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Geschrieben von Barney am 07.07.2013 um 21:41:

verrückt Kompetenter Gutachter

Hatte im November 2011 einen Unfall mit meiner Street Glide, ich war der Geschädigte; im April erster Gerichtstermin bei Klageerhebung meinerseits weil kein Nutzungsausfall gezahlt wurde; 49 Tage stand das Bike zur Reparatur; Richter beschloss mir 14 Tage plus die Hälfte der Resttage zuzugestehen.
Die beklagte Versicherung ließ sich nicht darauf ein und versteift sich auf die Möglichkeit der Notreparatur innerhalb von 10 Tagen, die der damals von mir beauftrage Gutachter ins Gutachten schrieb. Unter anderem musste das gesamte Vorderrad, linke Bremsscheibe und Belt Pulley ersetzt werden, was sicherheitsrelevante BT darstellen. Lt. meiner Werkstatt wäre die Notreparatur nicht möglich gewesen, weil die Teile bestellt werden mussten!
Jetzt kommt's: zum Beweis, dass eine günstige Notreparatur möglich gewesen wäre, schreibt der gegnerische Anwalt, dass laut eines von Ihm beauftragten gerichtlich anerkannten Sachverständigen folgende Teile bei Ebay gekauft hätten werden können:

1. gute gebrauchte linke Bremsscheibe für Sportster, Dyner 39,-
2. Belt Pulley von einer VROD 150,-
3. den Originalvorderreifen über Reifen24 (entspricht tatsächlich meinem)

Auf ein Statement von mir, dass die herausgesuchten Teile nicht an meine Street Glide passen würden, da meine FLHX keine Sportster oder VROD ist, kam der kurze Satz, dass die Teile passen, hat ja schließlich sein Gutachter gesagt!

Ende des Monats ist der zweite Gerichtstermin,; bin gespannt, wie es ausgeht.

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Auch Biker haben nur ein Leben
-geht zur Krebsvorsorge-
www.urologen-neukölln.de


Geschrieben von George am 07.07.2013 um 21:44:

fröhlich Wie geil, wenn's nicht traurig wär. Baby

Wie kommen diese Leute nur an ihre Jobs! unglücklich

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When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.


Geschrieben von SNIPER am 07.07.2013 um 22:01:

verwirrt verwirrt .......war bestimmt ein Gutachter für " Pflasterarbeiten" Augen rollen Augen rollen ........


Armes Deutschland !!

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Wenn alle Tankstellen geschlossen, die letzte Bohrinsel versenkt und der letzte Tropfen Sprit verbrannt ist, werdet ihr merken, daß man bei Greenpeace nachts kein Bier kaufen kann.


Geschrieben von Roadking57 am 07.07.2013 um 22:05:

Mich wundert nix mehr! geschockt


Geschrieben von Kräuter-Uli am 08.07.2013 um 06:20:

Viel Glück, die Dummen sterben leider nicht aus, es kommen jeden Tag neue dazu.

Ich drück dir die Daumen.

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Gruß

Uli,
der mit den 56 Kräutern.

Es gibt Dinge im Leben die wichtig sind, Familie, Gesundheit und wahre Freundschaft, der kümmerliche Rest kommt von ganz allein.


Geschrieben von Barney am 08.07.2013 um 09:09:

zum zitierten Beitrag Zitat von Kräuter-Uli
Viel Glück, die Dummen sterben leider nicht aus, es kommen jeden Tag neue dazu.

Ich drück dir die Daumen.

besten Dank cool

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Geschrieben von Blade-7260 am 08.07.2013 um 09:59:

Entsprechende Bestellnummern vorlegen. Sollte das klären. Ist immer gut wenn man Gutachter der Versicherung demontiert.


Geschrieben von Christof am 08.07.2013 um 15:49:

Das ist der Versicherung doch alles wurscht. Die zögert nur raus in der Hoffnung daß du genervt aufhörst oder im Verlauf verrecktst oder pleite gehst.
Merke: die Versicherung ist für die Versicherung da, nicht für die Versicherten und erst recht nicht für deren Unfallgegener

Christof


Geschrieben von Gerd am 08.07.2013 um 17:28:

@ Barney

Will dir nicht zu nahe treten, aber irgendwie ist da wohl was schief gelaufen. Bei Unfall lasse ich den Gutachter immer in die Werkstatt meines Vertrauens kommen. Dort kann er sich dann mit dem Werkstattmeister auseinander setzten. Das klappt in den meisten Fällen, weil der Werkstattmeister ja auch auf seine Kosten kommen will. Wenn sich aber dann doch Unstimmigkeiten abzeichnen, bestell ich nen eigenen Gutachter. Das Recht hast du als Unfallbeteiligter. Du must auf keinen Fall den Gutachter der gegnerischen Versicherung anerkennen.
Dann drück ich das Gutachten mit nem Anwalt durch. Rechtsschutz vorausgesetzt.

Hat dann deine Nerven geschont und du hast das Maximum raus geholt.


Geschrieben von Barney am 08.07.2013 um 23:30:

zum zitierten Beitrag Zitat von Gerd
@ Barney

Will dir nicht zu nahe treten, aber irgendwie ist da wohl was schief gelaufen. Bei Unfall lasse ich den Gutachter immer in die Werkstatt meines Vertrauens kommen. Dort kann er sich dann mit dem Werkstattmeister auseinander setzten. Das klappt in den meisten Fällen, weil der Werkstattmeister ja auch auf seine Kosten kommen will. Wenn sich aber dann doch Unstimmigkeiten abzeichnen, bestell ich nen eigenen Gutachter. Das Recht hast du als Unfallbeteiligter. Du must auf keinen Fall den Gutachter der gegnerischen Versicherung anerkennen.
Dann drück ich das Gutachten mit nem Anwalt durch. Rechtsschutz vorausgesetzt.

Hat dann deine Nerven geschont und du hast das Maximum raus geholt.

Da hast Du Recht. Das lief bei mir auch so. Ich habe nach dem Unfall einen eigenen Gutachter bestellt, der sich das Bike beim reparierenden Harley Dealer begutachtet hat. Die Reparaturkosten wurden unstrittig incl. ein paar Euro Schmerzensgeld von der gegnerischen Versicherung bezahlt . Nun forderte mein Anwalt für Verkehrsrecht eher eigenständig noch den Nutzungsausfall über 49 Tage. Da hörte offensichtlich der Spass für die Versicherung auf, die sich weigerte und mit blödsinnigen Argumenten kam. Da ich eine Verkehrsrechtversucherung (ADAC) besitze und diese die Kostenübernahme bestätigte, ließ ich die Sache laufen. Der Unfall war November 2011, der erste Gerichtstermin April 2013.
Blöderweise hat ja mein bestellter Gutachter den Satz "Notreparatur möglich" in sein Gutachten geschrieben, woran sich die gegnerische Versicherung aufgeilt.

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Geschrieben von Gerd am 09.07.2013 um 12:31:

Zitat:
"Blöderweise hat ja mein bestellter Gutachter den Satz "Notreparatur möglich" in sein Gutachten geschrieben, woran sich die gegnerische Versicherung aufgeilt."

So ein Dussel. Das ist für Versicherungen ne super Steilvorlage Baby

Wuünsch dir gutes Gelingen
Gerd


Geschrieben von zena am 16.07.2013 um 19:20:

Mich wundert, dass du überhaupt einen Nutzungsausfall fürs Krad bekommst. Ich meine, dass beim Krad nur unter ganz speziellen Bedingungen überhaupt ein Nutzungsausfall geltend gemacht werden kann.
Ist das Motorrad dein einziges Fahrzeug gewesen?

__________________
Gruß, zena


Geschrieben von Barney am 16.07.2013 um 21:50:

zum zitierten Beitrag Zitat von zena
Mich wundert, dass du überhaupt einen Nutzungsausfall fürs Krad bekommst. Ich meine, dass beim Krad nur unter ganz speziellen Bedingungen überhaupt ein Nutzungsausfall geltend gemacht werden kann.
Ist das Motorrad dein einziges Fahrzeug gewesen?

Jup

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Geschrieben von zena am 17.07.2013 um 15:36:

Dann wünsch ich dir viel Erfolg beim Klagen!

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Gruß, zena


Geschrieben von mirco am 17.07.2013 um 17:47:

Ach Du Schande geschockt
André, ich Drücke Dir alle Daumen!
Wir haben damals (allerdings mit dem PKW) das Ingenieurbüro Obenaus & Henschke in der Sesenheimer Str. 14 beauftragt und fühlten uns gut vertreten!
Vielleicht hilft es Dir ja ein wenig ...?