Forum (https://forum.milwaukee-vtwin.de/index.php)
- Modelllinien (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=17)
-- Sportster (Evolution 883 / 1100 / 1200) (https://forum.milwaukee-vtwin.de/board.php?boardid=6)
--- @ Spezialisten: regelmäßiges Rasseln (https://forum.milwaukee-vtwin.de/threadid.php?threadid=51317)
@ Spezialisten: regelmäßiges Rasseln
Hallo!
Ich habe seit kurzem ein Problem mit meiner 08er Nightster, sie rasselt ganz hell und metallern nach einer Logik hinter die ich noch nicht gekommen bin. Es rasselt nur mit eingelegtem Gang und während der Fahrt, wenn es rasselt dann nur kurz und es hört nach wenigen Sekunden wieder auf. Ab und an rasselt es im niedrigen Drehzahlbereich, aber auch bei hoher Drehzahl wenn ich stark den Gashahn aufreisse.
Ich hab auf YouTube ein Video gefunden, von dem ich glaube dass der das selbe Problem hatte wie ich. Nur bei mir rasselt es auch ohne sehr heißen Motor und etwas heller, aber das kann auch durch das Video etwas dumpfer klingen...
http://www.youtube.com/watch?v=D5zRWgAEw8I
(Die Zeiten wo es am Video rasselt sind unter dem Video verlinkt)
So, nun tanke ich nichts anderes (Super95), habe jedes Service brav gemacht und kann ausschließen dass es von Lenker, Krümmer usw kommt...
Mittlerweile steht sie beim , mehrere Mechaniker sind damit gefahren, haben das Geräusch deutlich gehört und glauben dass es vom vorderen Zylinderkopf kommt. Aber NIEMAND weiß was es wirklich ist.
Sie haben den Motor aufgemacht, nichts gefunden. Nun wissen sie noch immer nicht was es ist, wollen mir aber neue Zylinderköpfe geben. Aber wenn ich nicht weiß was es ist, wie kann ich dann was tauschen?
Ich habe noch bis Juni Händlergewährleistung und habe natürlich die Angst, dass die Maßnahme das echte Problem nicht behebt und ich nach Ende der Gewährleistung auf hohen Kosten sitze...
Kann mir viell. jemand helfen was das sein könnte? Wie würdet ihr vorgehen?
Danke!!
Wieso, Du hast doch auf die Arbeiten auch wieder Gewährleistung. Die sollen halt machen , bis es weg ist!
@ StreetReaper
Hallo Sreetreaper, tank doch mal Super Plus.
Kann sein das der Motor klingelt.
Gruß Matthias
__________________
883 ohne VOES, ohne Beschleunigerpumpe
https://www.youtube.com/watch?v=IjD1H9FQXd8
@Roadking naja wenn das prob in 1, 5 jahre wieder kommt bin ich der depp....länger als ein jahr werd ich nimmer Verlängerung bekommen. Und auf was bezieht sich diese Verlängerung wenn sie nicht wissen was es ist? Auf die Zylinderköpfe die es vielleicht gar nicht sind?
Super95 tanke ich schon ewig und das prob tauchte ert kürzlich auf. Das kanms nicht sein.
Hatte das Klingel auch schon und es hat am Sprit gelegen immer wenn ich shell tanke klingelt mein Motor warum auch immer ? Alle anderen sorten kein Klingeln habe es öfters probiert irgendwie mag meine kein shell
__________________
I
Bitte zum dritten mal. Es ist NICHT der sprit.
Also grundsätzlich gilt die Gewährleistung auf die ausgeführte Reparaturarbeit 2 Jahre. Wenn innerhalb dieser Frist was ist: Reklamation und Nachbesserung.
Diese Gewährleistung bezieht sich meines Wissens nach jedoch nur auf die geleistete Arbeit+Teile und nicht auf das zu behebende Problem(im sinne von "das rasselt, mach das weg!".
ABER: Wenn die dir jetzt deine Köpfe tauschen, dann hast du neue und kannst diese als Fehlerquelle praktisch (Defekte neue Köpfe mal ausgeschlossen) Ausschliessen.
Du hast das Glück, dass die Mechaniker deinen Sachmangel (also das Geräusch) bestätigen.
Jetzt fährst du weiter und schaust, ob du deine Symptome wieder provozieren kannst.
Ist das der Fall, ab zum Händler. Dann muss er eben weitersuchen und beheben. Wenn ich dich richtig verstanden habe geht das ja eh alles auf Garantie, also entsteht dir, Handlingaufwand ausgeschlossen, kein wirtschaftlicher Schaden.
Dieses Spiel treibst du eben so lange, bis dein Problem gelöst ist und da du das Problem innerhalb der Garantiezeit angezeigt hast, ist das ab dem ersten Reparaturversuch bis zur letzten, erfolgreichen, Reparatur ein Garantiefall - du bist ja rechtzeitig gekommen. Es liegt nicht in deinem Verantwortungsbereich, dass die Werkstatt das schneller(Innerhalb der Garantie) oder langsamer(Reparatur dauert über die Garantielaufzeit hinaus an) gebacken kriegt.
Zu deiner Angst mit den Kosten,
du benutzt ein technisches Gerät (Nichts anderes ist ein Motorrad) und das kann, ungeachtet des Herstellers einfach mal einen Defekt aufweisen. Soll heizen du wirst dich nie zu 100% absichern können, dass dir keine weiteren Reparaturkosten entstehen werden, es sei denn du veräußerst es…
Ps: Sporties werden mit E10 ausgeliefert und klingeln auch damit nicht. Die Spritdiskussion ist bei den motorischen Gegebenheiten(Originaler Motor…) ohne jede technische Grundlage.
Gruss:
Alex
__________________
"Chrome doesn't bring you home"!
@fishermans -end: Danke für deine Antwort. d.h. wenn innerhalb der Gewährleistungsfrist für die neuen Köpfe das Rasseln nochmal kommt bin ich abgesichert?
Ich will auf folgendes raus, das hier könnte es laut einigen Kommentaren unter dem Video sein hab ich gerade gelesen:
"it's an oil pump issue causing excessive wear on the piston due to a popped ring"
Also Ölpumpenproblem das sich auf die Kolben auswirkt. Und das ist mMn ein gröberer Fabrikationsfehler.
Da sie in der Werkstatt aber nicht wissen was es ist, bzw. auf diese Idee nicht gekommen sind, könnte es mMn sein, dass das Problem nach einiger Zeit wieder auftaucht, Hausnummer nach 10.000 km und sollte das mit der Gewährleistung dann nicht klappen bin ich der Depp mit einem kaputten Motor.
Deswegen werd ich die drängen, dass sie sich das mit der Ölpumpe anschauen.
Hatte gehofft irgendjemand hatte das Problem auch schonmal.
Aja, und das ein Motorrad auch mal hin ist, ist mir auch klar. Nur meines hatte in einem Jahr jetzt schon 2 gröbere Probleme.
Mit deiner Fehlerhäufigkeit scheinst du meiner Auffassung nach etwas alleine zu sein.
Die meisten hier machen beim Basteln was kaputt, von sich aus scheinen die Kisten robust zu sein.
Du kannst den Händler bitten, den Öldruck zu messen und ihn einfach mal auf die Möglichkeit der defekten Ölpumpe hinweisen. Ob er das schlussendlich prüft hast du nicht in der Hand.
Wenn eine Ölpumpe defekt ist, dann ist das absolut ein Mangel. Das wird der dann aber auch sicherlich in Ordnung bringen. Die Wahrscheinlichkeit dass Späne im Öl/Filter sind, ist bei einer defekten Ölpumpe recht hoch. Das könnte ein Indikator sein.
Wa s ich dir eben sagen wollte:
Du gehst zu ihnen, um "das Rasseln" beheben zu lassen. Das ist nicht direkt ein Mangel, sondern deutet auf einen Mangel hin. Deswegen wird es im Zweifel nicht einfach die Historie(also dass es immer die gleiche Ursache ist) nachzuweisen. Deutlicher wäre es, wenn der Lenker einen knick hat oder so was.
Ich skizziere dir mal die Rechtlichen Grundlagen, damit du einfach mal ein wenig verstehst, was überhaupt Gesetzlich wie geregelt ist. Beachte aber, dass ich das als Teil meiner Ausbildung gelernt habe, aber kein Jurist bin. Im Zweifel musst du einen Anwalt kontaktieren.
*Aus BGB §437(Rechte des Käufers bei Mängeln), art1 geht hervor, dass du bei Mängeln Anspruch auf Nacherfüllung gemäss §439 hast.
*Aus BGB §439, art1 geht hervor, dass ´der Käufer(also du) die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer Mangelfreien Sache nach seiner Wahl verlangen´ kann. (Das wird in Art.3 allerdings eingeschränkt: du kannst so sinngemäß wegen einer defekten Glühbirne keine neue Maschine verlangen… Bei einem Kapitalen Motorschaden eines nicht mehr neuwertigen Fahrzeuges wird's auch nur ein neuer Motor und kein neues Fahrzeug)
*Aus BGB §439, Art2 geht weiter hervor, dass der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung alle anfallenden Kosten ("Transport-,Wege-,Arbeite- und Materialkosten") zu tragen hat. Du kannst also beispielsweise den Miet-transporter in Rechnung stellen wenn eine Überführung auf eigener Achse nicht möglich ist.
*Aus BGB §443, Art2 geht hervor, dass dieser `Sachmangel die Rechte aus der Garantie begründet.` Soll Heissen: Du hast einen Mangel und die berechtigen dich, die Garantie in Anspruch zu nehmen.
So, jetzt gibt's zwei Wege:
a) Er repariert und es klappt:
*Aus BGB§ 438, Art1, abs3 geht hervor, dass du auf diese Reparatur zwei Jahre Gewährleistung(NICHT GARANTIE!) hast.
b) Er repariert und es klappt nicht. Er repariert ein zweites mal. Entweder bist du jetzt wieder bei a) (es klappt…)
oder
*Aus BGB §440 geht hervor, dass die Nachbesserung "nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen" gilt. Das hat zur Folge, dass du
*Nach BGB §437, Art2 Vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern kannst.
Spätestens jetzt solltest du schleunigst einen Anwalt einschalten. Primär als reinen Rechtsberater, sekundär um das zu klären sollte es eskalieren(was unangenehm und zu vermeiden ist. Da verlieren ausser den Anwälten alle Beteiligte).
Kurzfassung:
1) Du hast einen Mangel und zeigst diesen an.
2) Der Händler hat jetzt ZWEI (nicht drei wie oft gedacht) Chancen, diesen nach deiner Wahl zu beheben. Allerdings muss es jedes mal der gleiche Mangel sein. Also einmal "Motor klappert" und einmal "Tacho geht nicht" erfüllt diese Bedingung nicht.
3a) es Klappt und dein Moped ist wieder Okay: Viel spass damit
3b) es klappt auch nach dem zweiten Versuch nicht. Du kannst jetzt aus Gutmütigkeit um einen dritten und vierten und fünften Versuch bitten oder du kannst Schadensersatz verlangen UND/ODER vom Vertrag zurücktreten (was dann passiert? Frag nen Anwalt)
4) Auf die Reparatur hast du zwei Jahre Gewährleistung. Sollte der Scahdenn innerhalb der Zwei Jahre wieder auftreten, bist du automatisch wieder bei 3)
Gruss:
Alex
Ps: Ich hoffe ich habe dich jetzt nicht zusehr verwirrt und verängstigt. Die Paragraphenreiterei klingt oft schlimmer als es nachher läuft aber das ist das Muster, nachdem das ganze zumindest unter juristischen Gesichtspunkten abläuft.
Und noch ein Ratschlag, bleib freundlich, sachlich und höflich aber beharrlich und lass dir keinen Bären aufbinden. Wenn du dem Händler gleich mit dem Anwalt oder sonstigem drohst, wird er (verständlicher weise…) bockig. Du willst es ja auch erst wieder gut machen, bevor einer auf dich los geht.
__________________
"Chrome doesn't bring you home"!
Nur mal zur Anmerkung; das Moped ist aus 2008 ! Schadenersatz/ Vertrag zurück treten?? Gilt das auch bei Gebrauchtkauf? Da gibts doch so eine Beweisumkehr oder.
Es gibt zwei Dinge:
1) Gesetzliche Gewährleistung.
Das ist ein nicht verhandelbares Recht(kann kein Gewerbetreibender beim Verkauf an Privat ausschliessen). Es gilt grundsätzlich zwei Jahre, kann bei Gebrauchten Sachen aber auf ein Jahr verkürzt werden.
Beim Konsumentenkauf(also ein Privatmann kauft von Gewerbetreibendem) gilt immer in den ersten Sechs Monaten die Beweislastumkehr. Das Bedeutet dass in den ersten Sechs Monaten nach Kauf der Verkäufer nachweisen muss, dass der Mangel nicht von Anfang an bestanden hat. Nach diesen sechs Monaten muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel schon ab Anfang an bestanden hat.
2) Garantie
Garantie ist ein eigener Vertrag. Dieser hat NICHTS mit einem Kaufvertrag zu tun. Anschlussgarantieen für gebrauchte vom HD-Händler bspw. sind nicht von HD selber, sondern eine Versicherung(also ein dritter) verkauft euch eine Garantie. In diesem Vertrag kann auch der Inhalt frei geregelt werden. Bedeutet die Versicherung kann sagen, dass sie nur eine Garantie auf den Motor und den Lack gibt, aber nicht auf die Elektrik. Oder jede 10.000KM 10% weniger am Schaden Bezahlt oder so was.
-->Kia wirbt ja mit 7 Jahren Garantie aber nur bis 150.000km (oder so). Die können die Garantie einschränken wie sie wollen.
Die Garantie ist keine Verpflichtende Leistung. Zum Beispiel BMW(Auto) gibt meines Wissens auch keine Garantie sondern nur die gesetzliche Gewährleistung auf seine Autos. Bei genauer Betrachtung(die die wenigsten machen) ein immenser Nachteil ggü anderen Herstellern.
Streetreaper schreibt, dass das Fahrzeug noch von einem Garantievertrag abgedeckt wird. und dann bist du meines Erachtens wieder bei BGB§443, Art2.
__________________
"Chrome doesn't bring you home"!
Danke erstml für die Antworten.
Ja ich habe nach dem Kauf der gebrauchten vom offiziellen Dealer ein Jahr Händlergarantie bekommen.
Werde morgen darauf drängen dass sie sich die Ölpumpe anschauen. Ich halte euch auf dem laufenden was da rauskommt. Viell. passiert das Rasseln ja mal wem anderen auch, was ich natürlich nicht hoffe.
Und klar probiere ich es erstmal ohne Anwalt. Noch ist nichts passiert. Nur komme ich mir schon etwas verlassen vor wenn der lizenzierte Dealer nicht sagen kann was es ist. Im Notfall habe ich aber Rechtsschutz.
Danke für die Aufklärung!
Bitte.
Ich hoffe nur dass das auch soweit Hieb und Stichfest bin.
Wie gesagt, ich bin kein Jurist
Gruss und viel Erfolg.
Alex
__________________
"Chrome doesn't bring you home"!
Zitat von fishermans-end
und da du das Problem innerhalb der Garantiezeit angezeigt hast, ist das ab dem ersten Reparaturversuch bis zur letzten, erfolgreichen, Reparatur ein Garantiefall - du bist ja rechtzeitig gekommen. Es liegt nicht in deinem Verantwortungsbereich, dass die Werkstatt das schneller(Innerhalb der Garantie) oder langsamer(Reparatur dauert über die Garantielaufzeit hinaus an) gebacken kriegt.