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Geschrieben von harley77 am 12.02.2020 um 14:35:

Alte Eintragungen im Schein löschen lassen?

Hallo zusammen, 

muss man eigentlich für nicht mehr verbaute, aber eingetragene Teile, die Eintragungen im Schein löschen lassen? Hab aktuell ne Penzl mit ABE drauf - aber ne KessTech 100dbA eingetragen, ebenso ne RST Gabelbrücke mit ABE drauf aber noch eine von CCE eingetragen. Hab immer so ein mulmiges Gefühl, dass mir dies mal bei ner Kontrolle Ärger bereiten könnte - ist ja schon etwas verwirrend....

VG Mario

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Geschrieben von DarkStar679 am 12.02.2020 um 14:39:

zum zitierten Beitrag Zitat von harley77
Hallo zusammen, 

muss man eigentlich für nicht mehr verbaute, aber eingetragene Teile, die Eintragungen im Schein löschen lassen? Hab aktuell ne Penzl mit ABE drauf - aber ne KessTech 100dbA eingetragen, ebenso ne RST Gabelbrücke mit ABE drauf aber noch eine von CCE eingetragen. Hab immer so ein mulmiges Gefühl, dass mir dies mal bei ner Kontrolle Ärger bereiten könnte - ist ja schon etwas verwirrend....

VG Mario

Kann man beim TÜV austragen und bei zulassungsbehörde dann ändern lassen.


Geschrieben von Moos am 12.02.2020 um 16:40:

Manche TÜVer machen das im Zuge einer HU automatisch wenn die eingetragenen Teile nicht mehr verbaut sind. Habe bei mir auch alles wieder austragen lassen was nicht mehr am Bock ist und auch nicht mehr ran kommt.

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Wer mit dem Gastgeber nicht klar kommt, sollte nicht hin gehen.


Geschrieben von AlexHD69 am 12.02.2020 um 17:28:

.............ich sehe dies anders, Teile welche eingetragen wurden und noch vorhanden sind , würde ich niemals austragen lassen . Denn manche dinge bekommt man(n) heute nicht mehr sooooooo eingetragen . 

ES SEI DENN ...... Du besitzt sie nicht mehr . Verwirrend ist dies bei einer Kontrolle nicht . Denn die Herren können auch (manchmal) lesen . 


VG Alex 

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Geschrieben von Ole66 am 12.02.2020 um 17:28:

M.E. ist aber KANN das richtige Wort. Müssen muss man nicht, können kann man. fröhlich
Du kannst doch 2 oder 3 Puffis oder Ape´s oder … abnehmen und eintragen lassen. Sollte kein Problem sein. Es soll Leute geben, die gerne mal ´was anders wieder ´ranbauen & dann eben von Ape auf Dragbar für ein, zwei Monate wechsel. Wo soll das Problem sein? Alles kann, nichts muss. So weit es dann auch eingetragen und legal ist.


Edit: ist doch bei Felgen und Bereifung beim eigenen PKW auch so. 

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Geschrieben von Moos am 12.02.2020 um 18:37:

Euch ist schon klar das die Abnahme beim TÜV in erster Linie dazu da ist um eine fachgerechte Montage der Bauteile sicher zu stellen. Das ist aber nicht mehr der Fall wenn selbige wieder abgebaut wurden und evt. später von irgendwem wieder angebracht werden. Hatte schon TÜVer die das bemeckert haben und eben austragen wollten.
Felgen sind da wohl gesondert zu betrachten, da diese eh immer gewechselt werden.

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Geschrieben von ShortyZK6 am 12.02.2020 um 20:05:

Speziell bei Lenkern gilt die Eintragung und Prüfung für den fachgerechten Anbau.Somit können nicht 2 verschiedene Lenker gleichzeitig oder wahlweise eingetragen sein.Bei Rastenanlagen ähnlich.

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Geschrieben von harley77 am 12.02.2020 um 20:24:

...ich werde es erstmal so lassen. Wenn es doch mal Probleme gibt - werde ich berichten...

Gruss Mario

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Geschrieben von true black am 12.02.2020 um 22:41:

zum zitierten Beitrag Zitat von ShortyZK6
Speziell bei Lenkern gilt die Eintragung und Prüfung für den fachgerechten Anbau.Somit können nicht 2 verschiedene Lenker gleichzeitig oder wahlweise eingetragen sein.Bei Rastenanlagen ähnlich.

Bei mir (Softail) sind 2 Auspuffanlagen 1 Luftfilter und 2 Lenker eingetragen. Hab nie Probleme bei TÜV oder Kontrolle damit gehabt. 

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