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Geschrieben von Chris SportyCB am 12.04.2021 um 23:02:

Hi, vlt. verwechselt da dein  cool  was, das Taferl muss aus einer bestimmten Entfernung, und einem Winkel von 30 Grad noch lesbar(fotografierbar) sein. großes Grinsen
Da hast schon Recht 9 Bundesländer 9 verschiedene Gesetze.


Geschrieben von bestes-ht am 12.04.2021 um 23:16:

Umziehen! großes Grinsen

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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....

Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich


Geschrieben von Dave_HD am 12.04.2021 um 23:28:

Ich glaube sein Problem ist nicht Österreich sondern wie er immer sagt Wien, meiner Kenntnis nach ist das wie das Königreich Bayern zu betrachten.


Geschrieben von -Blacksteel- am 13.04.2021 um 09:53:

zum zitierten Beitrag Zitat von djuscha
Ich dachte es gibt keinen Seitlichen Kenzeichenhalter mit ABE nur mit Teilegutachten und denn muss man eintragen lassen.

Wie ich schon auf der vorigen Seite geschrieben hat, besitzt mein KZH eine ABE

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Gruß
Dirk
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Geschrieben von -Blacksteel- am 13.04.2021 um 09:55:

zum zitierten Beitrag Zitat von Chris SportyCB
Hi, vlt. verwechselt da dein cool was,

Ich glaube das ist das ursächliche Problem

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Gruß
Dirk
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Geschrieben von Leon_ am 13.04.2021 um 13:13:

Ich verstehe nicht so ganz, wieso man sich hier tausende Male im Kreis drehen muss?! Augenzwinkern 
Es wurde doch bereits die ECE R 53 zitiert! Diese gilt EU-weit für nach EU-Recht zugelassene Fahrzeuge. Was hier in diesem Fall zutrifft. Österreich oder Wien hin oder her. Wien-Recht steht nicht über EU-Recht.
Was wird hier erwartet? Dass das EU-Parlament ein Schriftstück aufsetzt, in dem genau dies drin steht, damit du deine Bestätigung hast? Augenzwinkern .... Ich glaube, geltendes Recht ist Bestätigung genug.  

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Meilleures salutations, 

Leon

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"Die blaue Hose! Die blaue Hose!"


Geschrieben von djuscha am 14.04.2021 um 06:58:

zum zitierten Beitrag Zitat von -Blacksteel-
Wie ich schon auf der vorigen Seite geschrieben hat, besitzt mein KZH eine ABE

Was ist das für einer ? Hersteller ?

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Gruss Andy


Geschrieben von -Blacksteel- am 14.04.2021 um 09:23:

Pistor

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Gruß
Dirk
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Geschrieben von Leon_ am 14.04.2021 um 09:30:

Der letzte Absatz macht die ABE ja mal absolut sinnlos  Augen rollen  

Da ein Kennzeichenhalten nicht zulassungs- oder eintragungspflichtig ist, kann ich jeden beliebigen, auch selbstgebauten, beim TÜV überprüfen und die richtige Anbringung eintragen bzw. bestätigen lassen. Hatte ich bei meiner Sportster so mit nem No-Name-Halter gemacht.
Ist somit nur eine Marketingmasche von Pistor. Einen Mehrwert bringt diese "ABE" nicht.

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Meilleures salutations, 

Leon

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"Die blaue Hose! Die blaue Hose!"


Geschrieben von -Blacksteel- am 14.04.2021 um 09:52:

Du solltest mal richtig lesen - es geht dabei um Zulassungen mit Einzelbetriebserlaubnissen nach § 21 STVZO - das ist nicht der Regelfall.
Im Normalfall haben alle unsere Motorräder eine EG-Zulassung - da muss nichts eingetragen werden.....

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Gruß
Dirk
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Geschrieben von Leon_ am 14.04.2021 um 09:56:

Ich rede vom Absatz "Der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau […]" Das hat mit §21 nicht zu tun. 
Auch bei deinem Fahrzeug reicht das einfach "Haben" oder Mitführen der ABE nicht.

Edit: Nö, falsch gelesen.

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Meilleures salutations, 

Leon

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"Die blaue Hose! Die blaue Hose!"


Geschrieben von stainless am 15.04.2021 um 12:42:

zum zitierten Beitrag Zitat von Leon_
Ich verstehe nicht so ganz, wieso man sich hier tausende Male im Kreis drehen muss?! Augenzwinkern  
Es wurde doch bereits die ECE R 53 zitiert! Diese gilt EU-weit für nach EU-Recht zugelassene Fahrzeuge. Was hier in diesem Fall zutrifft. Österreich oder Wien hin oder her. Wien-Recht steht nicht über EU-Recht.
Was wird hier erwartet? Dass das EU-Parlament ein Schriftstück aufsetzt, in dem genau dies drin steht, damit du deine Bestätigung hast? Augenzwinkern .... Ich glaube, geltendes Recht ist Bestätigung genug.  

Natürlich steht ein Landesrecht über dem EU-Recht. Wie kommst Du auf die Idee, dass das nicht so ist? Soweit ich weiss, braucht ihr ja in D zB. auch eine Reifenfreigabe des Reifenherstellers für das Moped, oder?

Stand ist jedenfalls der, dass die Landesfahrzeugprüfstelle nicht telefonieren will und wieder nur auf ECE R48 verweist."Die Anbaurichtlinien entnehmen Sie bitte der ECE R48. Sollten Sie weitere Fragen haben wenden Sie sich bitte an einen Technisches Büro oder an eine Akkreditierte Prüfstelle."

Ist ja eigentlich eh schon bewundernswert, dass ein Beamter die Enter-Taste gefunden hat...


Geschrieben von HeikoJ am 15.04.2021 um 14:41:

Äh, ECE R 48 ???
Diese Regelung gilt für Fahrzeuge der Klassen M und N und ihre Anhänger (Fahrzeugklasse O) hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen.

Wär mir neu das die für Moppeds gilt

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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."


Geschrieben von stainless am 15.04.2021 um 14:48:

Österreichischer Beamter eben.


Geschrieben von HeikoJ am 15.04.2021 um 14:58:

Hättet ihr mal besser den Kaiser behalten ... Freude

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'First shalt thou take out the Holy Pin. Then, shalt thou count to three. No more. No less. Three shalt be the number thou shalt count, and the number of the counting shall be three."