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Geschrieben von harleykill am 17.07.2018 um 16:48:

Vergaser andere Bedüsung eintragen lassen

Wenn ein  Vergaser neu bedüst wurde und man das gerne eintrage lassen würde, wie geht man da vor?
. Der TÜV sagte das geht nicht, das kann man nicht eintragen lassen, was ich nicht glaube.
Wie kann so etwas ablaufen? Ich vermute mal Leistungsprüfstand/Gutachten und dann zum TÜV, richtig?
Ich bin bzgl Vergaserdüsen und  Eintragungen leider total ahnungslos.

Wenn Ihr einen Tipp hättet, dann wäre das prima.

BG

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Geschrieben von Bart am 17.07.2018 um 17:29:

Hi.Das eine Düsenbestückung eingetragen wird habe ich noch nie gehört.
Meine bisherigen Umbauaktionen ( nicht nur HD ) hatten als Eintragungen IMMER NUR DEN VERGASER.
Ok, die Vergasernummer war bei einer KTM zusätzlich zum Vergasertyp auch schon mal erwünscht.
Solange die AU-Werte im Messprozedere eingehalten werden ist es doch gut.
Nimm Dir durch solch eine Eintragung doch nicht die Möglichkeit einer Nachjustierung.
Hier ist wohl weniger mehr. Stell Dir mal vor, du müsstest bei jedem TÜV den Keihin zerlegen
um dem Onkel die Düsen zu zeigen.

Bart


Geschrieben von harleykill am 17.07.2018 um 17:37:

Danke Dir Bart.

Ok, das klingt schlüssig. Was ist wenn man mit einem anders bedüsten Vergaser in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, zahlt dann die Versicherung wenn die Bedüsung nicht Stock ist?
Darum geht es mir eigentlich, weil man in diesem tollen Land selbst Katzenpisse am Vorderrad eintragen lassen muss...

BG

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Geschrieben von Moos am 17.07.2018 um 17:39:

Ich denke Du würdest einen Präzedenzfall schaffen mit ner Eintragung von einer Vergaserdüse. Augenzwinkern
Was treibt Dich dazu für etwas derart unnötiges auch noch Geld auszugeben?
Kein Gutachter wird auf die Idee kommen nach deiner Düse zu schauen. Das sind immer die Geschichten vom Bekannten seiner Schwester ihrem Schwager. Selbst ist es noch nie jemand passiert.

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Moos

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Geschrieben von harleykill am 17.07.2018 um 17:45:

Ehrlich gesagt, Ihr sagt das was ich hören will.

Danke Jungs.



BG



 

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Geschrieben von Mondeo am 17.07.2018 um 22:02:

Das was ich dir uch schon schrieb. Habe ich auch noch nicht gehört. Machen und fahren 


Geschrieben von Booze am 17.07.2018 um 22:22:

Kannst du da besser schlafen, wenn das eingetragen ist, oder was ist der Grund dafür?


Geschrieben von harleykill am 17.07.2018 um 22:41:

zum zitierten Beitrag Zitat von Booze
Kannst du da besser schlafen, wenn das eingetragen ist, oder was ist der Grund dafür?

Danke für eure Meinung.

Ich habe mir da vermutlich zu viel Gedanken genacht. Meine Intention war, dass wenn man z.B. in einem Unfall verwickelt wäre, im Worst Case (Unfall) eine "Tuning" durch geänderte Bedüsung, die  Versicherung sagen könnte sie zahlt nicht weil "leistugssteigernde" Teile eingebaut waren und diese die Betriebseraubnis zunichte machen.

Wir leben nunmal in einem Land wo alles kontrolliert wird und auch wenn es nach meinem Empfinden keine leistungssteigernde Maßnahme ist, einen Vergaser nach Revision zu optimieren (neu zu bedüsen) damit der Motor runder läuft, kann es der Gesetzgeber ja durchaus anders sehen. Daher eben meine Frage.

Man macht sich ja schon strafbar, wenn man de Plombe an der Gemischregulierung entfernt. Rein theoretisch zumindest. Ist natürlich realistisch gesehen absolut lächerlich. Aber die Gesetzgebung sagt uns was lächerlich ist und was nicht.

Ob man sich alles vorschreiben lässt oder eigene Wege geht, das muss jeder für sich ausmachen.
Einen Freund von mir haben sie neulich gepiesackt, weil seine Blinkergläser (orange nicht weiß oder schwarz) keine E-Nr. haben, geil oder? Ansonsten konnten sie aber nichts finden, es gab auch nichts zu "finden".

Ich persönlich habe kein Problem damit ein Moped zu fahren, welches auch vernünftig läuft und meine Blinkergläser haben auch keine E-Nr... weil es auf den Gläsern keine E-Nr gibt.

Und ich möchte sicherlich keinen Präzedenzfall schaffen mit ner Eintragung von einer Vergaserdüse.

Fahren und glücklich sein, das sagt mir eure Meinung.

Danke Euch.

BG

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Am liebsten mit Vergaser.


Geschrieben von Booze am 17.07.2018 um 22:57:

Also erstens kann dir eine Versicherung nicht einfach sagen zahlen wir nicht, zahlen müssen die immer dafür sind die da!
Nur bei grober nachgewiesener Fahrlässigkeit kann eine Versicherung von dir maximal, ich glaube es waren 36% der Schadenssumme zurück verlangen.
Das gilt nur bei schweren Alkohol oder Drogendelikten.
Solange deine Düsen, nicht als Unfallursache bestätigt werden, was ja faktisch gar nicht sein könnte, hast du nichts zu befürchten.
Nur weil was eingetragen ist, bedeutet es noch lange nicht das du aus dem Schneider bist.


Geschrieben von harleykill am 17.07.2018 um 23:01:

zum zitierten Beitrag Zitat von Booze
Also erstens kann dir eine Versicherung nicht einfach sagen zahlen wir nicht, zahlen müssen die immer dafür sind die da!
Nur bei grober nachgewiesener Fahrlässigkeit kann eine Versicherung von dir maximal, ich glaube es waren 36% der Schadenssumme zurück verlangen.
Das gilt nur bei schweren Alkohol oder Drogendelikten.
Solange deine Düsen, nicht als Unfallursache bestätigt werden, was ja faktisch gar nicht sein könnte, hast du nichts zu befürchten.
Nur weil was eingetragen ist, bedeutet es noch lange nicht das du aus dem Schneider bist.

Ja , so sehe ich das auch.

Dann hätte ich mir die Eintragung meines US-Auspuff auch sparen können. Da kann die Kontrolle ja gleich im Fahrzeugschein sehen dass die Auspuffanlage nicht EU-konform istfröhlich.

Tolle Gesetze, echt.großes Grinsen

Danke Dir.


 

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Geschrieben von eule11568 am 18.07.2018 um 01:15:

Eine andere Bedüsung kann man so nicht eintragen.
Aber was geändert werden sollte, sind die PS im Schein. Dazu ein
Diagramm vom Leistungsprüfstand mit nehmen und die mehr
PS eintragen lassen. Wäre möglich das der Prüfer dann eine
Runde dreht um die Endgeschwindigkeit auch mit zu ändern.

__________________
Grüße Uli/Eule

Der Weg ist das Ziel.


Wer Rechtschreibfehler findet darf diese
sein Eigentum nennen. unglücklich


 


Geschrieben von Booze am 18.07.2018 um 02:17:

zum zitierten Beitrag Zitat von eule11568
Eine andere Bedüsung kann man so nicht eintragen.
Aber was geändert werden sollte, sind die PS im Schein. Dazu ein
Diagramm vom Leistungsprüfstand mit nehmen und die mehr
PS eintragen lassen. Wäre möglich das der Prüfer dann eine
Runde dreht um die Endgeschwindigkeit auch mit zu ändern.

Gibt es überhaupt mehr PS oder ist das Fahrgefühl ein anderes?
Wie weit stimmen die tatsächlichen PS mit denen im Fahrzeugschein überein?
Harleys haben in real life immer weniger als angegeben.
Die Gesetztgebung sagt was von 5% Toleranz in der Leistung als tolerierbar.
Wird dir kein TÜV Prüfer einfach mal mehr an Leistung vom Leistungsprüfstand, geschweige eine höhere Endgeschwindigkeit eintragen, auf was für einer Grundlage?


Geschrieben von enrico am 18.07.2018 um 04:23:

zum zitierten Beitrag Zitat von harleykill
zum zitierten Beitrag Zitat von Booze
Kannst du da besser schlafen, wenn das eingetragen ist, oder was ist der Grund dafür?

Danke für eure Meinung.

Ich habe mir da vermutlich zu viel Gedanken genacht. Meine Intention war, dass wenn man z.B. in einem Unfall verwickelt wäre, im Worst Case (Unfall) eine "Tuning" durch geänderte Bedüsung, die  Versicherung sagen könnte sie zahlt nicht weil "leistugssteigernde" Teile eingebaut waren und diese die Betriebseraubnis zunichte machen.

Wir leben nunmal in einem Land wo alles kontrolliert wird und auch wenn es nach meinem Empfinden keine leistungssteigernde Maßnahme ist, einen Vergaser nach Revision zu optimieren (neu zu bedüsen) damit der Motor runder läuft, kann es der Gesetzgeber ja durchaus anders sehen. Daher eben meine Frage.

Man macht sich ja schon strafbar, wenn man de Plombe an der Gemischregulierung entfernt. Rein theoretisch zumindest. Ist natürlich realistisch gesehen absolut lächerlich. Aber die Gesetzgebung sagt uns was lächerlich ist und was nicht.

Ob man sich alles vorschreiben lässt oder eigene Wege geht, das muss jeder für sich ausmachen.
Einen Freund von mir haben sie neulich gepiesackt, weil seine Blinkergläser (orange nicht weiß oder schwarz) keine E-Nr. haben, geil oder? Ansonsten konnten sie aber nichts finden, es gab auch nichts zu "finden".

Ich persönlich habe kein Problem damit ein Moped zu fahren, welches auch vernünftig läuft und meine Blinkergläser haben auch keine E-Nr... weil es auf den Gläsern keine E-Nr gibt.

Und ich möchte sicherlich keinen Präzedenzfall schaffen mit ner Eintragung von einer Vergaserdüse.

Fahren und glücklich sein, das sagt mir eure Meinung.

Danke Euch.

BG

Blinkergläser brauchen meines Wissens eine E-Nummer.

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Aber vermutlich alles Geschmacksache Augenzwinkern


​​​​​​Gute Fahrt!cool

 


Geschrieben von Flat am 18.07.2018 um 06:17:

Die Versicherung muss nachweisen das ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Geschehen und dem Umbau besteht ( gerichtsfest ) und  das deshalb  so passiert ist .
Das das Fahrzeug nicht konforme Umbauten hatte ist für die Versicherungsleistung völlig uninteressant .
Schon das fehlende Katzenauge reicht ja für das erlöschen der BE , und dann zahlt die Vers. nicht ?
Wer hat diesen Blödsinn nur kreiert , Hr. Allianz vermutlich .

Wie kommt man blos auf das eintragen lassen einer Bedüsung ?


Geschrieben von Shadow am 18.07.2018 um 07:59:

zum zitierten Beitrag Zitat von harleykill
meine Blinkergläser haben auch keine E-Nr... weil es auf den Gläsern keine E-Nr gibt.

da kann/wird dir die Versicherung im Schadensfall nen Strick draus drehen, ............ falls bemerkt!

Begründung in etwa; wären die Blinker E-geprüft hätten diese eine Leuchtkraft von XXX, die ungeprüften halten diese Werte nicht ein