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Geschrieben von Skippy 73 am 05.06.2019 um 14:18:

zum zitierten Beitrag Zitat von Badger
zum zitierten Beitrag Zitat von Skogr
Eben nicht mehr. 

So um geht Deutschland EU Recht. Gutachten allein hilft nicht mehr. Und Eintragungen werden nicht mehr vorgenommen in Verbindung mit Auspuff.

Danke für den ausführlichen Bericht weiter oben! 
Kriege ich dann jetzt also meine Jekill weder mit OEM noch mit Aftermarket Lufi eingetragen? 

Ich würde bei sowas notfalls auch vor Gericht ziehen wie der von dir beschriebene Fall. Wenn ich - anhand von Kaufbeleg, Werkstattrechnung etc. - nachweisen kann, diesen Auspuff verbaut zu haben während dieser nach EU-Recht so zugelassen war, man TÜV Eintragung trotzdem verweigert hat (dokumentieren wo) und mich belangen will, dann muss man mit sowas durch alle Instanzen gehen.

Wenn dein Moped original ist ,der Auspuff ABE hat ist er nicht Eintragungspflichtig  . 
 

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Geschrieben von Badger am 05.06.2019 um 14:24:

zum zitierten Beitrag Zitat von Booze
zum zitierten Beitrag Zitat von Badger
Kriege ich dann jetzt also meine Jekill weder mit OEM noch mit Aftermarket Lufi eingetragen?

Wenn die Jekill eine Allgemeine EU- ABE besitzt, wozu denn eintragen?
Und wenn dein aus dem Zubehör stammender LuFI ebenso eine EU-Abe besitzt, dann ist doch alles im Lot. Augenzwinkern

Weil mir meine EU-ABE nichts mehr bringt wenn die Anlage die neuen Anforderungen nicht erfüllt. 
Wenn ich dann keine Eintragung habe, habe ich auch keinen Bestandsschutz. 
Und genau damit ich den nicht habe verweigert man die Eintragung der Teile.

So hatte ich es jetzt verstanden ?! 


Geschrieben von HeikoJ am 05.06.2019 um 14:28:

zum zitierten Beitrag Zitat von Skippy 73
Das Schreiben ist über 7 Jahre alt

Die Veröffentlichung im Verkehrsblatt ist von März 2018 ...

 

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Zwischen dem, was wir sagen wollen, was wir denken, das wir sagen, dem was wir sagen, was wir hören, was wir hören wollen, und was wir verstehen, bestehen jede Menge Unterschiede.


Geschrieben von Skogr am 05.06.2019 um 14:30:

zum zitierten Beitrag Zitat von Skippy 73
zum zitierten Beitrag Zitat von Badger
zum zitierten Beitrag Zitat von Skogr
Eben nicht mehr. 

So um geht Deutschland EU Recht. Gutachten allein hilft nicht mehr. Und Eintragungen werden nicht mehr vorgenommen in Verbindung mit Auspuff.

Danke für den ausführlichen Bericht weiter oben! 
Kriege ich dann jetzt also meine Jekill weder mit OEM noch mit Aftermarket Lufi eingetragen? 

Ich würde bei sowas notfalls auch vor Gericht ziehen wie der von dir beschriebene Fall. Wenn ich - anhand von Kaufbeleg, Werkstattrechnung etc. - nachweisen kann, diesen Auspuff verbaut zu haben während dieser nach EU-Recht so zugelassen war, man TÜV Eintragung trotzdem verweigert hat (dokumentieren wo) und mich belangen will, dann muss man mit sowas durch alle Instanzen gehen.

Wenn dein Moped original ist ,der Auspuff ABE hat ist er nicht Eintragungspflichtig  .

Das stimmt, ist auch so.

Außer der offene Big Sucker (Luftfilter ist mein Problem), der kommt eben dann wieder runter.

Eine Anlage in VERBINDUNG mit einem (egal welchem ) Lufi bekommst du nicht mehr eingetragen. So der Stand gestern, TÜV und Schrauber. 

Ich hoffe irgend jemand geht durch alle Instanzen, ist wirklich nicht verhältnismäßig. 

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Zuviel Auswahl macht Stress
 


Geschrieben von Skippy 73 am 05.06.2019 um 14:31:

zum zitierten Beitrag Zitat von HeikoJ
zum zitierten Beitrag Zitat von Skippy 73
Das Schreiben ist über 7 Jahre alt

Dann, extra für dich, hier ein Auszug des im Schreiben zitierten Verkehrsblattes von März 2018, auf der Seite 214 findest du den Text nochmal ...

Vielen Dank .....und jetzt ????

 

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Geschrieben von Booze am 05.06.2019 um 14:32:

zum zitierten Beitrag Zitat von Badger
Wenn ich dann keine Eintragung habe, habe ich auch keinen Bestandsschutz.

Den hättest du sowieso nicht


Geschrieben von HeikoJ am 05.06.2019 um 14:35:

zum zitierten Beitrag Zitat von Skippy 73
ielen Dank .....und jetzt ????

leider zu groß zum hochladen, hier ein Link dazu
http://atl-gefahrgutbuero.de/data/documents/0518-Maerz-2018.pdf

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Geschrieben von Skippy 73 am 05.06.2019 um 14:35:

zum zitierten Beitrag Zitat von Skogr
zum zitierten Beitrag Zitat von Skippy 73
zum zitierten Beitrag Zitat von Badger
zum zitierten Beitrag Zitat von Skogr
Eben nicht mehr. 

So um geht Deutschland EU Recht. Gutachten allein hilft nicht mehr. Und Eintragungen werden nicht mehr vorgenommen in Verbindung mit Auspuff.

Danke für den ausführlichen Bericht weiter oben! 
Kriege ich dann jetzt also meine Jekill weder mit OEM noch mit Aftermarket Lufi eingetragen? 

Ich würde bei sowas notfalls auch vor Gericht ziehen wie der von dir beschriebene Fall. Wenn ich - anhand von Kaufbeleg, Werkstattrechnung etc. - nachweisen kann, diesen Auspuff verbaut zu haben während dieser nach EU-Recht so zugelassen war, man TÜV Eintragung trotzdem verweigert hat (dokumentieren wo) und mich belangen will, dann muss man mit sowas durch alle Instanzen gehen.

Wenn dein Moped original ist ,der Auspuff ABE hat ist er nicht Eintragungspflichtig  .

Das stimmt, ist auch so.

Außer der offene Big Sucker (Luftfilter ist mein Problem), der kommt eben dann wieder runter.

Eine Anlage in VERBINDUNG mit einem (egal welchem ) Lufi bekommst du nicht mehr eingetragen. So der Stand gestern, TÜV und Schrauber. 

Ich hoffe irgend jemand geht durch alle Instanzen, ist wirklich nicht verhältnismäßig.

Sollte ich froh sein,das meiner Eingetragen ist ? Oder wird die Eintragung nachträglich widerrufen???


Auf dem Weg von Faak hatte uns die Kontrollgruppe Oberbayern rausgenommen.Haben sich zwar gewundert ob die Eintragung ,hatten aber nix zu meckern  


Abwarten und fahren ,mehr können wir eh nicht machen....


So dann ,schönen Mittwoch noch.......

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Geschrieben von Skogr am 05.06.2019 um 14:36:

zum zitierten Beitrag Zitat von Booze
zum zitierten Beitrag Zitat von Badger
Kriege ich dann jetzt also meine Jekill weder mit OEM noch mit Aftermarket Lufi eingetragen?

Wenn die Jekill eine Allgemeine EU- ABE besitzt, wozu denn eintragen?
Und wenn dein aus dem Zubehör stammender LuFI ebenso eine EU-Abe besitzt, dann ist doch alles im Lot. Augenzwinkern

Eben Nicht.

Um das geht es. EU Recht ja, Deutschland sagt, keine Eintragung mehr in Verbindung. Somit Untergrabung des EU Recht. 
Nix is im Lot.

Gutachten alleine reichen nicht mehr. 

 

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Geschrieben von Skogr am 05.06.2019 um 14:38:

zum zitierten Beitrag Sollte ich froh sein,das meiner Eingetragen ist ? Oder wird die Eintragung nachträglich widerrufen???


Auf dem Weg von Faak hatte uns die Kontrollgruppe Oberbayern rausgenommen.Haben sich zwar gewundert ob die Eintragung ,hatten aber nix zu meckern  


Abwarten und fahren ,mehr können wir eh nicht machen....


So dann ,schönen Mittwoch noch.......

ja sei froh.

Es geht um Neueintragung, wie in meinem Fall.Bin auch selber Schuld, hatte letztes Jahr gedacht es wird nicht so streng und ich lasse halt dann eintragen wenn heuer der TÜV fällig ist. 

Nunja, den offenen BS Lufi weg kann ich verschmerzen. 

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Geschrieben von Booze am 05.06.2019 um 14:39:

zum zitierten Beitrag Zitat von Skogr
Gutachten alleine reichen nicht mehr.

Habe ich was von Gutachten Geschrieben?
Nein
Gibt auch Filter mit EU-ABE, aber die kosten halt mehr Augenzwinkern


Geschrieben von HeikoJ am 05.06.2019 um 14:39:

zum zitierten Beitrag Zitat von Skogr
keine Eintragung mehr in Verbindung.

NICHT keine Eintragung in Verbindung ..., sondern keine Eintragung wegen Verstoß gegen §30 StvZo

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Geschrieben von Badger am 05.06.2019 um 14:40:

zum zitierten Beitrag Zitat von Skippy 73
zum zitierten Beitrag Zitat von Skogr
zum zitierten Beitrag Zitat von Skippy 73
zum zitierten Beitrag Zitat von Badger
zum zitierten Beitrag Zitat von Skogr
Eben nicht mehr. 

So um geht Deutschland EU Recht. Gutachten allein hilft nicht mehr. Und Eintragungen werden nicht mehr vorgenommen in Verbindung mit Auspuff.

Danke für den ausführlichen Bericht weiter oben! 
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Ich würde bei sowas notfalls auch vor Gericht ziehen wie der von dir beschriebene Fall. Wenn ich - anhand von Kaufbeleg, Werkstattrechnung etc. - nachweisen kann, diesen Auspuff verbaut zu haben während dieser nach EU-Recht so zugelassen war, man TÜV Eintragung trotzdem verweigert hat (dokumentieren wo) und mich belangen will, dann muss man mit sowas durch alle Instanzen gehen.

Wenn dein Moped original ist ,der Auspuff ABE hat ist er nicht Eintragungspflichtig  .

Das stimmt, ist auch so.

Außer der offene Big Sucker (Luftfilter ist mein Problem), der kommt eben dann wieder runter.

Eine Anlage in VERBINDUNG mit einem (egal welchem ) Lufi bekommst du nicht mehr eingetragen. So der Stand gestern, TÜV und Schrauber. 

Ich hoffe irgend jemand geht durch alle Instanzen, ist wirklich nicht verhältnismäßig.

Sollte ich froh sein,das meiner Eingetragen ist ? Oder wird die Eintragung nachträglich widerrufen???


Auf dem Weg von Faak hatte uns die Kontrollgruppe Oberbayern rausgenommen.Haben sich zwar gewundert ob die Eintragung ,hatten aber nix zu meckern  


Abwarten und fahren ,mehr können wir eh nicht machen....


So dann ,schönen Mittwoch noch.......

Das geht nicht. Was zum Zeitpunkt des Verbauens Recht und Ordnung entsprach und dementsprechend eingetragen wurde kann nicht wieder ausgetragen werden. 
So wie der Staat im Baurecht Eigentümern zusichert, dass er keine nachträgleichen Anforderungen an Bauanlagen stellen darf. Das ist Bestandsschutz.

Vorraussetzungen sind: 

Der Bestand ist (funktionsgerecht)nutzbar
Bau erfolgte legal (war es zum Zeitpunkt deiner Eintragung !) 
Nutzung dauert nach wie vor an (ist der Fall)  


Geschrieben von eule11568 am 05.06.2019 um 14:43:

Na dann schraubst du den Originalen Lufi wieder hin und lässt den Ausüuff eintragen.
Nächstes Jahr schraubst du die Org Auspuffanlage hin und lässt den Lufi eintragen.
dann hast du beides was du möchtest.

__________________
Grüße Uli/Eule

Der Weg ist das Ziel.


Wer Rechtschreibfehler findet darf diese
sein Eigentum nennen. unglücklich


 


Geschrieben von HeikoJ am 05.06.2019 um 14:45:

zum zitierten Beitrag Zitat von Badger
So wie der Staat im Baurecht Eigentümern zusichert, dass er keine nachträgleichen Anforderungen an Bauanlagen stellen darf. Das ist Bestandsschutz

Deswegen MÜSSEN ja jetzt auch über 30 Jahre alte Heizungsanlagen per Gesetz ausgetauscht werden, wegen Bestandsschutz

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