Es ist alles* einzutragen bis auf Beleuchtungseinrichtungen, Spiegel sowie Auspuff sofern diese eine E-Prüfnummer haben. Dabei ist es egal ob es eine E1, E7, E13 etc. ist.
Immerhin das habens in der EU geschafft das jede E-Nummer in jedem EU-Land gültig ist.
* eine genaue Auflistung was jetzt wirklich Eintragungsfrei ist und was nicht habe ich leider nicht. Aber Teile wie z.B. Sattel, Sissybar, Lackfarbe, Griffe, Satteltaschen, Radio, Zier- bzw. Chromelemente/Verschönderungen udgl. sind meines Wissens nach eintragungsfrei.
Alle anderen Teile müssen auf dem Bauteil selbst eine entsprechende Nummer angeführt haben. Entweder eingraviert oder auch als Aufkleber. (z.B. mein scheiß teurer Lenker hat nur einen Aufkleber drauf der sich schön langsam durch das Putzen auflöst

ist aber schon eingetragen)
Diese Nummer muss ebenfalls im beiliegenden Gutachten inkl. referenzierung auf dein Motorrad angeführt sein.
Irgendwelche Nummern auf Rechnung helfen dir leider nix.
Ohne E-Nummer bzw. ABE oder TÜV kannst nur versuchen eine Einzelgenehmigung über einen zivilen Sachverständigen so erwirken. Funktioniert, kostet aber.
Zumindest sind das meine Erfahrungen mit dem leidigen Thema. In Deutschland funktioniert das meines Wissens nach alles wesentlich einfacher.
Zum Thema
KFG §57a "Pickerl" ist es so das die Pickerlstelle zwar nur eine gültige Plakette erteilen darf wenn zum sicheren Verkehrszustand auch noch eine gültige Typisierung aufliegt, diese jedoch sehr oft einfach in der Fußzeile unten anführen "Laut Typenschein vorgefahren".
Wirst du in Österreich aber vom technishcen Dienst miot einem nicht typisierten Bike dessen Verkehrssicherheit nicht gegeben ist wird zusätzlich zu einer Strafe auf der §56 tragend. (hier mal das ganze
Gesetz zum nachlesen)
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von jax74 am 19.09.2016 10:00.