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Geschrieben von mexxomania am 09.07.2018 um 15:25:

polizeilich angeordnetes Gutachten

Hallo zusammen,

 ich war bisher nur Leser des Forums, aber jetzt ist mir das passiert, was bereits einigen passiert ist. Die Suche hat bereits einiges ergeben, aber leider sind die Einträge recht alt. Daher ersuche ich nach euren aktualisierten Rat.

Heute morgen kam ich in eine Polizeikontrolle. Der Polizist beanstandete meinen screamin eagle Luftfilter und Miller Endtopf. Der Luftfilter ist im Fahrzeugschein eingetragen und für die Miller habe ich eine ABE. Der Polizist meinte, dass für den Einbau beider Teile ein neues Gutachten notwenig sei. Nur Luftfilter eintragen lassen und ABE für Miller genüge nicht. Also steht meine Maschine jetzt in der Verwahrstelle und ich warte auf den Gutachter.

Nun lese und höre ich unterschiedliche Meinungen. 

Entweder: Ja, der Polizist hat recht, die BE ist erloschen, weil die ABE für die Miller nur in Kombination mit den Originalteilen gilt.
Oder: Der Polizist liegt falsch, weil eine ABE allgemeingütig ist.
Oder: Der Polizist hat recht, aber da der Endtopf nur eine Veränderung des Sounds ist und der Luftfilter kein spezieller Sportluftfilter ist, ändern sich bei den beiden Teilen keine Leistungsdaten. Damit ist eine erneute BE Prüfung beider Teile nicht notwendig.

Hat jemand Erfahrung mit ähnlichen Situationen gemacht?

Tausend Dank,
mexxomania


Geschrieben von Emteka am 09.07.2018 um 15:48:

Ich nehme Antwort A....  cool

Meines Wissens ist der Anbau des Endtopfes und des Luftfilter gemeinsam eine Leistungssteigerung der
Maschine und muss so als Kombi eingetragen sein.

Sorry....

 

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Wenn Du Dich leer fühlst, denk dran, es gibt Menschen die sind Lehrer...    großes Grinsen


Geschrieben von -Blacksteel- am 09.07.2018 um 15:50:

So pauschal sage ich BE erloschen - kommt aber auf den Wortlaut der ABE an.

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Gruß
Dirk
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Geschrieben von Roger Dodger am 09.07.2018 um 15:52:

...ebenfalls A !!!

Habe für meinen Lufi ein extra Gutachten für die Kombi mit der KessTech Auspuffanlage.

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Gruß Roger

Loud Pipes saves Lives.... Augenzwinkern


Geschrieben von bestes-ht am 09.07.2018 um 16:03:

Von welchem BL reden wir? 
Ich glaube da wissen auch so manche TÜV Prüfer nicht so genau Bescheid. Manche legen einen Nachrüstschalldämpfer als original aus, da er die gesetzlich geforderten Geräuschwerte einhält. Umgekehrt setzt ein Luffigutachten den original Schalldämpfer voraus. Was wiederum dieses von Roger erwähnte Kombigutachten auf den Plan gerufen hat. Ich glaube dass dies dann ggf. etwas für einen Anwalt wäre. Bist du Rechtsschutzversichert?

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Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich


Geschrieben von mexxomania am 09.07.2018 um 16:08:

Eine Rechtsschutz habe ich, aber ich dachte immer die greift nur, wenn mich jemand verklagt. Aber eure Antworten stimmen mich besorgt traurig Mei die machen einen Aufriss wegen bissen Endtopf und Luftfilter. 


Geschrieben von bestes-ht am 09.07.2018 um 16:17:

Lass dich nicht verunsichern. Warte mal ab was passiert oder lass dich beraten. Es gibt einen Unterschied bzgl. Sicherstellung und Beschlagnahme. Vielleicht kann sich da jemand mit Fachwissen zu äußern. Hat soweit ich weis etwas damit zu tun, wer die Kosten zu tragen hat. Wenn man einer Sicherstellung wiederspricht, wird Beschlagnahmt. Muss glaube ich von einem Richter erlassen werden. Stellt sich die Grundlage für Sicherstellung/Beschlagnahme als nicht gegeben heraus, trägt der Staat die kompletten Kosten. Kann das einer so bestätigen?

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Geschrieben von S-Works am 09.07.2018 um 17:49:

Tendiere zu A
habe J&H mit Lufi in Kombi eingetragen


Geschrieben von eule11568 am 09.07.2018 um 20:03:

Normalerweise bekommt man eine Mängelkarte mit der man
zum Gutachter (TÜV) oder eine Fachwerkstadt muss. Ich denke
er geht von Manipulation aus und hat diese deswegen Sichergestellt.
Sollte sich eine Leistungssteigerung von mehr als ...% nachweisen
erlischt die Betriebserlaubnis, weil die mehr PS eingetragen werden
hätten müssen. Lauter heißt weniger Rückstau = mehr Leistung in den
oberen Drehzahlen.

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Grüße Uli/Eule

Der Weg ist das Ziel.


Wer Rechtschreibfehler findet darf diese
sein Eigentum nennen. unglücklich


 


Geschrieben von Mondeo am 09.07.2018 um 20:07:

Immer dasselbe. Gibts doch meterlange Threads. Im Bertels Kombigutachten steht explizit drin das es einer neuen Begutachtung bedarf wenn ein andere Kombi vorliegt. Mein Arlen Stage 1 mit Miller ist auch vom TÜV eingetragen. 5 Minuten Arbeit und fertig 


Geschrieben von v2devil am 10.07.2018 um 08:56:

also bei mir hat der TÜV den Ness Big Sucker Lufi eingetragen als auch schon die Penzl montiert war. Der Prüfer hat sogar Fotos gemacht, die er bei seiner Eintragung im System hinterlegt hat, da der Ness Big Sucker ja keine ABE hat. Er hat dazu auch die Nummer der Lufiplatte hinterlegt.
Es wurde aber nicht die Kombi mit dem Auspuff eingetragen, sondern nur der Lufi als separate Eintragung.
Sollte ich mir nun auch Gedanken machen?!?!?

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Nicht alles, was ein Loch hat, ist Kaputt!!!
Gruß
v2devil großes Grinsen


Geschrieben von Metal-Rider am 10.07.2018 um 09:11:

zum zitierten Beitrag Zitat von v2devil

Sollte ich mir nun auch Gedanken machen?!?!?

Ich sag mal ja.
Bei mir ist es ähnlich abgelaufen, auch mit Bildchen und so. Aber bei mir wurde die Kombination der beiden Zubehörteile (Penzl/Heavy Breather) eingetragen.
Deine Eintragung ersetzt ja nur meine ABE vom Luftfilter und Du darfst dann noch immer nicht die Kombination fahren. Die gemachten Bilder, dass die Penzl bei der Eintragung schon montiert war, hast Du bei einer Kontrolle nicht zur Hand und wären wohl auch nicht wirklich hilfreich.

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Gruß Ecki

OAMOI A METTLA - IMMA A METTLA


Geschrieben von v2devil am 10.07.2018 um 09:42:

zum zitierten Beitrag Zitat von Mondeo
Immer dasselbe. Gibts doch meterlange Threads. Im Bertels Kombigutachten steht explizit drin das es einer neuen Begutachtung bedarf wenn ein andere Kombi vorliegt. Mein Arlen Stage 1 mit Miller ist auch vom TÜV eingetragen. 5 Minuten Arbeit und fertig

das sollte dann aber doch auch der TÜV wissen und das bei den entsprechenden Eintragung auch so vermerken.
Die Zulassungsbehörde trägt ja nur den Wortlaut des TÜV Berichts ein...

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Gruß
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Geschrieben von Deven am 10.07.2018 um 12:55:

hmm. mein Bertl Heavy Breather wurde vor 2 Jahren bei meiner 2014er Breakout vom Vorbesitzer mit der J&H eingebaut. Den Luftfilter habe ich bei Kauf der Maschine eintragen lassen, den Puff nicht da Lt. J&H nicht notwendig.
Mehr und mehr überlege ich nun doch den J&H eintragen zu lassen und eventuellen Diskussionen in Zukunft aus dem Weg zu gehen.
Ich war grade beim Tüv den hat das nicht interessiert.

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Grüssle
Deven
Milwaukee Crew Mannheim 
Ride Out Clips
Devenkiller


Geschrieben von eLcaBone am 10.07.2018 um 17:06:

Die Sache ist doch eindeutig.

Miller EG-BE schreibt vor, nur mit original Setting legal zu sein.
Fertig.

Alles Andere bedarf einer Einzelabnahme.

Der Cop war ein Arsch, hat aber richtig gehandelt. Entweder ein junger Bursche, der noch was werden will oder ein alter Sack der einen Stock im Popo hat und den Dominus raushängenlässt. (Weil er es kann)