Forum (https://forum.milwaukee-vtwin.de/index.php)
- Modelllinien (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=17)
-- Sportster (Evolution 883 / 1100 / 1200) (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=6)
--- Abstrahlwinkel Wing Led Nano 3in1 Heinzbikes (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=101407)
Hi, vlt. verwechselt da dein was, das Taferl muss aus einer bestimmten Entfernung, und einem Winkel von 30 Grad noch lesbar(fotografierbar) sein.
Da hast schon Recht 9 Bundesländer 9 verschiedene Gesetze.
Umziehen!
__________________
Wir werden nicht grau, wir werden chrome....
Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden.....
Ich glaube sein Problem ist nicht Österreich sondern wie er immer sagt Wien, meiner Kenntnis nach ist das wie das Königreich Bayern zu betrachten.
zum zitierten Beitrag Zitat von djuscha
Ich dachte es gibt keinen Seitlichen Kenzeichenhalter mit ABE nur mit Teilegutachten und denn muss man eintragen lassen.
__________________
-------------------------------
Gruß
Dirk
-------------------------------
zum zitierten Beitrag Zitat von Chris SportyCB
Hi, vlt. verwechselt da deinwas,
__________________
-------------------------------
Gruß
Dirk
-------------------------------
Ich verstehe nicht so ganz, wieso man sich hier tausende Male im Kreis drehen muss?!
Es wurde doch bereits die ECE R 53 zitiert! Diese gilt EU-weit für nach EU-Recht zugelassene Fahrzeuge. Was hier in diesem Fall zutrifft. Österreich oder Wien hin oder her. Wien-Recht steht nicht über EU-Recht.
Was wird hier erwartet? Dass das EU-Parlament ein Schriftstück aufsetzt, in dem genau dies drin steht, damit du deine Bestätigung hast? .... Ich glaube, geltendes Recht ist Bestätigung genug.
__________________
Meilleures salutations,
Leon
----------------
"Die blaue Hose! Die blaue Hose!"
zum zitierten Beitrag Zitat von -Blacksteel-
Wie ich schon auf der vorigen Seite geschrieben hat, besitzt mein KZH eine ABE
__________________
Gruss Andy
__________________
-------------------------------
Gruß
Dirk
-------------------------------
Der letzte Absatz macht die ABE ja mal absolut sinnlos
Da ein Kennzeichenhalten nicht zulassungs- oder eintragungspflichtig ist, kann ich jeden beliebigen, auch selbstgebauten, beim TÜV überprüfen und die richtige Anbringung eintragen bzw. bestätigen lassen. Hatte ich bei meiner Sportster so mit nem No-Name-Halter gemacht.
Ist somit nur eine Marketingmasche von Pistor. Einen Mehrwert bringt diese "ABE" nicht.
__________________
Meilleures salutations,
Leon
----------------
"Die blaue Hose! Die blaue Hose!"
Du solltest mal richtig lesen - es geht dabei um Zulassungen mit Einzelbetriebserlaubnissen nach § 21 STVZO - das ist nicht der Regelfall.
Im Normalfall haben alle unsere Motorräder eine EG-Zulassung - da muss nichts eingetragen werden.....
__________________
-------------------------------
Gruß
Dirk
-------------------------------
Ich rede vom Absatz "Der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau […]" Das hat mit §21 nicht zu tun.
Auch bei deinem Fahrzeug reicht das einfach "Haben" oder Mitführen der ABE nicht.
Edit: Nö, falsch gelesen.
__________________
Meilleures salutations,
Leon
----------------
"Die blaue Hose! Die blaue Hose!"
zum zitierten Beitrag Zitat von Leon_
Ich verstehe nicht so ganz, wieso man sich hier tausende Male im Kreis drehen muss?!![]()
Es wurde doch bereits die ECE R 53 zitiert! Diese gilt EU-weit für nach EU-Recht zugelassene Fahrzeuge. Was hier in diesem Fall zutrifft. Österreich oder Wien hin oder her. Wien-Recht steht nicht über EU-Recht.
Was wird hier erwartet? Dass das EU-Parlament ein Schriftstück aufsetzt, in dem genau dies drin steht, damit du deine Bestätigung hast?.... Ich glaube, geltendes Recht ist Bestätigung genug.
Äh, ECE R 48 ???
Diese Regelung gilt für Fahrzeuge der Klassen M und N und ihre Anhänger (Fahrzeugklasse O) hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen.
Wär mir neu das die für Moppeds gilt
__________________
'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."
Österreichischer Beamter eben.
Hättet ihr mal besser den Kaiser behalten ...
__________________
'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."