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zum zitierten Beitrag Zitat von grafschafter
zum zitierten Beitrag Zitat von Rene D.
Hab ich oben schon.
zum zitierten Beitrag Zitat von Rene D.
§ 53 StVZO - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
Da steht immer noch nix von "mittig".![]()
Sollte es andere,zusätzliche Gesetze dazu geben dann lasse ich mich sehr gerne belehren.
Gruß,
René
..und was steht im Absatz 5 ? ....etwa in der Mittellinie der Fahrzeugspur angebracht sein.......
zum zitierten Beitrag Zitat von Rene D.
Bitte den Absatz "5" mal vollständig lesen und verstehen :
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Wenn man schon keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten
Stammtisch in Münster/NRW
Könnte Knackpunkt "äußeres Ende" sein??
...ist doch bei seitlichen Haltern streng genommen nicht der Fall.
Bin vor 2 Wochen selbst bei der Verlegung nach Seite zurückgepfiffen worden. Teile schon bestellt. Das Thema kommt mir gelegen....
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Nobody said it would be easy
@Rene D. Hast Du den Passus aus der EWG 92/93 nicht gesehen/gelesen?
Zitat von DeeCee
6.12.3.1.: In der Breite: Der Bezugspunkt muss in der Längsmittelebene des Fahrzeugs liegen
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2019 Breakout 114
Jekill&Hyde, Kennzeichenhalter seitlich, TB Heckfender mit 3-in-1-Leuchten, TB Airride, TB Einzelsitz, Stripe-Blinker vorn...
Es ist wie Schimmy sagt, ham wir hier auch schon etliche Male durchgekaut.
Soweit ich mich erinnere war die einzige Alternative, dass man statt einem Reflektor hinten in der Mitte auch jeweils einen rechts und links montieren kann.
Sieht aber seltsam aus.
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When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.
Servus Micha,
Ich handhabe es mittlerweile so, dass wenn sich ein Prüfer anstellt ich einfach weiter zum nächsten fahre. Meinen lenker bekam ich z. B. Bei der küs nicht eingetragen, dagegen den seitlichen Kennzeichenhalter beim selben Prüfer ohne Probleme!
Natürlich mit mittigem Reflektor.
Beste Grüße René
Hier sind die neusten (18.06.2013) europaweit gültigen Vorschriften, was die Fahrzeugbeleuchtung betrifft: https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:166:0055:0087:DE:PDF
6.8. HINTERER, NICHT DREIECKIGER RÜCKSTRAHLER
6.8.1. Anzahl
Einer oder zwei.
6.8.2. Anbau
Keine besondere Vorschrift.
6.8.3. Anordnung
In der Höhe: mindestens 250 mm und höchstens 900 mm über dem Boden.
6.8.4. Geometrische Sichtbarkeit
Horizontalwinkel: 30 ° nach links und nach rechts bei einem Einzelreflektor;
30 ° nach außen und 10 ° nach innen bei jedem Reflektorpaar.
Der Vertikalwinkel unter der Horizontalen darf jedoch auf 5° verringert sein, wenn die Anbau höhe der Leuchte kleiner als 750 mm ist.
6.8.5. Ausrichtung
Nach hinten
Der Rückstrahler muss sich also nicht in der Fahrzeuglängsachse befinden.
Gruss Chris
zum zitierten Beitrag Zitat von stachri
Der Rückstrahler muss sich also nicht in der Fahrzeuglängsachse befinden.
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.
zum zitierten Beitrag Zitat von stachri
Hier sind die neusten (18.06.2013) europaweit gültigen Vorschriften, was die Fahrzeugbeleuchtung betrifft: https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:166:0055:0087E
DF
6.8. HINTERER, NICHT DREIECKIGER RÜCKSTRAHLER
6.8.1. Anzahl
Einer oder zwei.
6.8.2. Anbau
Keine besondere Vorschrift.
6.8.3. Anordnung
In der Höhe: mindestens 250 mm und höchstens 900 mm über dem Boden.
6.8.4. Geometrische Sichtbarkeit
Horizontalwinkel: 30 ° nach links und nach rechts bei einem Einzelreflektor;
30 ° nach außen und 10 ° nach innen bei jedem Reflektorpaar.
Der Vertikalwinkel unter der Horizontalen darf jedoch auf 5° verringert sein, wenn die Anbau höhe der Leuchte kleiner als 750 mm ist.
6.8.5. Ausrichtung
Nach hinten
Der Rückstrahler muss sich also nicht in der Fahrzeuglängsachse befinden.
Gruss Chris
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zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
zum zitierten Beitrag Zitat von stachri
Der Rückstrahler muss sich also nicht in der Fahrzeuglängsachse befinden.
@stachri
Man muß schon das ganze Dokument lesen und sich nicht nur die Sahnestücke raussuchen
5.5. Bestehen keine besonderen Vorschriften, so gilt Folgendes:
5.5.1. einzelne Leuchten oder Rückstrahler sind so anzubringen, dass ihr Bezugspunkt in der Längsmittelebene des Fahrzeugs liegt;
--> also Rückstahler mittig
Also den Reflektor mittig! Denke das ist die einfachste Lösung!
Aber was ist nun mit dem Rücklicht selbst ?
Auch mittig?
Bei Thunderbike gibts zwischenzeitlich Kits zum Umrüsten für mittiges Rücklicht ,wenn man die 3in1Blinkerrücklicht Kombi am Motorrad hat !!
Der Tüver meinte halt geht nur in Verbindung mit mittigem Rücklicht!!!
https://shop.thunderbike.de/H-D-Original-Zubehoer/Multi-Fit/Beleuchtung/Rueck-und-Bremsleuchten/Chopped-Fender-Abschlussleuchte.html
zum zitierten Beitrag Zitat von DeeCee
zum zitierten Beitrag 1733553
Hier noch einmal der korrekte Passus für Krafträder...
EWG 93/92: In der EU-Richtlinie 93/92 EWG, Anhang IV (Vorschriften für Krafträder), 1.8., 6.12.: "Hintere, nicht dreieckige Rückstrahler", heißt es dagegen:
6.12.1.: Anzahl: einer (Klasse 1a)
6.12.2.: Anbauschema: keine besonderen Vorschriften
6.12.3.: Anordnung
6.12.3.1.: In der Breite: Der Bezugspunkt muss in der Längsmittelebene des Fahrzeugs liegen
6.12.3.2.: In der Höhe: mindestens 250mm und höchstens 900mm über dem Boden
6.12.3.3.: In Längsrichtung: hinten am Fahrzeug
Leute, warum lasst Ihr Euren Tüv nicht in der Schrauberbude Eures Vertrauens machen.
Dann gibt es keine ellenlangen Diskussionen. Weder hier noch beim Tüv- Prüfer.
( und der Schrauber freut sich auch noch über den extra Zehner.. )
Das hatten wir doch auch schon etliche Male diskutiert hier im Forum.
Was bringt dir die beste Eintragung oder neuer TÜV beim Schrauber deines Vertrauens, wenn das keiner Kontrolle der Polizei standhält weil nicht gesetzeskonform? Doppelte Arbeit und kostet Geld. Sonst nix.
Die einen machen’s so und scheißen sich nix drum, anderen ist das zu unsicher.
Am Ende des Tages muss es jeder mit sich selber ausmachen wie er es handhabt.
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Mia glangt dass i woaß dass i kannt wenn i mecht
zum zitierten Beitrag Zitat von Micha 74
Aber was ist nun mit dem Rücklicht selbst ?
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.