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Geschrieben von carlos.D am 17.09.2016 um 20:54:

Fragezeichen Typisierung in Österreich

Das, was in Deutschland der Tüv macht, ist in Österreich anscheinend gesplittet.
Beim "Pickerl" interresiert sich anscheinend niemand für Fußrastenanlagen, Luftfilter oder Lenker etc.
Hintergrund meiner Frage ist: als neuer Österreicher mit Migrationshintergrund, will ich meine Mopette in Ö zulassen. Hat reibungslos funktioniert, aber alle Eintragungen des deutschen TüV im Zulassungsschein
sind auf der Strecke geblieben und niemand, also der "Freundliche" und auch die Dame auf der Zulassungsstelle, fühlten sich nicht wirklich zuständig.
Was passiert denn jetzt z.B. bei einer Kontrolle seitens der Kieberei ?
Es gibt teilweise keine ABE, die ich mitführen könnte, da z.B. der Lenker in D ja eintragungspflichtig war, was ja auch geschehen ist.
Wer in Österreich kennt sich verbindlich aus ?

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Schuld haben immer nur die Anderen Zunge raus
Keine Hand zum Gruße.
Alles, was Spaß macht, ist entweder Verboten, oder macht Dick.


Geschrieben von ray99 am 18.09.2016 um 01:36:

abe wird bei uns in österreich sowieso nicht anerkannt

wenn die teile ein e zeichen haben musst du nichts eintragen, alles andere braucht mindestens ein tüv gutachten zum eintragen oder über einzelabnahme


Geschrieben von carlos.D am 18.09.2016 um 09:29:

zum zitierten Beitrag Zitat von ray99
..... zum eintragen oder über einzelabnahme

Aber bei wem denn ?
Die "Pickerl"Werkstatt doch wohl nicht.

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Geschrieben von arcticairbrush am 18.09.2016 um 09:29:

Musst zur jeweiligen Typisierungsstelle fahren, also zu Landesregierungsbeamten.
Am besten mal bei ner Autofirma oder ARBÖ oder ÖAMTC nachfragen, wo die zu finden sind im jeweiligen Ort, sind normalerweise in jeder halbwegs größeren Stad zu finden...
Im Net steht das sicher auch, bei ner Pickerl/ Mechanikerwerkstätte machen sie das nicht...
Kostet glaub ich 150Euro, für Einzelabnahmen.
Lenker und seitl. Kennzeichen usw. müssen/sollten auch eingetragen werden...hat mir zumindest der Polizeibeamte gesagt, der mir vor 2 Wochen 25Euro abgenommen hat für den Auspuff...großes Grinsen
Wird schon stimmen, wenn er mir das sagt...
Werde das nach dem endgültigen Umbau alles erledigen.

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Geschrieben von ray99 am 18.09.2016 um 10:14:

Da solltest du es finden
gib deine Postleitzahl ein und/oder wohnort

Typisierungsstelle


Geschrieben von bios4 am 18.09.2016 um 12:28:

Soweit mir das erklärt wurde, machen solche Dinge die "KFZ-Landesprüfstellen" der jeweiligen Landesregierungen.
Entweder in den Zentralen, oder den vorhandenen Außenstellen - siehe z.B. hier für die Steiermark.

Einzelabnahmen od. Abnahmen von gesamten Fahrzeugen sind möglich, was es kostet kann man sich auch vorab ausrechnen.
Ich hab letztes Jahr z.B. für Typisierung als 2-Sitzer + Eintragung Federbeine + Eintragung vorverl. Fußrasten + Eintragung Lenker/Riser um die 18 € bezahlt, hab dafür aber eben 2 Stunden meiner (Frei-) Zeit "opfern" müssen...

Weniger "Aufwand" für einen selbst ist es natürlich, wenn man Umbauten vom Dealer seines geringsten Misstrauens durchführen lässt.
Dieser wird das Moped aber ebenfalls nur zu diesen Landesprüfstellen bringen, und sich das eben dementsprechend bezahlen lassen. großes Grinsen

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Motorcycling...
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LG Mike


Geschrieben von carlos.D am 18.09.2016 um 12:50:

OK, das alles hat schon viel Licht ins Dunkel gebracht, Danke schön.

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Geschrieben von bios4 am 18.09.2016 um 12:53:

Hier der Beitrag von damals mit Infos, was alles einzutragen ist...
Evtl. lohnt es sich auch bei dir, Bescheinigungen od. dgl. mitzunehmen!?

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Geschrieben von carlos.D am 18.09.2016 um 14:02:

zum zitierten Beitrag Zitat von bios4
Hier der Beitrag von damals mit Infos, was alles einzutragen ist...
Evtl. lohnt es sich auch bei dir, Bescheinigungen od. dgl. mitzunehmen!?

Ja, danke, die Unterlagen für die Teile, also Gutachten und Freigaben, sowie der deutsche TüV Prüfbericht sind ja vorhanden.
In D wird ja auch hier im Forum immer graten, diese Eintragungen beim großes Grinsen machen zu lassen, da der "Haustüver" anscheinend toleranter sei.
Gibt es diesbezüglich Erfahrungen in Österreich ?

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Geschrieben von bestes-ht am 18.09.2016 um 14:24:

zum zitierten Beitrag Zitat von carlos.D
Das, was in Deutschland der Tüv macht, ist in Österreich anscheinend gesplittet.
Beim "Pickerl" interresiert sich anscheinend niemand für Fußrastenanlagen, Luftfilter oder Lenker etc.
Hintergrund meiner Frage ist: als neuer Österreicher mit Migrationshintergrund, will ich meine Mopette in Ö zulassen. Hat reibungslos funktioniert, aber alle Eintragungen des deutschen TüV im Zulassungsschein
sind auf der Strecke geblieben und niemand, also der "Freundliche" und auch die Dame auf der Zulassungsstelle, fühlten sich nicht wirklich zuständig.
Was passiert denn jetzt z.B. bei einer Kontrolle seitens der Kieberei ?
Es gibt teilweise keine ABE, die ich mitführen könnte, da z.B. der Lenker in D ja eintragungspflichtig war, was ja auch geschehen ist.
Wer in Österreich kennt sich verbindlich aus ?

Und das im EU Zeitalter???? Iwie unverständlich. Und umgekehrt haben viele in D hergestellten und verkauften Teile Gutachten vom Tüv Austria..... cool

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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....

Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich


Geschrieben von jax74 am 19.09.2016 um 07:59:

Zum grundsätzlichen Einlesen in das Thema hilft dir vielleicht auch der Rechtsteil von 1000PS weiter.

Wie oben bereits beschrieben geht das in Österreich über die KZF-Landesprüfstelle in den jeweiligen Bundesländern (hier z.B. für die Steiermark). Das Kostet zwar nicht viel Geld jedoch doch etwas mehr Nerven. Baby
Wichtig und ich kann aus eigener Erfahrung sprechen, schau das du zu jedem Teil eine ABE bzw. ein TÜV Gutachten hast welches du eintragen lassen möchtest. Denn obwohl die Landesregierung dir zwar alles mögliche eintragen bzw. genehmigen kann, werden es die nicht machen ohne ein entsprechendes Gutachten da es hierbei um eine Haftungsabgrenzung geht.
Ist dem nicht so, dann kannst es noch über zivile Gutachter versuchen welche dir eine entsprechende Bescheinung ausstellen. Das erspart dir dann zwar ein paar graue Haare, jedoch tuts dem Geldbeutel etwas mehr weh. Kontaktdaten kannst ebenfalls bei der Landesregierung einholen.

Sonst kann ich dir noch empfehlen das du mal bei einem der größeren Harley Händler vorbeischaust (z.B. Wien: Harley Fischer bzw. Graz Clocktower) diese arbeiten auch immer mit entsprechendn Gutachtern zusammen und dann würde ich an deiner Stelle, sofern du mehr umgebaut hast, gleich ne Einzelgenehmigung anstreben.


Viel Gück!
Jax


Geschrieben von arcticairbrush am 19.09.2016 um 08:12:

Was mich aber noch interessieren würde, wie machen die bei den gekauften Teilen ohne irgendwelchen E. bzw. ABE Nrn??? Weil bei Ebay gekauft...
Gibt's dafür auch Genehmigungen? Möchte ja nicht illegal unterwegs sein... Lenker, Auspuff, seitl. Kennzeichen haben bei mir auch keine Nummern drauf...verwirrt
Zwar alles mit irgendeiner Nr. auf den Rechnungen, aber bei den Teilen selbst nix...?!

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Geschrieben von jax74 am 19.09.2016 um 09:45:

Es ist alles* einzutragen bis auf Beleuchtungseinrichtungen, Spiegel sowie Auspuff sofern diese eine E-Prüfnummer haben. Dabei ist es egal ob es eine E1, E7, E13 etc. ist.
Immerhin das habens in der EU geschafft das jede E-Nummer in jedem EU-Land gültig ist.

* eine genaue Auflistung was jetzt wirklich Eintragungsfrei ist und was nicht habe ich leider nicht. Aber Teile wie z.B. Sattel, Sissybar, Lackfarbe, Griffe, Satteltaschen, Radio, Zier- bzw. Chromelemente/Verschönderungen udgl. sind meines Wissens nach eintragungsfrei.


Alle anderen Teile müssen auf dem Bauteil selbst eine entsprechende Nummer angeführt haben. Entweder eingraviert oder auch als Aufkleber. (z.B. mein scheiß teurer Lenker hat nur einen Aufkleber drauf der sich schön langsam durch das Putzen auflöst Baby ist aber schon eingetragen)
Diese Nummer muss ebenfalls im beiliegenden Gutachten inkl. referenzierung auf dein Motorrad angeführt sein.

Irgendwelche Nummern auf Rechnung helfen dir leider nix.

Ohne E-Nummer bzw. ABE oder TÜV kannst nur versuchen eine Einzelgenehmigung über einen zivilen Sachverständigen so erwirken. Funktioniert, kostet aber.
Zumindest sind das meine Erfahrungen mit dem leidigen Thema. In Deutschland funktioniert das meines Wissens nach alles wesentlich einfacher.

Zum Thema KFG §57a "Pickerl" ist es so das die Pickerlstelle zwar nur eine gültige Plakette erteilen darf wenn zum sicheren Verkehrszustand auch noch eine gültige Typisierung aufliegt, diese jedoch sehr oft einfach in der Fußzeile unten anführen "Laut Typenschein vorgefahren".
Wirst du in Österreich aber vom technishcen Dienst miot einem nicht typisierten Bike dessen Verkehrssicherheit nicht gegeben ist wird zusätzlich zu einer Strafe auf der §56 tragend. (hier mal das ganze Gesetz zum nachlesen)

 


Geschrieben von bios4 am 19.09.2016 um 10:17:

zum zitierten Beitrag Zitat von jax74
Es ist alles* einzutragen bis auf Beleuchtungseinrichtungen, Spiegel sowie Auspuff sofern diese eine E-Prüfnummer haben. Dabei ist es egal ob es eine E1, E7, E13 etc. ist.
Immerhin das habens in der EU geschafft das jede E-Nummer in jedem EU-Land gültig ist.

* eine genaue Auflistung was jetzt wirklich Eintragungsfrei ist und was nicht habe ich leider nicht. Aber Teile wie z.B. Sattel, Sissybar, Lackfarbe, Griffe, Satteltaschen, Radio, Zier- bzw. Chromelemente/Verschönderungen udgl. sind meines Wissens nach eintragungsfrei.

Ja, so ^^ wurde mir das auch erklärt... Freude
zum zitierten Beitrag Zitat von jax74
Alle anderen Teile müssen auf dem Bauteil selbst eine entsprechende Nummer angeführt haben. Entweder eingraviert oder auch als Aufkleber. (z.B. mein scheiß teurer Lenker hat nur einen Aufkleber drauf der sich schön langsam durch das Putzen auflöst Baby ist aber schon eingetragen)
Diese Nummer muss ebenfalls im beiliegenden Gutachten inkl. referenzierung auf dein Motorrad angeführt sein.

Irgendwelche Nummern auf Rechnung helfen dir leider nix.

Das wiederum kann ich aus persönlicher Erfahrung verneinen!

Bei meinem OEM Hollywood-Lenker samt gekröpften Risern sowie bei der OEM vorverl. Fußrastenanlage sind KEINE Nummern sichtbar - mir wurden die Teile mit Vorlage einer entsprechenden "Unbedenklichkeitsbescheinigung" samt Einbaubestätigung der Werkstatt und Bildern aus dem OEM-Teilekatalog dennoch problemlos eingetragen! *)

Warum auch nicht - sind ja Originalteile, die auf anderen Mopeds homologiert und zugelassen sind...

*) Ja, ich war selbst dort vorstellig und habe die Teile NICHT über den Dealer eintragen lassen; siehe meinen Beitrag oben ^^...

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LG Mike


Geschrieben von jax74 am 19.09.2016 um 10:26:

zum zitierten Beitrag Zitat von bios4

Das wiederum kann ich aus persönlicher Erfahrung verneinen!

Bei meinem OEM Hollywood-Lenker samt gekröpften Risern sowie bei der OEM vorverl. Fußrastenanlage sind KEINE Nummern sichtbar - mir wurden die Teile mit Vorlage einer entsprechenden "Unbedenklichkeitsbescheinigung" samt Einbaubestätigung der Werkstatt und Bildern aus dem H-D OEM-Teilekatalog dennoch problemlos eingetragen! *)

Warum auch nicht - sind ja Originalteile, die auf anderen Mopeds homologiert und zugelassen sind...

*) Ja, ich war selbst dort vorstellig und habe die Teile NICHT über den Dealer eintragen lassen; siehe meinen Beitrag oben ^^...

Ok, diese Erfahrung habe ich bis dato noch nicht gemacht, halt auch darum weil ich die Teile selber bzw. durch meinen Schrauber des vertrauens einbauen lasse.
Im Endeffekt kommt es aber auf das selbe hin wie ich bereits oben geschrieben habe. Durch die Unbedenklichkeitsbescheinigung erfolgt bei der Typisierung druch die Landesregierung eine Haftungsabgrenzung, da die Werkstatt bestätigt das alles passt. Anstonsten erfolgt dies ja durch die Landesprüfstelle bzw. die Unterschrift durch unsere Beamten.

Aber gut zu wissen das es so auch funtioniert. Mich würde da noch interessieren ob man so eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (alter is das Wort lang ...) auch von nem HD Dealer bekommt wenn man die teile vorher selber gekauft bzw. verbaut hat.
Und für das schreiben von der Werkstatt hast nur 18EUR bezahlt? Oder war das der Betrag bei der Landesregierung für den Eintrag in den Typenschein? ..... Ah ok, nochmal nachgelesen, war der Betrag bei der Landesprüfstelle.

Edit meint: musstest für die Unbedenklichkeitsbescheinigung beim HD Dealer was bezahlen?