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Geschrieben von Bjrn am 01.02.2022 um 17:17:

Mit einem anderen Mapping, erlischt die BE bereits. Ebenso mit einer anderen Nockenwelle. KOmmt ja beides in der Regel zusammen, bei Stage 1/2 Upgrade.
Beide Änderungen sind allerdings auch schwer ersichtlich.

Habe bisher noch von niemandem gehört, dass er Probleme bei der HU hatte. Ein Bekannter von mir mit SE Nockenwelle hatte bisher keinen Stress beim TÜV. 

Im Falle eines Unfalls und den Versicherungen müsste man natürlich erstmal nachweisen, dass du eine Änderung vorgenommen hast und dass diese Schuld am Unfallgeschehen ist. Dafür wiederum müsste man den Bock auf nen Prüfstand stellen, falls noch möglich und ob das den Aufwand/die Kosten wert ist, lasse ich mal so stehen.

Du hast natürlich ein Restrisiko und du musst entscheiden, ob du damit leben kannst. Ganz sicher ist nur alles OEM smile Ich halte aber NW für relativ schwer nachzuweisen, bzw. unverhältnismäßig im Aufwand


Geschrieben von Ole66 am 01.02.2022 um 17:20:

zum zitierten Beitrag Zitate von cal43
indem es von einer Prüforganisation überprüft wurde. 
...
mein Gott, die machen eine Messung keinen Prüfstandlauf nach Abgasvorgaben der EU.

schon zwei zielführende Antworten zur Frage. Kannst du auch eine Antwort geben, die mir vllt weiterhelfen könnte? Und wenn dir meine Fragerei auf den Sender geht, musst du dich auch nicht aufraffen. Lass es dann einfach.
Es sei denn du hast etwas konkreteres zur Frage.

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Ole aus Stendal
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"Wer will, findet Wege. Wer nicht will, findet Gründe." G.W. Werner

   Frieden und   
   Freiheit        
   für alle!        


Geschrieben von Ole66 am 01.02.2022 um 17:23:

zum zitierten Beitrag Zitat von Bjrn
Ich halte aber NW für relativ schwer nachzuweisen, bzw. unverhältnismäßig im Aufwand

Das war auch mein Grundgedanke.

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   Frieden und   
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Geschrieben von HeikoJ am 01.02.2022 um 17:28:

zum zitierten Beitrag Zitat von Bjrn
dass du eine Änderung vorgenommen hast und dass diese Schuld am Unfallgeschehen ist

Erloschene BE = Kein Versicherungsschutz

https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/KORE502702015

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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.


Geschrieben von derherrliche am 01.02.2022 um 17:30:

zum zitierten Beitrag Zitat von Ole66
zum zitierten Beitrag Zitat von Bjrn
Ich halte aber NW für relativ schwer nachzuweisen, bzw. unverhältnismäßig im Aufwand

Das war auch mein Grundgedanke.

Also am Sound sollte das doch relativ einfach gehen für einen (echten) Sachverständigen. Ursächlich dann für einen Anfangsverdacht, wie schon geschrieben wurde.

Aber ob eben jemals mal der Fall eintritt, wo DAS relevant wird... 
Ich nehme stark an da gibt es viel profanere Dinge, je nach einem potentiellen Unfallgeschehen, wie ein fehlender Rückstrahler am Heck oder seitlich, die viel eher auffallen und überprüft werden.

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Prost...auf fallende Benzinpreise


Geschrieben von Sam V am 01.02.2022 um 17:40:

zum zitierten Beitrag Zitat von Bjrn
Ich halte aber NW für relativ schwer nachzuweisen, bzw. unverhältnismäßig im Aufwand

Äh, eigentlich nicht. Es macht ja überhaupt keinen Sinn, eine Nockenwelle mit mehr Luftdurchlass ( längere oder höhere Öffnungszeiten, Überschneidung etc) einzubasteln und die Luftzufuhr dicht zu lassen. Also ist das erste Anzeichen der offene Luftfilter, und den sehen die von der Rennleitung auch.

Dann wird in der Regel das Mapping angepasst. Und weil der Potoato Sound so schön ist, wird dabei gleich das Standgas runtergeregelt. Also braucht die Rennleitung das Ding nur mal kurz im Leerlauf laufen zu lassen, und schon wissen sie, da ist was gemappt und das ist nicht eingetragen.

Wenn die zwei Sachen schon mal festgestellt sind, wird das Mopped im Zweifel zum TÜV gekarrt, und wenn der TÜVer Lust hat, nimmt er den Deckel mal ab, und liest die Zahlen, die hinten auf der Nockenwelle drauf stehen.

So einfach ist das.

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Ein Motorrad muss einen Vergaser haben. Mehr gibt es da nicht zu sagen.

Was man erträumen kann, kann man auch bauen.


Geschrieben von Bjrn am 01.02.2022 um 17:46:

zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
zum zitierten Beitrag Zitat von Bjrn
dass du eine Änderung vorgenommen hast und dass diese Schuld am Unfallgeschehen ist

Erloschene BE = Kein Versicherungsschutz

https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/KORE502702015

Wie gesagt, erstmal muss man dir das nachweisen und zweitens ist dein Beispiel nicht ganz passend, hier geht es um den Diebstahl einer Enduro und ob Straßen, oder Wettbewerbsmotorrad. Kannst dir ja mal die Begründung komplett durchlesen und nicht nur den Orientierungssatz.
Selbst wenn die Versicherung die Kosten eines Gutachtens für Leistungsprüfstand etc aufnimmt, müsste man trotzdem nachweisen können, dass dies der Grund für den Unfall war.

Der Teufel ist ein Eichhörnchen, aber trotzdem denke ich nicht, dass es sich für eine Versicherung rentiert.


Geschrieben von Börnie am 01.02.2022 um 17:49:

zum zitierten Beitrag Zitat von Sam V
........wird das Mopped im Zweifel zum TÜV gekarrt, und wenn der TÜVer Lust hat, nimmt er den Deckel mal ab, und liest die Zahlen, die hinten auf der Nockenwelle drauf stehen.

So einfach ist das.

Wenn, ja -  dann kann das so laufen. Und dann sind schnell mal 1500 - 2500 Euro weg.

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Geschrieben von Bjrn am 01.02.2022 um 17:49:

zum zitierten Beitrag Zitat von Sam V
zum zitierten Beitrag Zitat von Bjrn
Ich halte aber NW für relativ schwer nachzuweisen, bzw. unverhältnismäßig im Aufwand

Äh, eigentlich nicht. Es macht ja überhaupt keinen Sinn, eine Nockenwelle mit mehr Luftdurchlass ( längere oder höhere Öffnungszeiten, Überschneidung etc) einzubasteln und die Luftzufuhr dicht zu lassen. Also ist das erste Anzeichen der offene Luftfilter, und den sehen die von der Rennleitung auch.

Dann wird in der Regel das Mapping angepasst. Und weil der Potoato Sound so schön ist, wird dabei gleich das Standgas runtergeregelt. Also braucht die Rennleitung das Ding nur mal kurz im Leerlauf laufen zu lassen, und schon wissen sie, da ist was gemappt und das ist nicht eingetragen.

Wenn die zwei Sachen schon mal festgestellt sind, wird das Mopped im Zweifel zum TÜV gekarrt, und wenn der TÜVer Lust hat, nimmt er den Deckel mal ab, und liest die Zahlen, die hinten auf der Nockenwelle drauf stehen.

So einfach ist das.

Alles möglich und richtig, Luftfilter und Abgasanlage hat man ja in der Regel eh via KOmbigutachten eingetragen. Meine Erfahrung ist, dass Polizisten dann nicht weiter suchen und zufrieden sind.
Was ich zu Geräuschmessungen mit NW bisher mitbekommen habe, weil mich das Thema auch interessiert hat, ist, dass die Betroffenen damit durchgekommen sind und nichts weiter beanstandet wurde.

Klar, kannst du der eine sein, dess Bock mitgenommen und vom TÜV zerlegt wird. Immer möglich, daher wer gar kein Risiko eingehen will, muss halt im OEM Zustand fahren.


Geschrieben von Börnie am 01.02.2022 um 17:52:

zum zitierten Beitrag Zitat von Bjrn


Klar, kannst du der eine sein, dess Bock mitgenommen und vom TÜV zerlegt wird. Immer möglich, daher wer gar kein Risiko eingehen will, muss halt im OEM Zustand fahren.

Und auch bei einem serienmässigen Mopped hab ich das schon erlebt.

Dann zahlt halt der Steuerzahler für die Unfähigkeit der Ordnungsmacht. Und der Deliquent trägt halt seine Kosten und hat den Ärger.

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Geschrieben von Bjrn am 01.02.2022 um 18:00:

zum zitierten Beitrag Zitat von Börnie
zum zitierten Beitrag Zitat von Bjrn


Klar, kannst du der eine sein, dess Bock mitgenommen und vom TÜV zerlegt wird. Immer möglich, daher wer gar kein Risiko eingehen will, muss halt im OEM Zustand fahren.

Und auch bei einem serienmässigen Mopped hab ich das schon erlebt.

Dann zahlt halt der Steuerzahler für die Unfähigkeit der Ordnungsmacht. Und der Deliquent trägt halt seine Kosten und hat den Ärger.

Das möchte ich ja auch gar nicht in Abrede stellen und klar kann es einen immer erwischen, wenn man den Falschen gerät.


Geschrieben von Franz-REMCM am 01.02.2022 um 18:05:

Dann bin ich die letzten 40 Jahre nur mit Kisten ohne Betriebserlaubnis ca.100 mal durch die HU gekommen und habe, trotz Kutte, bestimmt 10 Verkehrskontrollen ohne Probleme überstanden.

Und das in München, wo es doch so gefährlich ist für Harleyfahrer.

Man kann sich auch Sorgen oder Horrorszenarien herbeireden.

Entspann Dich und genieß den Hocker.

Gruß, Franz


Geschrieben von Hörbi am 01.02.2022 um 18:08:

zum zitierten Beitrag Zitat von Ole66
Ich habe eben gehört, dass die Betriebserlaubnis erlischt, wenn man sich eine andere Nockenwelle in Moped einbauen lässt. Stimmt das? Und beim TÜV soll es auch Probleme geben?
Kann ich mir gar nicht vorstellen. Und vor allem, wie wollen die TÜVer oder die Kontrollorgane das denn rausfinden? Wisst Ihr etwas genaues zu der Sachlage?

Ja und nein. Man muss da einiges beachten. Dazu müsste die Frage aber anders gestellt werden. Präziser, um welches  Baujahr und Moped es geht. Früher war vieles möglich was heute mit Ablass Zahlung (TÜV Gutachten und Gebühr) erkauft werden muss. 
Falls deine Frage sich also auf "neuere" Mopeds bezieht, dazu existieren Umbaukits welche der TÜV genehmigt.
Es kommt also darauf an welche man einbaut.
Hier als Beispiel (andere Werkstätten bieten diesen Service auch an) Link

oder noch ein Link

und manchmal gab es sogar von Herstellern Angaben dazu (ist aber eher im Oldie Bereich anzusiedeln) Link


Geschrieben von ClisClis am 01.02.2022 um 18:35:

Fährst du normal, baust keine scheisse, bleibst freundlich, das Motorrad ist in gutem Allgemeinzustand (keine abgefahrenen Reifen, keine gebastelten Auspuffendrohre und was weiss ich und kein riesen Lärm) und dann hast du vielleicht sogar noch was eingetragen, dann wird da keiner nach einer Nocke suchen. 
Verhältnismässigkeit. 

Ich kenne den TÜV nicht, aber unsere MFK ist auch nicht ohne. Und die stellen die Kiste ja nicht auf den Prüfstand bei der periodischen Kontrolle. 
Abgastest wird bei neueren Fahrzeugen ja auch nicht mehr gemacht. Wenn die Warnlampe nicht leuchtet ist gut. 

Und eben: Bei nem Unfall oder so muss das auch was grobes sein. Klar wird die Versicherung das versuchen. Aber es muss schon ein Zusammenhang dabei sein. 
Wenn du z.B. irgendwelche Chinabremsgriffe verbaut hast, die dann brechen und die Bremse tut nicht und du überfährst jemanden, dann ist das sicherlich ein Problem. 
Wenn du hingegen mit 30 in einer Tempo 30 Zone ein Kind anfährst was auf die Strasse rennt, dann ist es einfach nicht relevant, was da für eine Nocke drin war. Und - ich wünsche niemandem, dass dieses Szenario eintritt - da wird dir ein anständiger Anwalt sicher raushelfen können. Also in diesem Punkt. Wenn du dabei am telefonieren oder betrunken warst, spielts eh keine Rolle mehr.


Geschrieben von toap am 01.02.2022 um 18:53:

Ganz klar, die BE vom Mopped ist weg. Wenn man sich die Soundfiles mal anhört auf Youtube bei geänderter Nocke mit Serienauspuff, fällts akustisch schon auf finde ich . Aber wer für ne Nocke und passende Abstimmung Geld locker macht hat bestimmt noch was für nen anderen Auspuff übrig, da fällts dann nimmer so auf.. Zum Thema Versicherungsschutz: es braucht sich niemand Gedanken zu machen, dass ein Schaden nicht bezahlt wird, sofern die Manipulation nicht ursächlich war.. Vorfahrtsfehler > Unfall > passiert auch mit normaler Nocke. Auch ein Mopped mit normaler Nocke kann schnell fahren und es passieren Unfälle. Kommt dann natürlich der Burnout mit wheelie und Unfall mit Verletzten oder schlimmer und es kommt raus > in der Haftpflicht Regressnahme bis 5000 Euro, in der Kasko ist die Versicherung von der Leistung  befreit.

Und, gibts ne neue Nocke?cool