betrieb wur­de wegen feh­lender Prüf­plakette/ -marke unter­sagt und die Kenn­zeichen weder ent­stem­pelt noch wurde der Fahr­zeug­schein abg­elie­fert§ 29 Abs. 7, § 69a StVZO; § 24 StVG15 €329612Betriebs­verbot/ Be­schrän­kung wegen feh­lender Prüf­plaket­te/ -marke miss­achtet

B-Ver­stoß§ 29 Abs. 7, § 69a StVZO; § 24 StVG; 187a BKat60 €,
1 Punkt329030Verbots­widriges An­bringen von Ein­rich­tungen, die mit der Prüf­plaket­te/ -marke ver­wechselt wer­den kön­nen§ 29 Abs. 8, § 69a StVZO; § 24 StVG10 €329036Unter­suchungs­bericht nicht bis zur nächs­ten Haupt­untersu­chung aufbe­wahrt§ 29 Abs. 10, § 69a StVZO; § 24 StVG15 €

https://www.bussgeldkatalog.org/tatbestandskatalog-tuev/

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Geschrieben von rockerle69 am 18.04.2023 um 18:15:

Guggst du im ersten Link

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Seitdem ich die Menschen kenne, liebe ich die Tiere.

Lieber stehend sterben als kniend leben.

#1 Rule of old age: don't lay it down, put it where it BELONGS.

#2 Rule: IF you put it WHERE YOU WONT FORGET, you WILL forget where it is.


Geschrieben von Börnie am 18.04.2023 um 18:18:

Und da ist noch ein ADAC Link drin.
Aber den ADAC verlinke ICH nicht

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Geschrieben von Weich-Ei am 18.04.2023 um 18:24:

Wo es steht kann ich dir leider auch nicht sagen, aber auf Nachfrage bei einer Prüforganisation und einem freundlichen 2-Radcop , habe ich mal diese Antworten bekommen.

Vor ein paar Jahren/früher wars ja schon mal so, das man bei Überziehung eine "Strafgebühr" bei der Prüfung bezahlen musste, aber als Prüfdatum/Fristbeginn das aktuelle Datum genommen wurde.
Da das aber von vielen wzB mir und wie von Moos schon beschrieben recht "flexibel" gehandhabt wurde, wurde dann durch "wir-erziehen-euch" Staat die Prüfung mit Rückdatierung eingeführt.
Da wurde dann als Fristbeginn der ursprüngliche überzogene Monat genommen und geklebt, also 3 Monate zu spät brachte dann nur 21 Monate bis zur nächsten Prüfung.
Dann wurde das vor 2 ? Jahren oder so wieder auf das alte Verfahren umgestellt wurden, kam/durfte zu der Zeit ja eh keiner zu einem Kontakttermin wenn man denn einen bekam, online TüV ging dann wohl doch zu weit ... großes Grinsen fröhlich .
Aber jetzt bei 1-2Wo, oder nur den nächsten Monat sehe da kein Problem.
Abgesehen davon für die Exekutive zählt nur die gültige Plakette und der Bußgelkatalog, wenn Du drüber bist, biste drüber.

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Now I can read and be aware of all the things that could result in death or serious injury... Augenzwinkern


Geschrieben von Metal-Rider am 18.04.2023 um 18:45:

zum zitierten Beitrag Zitat von rockerle69
Guggst du im ersten Link

Ja, hier und auch in den Links stehen die Strafen, das war ja alles so weit klar.

Meine Frage war:
Wenn ich im April zur HU muss, aber erst im Mai fahre, bekomme ich dann die Plakette für den April 2025 oder für den Mai 2025?

Die Erfahrung, der Beiträge hier nach sagt: Mai 2025. ICh gehe jetzt davon aus, dass es so sein wird und werde auf jeden Fall erst im Mai fahren. Im schlechtesten Fall beko0mme ich das Siegel dann doch nur für 4/25.

Aber ich habe eben keine Bestätigung dafür auf einer der offiziellen Seite gefunden.

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Gruß Ecki

OAMOI A METTLA - IMMA A METTLA


Geschrieben von derherrliche am 18.04.2023 um 18:50:

zum zitierten Beitrag Zitat von Moos
zum zitierten Beitrag Zitat von v2devil
du bekommst 2 Jahre ab Prüfung, musst aber die überzogenen Monate nachzahlen... damit will man vermeiden, dass die Leute extra später zum TÜV fahren, um Geld zu sparen.

@HD501 müsste bei dir doch auch so gewesen sein, oder?

Die erhöhte Prüfgebühr wird erst ab dem 3. Monat Überzug fällig. ich überziehe schon mein Leben lang den TÜV-Termin tlw. um 1 oder 2 Monate. Da passiert nix.

Dito. Die Mehrzahlung ist ein evtl. Bußgeld, keine erhöhte Prüfgebühr.

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Prost...auf fallende Benzinpreise


Geschrieben von Börnie am 18.04.2023 um 18:53:

zum zitierten Beitrag Zitat von Metal-Rider
zum zitierten Beitrag Zitat von rockerle69
Guggst du im ersten Link

Ja, hier und auch in den Links stehen die Strafen, das war ja alles so weit klar.

Meine Frage war:
Wenn ich im April zur HU muss, aber erst im Mai fahre, bekomme ich dann die Plakette für den April 2025 oder für den Mai 2025?

Die Erfahrung, der Beiträge hier nach sagt: Mai 2025. ICh gehe jetzt davon aus, dass es so sein wird und werde auf jeden Fall erst im Mai fahren. Im schlechtesten Fall beko0mme ich das Siegel dann doch nur für 4/25.

Aber ich habe eben keine Bestätigung dafür auf einer der offiziellen Seite gefunden.

IM ADAC LINK :
Wird der überzogene HU-Termin rückdatiert?
Nein, eine Rückdatierung, wie sie früher erfolgt ist, gibt es seit dem Jahr 2012 nicht mehr.
Auch wenn der ursprüngliche Termin zur Hauptuntersuchung verschwitzt wurde, müssen Sie mit
Ihrem Fahrzeug zur nächsten HU erst wieder volle zwei Jahre nach dem tatsächlichen Prüftermin antreten


IM ADAC LINK :
Termin verpasst: Kommen Extrakosten dazu?
Bei der Prüforganisation (TÜV, Dekra, GTÜ, KÜS etc.) selbst brauchen Sie keine Angst vor einem Bußgeld zu
haben. Allerdings ist diese verpflichtet, ab einer Überschreitung um mehr als zwei Monate eine
erweiterte HU, auch Ergänzungsuntersuchung genannt, durchzuführen, für die 20 Prozent extra berechnet werden.


https://www.tuv.com/landingpage/de/lp-haupt-und-abgasuntersuchung/distribution-pages/hu-%C3%BCberzogen/


https://www.tuev-nord.de/de/privatkunden/verkehr/auto-motorrad-caravan/hauptuntersuchung/haeufig-gestellte-fragen-hauptuntersuchung/

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Geschrieben von LETTI am 18.04.2023 um 19:00:

Da ich ein notorischer HU-Verzögerer bin, kann ich dir sagen: Mai

Vor ca 10 Jahren war es in den Bundesländern unterschiedlich. Das habe ich selbst schon erlebt: In Hessen war es
immer der Monat der Untersuchung; sprich April Plakette im Mai hin, Mai Plakette.
Damals hatte ich noch ein Moped in NRW stehen und bin dann auch einen Monat später hin und hab es dann zurückdatiert auf den Plaketten Monat bekommen. Ich verdattert den Prüfer gefragt, ob er sich vertan hätte; nein, in NRW ist das so. 

Mittlerweile wird das aber bundeseinheitlich geregelt. Der Monat wird geklebt, in dem man prüfen lässt. 

Aber Achtung, noch ein selbst erlebter Fall: Im Dezember zur HU und durchgefallen. Im Januar Wiedervorführung und bestanden. Geklebt wurde dann Dezember (Datum der dokumentierten Erstuntersuchung).

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BRC #2


Geschrieben von Metal-Rider am 18.04.2023 um 19:02:

 @Börnie 
Ah, Du hast editiert. großes Grinsen

Ich hab derweil mal beim ADAC nachgelesen und diese Passage wohl übersehen oder falsch interpretiert. Aber das war es, Danke dafür. Und auch für die nachgereichten Links. cool
Hattest Du schon mal Probleme mit dem ADAC?

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Gruß Ecki

OAMOI A METTLA - IMMA A METTLA


Geschrieben von Börnie am 18.04.2023 um 19:10:

Kurz gesagt - Banken, Versicherungen, Politiker, ADAC .... alles Verbrecher.


Ganz kurz gesagt : JA - mehrfach.

Zuletzt wegen einem liegengebliebenen Bike eines Teilnehmers auf der IOM Reise letztes Jahr.
Der Teilnehmer kam zu mir : " Börnie, ich habe ein Problem - aber ich bin im ADAC!" .... Ich : " JA, das sagtest Du bereits!" großes Grinsen
Und es wurde noch schlimmer Baby

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