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Ich habe Ende März bei meiner neuen RK Police (war zu diesem Zeitpunkt noch nie zugelassen) die KessTech-Anlage eintragen lassen. Teotz ABE!
Sollte also in Zukunft kein Problem darstellen.
Bin mir sicher, dass der Dekra-Mensch das auch noch jetzt problemlos einträgt.
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Nemo me impune lacessit !
Ich habe nicht Angst davor dass ich zu früh sterbe, sondern davor, dass ich zu spät sterbe !
zum zitierten Beitrag Zitat von Badger
Das geht nicht. Was zum Zeitpunkt des Verbauens Recht und Ordnung entsprach und dementsprechend eingetragen wurde kann nicht wieder ausgetragen werden.
Fotografiert wurde das alles bei meiner Eintragung auch...
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Nemo me impune lacessit !
Ich habe nicht Angst davor dass ich zu früh sterbe, sondern davor, dass ich zu spät sterbe !
zum zitierten Beitrag Zitat von Booze
zum zitierten Beitrag Zitat von Skogr
Gutachten alleine reichen nicht mehr.
Habe ich was von Gutachten Geschrieben?
Nein
Gibt auch Filter mit EU-ABE, aber die kosten halt mehr
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Zuviel Auswahl macht Stress
Alter Schwede..seid ihr inzwischen schizophren, nur weil einer seine unsachlichen und rechtlich falschen Eindrücke hier niedertippt?
Eine Anlage mir Eg-Be muss nicht eingetragen werden.
Manche TÜVler taten es( die mir Sachkenntnis)..andere nicht (laut meinem TÜVler gibts einfach zu viele Flöten in der Berufsgruppe.
Problem bei den Luftfiltern..egal ob mit Gutachten oder EG-BE (da gibts kaum welche) hatten immer den Hinweis....nur zur Verwendung mit originaler Auspuffanlage.
Das war Anfangs eine Grauzone...ist eine EG-BE Anlage nun zu sehen wie eine OEM oder nicht..usw.
Um das Ganze rechtssicher zu machen hatte sich jekill und auch kess mit Harleyhändlern...kompetenten Prüfstellen usw zusammengesetzt um eine Lösung zu finden.
Es wurden dann ALLE Harley Modell mit Jekill oder Kess in Verbindung mit getüvten Luftfiltern erneut begutachtet auf dem Leistungs und Abgasprüfstand und somit in Einheit gutachterlich homologiert...diese Gutachten sind nun eintragungsfähig .
Übrigens auch aktuell bei Euro 4 M8 Modellen.Das ist Gang und Gebe in Bayern.
Das ist falsch.
Es war bis dato so. Jetzt nicht mehr.
Fahr mal vor und frag beim TÜV. In Bayern seit 2 Wochen nicht mehr.
Schizophren bin ich denke ich nicht.
Hab nur die Aussage vom TÜV, Schrauber und einem Hauptkommissar. Stand gestern.
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Zuviel Auswahl macht Stress
zum zitierten Beitrag Zitat von Sticki1
Alter Schwede..seid ihr inzwischen schizophren, nur weil einer seine unsachlichen und rechtlich falschen Eindrücke hier niedertippt?
Eine Anlage mir Eg-Be muss nicht eingetragen werden.
Manche TÜVler taten es( die mir Sachkenntnis)..andere nicht (laut meinem TÜVler gibts einfach zu viele Flöten in der Berufsgruppe.
Problem bei den Luftfiltern..egal ob mit Gutachten oder EG-BE (da gibts kaum welche) hatten immer den Hinweis....nur zur Verwendung mit originaler Auspuffanlage.
Das war Anfangs eine Grauzone...ist eine EG-BE Anlage nun zu sehen wie eine OEM oder nicht..usw.
Um das Ganze rechtssicher zu machen hatte sich jekill und auch kess mit Harleyhändlern...kompetenten Prüfstellen usw zusammengesetzt um eine Lösung zu finden.
Es wurden dann ALLE Harley Modell mit Jekill oder Kess in Verbindung mit getüvten Luftfiltern erneut begutachtet auf dem Leistungs und Abgasprüfstand und somit in Einheit gutachterlich homologiert...diese Gutachten sind nun eintragungsfähig .
Übrigens auch aktuell bei Euro 4 M8 Modellen.Das ist Gang und Gebe in Bayern.
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Zuviel Auswahl macht Stress
Wie gesagt..aktuell werden hier bei uns in Nordbayern Gutachten erstellt (laufende Tests)und auch eingetragen.
HIER hat sich nichts geändert .
AUSSER bei den Sportys.
Da geht es jetzt nicht mehr.
Twincams haben alle Gutachten..2019er M8 ebenso.
Ein Hauptkommissar ist nicht allwissend..auch wenn er es denkt.
Ich hatte genug so Vorgesetzte über mir..meine Meinung dazu behalte ich für mich.
Und ich weiß auch dass beim offiziellen Dealer Mitte Juni TÜV Abnahme ist für diese aktuellen Kombis von SE Lufi i.v.m. der SE Anlage.
Dafür gibt es nun auch ein Gutachten..wurde im Mai abgesegnet
Ich fahre die KessTech ESM3, mit nem Sceaming Eagle Heavy Breather und Mapping,(mit nem Bertls Gutachten für Lufi in Kombi mit der Auspuffanlage) auf meiner 15ner Breakout. Mir war das Mitführen der erforderlichen ABE Unterlagen und Gutachten zu stressig, drum habe ich schon früh einen TÜVler aufgesucht, der mir den ganzen Glumbatsch in den FzS einträgt. Ich gehe mal davon aus, dass ich damit save bin......
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Gruß Roger
Loud Pipes saves Lives....
zum zitierten Beitrag Zitat von Skogr
Die Eintragung wird nicht mehr gemacht.
Stimmt.
Da habe ich das falsch verstanden.
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Zuviel Auswahl macht Stress
nix für ungut Jungs... aber ich erinnere nur an das nette RÜCKWIRKENDE Gesetz zur Besteuerung von Betrieblichen Altersrenten ( die von bereits versteuertem Geld bedient wurden )
In dieser Republik hat nur der "Wortbruch " Bestands Schutz... leider
Ich würde immer alles eintragen lassen... ( aber das kann ja jeder halten wie er möchte )
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der Weg ist das Ziel
zum zitierten Beitrag Zitat von Badger
So wie der Staat im Baurecht Eigentümern zusichert, dass er keine nachträgleichen Anforderungen an Bauanlagen stellen darf. Das ist Bestandsschutz.
Vorraussetzungen sind:
Der Bestand ist (funktionsgerecht)nutzbar
Bau erfolgte legal (war es zum Zeitpunkt deiner Eintragung !)
Nutzung dauert nach wie vor an (ist der Fall)
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der Weg ist das Ziel
Wenn der Beschluss der EU zu den Klappenanlagen fällt, dann ist sowieso Essig und wenn nicht mehr erlaubt, dann nützt das Eingetragene dann auch nichts mehr.
Für mich persönlich sind viele Eintragungen nicht die Tinte auf dem Papier wert, aber das hatten wir ja hier schon.
Bei meiner 500er ist der Auspuff auch nicht eingetragen, TÜVer meinte ne lass mal, fahr den so und alle andere interessieren sich dafür nicht, aber da reden wir auch von ganz anderen Baujahren.
zum zitierten Beitrag Zitat von Booze
Wenn der Beschluss der EU zu den Klappenanlagen fällt
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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.